NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

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  • Fernwanderer
    Alter Hase
    • 11.12.2003
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    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

    Schön zu sehen, daß dieser Thread, nachdem er abzustürzen drohte, doch noch inhaltlich die Kurve gekriegt hat.
    Da nach der Motivation des Gesetzgebers gefragt wurde:
    Die Erfahrung mit den NRW-Grünen und Fahrrad sieht z. B. so aus. Jahrelang wurde der Ausbau von ehemaligen Bahnstrecken im Revier aus "Umweltschutzgründen" behindert und blockiert, auf den ehemaligen Trassen fände sich eine seltene Flora. Nachdem die Radwege angelegt worden sind, die Verbuschung durch Birken-, Haselstträucher etc. abgeräumt wurde, finden sich rechts und links jetzt tatsächlich schon mal eher selten Pflanzen, auf die aber tatsächlich auch schon mal jemand tritt.
    Ein Tunnel (Schee in Wuppertal) konnte jahrelang nicht erschlossen werden, "weil dort Fledermäuse ihr Quartier haben". Nach einer Begehung und Untersuchung durch einen Biologen konnte gezeigt werden, daß dort keine Fledermäuse leben oder gelebt haben (kein Individuum nachweisbar, kein Köttel). Inzwischen ist der Tunnel halbseitig ausgebaut, die andere Hälfte als Fledermausquartier vorbereitet.
    Die Liste ist beliebig verlängerbar. Das Wort "Zielkonflikt" gehört eher nicht zum aktiven Wortschatz der NRW-Grünen.
    In der Ruhe liegt die Kraft

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      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen

      Stellt Euch die Planung eines Schutzgebietes vor, durch das 100 Wege führen. Um die Störung der Natur so gering wie möglich zu halten, sollen 10 davon für Radfahrer freigegeben werden. So die Planung für das Gebiet. Nun kann man das Radfahren dort erlauben und 90 Wege sperren. Oder man kann das Radfahren verbieten und 10 Wege freigeben. Das Ergebnis ist gleich, aber es ist leichter, 10 Wege freizugeben, als 90 zu sperren.
      Nunja, dann gehst du aber immernoch davon aus, dass Radfahrer fuer mehr "Naturstoerung" sorgen, als Fussgaenger.
      Und das ist ja nun mal faktisch vielerorts falsch, falls es sich nicht um illegal angelegte Parcours handelt. Du kannst dir gerne mal die Eifel ansehen kommen. Im Gegensatz dazu was Wanderer anrichten, halten sich die Radspuren in den allermeisten Faellen schwer in Grenzen, oder sind nicht nachweisbar.
      Richtig waere es nur, solche Wege fuer ALLE komplett zu sperren, (um so auch ein z.B. Herumtrampeln im Gebuesch durch Outdoorsportler, wie Wanderer und Trekkingbegeisterte zu verhindern.) Der letzte Halbsatz war auch nur mal n bisschen Polemik, musste mal raus.
      Zuletzt geändert von ; 08.08.2015, 01:11.

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      • Ditschi
        Freak

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        • 20.07.2009
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        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

        Nunja, dann gehst du aber immernoch davon aus, dass Radfahrer fuer mehr "Naturstoerung" sorgen, als Fussgaenger.
        Ich gehe in einem fiktiven Beispiel, das nur den möglichen Grund einer gesetzlichen Formulierung erläutern soll, von garnichts aus.
        Die Frage ist, wovon die Landesregierung NRW ausgeht? Welche Planung und Überlegung steckt bei Ihnen hinter der Formulierung? Was haben die sich gedacht? Nicht die Formulierung, sondern die dahinter stehende Absicht ist die Kernfrage.
        Wenn eine bestimmte Absicht dahintersteht, kann man die genauso mit einer anderen gesetzlichen Fomulierung erreichen, die möglicherweise keinen Anstoß erregt hätte, aber zum gleichen Ziel führt. Darauf wollte ich das Augenmerk richten.
        Kernfrage ist: was sollen Radfahrer in NRW künftig in Schutzgebieten in NRW dürfen bzw. nicht mehr dürfen und warum bzw. warum nicht ?
        Wer sich nicht auf diese Kernfrage konzentriert, sondern nur die Formulierung auf`s Korn nimmt, kann schnell ausgebootet werden: " ...gut, formulieren wir es anders herum, aber mit gleichem Ergebnis...". Das sollte das Beispiel aufzeigen.
        Bis zum 5. September haben die Verbände Zeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Da kann man ja mal Anfragen, worauf konkret die Norm abzielt? Aber ich mache es nicht wieder. Dazu ist mir das Problem zu fern.
        Ditschi

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        • Leser
          Erfahren
          • 07.12.2013
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          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Stellt Euch die Planung eines Schutzgebietes vor, durch das 100 Wege führen. Um die Störung der Natur so gering wie möglich zu halten, sollen 10 davon für Radfahrer freigegeben werden. So die Planung für das Gebiet. Nun kann man das Radfahren dort erlauben und 90 Wege sperren. Oder man kann das Radfahren verbieten und 10 Wege freigeben. Das Ergebnis ist gleich, aber es ist leichter, 10 Wege freizugeben, als 90 zu sperren.
          Setzt voraus, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt, indem ein Wegekonzept existiert. Für bestehende Schutzgebiete war das bisher z.B. nicht erforderlich. Wer sollte jetzt ein Interesse daran haben, ein solches Konzept zu erarbeiten, dabei den Ausnahmefall für bestimmte Wege zu begründen, mit allen Beteiligten abzustimmen, ...Bisher mussten Interessierte handeln, um einen Weg zu sperren. Jetzt müssen Radfahrer handeln, um einen Weg zu öffnen. Viel Erfolg.

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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
            • 13413
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            • Meine Reisen

            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

            Stöhn, ist es so schwer, ein fiktives Beispiel, daß nur eine gesetzgeberische Formulierung beleuchten soll, als solches zu begreifen und nicht für bare Münze zu nehmen?

            Zitat Leser: Bisher mussten Interessierte handeln, um einen Weg zu sperren. Jetzt müssen Radfahrer handeln, um einen Weg zu öffnen. Viel Erfolg.
            Das ist richtig und das ist die Folge der Formulierung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt. Es ist die einfachere Formulierung, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Aber nicht die einzig mögliche. Das habe ich mit dem fiktiven Beispiel auch darlegen wollen.Es führt doch kein Weg daran vorbei, zu fragen, was das Ziel ist? Und aus welchem Grund man es verfolgt? Warum formuliert die Landesregierung in dem Gesetzentwurf so? Was ist die Absicht? Das sind die Kernfragen.
            Wenn man sich nur an der Formulierung festbeißt, erreicht man eventuell garnichts, weil die Landesregierung das gleiche Ziel auch auf andere Weise und mit anderer Formulierung erreichen kann.
            Aus der Formulierung selbst sind Ziel und Begründung nicht erkennbar. Eine Erläuterung, warum diese Formulierung so gewählt wurde, fehlt? Da kann man also nur rätseln, was das soll? Anders ausgedrückt: die gewählte Formulierung ist das Symptom, nicht die Krankheit. ( Wieder eine Metapher; bitte nicht wörtlich nehmen!) An einem Symptom zu doktern, hat selten Erfolg.
            Nochmal, die Fragen lauten: will die Landesregierung NRW des Radfahren in Schutzgebieten einschränken? Und wenn ja, warum?
            Kann das jemand beantworten? Ich nicht.
            Ditschi
            Zuletzt geändert von Ditschi; 08.08.2015, 14:31. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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            • Goettergatte
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              • 13.01.2009
              • 28015
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              • Meine Reisen

              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

              Zitat von joeyyy Beitrag anzeigen
              Na wenn der Umweltgedanke der Grund für den Gesetzentwurf ist, dann verstehe ich die rotgrünen Minister/innen wirklich nicht mehr. Eigentlich müssten die doch den Radverkehr zulasten des Motorverkehrs fördern...
              Die muß man auch nicht verstehen, die leben in einer eigenen Welt (in der wildernde Haustiere und Neozoen dem Artenschutz dienen und heimische Tiere nicht verdrängen oder bastardisieren - das als Beispiel)

              Es würde ja wirklich reichen, zum Angedachten Zwecke, wenn das Verbot lediglich Pfade und Wege unter 1,8 oder 1,6 m Breite beträfe.
              "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
              Mit erkaltetem Knie;------------------------------
              Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
              Der über Felsen fuhr."________havamal
              --------

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              • Bluebalu
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                • 19.05.2013
                • 959
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                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                @ Ditschi : Mal ein Beispiel aus deiner Berufswelt :
                Bis jetzt muss meine Schuld bewiesen werden, zukünftig muss ich meine Unschuld beweisen.

                Läuft auf das selbe Ergebnis raus, unabhängig davon ob ich nun schuldig bin oder nicht.

                Macht für mich aber Riesennterschied!!

                ähnlich verhält es sich damit, ob etwas allgemein erlaubt ist und eine Behörde das einschränkend verbieten kann oder ob etwas allgemein verboten ist und eine Interessensgruppe eine Behörde überzeugen muss, hier eine Ausnahme zu machen.

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                • Torres
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                  • 16.08.2008
                  • 32315
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                  • Meine Reisen

                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                  Ich bin kein Jurist, aber ich würde sagen, mit Strafrecht hat das nichts zu tun. Der Vergleich mit der Unschuldsvermutung hinkt.

                  Was Ditschi sagen will ist folgendes: Egal wie der Gesetzestext formuliert wird, kann die Poltik ihre Ziele durchsetzen. Es ist also völlig unerheblich, ob Radfahren nun grundsätzlich verboten oder erlaubt ist. Mit den jeweiligen Zusatzregelungen lässt sich jedes gewünschte Ergebnis erzielen.

                  Die Konzentration darf daher nicht auf der Formulierung liegen, sondern muss das dahinterliegende Ziel angreifen. Wenn Fernwanderer schreibt, dass in NRW der Naturschutz den Grünen über alles geht und Radfahren höchstens geduldet wird, dann ist es wenig sinnvoll gegen den Wortlaut der Gesetzesinitiative vorzugehen, weil das Ziel eben auch anders - wenn auch teurer oder umständlicher - erreicht werden kann. Man muss dann das dahinterliegende Ziel angreifen: Nämlich dass es anscheinend so ist, dass die Politik/ Partei, die man eigentlich wählt, weil sie umweltschonende Fortbewegung unterstützt, das umweltschonende Radfahren einschränken will und zwar mit der Begründung umweltschädigenden Verhaltens. Anscheinend ist es so, denn eindeutig formuliert ist es ja nicht. Daher Ditschis Vorschlag, herauszubekommen (durch Anschreiben, Nachlesen von Protokollen, Anträgen, Antragsbegründungen etc.) was die Intention ist. Ob sich damit die Politik eindeutig gegen Radverkehr positioniert oder ob es eben nur eine Angleichung oder verwaltungstechnische Vereinfachung ohne Hintergedanken ist.
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
                    • 13413
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                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                    Hach, Torres, ich werde verstanden. Ja, das meine ich. Ich wußte schon nicht mehr, wie ich es anders formulieren soll.
                    Es nützt auch nichts, die Gründe für die Formulierung zu vermuten oder erahnen zu wollen mit schwafeligen Allgemeinplätzen.
                    Man muß sie erfragen. Soll die Regierung einmal ganz explizit erklären, warum sie diese Formulierung wählt und was sie damit bezweckt. Dazu kann man sie auffordern. Dann hat man die Begründung schwarz auf weiß. Und wenn man die Ziele kennt, die hinter der Formulierung stecken, kann man entscheiden, ob man sie teilt, hinnimmt oder bekämpft. Wer nur auf die Änderung einer Formulierung drängt, ohne sie zu hinterfragen, läuft Gefahr, ausgetrickst zu werden. Die Formulierung ändern zu wollen, ist zu kurz gesprungen.
                    Es kann in der Tat dabei herauskommen, daß sich die Landesregierung bei der Formulierung keine Gedanken gemacht hat und sie bereitwillig ändert. Eine Möglichkeit von vielen. Also, fragen....

                    @ bluebalu, Torres liegt auch da richtig. Die Unschuldsvermutung aus dem Strafrecht hat mit der anstehenden Frage nicht das geringste zu tun und gilt auch in keiner Weise im Zivil-und Verwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat dort uneingeschränkt die Möglichkeiten, zur Durchsetzung seiner Ziele eine Erlaubnis mit Verboten zu wählen oder ein Verbot mit Erlaubnissen. Je nachdem, was zur Erreichung des Ziels opportun erscheint. Es kommt auf das Ziel an.
                    Ditschi
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 08.08.2015, 14:33.

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                    • Bluebalu
                      Dauerbesucher
                      • 19.05.2013
                      • 959
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                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                      Zugegeben der Vergleich ist nicht besonders geschickt gewählt, aber (das neue "nein")
                      das Ziel ist bei diesem Beispiel dasselbe : einen Täter seiner berechtigten Strafe zuzuführen.
                      Einmal hab ich den Zwang/Arbeit meine Unschuld zu beweisen und im anderen Fall die Staatsanwaltschaft meine Schuld.

                      Keine Frage, beides macht Arbeit.

                      Das "Ziel" ist unabhängig von der Formulierung erreichbar, doch die Formulierung beschreibt den Weg, der gegangen werden muss und wie immer, auch bei Gesetzen, unbeabsichtigte Nebenwirkungen wird es immer geben, eben weil nicht genau jeder Einzelfall beschrieben wird.

                      Und für mich als Kletterer in Bawü war es mal erlaubt überall zu klettern, wo es nicht verboten war und schon ne halbe Ewigkeit ist es überall verboten und nur noch da (legal) möglich, wo es erlaubt ist.
                      Rate, was es für die schützenswerte Felsbiotope jeweils bedeutet hat.
                      Denn, ja auch ich bin für Naturschutz und befürworte nichtbekletterbare Felsmassive als Biotop.
                      Es gibt noch genug Felsen zum klettern, aber auch hier macht qualitativ einen Unterschied, ob alles erlaubt oder alles verboten ist, denn die Ausnahmen können jederzeit zurück genommen werden.
                      Dasselbe wird mit Radwegen geschehen, es wird noch genug geben zum radeln, aber Einschränkungen wird es geben.
                      Und ob die einem schmecken oder man gerne etwas anders erlaubt hätte und dafür anderes gesperrt, jesses, da wird man es niemals allen gerecht machen können.

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                      • ronaldo
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                        Liebt das Forum
                        • 24.01.2011
                        • 13093
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                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                        Zitat von Bluebalu Beitrag anzeigen
                        @ Ditschi : Mal ein Beispiel aus deiner Berufswelt :
                        Bis jetzt muss meine Schuld bewiesen werden, zukünftig muss ich meine Unschuld beweisen.

                        Läuft auf das selbe Ergebnis raus, unabhängig davon ob ich nun schuldig bin oder nicht.

                        Macht für mich aber Riesennterschied!!

                        ähnlich verhält es sich damit, ob etwas allgemein erlaubt ist und eine Behörde das einschränkend verbieten kann oder ob etwas allgemein verboten ist und eine Interessensgruppe eine Behörde überzeugen muss, hier eine Ausnahme zu machen.
                        Ganz genau, darauf wollt ich hinaus. DAS ist der Kernpunkt, und das steht hinter der Frage, was damit bezweckt werden soll. Es ist ja recht leicht, was generell zu verbieten. Sollen doch die Interessenverbände und Otto Normalradler zusehen, dass sie mit viel juristischem Aufwand ihre Ausnahmeregelungen durchsetzen.
                        Was mir daran so stinkt in ein paar Schlagworten: Einschränkung von Freiheiten, Misstrauen in den "Common Sense", (Denk-)Faulheit in den Behörden zu Lasten der Bürger.
                        Ist der Alltag nicht schon genug durch und durchgeregelt?

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                        • lina
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                          • 12.07.2008
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                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                          @ronaldo: Ja dann frag doch einfach mal nach?

                          siehe:
                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Es nützt auch nichts, die Gründe für die Formulierung zu vermuten oder erahnen zu wollen mit schwafeligen Allgemeinplätzen.
                          Man muß sie erfragen. Soll die Regierung einmal ganz explizit erklären, warum sie diese Formulierung wählt und was sie damit bezweckt. Dazu kann man sie auffordern. Dann hat man die Begründung schwarz auf weiß. Und wenn man die Ziele kennt, die hinter der Formulierung stecken, kann man entscheiden, ob man sie teilt, hinnimmt oder bekämpft. Wer nur auf die Änderung einer Formulierung drängt, ohne sie zu hinterfragen, läuft Gefahr, ausgetrickst zu werden. Die Formulierung zu ändern zu wollen, ist zu kurz gesprungen.
                          Es kann in der Tat dabei herauskommen, daß sich die Landesregierung bei der Formulierung keine Gedanken gemacht hat und sie bereitwillig ändert. Eine Möglichkeit von vielen. Also, fragen....
                          Wäre dies die richtige Stelle?
                          https://fragdenstaat.de/
                          oder muss das über einen Abgeordneten als "Kleine Anfrage" laufen?

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                          • Torres
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                            • 16.08.2008
                            • 32315
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                            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                            Der Vergleich hinkt immer noch, denn Strafrecht ist etwas völlig anderes. Aber ich sehe das emotionale Problem. Ist es erlaubt und wird eingeschränkt, fühlt man sich gemocht. Ist es verboten und wird partiell erlaubt, fühlt man sich nicht gemocht.

                            Ich habe das vor Jahren beim Reiten mitgemacht, denn früher durfte man überall reiten, wo man wollte. Naturschutz und Beschwerden haben das eingeschränkt. Angenehm ist das nicht, da gebe ich Dir Recht. Ob es immer logisch ist, kann ich auch nicht beurteilen. Ich habe da auch manchmal meine Zweifel.

                            Tatsache ist aber auch, dass ich das eine (Naturschutz) nicht ohne das andere (Einschränkung) haben kann. Je mehr sich für ein Hobby begeistern, umso eher wird eben Regelungsbedarf gesehen. Daher ist es in diesem Fall wichtig, herauszufinden, was wirklich geplant ist und wie es weitergehen soll.

                            Ich habe eben mal gegoogelt: Die Zahl der Pferde hat sich in den letzten 40 Jahren vervierfacht (1.1 Mio.). Nachdem Pferde vom Arbeitstier zum Freizeitvergnügen wurden, gab es eben irgendwann Regelungsbedarf (Reitverbot, erlaubte Reitwege, Plaketten für den Wald zur besseren Identifizierung). Soweit ist es bei den Radlern noch nicht. Ich fand es damals okay, weil der Wald eben für alle da sein sollte, und es gab genug Wege, auf denen man unterwegs sein konnte. Wirklich eingeschränkt wurde ich dadurch nicht.
                            Oha.
                            (Norddeutsche Panikattacke)

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                            • Bluebalu
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                              • 19.05.2013
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                              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                              Um das "Ziel" geht es in meiner Argumentation eigentlich gar nicht.

                              Wer hier etwas ändern will, muss Interessensverbände gründen, Leute mobilisieren und sich bei den Entscheidungsträgern geneigtes Gehör verschaffen.

                              Das Verhältnis Staat zu Bürger ist ein völlig anderes wenn, egal was, allgemein verboten ist oder allgemein erlaubt ist.
                              Die jeweiligen Ausnahmen schränken das, wie politisch gewollt, ein.
                              Torres hat da recht, es geht mir darum werde ich als Bürger "gemocht" und ernst, bzw. überhaupt wahr genommen oder werde ich nicht "gemocht" und bin ein Hindernis um andere Interessen durch zu setzen.

                              Es wurde ja schon angesprochen:
                              Für den Natur und Umweltschutz wären andere Massnahmen viel wirkungsvoller, aber leider braucht "man" den Autobahnausbau wegen der "Wirtschaft", den Braunkohletagebau wegen der "Arbeitsplätze" oder wie wars mit Redbull LNT Spree Aktion, wer braucht den sowas?

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                              • lina
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                                • 12.07.2008
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                                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                Reaktanz

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                                • Torres
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                                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                  OT: Uhh, jetzt wird´s politisch. Also nur mal am Rande: Auch die Wirtschaft und die Industrie haben seit Jahren immer mehr Auflagen zu stemmen, die mit Umweltschutz und Naturschutz begründet werden. Auch hier stellen sich Firmenlenker oder Eigentümer genauso die Frage, ob sie eigentlich gewollt sind, wo sie ja den deutlichsten Beitrag für den Wohlstand für alle hier leisten, indem sie Arbeitsplätze schaffen und Steuereinnahmen generieren. Die Lasten sind also durchaus verteilt, auch wenn das von außen nicht immer so aussieht und im einen oder anderen Fall sicherlich noch Optimierungsbedarf besteht. Ein Anrecht auf unreguliertes Freizeitvergnügen zu haben, ist nun wohl anscheinend auch vorbei, wenn es das jemals war.

                                  Und noch mal zum Thema: Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass Radfahren - wie Reiten auch - im Wald verboten ist, weil der Wald für Spaziergänger ist. Dass man also nur auf ausgewiesenen Radwegen fahren darf oder dafür sorgen muss, dass man nicht erwischt wird. Dass man im Wald wirklich abseits von offiziellen Radwegen radeln darf, habe ich erst hier erfahren. Gäbe für mich also kein emotionales Problem.

                                  Edit: Interessanter Link, lina.
                                  Oha.
                                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                                  • ronaldo
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                                    • 24.01.2011
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                                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                    Reaktanz. Hmm. Mensch du weißt aber auch immer so schicke Wörter...
                                    Muss ich n bisschen ausholen, hier ist das Lagerfeuer, hier darf ich das.
                                    Also ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage. Ich denke, dass die Französische Revolution durchaus für was gut war und dass das Streben nach größtmöglicher Freiheit ein Wert an sich und legitim ist. (Mit ein Grund z.B., warum ich GB zum Reisen als minder interessant empfinde - zuviel Einschränkungen, Betretungsverbote, Gebühren für jeden mickrigen Point of Dings usw...)

                                    Die Freiheit in diesem Sinne halte ich durch überzogene Regelungsversuche wie den diskutierten für gefährdet, aus den oben schon angeführten Gründen, und finde es gut, früh dagegen anzugehen.

                                    Und ja, den direkten Weg zu den Behörden kenne und nutze ich. Danke für den Link, aber meistens reicht das Telefon.

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
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                                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                      Ich würde eine Anfrage direkt dahin schreiben

                                      Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes
                                      Nordrhein-Westfalen
                                      Der Minister
                                      wie im link post 1 angegeben. Das Ministerium zeichnet als Absender für die Entsendung des Gesetzentwurfes, was den Rückschluß zuläßt, daß es federführend ist.
                                      Wenn also jemand kompetent ist, zu antworten, ist er dort zu suchen. Dort wurde formuliert. Alle anderen könnten sich schlicht darauf zurückziehen, die Antwort auch nicht zu kennen.
                                      Und nicht gleich losmeckern, was eine Abwehrreaktion erzeugt, sondern auf die Regelung hinweisen ( am besten mit wörtlichem Zitat) und höflich fragen, warum die Norm als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert wurde? Welche Ziele werden damit verfolgt? Welche Gründe gibt es für die Formulierung? Soll Radfahren in Schutzgebieten eingeschränkt werden? Gibt es dafür Gründe? Werden Schäden durch Radfahrer befürchtet?
                                      Je präziser man fragt, desto genauer meist die Antwort. Und bitte keine Frist setzen. Das gehört sich nicht. Man hat ein Fragerecht, aber nicht das Recht, Druck auszuüben. Lieber einmal nachfragen und energisch erinnern, wenn man nach ca. drei Wochen noch keine Antwort hat. Kommt dann immer noch nichts, kann man sich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde zu recht über die Ignoranz beschweren.

                                      Ich habe in 34 Jahren an verantwortlicher Stelle jede Anfrage beantwortet oder beantworten lassen. Nicht immer zur Zufriedenheit des Fragestellers, wenn z.B. um Datenschutz und Dienstgeheimnisse tangiert wurden. Manchmal habe ich auch bewußt vage geantwortet, wenn es zu intim oder persönlich wurde. Aber nicht zu antworten, gilt als extrem unhöflich. Das kann sich heute keine Behörde mehr leisten.

                                      @ lina, der Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW paßt hier nicht ganz. In den Informationsfreiheitsgesetzen geht es um die Herausgabe amtlicher Informationen. Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Wir möchte aber keine Aufzeichnung und keine Akteneinsicht, sondern eine Auskunft über Gründe, die möglicherweise nicht schriftlich festgehalten wurden, sondern sich im Kopf der Beteiligten abspielen. Verweist aber zum Beispiel das Ministeriumauf ein Gutachten, das Schäden durch Radfahrer belegen soll, könnte man nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in das Gutachten erfordern. Das wäre ein Rechtsanspruch.

                                      Schleswig-Holstein hat seit 2012 ebenfalls ein Informationsfreiheitsgesetz, das am 27.10.2014 durch das ähnliche Informationszugangsgesetz abgelöst wurde. Ich habe bestimmt über 1000 Anfragen beantwortet, aber nur einen einzigen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der macht viel Arbeit, weil man ihn rechtsmittelfähig bescheiden muß ! Zum Glück-- aus der Sicht einer Behörde -- kennt der Bürger die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, kaum. Er quaakt lieber auf facebook, statt zu handeln.

                                      Ditschi
                                      Zuletzt geändert von Ditschi; 08.08.2015, 12:15. Grund: Ergänzung

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                                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                        Zitat von Goettergatte Beitrag anzeigen

                                        Es würde ja wirklich reichen, zum Angedachten Zwecke, wenn das Verbot lediglich Pfade und Wege unter 1,8 oder 1,6 m Breite beträfe.
                                        Wieso dass denn???

                                        Sowas wuerde ich nur akzeptabel finden, wenn Du als Wanderer per Gesetz diesem Weg dann auch fern zu bleiben hast. Alles andere ist doch echt nur Terrritoialverhalten und Missgunst gegeueber Radlern.
                                        Wenn es dir wirklich um Naturschutz geht, dann bleib als Wanderer solchen Gebieten in Zukunft bitte auch fern.

                                        Wie gesagt: Entweder der Weg wird fuer ALLE gesperrt, oder das Gesetz ergibt keinen logisch nachvollziehbaren Sinn.

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                                        • Torres
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                                          Liebt das Forum
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                                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                          Ähm, es würde auch dem Verkehrsfluss dienen. Ich finde es anstrengend, wenn man auf schmalen Wegen ständig halten muss und um Überholen bitten muss. Das gehört sich schließlich so im Sinne der Rücksichtnahme. Oder sich an Gegenradlern vorbeiquetschen muss. Mir sind breite Wege lieber, wo man (der Radfahrer) vernünftig überholen kann. Ich will ja radfahren und nicht schieben.
                                          Oha.
                                          (Norddeutsche Panikattacke)

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