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  • Scrat79
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Danke Ditschi!

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Wird ein Schlafsack in einer bestimmten Größe gekauft -- gleichgültig bei welcher Art von Kauf, also online oder im Laden--, aber eine andere Größe geliefert und übergeben, liegt ein Sachmangel vor. Gilt auch bei " Ersteigerung" bei ebay. Da gilt auch Kaufrecht.
    Dann hat der Käufer zunächst einen Primäranspruch auf Nacherfüllung seiner Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Da man eine falsche Größenangabe nicht "reparieren" kann, bleibt also nur die Ersatzlieferung eines Schlafsackes in richtiger Größe.
    Ist diese Ersatzlieferung nicht möglich, weil es einen Schlafsack in der gekauften Größe nicht gibt, greifen die Sekundäransprüche des Kaufrechtes: nach Wahl des Käufers zunächst Rücktritt vom Vertrag ( Folge: Ware und Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises( Folge: Ware behalten und Kaufpreis mindern). Meist wählt man den Rücktritt. Das Wahlrecht liegt aber immer beim Käufer.
    Diese Gewährleistungsansprüche sind verschuldensunabhängig. Es ist also egal, ob der Verkäufer die falsche Größenangabe zu vertreten hat. Man muß auch nicht in die AGB schauen, denn diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht abdingbar.

    Es gibt noch einen dritten Sekundäranspruch, nämlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Im Gegensatz zur Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt setzt aber Schadensersatz immer ein Verschulden des Verkäufers voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Erst hier greift die von cast zitierte AGB, denn der Verkäufer kann sein Verschulden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken, also leichte Fahrlässigkeit ausschließen.

    Das war -- kurz und daher grob ohne Berücksichtigung aller Feinheiten- das Gewährleistungsrecht beim Kauf.

    Vom Gewährleistungrecht zu unterscheiden ist das Recht, beim Onlinekauf ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten, die Ware zurückzuschicken und das Geld zurückzuverlangen. Dieses Recht hat man beim Kauf im Laden nicht.
    Dieses Rücktrittsrecht bei Versandhandel-und Haustürgeschäften tritt unabhängig neben das Gewährleistungsrecht. Sind beide Wege möglich, hat der Käufer wiederum die Wahl, welchen Weg er gehen will.

    Die VW-Geschichte ist kompliziert, weil die Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer zumeist verjährt ist ( Ist das nicht der Fall, ist es einfach, siehe oben) und man versuchen muß, den Hersteller VW in Anspruch zu nehmen. Das ist eine ganz andere Schiene.
    http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/.../12531894.html
    Das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hätte ich gerne einmal gelesen. Weiß jemand, ob das irgendwo veröffentlicht ist?
    Hier geht es aber um einen einfachen Schlafsackkauf. Wenn jemand es genau wissen und die Normen genannt haben möchte, bitte nachfragen.

    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 03.11.2015, 17:50. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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  • Scrat79
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
    Bei PMO weiß ich allerdings nicht, ob sich die gegen solch ähnliche Dinge nicht in den AGBs absichern.
    Möglich. Aber nicht pauschal so zu sagen.
    Na dann.

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  • cast
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Es geht aber nicht um ein Auto für zehntausende das mit betrügerischen Absichten verkauft wurde, sondern um einen Schlafsack , deutlich preisreduziert, meist aus aus einer vorherigen Saison.
    Noch ist ja auch nicht klar was damit war. Falsche Maße angegeben, oder falsche größe geliefert.
    In beiden Fällen zurück, Geld her, fertig.

    AGB´s lesen die meisten nicht.

    Aus den AGB:

    1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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  • Scrat79
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Das es nicht so einfach ist, sieht man derzeit bei VW.
    Es wurde ein Produkt verkauft, das nicht der Spezifikation entspricht.
    Da isses erst mal egal, das der Händler hier nur Ware weiterreicht.
    Er hat Ware zu liefern, die der Spezifikation entspricht. Der Kund kann dies von seinem Vertragspartner verlangen.
    Er muss nicht mit VW in Verhandlung treten.
    Ich behaute auch nicht, dass es für einen Händler leicht ist, auf so was zu reagieren.

    Kann mich aber an viele Fälle erinnern, in denen sich Globetrotter entschuldigt hat, dass Realmaße (Angaben) vom Händler übernommen wurden, ohne sie zu prüfen. Diese wurden dann hinterher nach dem tatsächlichen Maßen geändert.
    Es obliegt dann dem Händler, dafür zu sorgen, dass mit seinem Kunden ein für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird.
    Oder nicht.

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  • cast
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Manche haben Probleme.
    Falsches Produkt geliefert. Rücksendung auf des Händlers Kosten. Geld zurück, fertig.

    Fehler liegt bei PM, aber was soll´s, höchstens ärgerlich.

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  • willo
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
    Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
    Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
    Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.
    Das gilt - mit Einschränkungen - nur bei Auktionen. Nicht im Einzelhandel (online oder offline) wenn ein Irrtum vorliegt.

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  • willo
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Hier hat sich der Versender aber imho nicht im Preis geirrt, sondern in den Größenangaben - wie soll er das bitte korrigieren ausser durch Rückabwicklung? Ausserdem ist auch ein Schlafsack nicht problemlos zu messen. Wenn es die Länge ist, über welche Breite gilt die, gilt innen oder Aussenmass, was ist noch Bequem, etc? Meinen Feathered Friends Schlafsack würde ich als durchaus hochwertig bezeichnen, kann aber auch nicht nachvollziehen wie die Masse zustande kommen...

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  • Torres
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Aber deshalb gibt es doch die 14 Tage Frist. Was nicht gefällt, geht zurück. Wenn der Hersteller sich bei den Angaben vertut - oder vielleicht ist ja nicht nach seinen Angaben genäht worden, - dann kann der Händler doch schlecht nachbessern: Die sind dann alle so. Er kann höchstens, wenn er es jetzt entdeckt hat, die Angaben auf der website ändern. Ansonsten bleibt ihm doch nur, das Geld zurückzuzahlen und dazu ist er ja anscheinend bereit.


    Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
    Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
    Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.
    Ob das bei Ebay so ist, weiß ich nicht. Im Einzelhandel ist das nicht so. Ist der Preis nachprüfbar falsch, muss der Händler Dir das Produkt nicht verkaufen, wenn er es nicht will.

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  • Scrat79
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Zitat von willo Beitrag anzeigen
    Der Händler hat doch aber bereits einen Irrtum eingestanden und Rückabwicklung angeboten. Was will man mehr?
    Vermutlich das angepriesene Produkt für den angepriesenen Preis.
    Geld zurück ist erst mal nur die Notlösung.
    Kurzes Beispiel aus der Praxis:
    Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
    Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
    Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.

    Bei PMO weiß ich allerdings nicht, ob sich die gegen solch ähnliche Dinge nicht in den AGBs absichern.
    Möglich. Aber nicht pauschal so zu sagen.
    OT:
    Zitat von Katun Beitrag anzeigen
    OT: Wer mogelt denn längentechnisch gerne?

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  • Katun
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    OT: Wer mogelt denn längentechnisch gerne?

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  • willo
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Der Händler hat doch aber bereits einen Irrtum eingestanden und Rückabwicklung angeboten. Was will man mehr?

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  • Scrat79
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Sorry, aber im Gegensatz zu Klamotten kann man einen Schlafsack in diversen Punkten durchaus recht genau spezifizieren.
    In der Breite wäre es vielleicht noch gedeckt mit dem "passt nicht" - "Pech gehabt". Wenn jedoch eine Länge
    angegeben ist, die nicht eingehalten wird, ist es ein Mangel.
    Das kann man leicht nachprüfen. Wenn der Hersteller / Händler hier eine größere Länge angibt, aber kürzer fertigt um schön fein weniger Gewicht angeben zu können (mein Produkt ist leichter als deines bei gleichen Preis) dann ist da was faul. Und ganz klar ein Mangel.
    Genau so wenn ich mir ein Auto kaufe, dass hinterher einen deutlich höheren Schadstoffausstoß hat als zuvor behauptet.
    Lebenserfahrung hin oder her.
    Und nicht jeder kauft regelmäßig Schlafsäcke um zu wissen, dass auch Längentechnisch gern gemogelt wird.

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  • willo
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Klamotten Dir nicht passen kaufst Du sie nach dem Anprobieren auch nicht, bzw. schickst sie zurück. Wie soll ein Hersteller bzw. Händler dass den nacherfüllen? Dir speziell ein massgeschneidertes Produkt nähen.
    Mir scheint eher, dass es Dir etwas an allg. Lebenserfahrung mangelt, dass Dich solche Sachen so aufregen und Du so unsachlich wirst. Kauf Doch einfach nicht online, sondern im Laden vor Ort - aber da regst Du Dich dann wahrscheinlich über krassesten Wucher auf...

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  • Cimme
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Never Never Never again...

    Dieser Laden ist der absolute Grauss...

    Habe einige Male bestellt... Ging auch immer einigermaßen gut.

    Das Retouren mal länger dauern, geschenkt! Aber 4 bis 6 Wochen für eine Rückzahlung... Das ist Gelinde gesagt echt übel...

    Zumal man mal bedenkt, dass die Zahlung für die Ware SOFORT fällig ist.

    Aber jetzt kam es zum ersten Mal zum EKLAT.

    Schlafsack bestellt gem. den Abmessungen in der Beschreibung.
    Lieferung aber in der falschen Größe.
    Also Anruf - NIX... Dann eMail...

    "Wir können nichts für die Artikelbeschreibung - die kommt vom Hersteller!"

    Was interessiert mich das!?

    Dann Anruf... Endlich mal jemanden über Umwege erreicht...
    "Da machen wir gar nichts! Retoure und Geld zurück"!

    Geht für mich gar nicht...

    Dieser Shop ist das Geld nicht wert, was man vermeintlich spart...

    Wir haben auf Erfüllung gerügt, da ja hier ein Sachmangel vorliegt. Aber die tollen Leute von PM-Outdoor sitzen das Ganze aus.
    Ich werde alles tun um zu vermeiden, dass auch nur noch 1 Cent meines Geldes an solche Leute geht.

    Da zahle ich lieber 30 oder 100 Euro mehr, oder renne nackt durch den Wald...

    Das ist mir dann auch noch egal...

    Gruß

    Cimme

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  • rao
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Auch nie Beschwerden gehabt. Und wenn die Rückzahlung mal 4 Wochen dauert dann empfinde ich das als noch normal. Vor vielen Jahren war das zumindest Standart wenn man mal im Internet bestellt hat. Heutzutage gibt's nur eben welche die schneller sind. Das ist dann Luxus.

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  • Shades
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Auch nie Probleme mit PMO. Gebe allerdings auch sehr selten etwas zurück.

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  • cast
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Ebenso, nie Probleme.

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  • Rhodan76
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    PM-Outdoor: Einer der Shops wo ich bedenklos relativ häufig bestelle und auch schonmal wieder was zurückschicke. Richtig ist dass die Retourenbearbeitung im Durchschnitt gerne 2-4 Wochen dauert, aber dafür gab es mit den Retouren nie Probleme und das Geld wurde immer problemlos erstattet. Die wirkl. günstigen Preise muss man sich halt mit etwas Geduld erkaufen.

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  • pinguin
    antwortet
    AW: pm-outdoorshop.de

    Ich habe in den letzten Jahren immer mal wieder dort etwas bestellt, vor allem ziemlich günstige Sachen von Norrøna und Arcteryx. Das waren häufig alte Modelle (dafür sehr interessante Preise). Da kenne ich meine Größe (bzw. die von meiner Frau) sehr gut, und ich musste nichts zurückschicken. Die Lieferungen waren meist sehr schnell. An die alten sehr negativen Bewertungen hinsichtlich Rücksendung kann ich mich noch sehr gut erinnern. Eine "Auswahlbestellung" oder eine Bestellung, bei der ich mir nicht sicher bin, dass ich die Ware behalten möchte, würde ich dort nicht machen. Dafür gibt es genügend andere Online-Shops, bei denen die Rückerstattung stets sehr schnell läuft, und die auch sehr gute Preise haben.

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