AW: pm-outdoorshop.de
Nach unzähligen positiven Erfahrungen mit PM Outdoor habe ich zuletzt zwei Rückgaben gehabt...
Und hier trennt sich dann für mich die Spreu vom Weizen! Bei der ersten Rücksendung dauerte es einen Monat, bis ich auf Nachfrage mein Geld zurück bekommen habe. Bei der zweiten wurde mir zufälligerweise heute mein Geld gut geschrieben, nachdem ich heute wiederholt per Telefon nachgehakt habe. Nach anderthalb Monaten!
Sorry PM, bei euch / Ihnen habe ich das letzte mal bestellt.
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Schneller Versand, günstige Preise, aber bei der letzten Rücksendung war ich nach 4 Wochen (gut, Weihnachten war dazwischen) kurz davor, Paypal zu bemühen, um an mein Geld zu kommen - hat aber nach zweimal Mailverkehr dann doch geklappt.
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oft bestellt, einiges zurückgesendet. Bislang immer mit Paypal bezahlt. Geld kam sehr schnell zurück. Dieses Jahr im Herbst wars zum ersten mal, dass die Rückzahlung fast 2 Wochen gedauert hat, aber pm-outdoor hatte sich bereits im Vorfeld dafür entschuldigt. ich bestelle da oft und gerne, da sie ja auch viel last season zeugt billiger anbieten.
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Ein Fleece-Hemd von Norrøna und ein Paar Merinosocken von Mons Royale für ca. 65 EUR: Beides war bereits reduziert, dazu noch ein 15-EUR-Gutschein über den Newsletter (Mindestbestellwert 75 EUR, deswegen habe ich das Paar Socken dazu bestellt). Nicht reduziert hätte das ca. 145 EUR gekostet. Das Fleece-Hemd ist definitiv kein aktuelles Modell mehr, bei den Socken weiß ich das nicht genau. Samstag bestellt, Dienstag geliefert. Bin sehr zufrieden.
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Volle Zustimmung!Schnell, zuverlässig, günstig.
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Oh hatte den thread gar nicht gesehen gehabt. Danke für die antworten
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Ein Gast antworteteAW: PM-Outdoor
Habe das bekommen, was ich bestellt habe.
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PM-Outdoor
Hat irgendjemand Erfahrungen mit PM-Outdoor. Ob positiv oder negativ ist egal, einfach mal schildern..
ich danke schon mal im Vorraus für Antworten.
Hier auch mal der Link:
http://www.pm-outdoorshop.de/
Editiert vom Moderator(Dieses Posting wurde mit dem alten Faden zusammengeführt.)
Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der
Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 24.11.2015, 17:28.
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Recht ?
Was ist eigentlich passiert? Kunde bestellt Ware, Ware entspricht nicht den Erwartungen/Beschriebung, also zurück und Geld wieder her.
Fertig.
Mit so was ärgert man sich doch nicht herum.
Der Betroffene hat geschrieben was er davon hält, Thema durch.
Die rein rechtliche Seite ist so lange uninteressant so lange man eben keinen Anwalt einschaltet.
Langt ja auch, meistens.Machst du regelmäßig! (Meist jedoch kürzer. IdR langt dir hierfür ein einzelnes Wort)
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OT: Hat niemand gesagt. Aber was diskutierst Du mit anderen über viele Seiten die gesetzliche Regelung und lieferst selbst dazu Beiträge, wenn es Dich nicht interessiert?Zitat cast: Also Konsequenz wegen dem Schlafsack, Juristen und Gerichte bemühen.
Wegen einem heruntergesetzten Schlafsack, gehts noch?
Es geht auch nicht darum, die Gerichte zu bemühen, sondern seine Rechte zu kennen, damit man nicht mit billigen Ausreden abgewimmelt wird.
Ditschi
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OT: Hier will denke ich niemand Juristen und Gerichte bemühen.
Lediglich die eigene Verstimmung kund tun.
Machst du regelmäßig! (Meist jedoch kürzer. IdR langt dir hierfür ein einzelnes Wort
)
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Also Konsequenz wegen dem Schlafsack, Juristen und Gerichte bemühen.
Wegen einem heruntergesetzten Schlafsack, gehts noch?
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OT: Bei VW würde mich eher interessieren, wie Städte und Kommunen darauf am Ende reagieren. Zu den Steuerausfällen durch bessere Steuerklasse frage ich mich als Großstadtbewohner, wie denn VW die höhere Feinstaubbelastung gehenüber Einwohnern/Einatmern schön reden will. Solche Manipulationen sollten endlich zu Auto freien Städten führen (oder zu besserer Technik/Verkehrsplanung)
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OT: Nö, zu Haakjöringsköd schmeckt nur Der schwarze Tod!Zitat MaxD: Das ist die ideale Lektüre zu einem Gläschen frisch ersteigertem Trierer Wein und etwas Haakjöringsköd
Aber die Anspielungen bezieht sich wohl darauf, jedem Jurastudenten geläufig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%...sk%C3%B6d-Fall
https://de.wikipedia.org/wiki/Trierer_Weinversteigerung
Ditschi
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Das ist die ideale Lektüre zu einem Gläschen frisch ersteigertem Trierer Wein und etwas Haakjöringsköd
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Ja, leicht gesagt, aber in der Tat komplizierter, denn nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung. In der Rechtspraxis sind Anfechtungen wegen Irrtums daher sehr selten, während Gewährleistungsrecht alltäglich vorkommt.Zitat derMac: Beide Seiten (für den Händler ist das aber einfacher) können den Vertrag auch noch mit der Begründung eines Irrtums anfechten. Ab dem Moment wird es wohl aber komplizierter.
Kostprobe ?
http://www.al-online.de/fileadmin/us...._Auflage_.pdf

Ditschi
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Beide Seiten (für den Händler ist das aber einfacher) können den Vertrag auch noch mit der Begründung eines Irrtums anfechten. Ab dem Moment wird es wohl aber komplizierter. Ich persönllich finde aber, dass, wenn ein anderer etwas offensichtlich irrtümlich getan hat und das in angemessener Weise kommuniziert und mir kein echter Schaden entsteht, ich die Sache einfach auf sich beruhen lasse. Irren ist menschlich, ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzestexten.Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenDann hat der Käufer zunächst einen Primäranspruch auf Nacherfüllung seiner Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Da man eine falsche Größenangabe nicht "reparieren" kann, bleibt also nur die Ersatzlieferung eines Schlafsackes in richtiger Größe.
Ist diese Ersatzlieferung nicht möglich, weil es einen Schlafsack in der gekauften Größe nicht gibt, greifen die Sekundäransprüche des Kaufrechtes: nach Wahl des Käufers zunächst Rücktritt vom Vertrag ( Folge: Ware und Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises( Folge: Ware behalten und Kaufpreis mindern). Meist wählt man den Rücktritt. Das Wahlrecht liegt aber immer beim Käufer.
Diese Gewährleistungsansprüche sind verschuldensunabhängig. Es ist also egal, ob der Verkäufer die falsche Größenangabe zu vertreten hat. Man muß auch nicht in die AGB schauen, denn diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht abdingbar.
Mac
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OT: Hier einmal eine erste Einschätzung eines Zivilrechts- Profesors zum VW- Diesel- Skandal.
http://www.lto.de/recht/hintergruend...e-deutschland/
Findige Anwälte werben bereits damit, sich einer Sammelklage in den USA anzuschließen, um das deutsche Recht, das nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist keinen Erfolg verspricht, zu umgehen. Ob das nun Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen. Sofern VW freiwillig Kosten übernimmt, um den Ruf nicht weiter zu beschädigen, könnte Klagen im Ausland unnötig sein, auch wenn vielleicht nicht alle Kosten erstattet werden. Da ist noch alles im Fluß zur Zeit.
DitschiZuletzt geändert von Ditschi; 03.11.2015, 17:13. Grund: Versehentlich 2. Seite zuerst kopiert und geändert
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