NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

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  • recurveman
    Erfahren
    • 17.08.2011
    • 430
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

    Doch, dieser Weg wird gesperrt. Ließ den Gesetzesentwurf.
    Soll man dann als Bürger für jede Freigabe betteln?
    Und welche Kosten kommen dann auf die Kommunen zu? Die meisten Städte sind pleite, was denkst du wie glücklich die sind die Wege zu prüfen und zu beschildern. Wir reden hier von 40 % der Fläche NRWs.

    Und zu deinen Schildern mit rot auf weiß: in BW haben diese auf die Wegesperrung nicht den geringsten Einfluss.

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    • DerNeueHeiko
      Alter Hase
      • 07.03.2014
      • 3170
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

      Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
      Nochmal:
      Radwege mit Richtungspfeilen sind nicht zwingend offizielle Radwege. Die gibt es in BW auch auf schmalen Wegen. Fahren darf man da trotzdem nicht, da der Weg keine 2m hat. Was sich irgendein Tourismusverband aus denkt ist leider ziemlich egal.
      Ein Radweg benötigt immer ein blaues Schild.
      1) Ein "zugelassener Weg" gemäß Gesetz muss m.E. kein Radweg sein - in Niedersachsen steht an vielen (wenn nicht allen) Feld- und Waldwegen z.B. ein Zeichen 250 mit Zusatzschild "Radfahrer frei" - daraus würde ich erstmal eine Zulassung ableiten.

      OT: 2) Auch wenn das hier vom Thema etwas weg führt: Auch ohne Blauschild kann ein Radweg existieren - die übliche Bezeichnung lautet "Angebotsradweg" und wird meist definiert als "ist ein Radweg als solcher erkennbar, aber keine Beschilderung vorhanden, darf ein Radfahrer ihn nutzen, muss es aber nicht"

      MfG, Heiko

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      • lanzelot72
        Erfahren
        • 17.12.2013
        • 315
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

        Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
        Doch, dieser Weg wird gesperrt. Ließ den Gesetzesentwurf.
        Hab ich gerade gemacht und deshalb die Frage an Dich: Welchen Teil des Wortes "allgemein" versteht Du gerade nicht ?

        Ich selber verstehe die von Dir propagierte Zwangsverheiratung von "zugelassen" und "ausgeschilderter Radweg" nicht.

        Eine Zulassung gibt Dir ein Recht, ein Gebotszeichen ("blaues Schild") erlegt Dir eine Pflicht auf.
        Also wird die Zulassung im Rahmen einer Allgemeinverfügung unter bestimmten Bedingungen erfolgen (z.B. Wegbreite, s. z.B. BW) und das wars.

        Kosten für Kommunen ? Welche ?

        Griaßle !
        Meine Beiträge sind das Produkt aus rein zufälligen persönlichen Einzelerfahrungen und einem sehr pragmatischen Weltbild !
        http://hikker.eu

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        • Ingwer
          Alter Hase
          • 28.09.2011
          • 3237
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

          Zitat von lanzelot72 Beitrag anzeigen
          Hab ich gerade gemacht und deshalb die Frage an Dich: Welchen Teil des Wortes "allgemein" versteht Du gerade nicht ?

          Ich selber verstehe die von Dir propagierte Zwangsverheiratung von "zugelassen" und "ausgeschilderter Radweg" nicht.

          Eine Zulassung gibt Dir ein Recht, ein Gebotszeichen ("blaues Schild") erlegt Dir eine Pflicht auf.
          Also wird die Zulassung im Rahmen einer Allgemeinverfügung unter bestimmten Bedingungen erfolgen (z.B. Wegbreite, s. z.B. BW) und das wars.

          Kosten für Kommunen ? Welche ?

          Griaßle !
          Genau!
          Ich verstehe es auch nicht.

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          • OutofSaigon
            Erfahren
            • 14.03.2014
            • 485
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

            Warum müssen sich die Menschen in Dtl. eigentlich immer über irgendetwas aufregen? Meinen Dank an Torres für seine vernünftigen Kommentare dazu! Liebe Leute, dies ist ein GESETZ-Entwurf. Die nachfolgenden Durchführungsvorschriften (Erlasse und Bekanntmachungen) werden definieren, was ein zugelassener Weg ist. Diese Definition mag letztendlich recht weit gefaßt sein. Und selbst dann dürfen die Kreise (untere Behörden) immer noch Ausnahmen zulassen, sowohl in Einzelfällen als auch (!!) allgemein.
            Manche Autoren benutzen gerne das Emoticon eines Männekens, das sich seinen eigenen Kopp an die Wand knallt. Dafür hätte ein Psychologe möglicherweise eine interessante Interpretation.

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            • derSammy

              Lebt im Forum
              • 23.11.2007
              • 7413
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

              Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
              Um in deinem Umgangston
              zu antworten.
              Lesen lernen könnte helfen.

              Denn genau so, wie Änderung im Gesetzestext vorliegt, wird ein flächendeckendes Radfahrverbot erteilt.

              Bis jetzt müssen keine Wege für Radfahrer freigegeben werden. Ganz einfach weil erst mal alle Wege freigegeben sind. Will man das nicht muss man sie sperren.

              Mit dem neuen Gesetz wird die ganze Sache umgekehrt. Dann sind erst mal alle Wege gesperrt. Will man das nicht muss man sie freigeben.
              Das kostet Zeit und Geld und wird Jahre dauern.
              Das is exact so wie das Bergradeln in Tirol...

              Überall verboten es sei denn es ist erlaubt!


              (Aber immer wieder lustig solche Diskussionen hier... und im Parallel-Faden-Gewirr: "Wildcampen, ja logo machs einfach darfst halt nix hinterlassen ")

              ..Und Jahre hat des in Tirol auch net gedauert...nur genauso lang bis die ersten Hüttenwirte gespannt haben was da an Kohle zu holen ist (Radler/Russ/Kaiserschmarrn) und der geneiget Hüttenwirt hockt selber, oder zumindest sein Onkel, eh im Gemeinderat....und "Schwupps" ists eine erlaubte Route.

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              • Flachlandtiroler
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                • 14.03.2003
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                #27
                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                Das heißt für mich, es ist ein ziemlich großes Hintertürchen da. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die von Dir beschriebene Forstautobahn plötzlich für Fahrräder gesperrt werden sollte. Wozu auch. Und mit welcher Begründung.

                Wenn es dann doch der Fall wäre und alles abgeriegelt würde, könnte man immer noch gezielt protestieren. Aber grundsätzlich ist Naturschutz doch nicht falsch.
                So naiv kann nur ein Freizeitsportler denken, der nicht unter der Knute der profilierungssüchtigen NRW-Ökos leben muss.
                Mein Vertrauensvorschuß ggü. Remmel und Konsorten ist jedenfalls weit in den Miesen.
                Der Zeitpunkt für "gezieltes Protestieren" ist jetzt; sonst haben wir bald auch Verhältnisse wie in BW.
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                • recurveman
                  Erfahren
                  • 17.08.2011
                  • 430
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                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                  Zu Kosten:
                  Die Bearbeitung und die Schilder kosten nun mal.
                  Stundensatz der Verwaltung (untere Naturschutzbehörde) und im Bauhof plus die Schilder.

                  Und es ist grenzwertig klug auf eine Bürgerfreundliche Interpretation des Gesetzes zu hoffen wenn man jetzt noch dagegen protestieren kann. In Hessen hat es jedenfalls geklappt.
                  Zumindest in den ADFC oder die DIMB kann man eintreten.

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                  • Flachlandtiroler
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                    • 14.03.2003
                    • 30471
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                    OT:
                    Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                    grenzwertig klug
                    Konkurriert für mich um den Euphemismus des Jahres, danke!
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                    • Ditschi
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                      • 20.07.2009
                      • 13413
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                      #30
                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                      NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Entsprechend knapp dürfte dort die verbliebene Ressource Natur sein. Weiter lese ich, daß in NRW wohl schon weite Teile des Landes unter Schutz gestellt wurden, so daß eine Einschränkung des Radfahrens in Schutzgebieten in der Tat die Radfahrer trifft. Die Tatsache, daß schon so viele Gebiete unter Schutz stehen, belegt, daß es dort starke Kräfte gibt, denen der Schutz der Natur am Herzen liegt und die ihn durchsetzen.
                      Ich bin mir sicher, daß diese Einschränkung gewollt ist und daß recurverman den Text richtig gelesen und verstanden hat.
                      Ich bin weder Radfahrer noch wohne ich in NRW. Ich sehe das also gelassen.
                      Ich kann gut nachvollziehen, daß es dort viele Menschen gibt, die genau das wünschen, was vom Gesetz beabsichtigt ist: eine Kanalisierung auch des Radverkehrs in Schutzgebieten, soweit er ansonsten dem Schutzzweck zuwider läuft. Das ist legitim.
                      Legitim ist auch, daß sich Radfahrer darüber ärgern und ihre eigenen Interessen verfolgen. Und bislang ist es nur ein Gesetzentwurf. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich einzubringen.
                      Was mir auffällt, ist, wie verächtlich hier im Forum häufig über Lobbyisten geschrieben wird. Gemeint ist offenbar der Lobbyismus anderer. Ich hoffe, daß die Radfahrer, die sich jetzt echauffieren und in den ADFC eintreten wollen, sich künftig nicht mehr über negativ über Lobbyisten auslassen.
                      Ditschi

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                      • Chouchen
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                        • 07.04.2008
                        • 20001
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                        #31
                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                        Danke für die Diskussion hier. Ich habe gestern erst mal schnell über den eingangsbeitrag hinweg gelesen und dachte: "na und, warum die Aufregung , ist doch so wie fast überall." Erst durch den weiteren verlauf des fadens hier ist mir die mögliche Tragweite klar geworden.
                        "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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                        • Flachlandtiroler
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                          Liebt das Forum
                          • 14.03.2003
                          • 30471
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                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Ich bin weder Radfahrer noch wohne ich in NRW. Ich sehe das also gelassen.
                          Danke für deinen Einwurf aus außenstehender Sicht!
                          Was mir auffällt, ist, wie verächtlich hier im Forum häufig über Lobbyisten geschrieben wird.
                          Verwechselst Du hier Lobbyisten und Entscheider?
                          Der Umweltminister tritt hier zwar wie ein Vertreter eines Naturschutzverbandes (=Lobby) auf, sollte aber qua seines Amtes doch kein Lobbyist sein...

                          Bei NRW sollte man schon zwischen Ballungsraum und Umland differenzieren.
                          Einerseits ist es positiv, dass auch in den industriell genutzten Ballungsräumen Ausgleichsflächen unter Schutz gestellt werden.
                          Andererseits bleibt auch dem Alltagsradler abseits der Hauptverkehrsstraßen und Landschaftsschutzgebiet(chen) mitunter keine dritte Möglichkeit.
                          Wir haben hier halt gelernt, nicht auf die hier mehrmals eingeforderte, "vernünftige" Auslegung seitens von Verwaltungen etc. zu hoffen. Das ist eine Erfahrungstatsache.
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                          • derMac
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                            • 08.12.2004
                            • 11888
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            Ich kann gut nachvollziehen, daß es dort viele Menschen gibt, die genau das wünschen, was vom Gesetz beabsichtigt ist: eine Kanalisierung auch des Radverkehrs in Schutzgebieten, soweit er ansonsten dem Schutzzweck zuwider läuft. Das ist legitim.
                            Legitim wäre eine stärkere Einschränkung von Radfahrern als von Fußgängern nur, wenn diese einen signifikant größeren Schaden anrichten würden. Mir ist nicht bekannt, dass das so wäre. Aber vll. hat NRW da ja neue Erkenntnisse.

                            Mac

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                            • Ingwer
                              Alter Hase
                              • 28.09.2011
                              • 3237
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                              Schauen wir uns doch mal das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) an:

                              "Art. 13
                              Betreten des Waldes

                              (3) 1 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig"

                              Im BayNatSchG steht:

                              "Art 28 (1) Satz 1 BayNatSchG: "Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren."


                              Zum Vergleich hier der aktuelle Entwurf aus NRW:
                              "(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen."


                              Und zum Vergleich die aktuelle Regelung für NRW (Stand 1980?):


                              § 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
                              (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
                              (2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

                              § 3 Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

                              (1) Verboten ist das
                              a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,
                              b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,
                              c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,
                              d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und
                              e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,
                              soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


                              Wie gesagt, ich verstehe das Problem immer noch nicht.

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                              • derMac
                                Freak
                                Liebt das Forum
                                • 08.12.2004
                                • 11888
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                                #35
                                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                Zitat von lanzelot72 Beitrag anzeigen
                                Also wird die Zulassung im Rahmen einer Allgemeinverfügung unter bestimmten Bedingungen erfolgen (z.B. Wegbreite, s. z.B. BW) und das wars.
                                Das kann so sein, muss aber nicht. Wenn das zwingend so geplant wäre, könnte man es gleich ins Gesetz schreiben. Das spannende dabei ist, dass diese "allgemeine" Zulassung dann außerparlamentarisch festgelegt wird und jederzeit beliebig geändert werden kann. Außerdem sind solche Regeln wie die Wegbreiteregel IMO Quatsch.

                                Mac

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                                • Ingwer
                                  Alter Hase
                                  • 28.09.2011
                                  • 3237
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                                  #36
                                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                  Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                  Der Zeitpunkt für "gezieltes Protestieren" ist jetzt; sonst haben wir bald auch Verhältnisse wie in BW.
                                  Also ich bin hier definitiv anderer Meinung im Bezug auf die Verhältnisse, da ich aber keine Lust habe das alles selber nochmal runterzuschreiben, hole ich einfach das Zitat von Uli G raus.

                                  § 70 Bußgeldvorschriften NRW

                                  (1) Ordnungswidrig handelt, wer

                                  entgegen § 2 Abs. 3 Satz 2 im Wald außerhalb von Wegen Hunde nicht angeleint mitführt,
                                  1a. entgegen § 2 Abs. 2 auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt,
                                  1b. entgegen § 2 Abs. 3 den Wald beschädigt oder die Erholung anderer unzumutbar beeinträchtigt,
                                  1c. entgegen § 2 Abs. 4 organisierte Veranstaltungen im Wald der Forstbehörde nicht rechtzeitig anzeigt,


                                  - wobei ein "fester Weg" ein angelegter Weg ist - ergo: auch in NRW isses bei konsequenter Anwendung des G-Textes verboten auf single trails zu biken - wir können die Bundesländer gerne nacheinander durchgehen
                                  ich sag doch: Überall der selbe Brei - halt föderalistisch in Nuancen unterschiedlich formuliert - aber von der Rechtslage und vom Schutzzweck der Waldgesetze her überall weitgehend identisch... macht ja auch Sinn.

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                                  • Sarekmaniac
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                                    Liebt das Forum
                                    • 19.11.2008
                                    • 11005
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                    Ich erlaube mir mal, aus dem Landschaftsgesetz NRW in der aktuell gültigen Fassung zu zitieren:

                                    § 54a
                                    Radfahr- und Reitverbote

                                    In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Die untere Landschaftsbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
                                    Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text...9311#det223436

                                    Viel Lärm um nichts.

                                    Es ändert sich bezüglich Radfahren nichts. Bzw. die Wegenutzungsrechte für Reiter sollen laut Entwurf erweitert werden. Aber das ist ja hier nicht Thema.
                                    Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 07.08.2015, 08:19.
                                    Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                                    (@neural_meduza)

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                                    • Ingwer
                                      Alter Hase
                                      • 28.09.2011
                                      • 3237
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                      Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                                      Viel Lärm um nichts.

                                      Es ändert sich nichts. Bzw. die Wegenutzungsrechte für Reiter sollen erweitert werden. Aber das ist ja hier nicht Thema.
                                      Genau

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                                      • Lobo

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                                        • 27.08.2008
                                        • 6507
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                                        #39
                                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                        Nun, in Zukunft wird auch das Fahren (bzw. Reiten) auf den Wegen verboten sein. Es sei denn es wird explizit erlaubt.

                                        Also ich finde die alte Regel auch besser...

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                                        • recurveman
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                                          • 17.08.2011
                                          • 430
                                          • Privat

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                                          #40
                                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                          Doch, es ändert sich jede Menge.
                                          Bislang darf ich auf allen Straßen und Wegen fahren die nicht verboten sind. Dies ist schon mehrfach von Gerichten im Sinne der Radfahrer entschieden worden, schaut euch mal die Urteile auf der Seite der DIMB an.
                                          In Zukunft darf ich nur noch auf Wegen fahren wenn sie erlaubt sind!
                                          Diese Erlaubnis muss dann erstmal erteilt werden. Und wie gut das funktioniert kann man in Österreich oder in BW auf Wegen unter 2m sehen.

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