Garantiefalle?

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  • Torres
    Freak

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    • 16.08.2008
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    • Meine Reisen

    AW: Garantiefalle?

    Ich empfehle ein Seminar in Leseverstehen

    Lass gut sein, Jens. Du hast immer Recht. Das wissen wir jetzt

    Guten Rutsch ins Neue Jahr.
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Jens2001
      Dauerbesucher
      • 02.04.2006
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      • Meine Reisen

      AW: Garantiefalle?

      @ Torres
      Guten Rutsch ins Neue Jahr.
      Danke!

      Den wünsche ich Dir auch!
      Grüß mir HH ist doch richtig?

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      • Schneeball
        Gerne im Forum
        • 13.02.2012
        • 79
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        • Meine Reisen

        AW: Garantiefalle?

        Zitat von Torres Beitrag anzeigen

        Für Dich als Kunde ist völlig unerheblich, was Händler und Hersteller so treiben: Du hast Anspruch auf die Gewährleistung und die freiwillige Garantie des Herstellers. Und dafür zu sorgen, dass berechtigte Ansprüche Deinerseits erfüllt werden, hat Dein Vertragspartner: DER HÄNDLER:


        So ist es.
        So ist es nicht!

        Bei der Gewährleistung ist Dein Vertragspartner auch Dein Ansprechpartner, also z. B. der Händler, bei dem Du eine Ware gekauft hast.

        Bei der Garantie ist Dein Ansprechpartner der Garantiegeber, da dieser Dir die aus dem Garantievertrag geschuldete Leistung schuldet ---> Passivlegitimation.

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        • Torres
          Freak

          Liebt das Forum
          • 16.08.2008
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          • Meine Reisen

          AW: Garantiefalle?

          Zitat von fraizeyt Beitrag anzeigen
          Wenn du die Wahl hast welchen Weg du beschreibst, ist das schon ein Bestandteil der Herstellergarantie. Der gibt neben den Garantieinhalten auch den Weg vor, der zu beschreiten ist, um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Manche überlassen dem Käufer die Wahl (Händler oder Hersteller anzusprechen), bei anderen ist der Weg über den Fachhändler zwingend.
          In meinem Beipackzettel zum Vaude Zelt steht definitiv, dass man sich zum Erhalt der Garantie an den Fachhändler zu wenden hat.

          Es geht hier nur um diesen speziellen Fall. Andere Hersteller können das anders regeln.
          Oha.
          (Norddeutsche Panikattacke)

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          • Okapi
            Erfahren
            • 30.08.2011
            • 138
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            • Meine Reisen

            AW: Garantiefalle?

            OT: Ich lese den Thread vom Anfang an mit und ich finde es geradezu lächerlich wie hier von verschiedensten Usern alles daran gesetzt wird Jens2001' mehrmals völlig verständliche, weil auf dem Punkt gebrachte und obendrein rechtlich alles andere als abwegige Aussagen aus dem Kontext zu reißen.. will das hier einfach keiner verstehen?! Das ist doch nicht mehr normal was hier abläuft und erinnert mich an Endlos-Diskussionen über den 42a bzw. die daraus deutlich nach außen getragenen Egoprobleme des Users der anderen empfohlen hat mit ihrem großen Messer mal schön in der Innenstadt herumzulaufen um ein Gottgegebenes "Grundrecht" zu verteidigen. Kommt doch mal wieder auf den Teppich.

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            • Jens2001
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              • 02.04.2006
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              • Meine Reisen

              AW: Garantiefalle?

              In meinem Beipackzettel zum Vaude Zelt steht definitiv, dass man sich zum Erhalt der Garantie an den Fachhändler zu wenden hat.
              genau das hat der TO getan, und Vaude hat bockig reagiert.... "Garantie nö von uns nicht" aber ok, da wir so nett sind flicken wir neue Klett an die Ärmel und geben nen Nachlass aber nur auf Kulanz, denn müssen müssen wir garnix... (zum Glück für den TO ist das Membranmaterial aber ok)

              und nun, wie ginge es jetzt deiner Meinung nach weiter wenn die Jacke nicht dicht wäre (wie mein Versuch ja zum Glück für den TO widerlegt hat)?
              was wären die nächsten möglichen Schritte des TO Deiner Meinung nach?

              lg
              Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 23:38.

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              • Schneeball
                Gerne im Forum
                • 13.02.2012
                • 79
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                AW: Garantiefalle?

                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                In meinem Beipackzettel zum Vaude Zelt steht definitiv, dass man sich zum Erhalt der Garantie an den Fachhändler zu wenden hat.
                Das mag sein und ist in der Praxis auch häufig vorkommend, dass die Händler die Abwicklung - im Falle der Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien - übernehmen.

                Dennnoch würde ein Verstoß gegen eine solche Obliegenheit seitens des Endkunden nicht zum Verlust des Garantieanspruches gegenüber dem Hersteller führen.

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                • Jens2001
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                  • 02.04.2006
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                  AW: Garantiefalle?

                  @ schneeball,

                  genau so sieht es aus, die Hersteller nutzen sozusagen die Logistik der Händler für die Abwicklung mehr nicht...

                  lg

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                  • Schneeball
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                    • 13.02.2012
                    • 79
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                    AW: Garantiefalle?

                    Im vorliegenden Fall kommt dem Händler IMO lediglich die Rolle eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB zu, ohne dass dies Auswirkungen auf die Passivlegitimation seitens Vaude als Garantiegeber hat.

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                    • Jens2001
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                      AW: Garantiefalle?

                      die Sache regelt ganz klar §443 BGB

                      http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html

                      und die Garantie wird von Vaude eingeräumt und nicht vom Händler!

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                      • Torres
                        Freak

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                        • 16.08.2008
                        • 32315
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                        AW: Garantiefalle?

                        Ja. Der Kunde hat den Anspruch auf die Garantie, wenn ihm diese zugesichert wurde. Und der Garantiegeber - also der Hersteller - hat ja in diesem Fall auch die ihm mögliche Leistung (Reparatur) erbracht und war darüber hinaus kulant. Weshalb es ungerechtfertigt ist, den Hersteller als Buhmann hin zu stellen.

                        Die Problematik dieses Falles / das Strittige war jedoch etwas anderes:
                        Der Hersteller ist mit dem Händler einen Vertrag eingegangen und hat mit ihm vertraglich geregelt, dass er nur bereit ist, eine Herstellergarantie zu leisten bzw. den Händler bei der Gewährung der dem Kunden zugesicherten Herstellergarantie zu entschädigen, wenn die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitpunktes verkauft wird. Also: Wenn es sich um Neuware handelt.
                        Dennoch hat der Händler eine 5 Jahre alte Jacke zwar zum reduziertem Preis aber mit der vollen Herstellergarantie und als Neuware verkauft. Und hier sagen nun diejenigen hier, die im Fachhandel arbeiten: Dann hat der Händler das Problem. Er hätte den Kunden aufklären müssen, dass es sich um überlagerte Ware handelt und zwar die gesetzliche Gewährleistung greift, aber die freiwillige Garantie nicht mehr besteht oder eingeschränkt ist. Anzulasten ist dem Hersteller wohl nur (so habe ich Ditschi verstanden), dass er seine Garantiebedingungen nicht so formuliert, dass deutlich wird, dass die gesetzliche Gewährleistung von den Garantieregelungen unberührt ist.

                        Unübersichtlich wurde es, weil der Händler, nachdem er vom Hersteller über seinen Vertrag in Kenntnis gesetzt wurde, meinte, das würde jetzt auch für den Kunden gelten und dieser hätte keinen Anspruch mehr. Das war aber Unsinn und so hat der Hersteller auch nicht gehandelt.

                        Der Reklamationsgrund war übrigens hinfällig, die Jacke ist dicht und bedarf nur der Pflege.
                        Oha.
                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                        • Jens2001
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                          • 02.04.2006
                          • 892
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                          AW: Garantiefalle?

                          Ja. Der Kunde hat den Anspruch auf die Garantie, wenn ihm diese zugesichert wurde. Und der Garantiegeber - also der Hersteller - hat ja in diesem Fall auch die ihm mögliche Leistung (Reparatur) erbracht
                          ja volle zustimmung (Ärmelklett ist wieder ok)

                          aber

                          nicht aus Garantie wie er müßte sonders aus Kulanz (hier hätte es dann aber geknallt wenn sich die Jacke als nicht dicht erwiesen hätte)

                          und war darüber hinaus kulant
                          ja, die 15% bzw. 25% sind kulant wenn er die Jacke in Ordnung gebracht hat, das muss er nicht machen

                          Der Hersteller ist mit dem Händler einen Vertrag eingegangen und hat mit ihm vertraglich geregelt, dass er nur bereit ist, eine Herstellergarantie zu leisten bzw. den Händler bei der Gewährung der dem Kunden zugesicherten Herstellergarantie zu entschädigen, wenn die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitpunktes verkauft wird
                          auch das ist fasst richtig, aber dieser Passus aus den AGB von Vaude gilt nur gegen den Händler, er würde also genau dann eintreten, wenn sich die Jacke bei der Entdeckung des Fehlers noch im Besitz des Händlers befunden hätte!

                          Dann hat der Händler das Problem.
                          nein, denn wie Schneeman schön festgestellt hat,

                          Im vorliegenden Fall kommt dem Händler IMO lediglich die Rolle eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB zu, ohne dass dies Auswirkungen auf die Passivlegitimation seitens Vaude als Garantiegeber hat.
                          ist der Händler im Außenverhältnis Erfüllungsgehilfe des Herstellers, und der Hersteller haftet für seine Fehler, dies jedoch nur gegenüber dem Endkunden und in Bezug auf zugesicherte Produkteigenschaften durch seine Garantie.

                          ...aber die freiwillige Garantie nicht mehr besteht oder eingeschränkt ist.
                          leider auch falsch, damit das so gilt hätte Vaude in seinen Garantiebedingungen den Beginn der Garantie regeln müssen, so gilt als Beginn aber Kaufdatum!

                          Anzulasten ist dem Hersteller wohl nur (so habe ich Ditschi verstanden), dass er seine Garantiebedingungen nicht so formuliert, dass deutlich wird, dass die gesetzliche Gewährleistung von den Garantieregelungen unberührt ist.
                          das ist höchstens eine Formsache, denn genau das geht aus § 443 BGB eindeutig hervor!

                          Unübersichtlich wurde es, weil der Händler, nachdem er vom Hersteller über seinen Vertrag in Kenntnis gesetzt wurde, meinte, das würde jetzt auch für den Kunden gelten und dieser hätte keinen Anspruch mehr. Das war aber Unsinn und so hat der Hersteller auch nicht gehandelt.
                          leider auch nein, ich glaube hier verwechselst du jetzt Gewährleistung gegen den Händler und Garantie gegen den Hersteller


                          unübersichtlich wird es hingegen hierduch...

                          Der Reklamationsgrund war übrigens hinfällig, die Jacke ist dicht und bedarf nur der Pflege.
                          denn wenn auch unter falschem Rechtsgrund wurde die Jacke durch Vaude einwandfrei instand gesetzt und der vermeintliche Hauptfehler später durch meinen Test als nicht zutreffend entlarvt! Dadurch ist die Jacke wieder in Ordnung und die Forderungen gegen den Garantiegeber (Vaude) können als "geheilt" angesehen werden. Vaude ist also entlastet!

                          Aber....!
                          Interessant wäre jedoch jetzt der Fall geworden, wenn sich der vermeintliche Hauptmängel als tatsächlich vorhanden (Undichtheit der Jacke) heraus gestellt hätte.
                          Denn dann hätte Vaude wohl ebenfalls zu unrecht die Regulierung gegen Garantie abgelehnt und auf 15% bzw. 25% Kulanz verwiesen.
                          und der Händler ebenfalls jedoch zu Recht die Forderungen des TO gegen Gewährleistung abgelehnt.

                          lg und gute Nacht

                          Jens
                          Zuletzt geändert von Jens2001; 30.12.2012, 12:37.

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                          • Melli135

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                            • 06.04.2009
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                            AW: Garantiefalle?

                            Heißt das nun - wenn ich Händler wäre - ich könnte überlagerte Ware einfach so verkaufen und der Hersteller muß auch nach 5 oder mehr Jahren der Lagerung bis zum Verkauf die freiwillige Garantieleistung einhalten?

                            Sicher wäre es besser und vielleicht auch kundenfreundlicher gewesen, wenn Vaude das Problem mit dem Händler im Hintergrund besprochen hätte. Aber ich frage mich auch, ob die Bearbeiter des Herstellers bei Einsendung erkennen konnten, daß der Händler die Jacke zum (nicht ersichtlich) reduzierten Preis als Neuware verkauft hat ...

                            Wahrscheinlich gibt es dann irgendwann das Bapperl mit dem "Mindestverkaufsdatum" auf den Klamotten ...

                            VG,
                            Melli

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                            • Jens2001
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                              AW: Garantiefalle?

                              Heißt das nun - wenn ich Händler wäre - ich könnte überlagerte Ware einfach so verkaufen und der Hersteller muß auch nach 5 oder mehr Jahren der Lagerung bis zum Verkauf die freiwillige Garantieleistung einhalten?
                              nein natürlich nicht, das setzt aber voraus, 1. das der Hersteller definiert hat, was überlagerte Ware ist (wie zum Beispiel bei Lebensmitteln üblich)! Und 2. dies ist noch wichtiger für den Kunden kenntlich macht, dann kann der Hersteller auch seine Garantiezeit z.B. 2 Jahre ab "Herstellungsdatum" ansetzen und so auch gewähren.
                              Wenn er dies nicht tut und nur interne Absprachen mit dem Händler dazu hat, dann muss der Hersteller dem Kunden Garantie gewähren, kann aber seinerseits beim Händler evtl. wieder Schadensersatz einfordern.


                              Bei z.B. sehr modischer Kleidung wird dieses Problem des "moralischen Verschleiß" und dem damit einhergehendem Wertverlust für den Händler zum Teil dadurch gelöst, dass die Margen für den Händler deutlich höher sind und so im Abverkauf (früher Sommer- und Winterschlusverkauf) am Ende der Saison mit sehr stark gesenkten Preisen die Lager räumen können.
                              Einige Hersteller wie zum Beispiel Patagonia gehen das Problem dadurch an, dass sie jedes Jahr die Farben für ihr Produkte ändern die über mehrere Jahre laufen.

                              Aber ich frage mich auch, ob die Bearbeiter des Herstellers bei Einsendung erkennen konnten, daß der Händler die Jacke zum (nicht ersichtlich) reduzierten Preis als Neuware verkauft hat ...
                              der Preis hat den Hersteller erst einmal nicht zu interessieren (es gibt Ausnahmen, bei denen Hersteller ihren Händlern den VK-Preis vorschreiben, diese Hersteller verstoßen jedoch gegen das geltende Wettbewerbsrecht (Preisabsprachen) und riskieren eine Abmahnung ein Beispiel dafür ist der Werkzeughersteller Festool

                              http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell12/Kartell_Fallberichte_12/B05-020-10.pdf

                              ), der Kaufzeitpunkt des TO geht aus der Rechnung / Kassenbon hervor.

                              Sicher wäre es besser und vielleicht auch kundenfreundlicher gewesen, wenn Vaude das Problem mit dem Händler im Hintergrund besprochen hätte.
                              Ja, bei einem guten Verhältnis zwischen Hersteller und Händler ist genau das der übliche Weg, denn das was hier passiert ist, schadet dem Image beider Seiten, sowohl dem Händler als auch dem Hersteller!
                              Und was überhaupt gar nicht geht (juristisch sehr unglücklich), ist dass der Vaude Mitarbeiter einem Unbeteiligten hier Torres Auskunft über Interna aus dem Geschäftsverhältnis Vaude / Händler erteilt hat!

                              lg
                              Zuletzt geändert von Jens2001; 30.12.2012, 19:26.

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                              • derSammy

                                Lebt im Forum
                                • 23.11.2007
                                • 7413
                                • Privat

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                                AW: Garantiefalle?

                                Jens ich beneide Dich !! ECHT!! ( DU musst ja in einer schönen kleinen Welt leben in der um dich rum nur die Sonne scheint!)

                                Patagonia ändert die Farben um den armen Kunden zu schützen .....

                                Patagonia ändert die Farben um seine Händler zu zwingen ihre Lager Abzuverkaufen und um neue Ware zu ordern ( Damit der Rubel bei Patagonia weiter rollt!!)

                                Und die AGBs zwischen Vaude und Händler sind ja wahrlich ein megageütetes Geheimniss!!


                                ( Jens nur wei DU was nicht weisst, heisst das nicht zwingend das es Geheim ist!!)

                                http://www.vaude.com/de-NL/AGB/


                                Und zum guten Schluß ( für mich!!)

                                Was wird hier eigentlich immer noch diskutiert:


                                Eine Jacke die 13 Monae "alt" ist und gewaschen wurde, bei der is die Imprägnierung stellenweise schlecht geworden

                                WAS ZU HÖLLE SOLL DENN DA EIN GARANTIEFALL SEIN ???


                                WAS??????

                                Ich sehe nach wie vor kein Fehlverhalten von VauDe werder überm noch unterm Strich !

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                                • Jens2001
                                  Dauerbesucher
                                  • 02.04.2006
                                  • 892
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                                  AW: Garantiefalle?

                                  Patagonia ändert die Farben um den armen Kunden zu schützen .....
                                  natürlich nicht, die wollen Geld verdienen!

                                  Patagonia ändert die Farben um seine Händler zu zwingen ihre Lager Abzuverkaufen und um neue Ware zu ordern ( Damit der Rubel bei Patagonia weiter rollt!!)
                                  genau so ist es, der Kunde ist Patagonia dabei ziemlich egal der informierte Kunde erkennt es an der Farbe aber sofort, wenn er ein Vorjahresmodell angedreht bekommt! Dies bewirkt, dass sich die Ware schneller dreht, weil der Händler früher die Preise senkt, bevor die neue Ware in der anderen Farbe kommt und der Händler in Erklärungsnot gerät oder richtig stark den Preis senken muss. Dies wird gemacht, um genau den Fall den wir hier diskutieren nach Möglichkeit zu verhindern.

                                  Und die AGBs zwischen Vaude und Händler sind ja wahrlich ein megageütetes Geheimniss!!
                                  natürlich nicht, aber das interessiert auch niemanden, denn der einzige der diese jemals durch Unterschrift anerkannt hat ist der Händler, der Endkunde hat diese niemals anerkannt, somit gelten sie für ihn auch nicht!
                                  Tja, lieber Sammy, dies sieht Vaude übrigens ganz genauso wie ich und schreiben es sogar so in den von dir verlinkten AGBs...

                                  dieses Zitat
                                  Die hier folgenden AGB beziehen sich auf Geschäftsbeziehungen mit Gewerbetreibenden.
                                  stammt von http://www.vaude.com/de-NL/AGB/

                                  Eine Jacke die 13 Monae "alt" ist und gewaschen wurde, bei der is die Imprägnierung stellenweise schlecht geworden

                                  WAS ZU HÖLLE SOLL DENN DA EIN GARANTIEFALL SEIN ???
                                  Auf die vom TO reklamierte Jacke besteht nach wie vor Anspruch auf Garantieleistungen, die Reparatur des Ärmelklett erfolgte daher auf Garantie, dass heißt sie mussten es machen!!!
                                  Und nicht wie behauptet auf Kulanz, mit der Aussage die dahinter steht, wir müssen nicht, aber weil wir so nett sind haben wir es trotzdem gemacht!
                                  Weil überall da wo es um eine vertraglich zugesicherte Leistung geht, von Kulanz zu sprechen ist falsch!
                                  Für den TO ist es wichtig zu wissen, dass er noch ca. weitere 7 Monate Anspruch auf Garantie hat!
                                  Wenn er sie auch vermutlich, juristisch einfordern muss.

                                  lg
                                  Zuletzt geändert von Jens2001; 30.12.2012, 19:21.

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                                  • Torres
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                                    Liebt das Forum
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                                    AW: Garantiefalle?

                                    Und was überhaupt gar nicht geht (juristisch sehr unglücklich), ist dass der Vaude Mitarbeiter einem Unbeteiligten hier Torres Auskunft über Interna aus dem Geschäftsverhältnis Vaude / Händler erteilt hat!
                                    Du komponierst Dir das was zurecht, Jens, das ist nicht zu fassen. Auskunft über Internas. Hast Du eigentlich eine Ahnung, was Internas sind? Redest Du ab und zu mal mit Deinem Outdoorhändler? Bist Du wirklich selbständig und nimmst am Geschäftsleben teil? Ich kann es nicht glauben.

                                    Wäre im übrigen nett, wenn Du mal kennzeichnen würdest, dass Du Deine Beiträge nachträglich sinnverändernd editierst. Das ist nur fair Deinen Mitpostern und den Lesern gegenüber. Neue Gedanken kannst Du ansonsten auch in einen eigenen Beitrag schreiben, auf ein paar mehr kommt es jetzt auch nicht mehr an.

                                    Das mit der Farbe ist übrigens der Brüller. Danke... You made my day
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                    • Jens2001
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                                      AW: Garantiefalle?

                                      Wäre im übrigen nett, wenn Du mal kennzeichnen würdest, dass Du Deine Beiträge nachträglich sinnverändernd editierst. Das ist nur fair Deinen Mitpostern und den Lesern gegenüber.
                                      ich editiere nachträglich lediglich Rechtschreibfehler und schlimme Ausdruckfehler wenn sie mir auffallen!

                                      Das mit der Farbe ist übrigens der Brüller. Danke... You made my day
                                      na dann lege mal zwei Patagonia Kataloge aus zwei aufeinander folgenden Jahren nebeneinander, du wirst staunen! Nimm z.B. die R4 Jacke jedes Jahr neue Farbkombinationen

                                      auf den Rest antworte ich nicht frag deinen RA!
                                      Zuletzt geändert von Jens2001; 30.12.2012, 21:54.

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                                      • JoBi
                                        Erfahren
                                        • 17.03.2010
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                                        AW: Garantiefalle?

                                        Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen

                                        auf den Rest antworte ich nicht frag deinen RA!
                                        Damit können wir den Thread wohl schließen - und Kraft schöpfen für neue, spannende Threads.

                                        PS:
                                        Der Thread war durchaus sehr interessant, sollte aber an dieser Stelle beendet werden.

                                        Gruß
                                        JoBi
                                        **************************************
                                        Die beste Medizin: Bewegung an der frischen Luft!
                                        (( Weitersagen erlaubt! ))

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                                          • 30.08.2011
                                          • 138
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                                          AW: Garantiefalle?

                                          Definitiv sollte das hier mal geschlossen bzw. beendet werden. Das was Torres und Sammy sich hier geleistet haben das geht ja auf keine Kuhhaut.

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