Hallo,
mit großem Ensetzen habe ich gerade gesehen dass in NRW ein weitgehendes Radfahrverbot abseits von Straßen geplant wird
Hier mal der Link zu der Vorlage des Gesetzes:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV16-3043.pdf
Interessant ist der Absatz 3 des § 59:
"(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen."
Diese Regelung führt dann dazu, das hier im Solinger Raum defakto nur noch auf Straßen Rad gefahren werden darf. Hier ist so ziemlich alles was nicht bebaut ist Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet.
Es werden dann von dieser Regelung nicht nur die "bösen" Mountainbiker betroffen, sondern alle Radfahrer! Selbst die Forstautobahnen sind dann Tabu
Ich glaube nicht dass die Gemeinden hier allzu viele Wege unter die Ausnahmen fallen lassen werden. Das kostet die Kommunen nämlich Geld was sie nicht haben.
Die Diskussion hierzu auf Facebook gibt es hier:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTr...82690105185968
Grüße,
Thomas.
mit großem Ensetzen habe ich gerade gesehen dass in NRW ein weitgehendes Radfahrverbot abseits von Straßen geplant wird

Hier mal der Link zu der Vorlage des Gesetzes:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV16-3043.pdf
Interessant ist der Absatz 3 des § 59:
"(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen."
Diese Regelung führt dann dazu, das hier im Solinger Raum defakto nur noch auf Straßen Rad gefahren werden darf. Hier ist so ziemlich alles was nicht bebaut ist Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet.
Es werden dann von dieser Regelung nicht nur die "bösen" Mountainbiker betroffen, sondern alle Radfahrer! Selbst die Forstautobahnen sind dann Tabu

Ich glaube nicht dass die Gemeinden hier allzu viele Wege unter die Ausnahmen fallen lassen werden. Das kostet die Kommunen nämlich Geld was sie nicht haben.

Die Diskussion hierzu auf Facebook gibt es hier:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTr...82690105185968
Grüße,
Thomas.
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