Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Nutzungsbedingungen
durch. Du musst dich registrieren,
bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke dazu oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
... und ist für den Verbraucher i.d.R. nicht zu erkennen, also ist cabrow's Einwand hier nicht relevant.
Also ich weiß zwar nicht was du für Kleidung trägst aber bei meiner Jacke wurde mir mit Kauf ein Haufen Papier übergeben in dem unter anderem stand wann und wo, sogar von wem meine Jacke genäht wurde. Gut das hing da alles nicht dran im Geschäft aber es war über Produktionsnummer eindeutig zuweisbar.
Hab ich erst nach dem Kauf bekommen aber es ist für mich eindeutig ersichtlich, bis wann meine Garantie läuft, wer den Ärger bekommt wenn da was schief ist und auch was ich als Ersatz verlangen kann.
Also in sofern vielleicht schon relevant. Natürlich Einzelfallabhängig.
Grüße
cabrow
-- EULENPOST mein Blog über meine Trekking-Touren
So, noch mal zum Mailaustausch mit Vaude. Ich hatte gestern gefragt, ob ich die Antwort veröffentlichen darf. Ich darf.
......
vielen Dank für Ihre Mail und den Hinweis. Wir werden uns von einer Beantwortung bzw. einer Diskussion in einem externen Forum distanzieren. Der Fall ist mir bekannt, der Kunde kann auch gerne noch einmal telefonisch diesbezüglich oder über Mail auf mich zukommen. Fakt ist schließlich dass die Jacke über 6 Jahre alt ist und hier der gesetzlich rechtliche Kaufvertragspartner in der Handlungspflicht ist (Fachhandel), da er die Ware mehrere Jahre im Laden gelagert hat. Wir haben hier bereits kostenfrei und kulant eine uns mögliche Reparatur (Ärmelklett) vorgenommen. Das Alter ergibt sich aus der Losnummer im Inneren der Jacke, diese lag unserem Produktservice ja zur Ansicht vor. Das darüber hinausgehende Angebot von 15% Rabatt ist ebenfalls ein reines Kulanzangebot seitens VAUDE.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Auf die Nachfrage, ob ich das veröffentlichen darf, kam soeben folgende Antwort:
.....,
natürlich steht Ihnen das frei! Dass damit für den Kunden aus unserer Tasche kein zufriedenstellende Lösung gefunden ist, ist mir klar. Jedoch sehen wir uns hier einfach nicht in der Schuld, da die Problematik auf ein Versäumnis des Handels und möglicherweise ein minderwertiges Pflegemittel zurückzuführen ist --> Die Membran funktioniert einwandfrei, die DWR des Oberstoffs ist jedoch kaum bis garnicht mehr vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
Die mails hatte/habe ich natürlich an dominiksavj weitergeleitet.
Die Jacke gibt es fast nicht mehr im Inet zum kaufen, bei einem Anbieter sieht man wohl noch den ursprünglichen Preis, 149 €, insofern waren die 70 € sicher kein schlechtes Angebot, da kann man eine gewisse Lagerung in Kauf nehmen (die Frage ist natürlich inwiefern die Lagerung schädlich ist).
Meine zwei Vaude-Jacken bislang waren in Punkto Wasserdichtigkeit sicher keine Offenbarung, aber wenn man sie vor allem auf Skitour einsetzt ist das ja auch nicht so wichtig
Also hat Vaude die Jacke eh schon kostenlos repariert? Wo ist dann das große Problem?
Dass sie dir noch 15% für einen eventullen Neukauf anbieten..naja, ist nicht toll, aber ganz nett.
Mich würde eigentlich mehr ärgern bzw. schockieren, dass dein Laden keine Ahnung vom Gewährleistungrecht hat.
Dass die dir eine fünf Jahre alte Jacke als neu verkaufen ohne was zu sagen, ist halt auch nicht so richtig super.
Ich sehe da gerade keinen Grund zu sagen "Ade Vaude" eher "Tschüss ihr Dilletanten, kauf ich in Zukunft halt mein Zeug woanders oder gleich günstiger im Internet.."
Ja, ich habe da auch so meine Erfahrungen mit shops, die sich bei einer Reklamation gerieren, als benutze man beim Wort Gewährleistung eine Fremdsprache. " Ich nix verstehen ". Hier gesellt sich noch der Hersteller dazu, der auch aus dem Bauch heraus argumentiert, von " nicht schuld" spricht und noch eine Nebelkerze zündet mit " möglicherweise falsches Pflegemittel ?" Was war die Ursache genau? Die Behauptungs- und Beweislast liegt nach § 443 Abs 2 BGB beim Hersteller.
Bei größeren Firmen mit eigener Rechtsabteilung ist es nicht unbedingt leichter, zu seinem Recht zu kommen, aber wenigstens bedürfen die keines Dolmetschers.
Gruß Ditschi
Da gibt es jetzt unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen.
dominiksavj in post 1:
Heute der Anruf: Der Oberstoff sei durchlässig, das Membran dadurch defekt. Jacke kaputt.
Aber:
Da die Jacke schon älter ist zählt meine Garantie nicht, sondern die Garantie gilt ab verlassens des Werks.
Aber kulanterweise könne man mir 15% auf eine neue Jacke geben.
Vaude nach Auskunft Torres in post 35:
Das, was an Reparatur möglich war, wurde auf Kulanz vorgenommen und auch die 15 Prozent Rabatt bleiben als Angebot bestehen
Vaude in post 64:
Wir haben hier bereits kostenfrei und kulant eine uns mögliche Reparatur (Ärmelklett) vorgenommen.
und weiter da:
Die Membran funktioniert einwandfrei, die DWR des Oberstoffs ist jedoch kaum bis garnicht mehr vorhanden.
Vielleicht hab ich das mit dem Membran auch falsch verstanden. Ist eigentlich auch egal, weil der Oberstoff durchlässig ist, DWR nicht mehr vorhanden, somit lässt das Membran durch.
Siehe auch:http://www.outdoorseiten.net/forum/s...WR-Haltbarkeit
Falls ich mich falsch ausgefrückt habe tut es leid. Ob das Membran nun durchlässt oder Defekt ist.
Nur kriegt Torres mehr Antworten von Vaude wie ich. Werde da nun eine E-Mail hinschicken.
@Jendreieck: Die Jacke hat einen kaputten Ärmelklett, der wurde scheinbar schon repariert, kann Dir da aber auch nichts definitives sagen.
freedom's just another word for nothing left to lose
So, hab nun ne E-mail an Vaude rausgelassen und sie gebeten mir die Jacke zuzusenden.
Hab ihnen auch geschrieben das der Händler uneinsichtig ist und mich für ihre Mühen bedankt.
Naja, ich hätte sie rausgelassen, aber Web.de hängt....
freedom's just another word for nothing left to lose
Vaude gibt ihren Haendlern 2 Jahre Garantie auf die gelieferten Produkte...
Reklamiert bei einem Haendler der Kunde ein Produkt, kann der Haendler dieses Produkt innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung bei einer berechtigten Reklamation auf Garantie bei Vaude reparieren bzw austauschen lassen und da ist Vaude auch recht kulant.
Wenn jetzt natuerlich der Haendler ein Produkt ein paar Jahre im Laden rumgammeln laesst, hat er gegenueber Vaude keinen Garantieanspruch mehr, aber jetzt wird es erst richtig interessant ...
Dein Geschaeftspartner ist der Haendler, nicht Vaude, der Haendler muss auch fuer die Erfuellung der zugesicherten Eigenschaften einstehen...z.B. dass eine wasserdichte Hardshell wasserdicht ist
Gewaehrleistung kannst Du abhaken, nach einem halben Jahr ist Beweislast-Umkehr, das bekommst Du nicht hin...da sind halt viele Haendler recht kulant, aber Deiner wohl nicht...
Interessant wird es jetzt mit der Garantie und den zugesicherten Eigenschaften, sollte dich der Haedler beim Kauf auf die 2 Jahre Vaude-Garantie hingewiesen haben, oder Du ihn gefragt haben, ob es auf die Jacke die 2 Jahre Vaude-Garantie gibt und er hat das bejaht, dann hast Du 2 Jahre Garantie auf die Jacke ab Kauf (denn auf der Webpage von Vaude steht nix von ab Werk und da das ja jetzt fuer Deinen Haendler voellig neu war, kann er dich auch nicht darauf hingewiesen haben, also gilt ab "Gefahrenuebergang", also ab Deinem Kaufdatum). Ob das jetzt der Haendler mit Vaude abwickeln kann oder nicht, ist nicht Dein Problem...Damit kannst Du ihn schon mal aergern
btw "...Der Händler hat das heute das erste Mal gehört, und war baff..." sorry, aber dann ist der Haendler nicht geschaeftsfaehig, denn das handhaben viele Hersteller so gegenueber dem Haendler, deswegen muss man als Haendler eben drauf achten, dass man nicht zu viele Ladenhueter rumstehen hat.
Stell Dir z.B. mal vor, ein Haendler hat irgendwelche Wanderstiefel in Sondergroesse 6 oder 7 Jahre im Laden rumstehen, bis er sie verkauft und nach 1 Jahr kommt der Kunde wieder mit kaputter Daempfung in der Sohle. Wenn der Haendler nun den Schuh beim Hersteller reklamiert, soll der Hersteller dann dem Haendler nach 8 Jahren noch Kulanz geben ?
Mit der Membran ist das eh so eine Sache, es gibt viele Wege, sie zu zerstoeren...
- Manche Kunden wollen der Jacke was Gutes tun und waschen sie mit Lenor o.A. (der Weichspueler macht die Membran sofort fertig evtl reichen schon Reste in der Waschmaschine)
- Manche Kunden nehmen keinen Schonwaschgang (Schleudern zerreisst die duenne Membran, stell Dir mal vor, was da fuer Kraefte wirken, wenn innen viel Wasser beim Schleudern drauf steht)
Viele Kunden bekommen auch den Unterschied zwischen Wasser von aussen und Kondenswasser von innen nicht mit und auch da gibt es nette Moeglichkeiten, die Atmungsaktivitaet der Membran platt zu bekommen z.B. um den Oberstoff der Jacke wieder wasserabweisend zu bekommen, eine schoene Tauchimpraegnierung mit ungeeigneten Mitteln kleistert die Membran wunderbar zu usw usw usw
Entsprechend ist das rel schwierig, rechtlich einen Garantieanspruch durchzusetzen, da es viele Moeglichkeiten gibt, was man als Kunde falsch gemacht haben kann. Hersteller sind da schon ziemlich kulant und Vaude gehoert da nach meinen Erfahrungen auch eher "zu den Guten", aber Du hast es hier eben mit einem Haendler zu tun, der imho den Bockmist gebaut hat und jetzt versucht die Kosten auf dich und die Schuld auf den Hersteller zu schieben...
Ich habe jetzt allerdings auch noch ein paar Verstaendnisprobleme, mit dem was Du schreibst :
"...meine Vaude Remote Jacke ist undicht..."
"...Heute der Anruf: Der Oberstoff sei durchlässig, das Membran dadurch defekt..."
in der Antwortmail von Vaude "...Die Membran funktioniert einwandfrei, die DWR des Oberstoffs ist jedoch kaum bis garnicht mehr vorhanden..."
Also, wenn die Membran noch einwandfrei funktionieren wuerde, waere die Jacke nicht undicht, wenn die wasserabweisende Wirkung des Oberstoffes nicht mehr so gegeben ist, wird die Jacke schwerer und die Atmungsaktivitaet ist nicht mehr gegeben (also mehr Kondenswasser), aber sie ist noch dicht...und durch nassen Oberstoff wird auch nicht die Membran zerstoert (der Haendler scheint nicht nur Verstaendnisprobleme mit Garantiebedingungen zu haben :-) )
Btw hast Du die Jacke nicht gewaschen, sondern nur impraegniert, da das Zeug ein reines Impragniermittel ist...hast Du es eigentlich hinterher durch Waerme aktiviert ?
Hallo @ khyal,
vaude gibt nicht den Händlern, sondern den Kunden 2 Jahre Garantie auf ihre Bekleidung. Auf ihrer Internetseite, auch wohl auf den Schildern an der Kleidung, wobei letzteres entscheidend ist. 2 Beispiele wurden hier genannt. Vaude wäre berechtigt, die Garantie ab Werkausauslieferung laufen zu lassen oder sonst was anzubieten. Das dann aber gem. § 477 BGB so klar und eindeutig, daß der Kunde das selbst beim Kauf erkennen kann. Machen sie das nicht, sondern ist der Fristbeginn unklar wie hier, läuft die Garatie ab Aushändigung oder Versendung (Gefahrübergang).
Der Kunde, der ohne Hinweis eine Ware als neu kauft , ist nicht verpflichtet, zu erforschen, wie lange sie auf Lager liegt.
Die Lagerzeit kann ihm nicht entgegengehalten werden, weder vom Händler noch vom Hersteller. Sollten daraus Schäden resultieren, müssen Händler und Hersteller das unter sich ausmachen.
Auch muß der Kunde nicht rätseln, warum die Jacke innerhalb der Garantiezeit undicht geworden ist. Und wir auch nicht. Hier hilft dem Kunden die gesetzliche Vermutung des § 443 Abs 2 BGB. Es ist Sache des Herstellers, sie durch substantiierten Sachvortrag und notfalls Beweisangebot zu widerlegen und darzulegen, daß ein Garantiefall nicht gegeben ist. Wer da als Hersteller das Wort " möglicherweise" gebraucht, genügt dem nicht.
Gruß Ditschi
So, um Klarheiten zu schaffen:
1. 1.Post war nach Anruf vom Händler. Da kann es stille Post mässig was daneben gegangen sein.
2. Kondenswasser in einer Hardshell ist mir bekannt, nur nicht nach 20min klatschnass.
3. Aktivierung durch wärme hab ich gemacht, ab in den Trockner, frag mich aber nicht genau was für ein Programm.
Trotzdem ist der Sachverhalt klar, Händler ist an der Reihe, macht er aber nicht.
Zuletzt geändert von dominiksavj; 15.12.2012, 11:04.
freedom's just another word for nothing left to lose
Na ja, ich vesuche die ganze Zeit zu erklären, daß Du wg. der Beweislastumkehr des § 476 BGB den scharzen Peter hast, wenn Du gegen den Händler vorgehst, weil Du die Jacke länger als 6 Monate in Besitz hast.
Gehst Du aus Garatievertrag gegen den Hersteller vor, hat der den schwarzen Peter gem § 443 Abs 2 BGB -- ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Da heißt es:
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Antwort. Du mußt auch keins haben. Vaude muß Dir beweisen, daß der unbestrittene Mangel auf eine Fehlbehandlung durch Dich zurückzuführen ist. Ihren bisherigen Antworten Torres gegenüber entnehme ich nicht einmal eine schlüssige Darlegung.
wir erötern hier einmal anhand Deines Beispieles generell das Verhältnis von Gewährleistung und Garantieversprechen. Das kann für alle nützlich sein. Wie man diese Erkenntnisse umsetzt, ist eine andere Frage.
Bitte fühle Dich von mir nicht gedrängt, jetzt in irgendeine Richtung etwas zu unternehmen. Das ist alleine Deine höchstpersönliche Entscheidung. Ich habe ja schon an anderer Stelle geschrieben, daß ich selbst wegen 70,-€ nicht klagen würde.
Gruß Ditschi
Kommentar