Garantiefalle?
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Keine Ankündigung bisher.
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AW: Garantiefalle?
mein aller letzter Versuch!
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
da es in unserem Fall ein schriftliches Garantieversprechen des Herstellers nicht aber des Händlers gibt, gilt uneingeschränkt der letzte Absatz!
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AW: Garantiefalle?
Was mir bisher jetzt noch nicht klar ist.
Wer hat hier wem das Garantieversprechen gegeben?
Hersteller >>> Händler
oder
Hersteller >>> Endkunde
oder
Händler >>> Endkunde"In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen." Loriot (1923-2011)
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AW: Garantiefalle?
@ Sandmanfive
Hersteller >>> Endkunde
in unserem Fall Vaude dem TO in Form ihrer Garantiebedingungen auf der Webseite und der Garantieerklärung am Produkt! (in denen der Beginn nicht genannt wird, damit gilt Kaufdatum durch den Endkunden!)
http://www.vaude.com/de-DE/Langlebigkeit-Garantie/
zwischen
Hersteller >>> Händler
gilt in unserem Fall das, was in den AGB's von Vaude steht, die der Händler irgendwann mal anerkannt hat und zwar unter
Punkt VII. Mängelhaftung ergänzt durch HGB
http://www.vaude.com/de-DE/AGB/
Händler >>> Endkunde
hat die Verplichtung in Form der gesetzl. Gewährleistung (keine Garantie) von 24 Monaten mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten aber defakto also nur 6 Monate (da es fast unmöglich den Beweis zu führen)
nach BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
lgZuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 13:09.
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AW: Garantiefalle?
och Jens was heisst da zum "allerlezten Mal"
VauDe gibt auf Ihrer Homepage
"....auf Bekleidung zwei Jahre Garantie...."
Nun lieber Jens, poste doch bitte die genauen Garantiebedingungen in denen steht welche Vorausetzungen es gibt und welche "Komponenten" die Garantie abdeckt.
Uneingeschränkt??
Daruf dass beie Hosenbeine gleich lang bleiben??
Dass das VauDe Logo nachts leuchtet ??
WO genau liest Du das alles raus was Du da verkündest ?????
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AW: Garantiefalle?
@ Sammy
VauDe gibt auf Ihrer Homepage
"....auf Bekleidung zwei Jahre Garantie...."
"VAUDE gibt auf Bekleidung zwei Jahre Garantie, auf alle übrigen Ausrüstungsgegenstände drei Jahre. Viele unserer Produkte halten bei sachgemäßem Gebrauch und guter Pflege weitaus länger."
steht es da: http://www.vaude.com/de-DE/Langlebigkeit-Garantie/
ich übersetze das mal für dich, da ja nix weiter da steht, und wenn nix weiter steht, dann gilt...
Das bedeutet, dass sie garantieren, dass der Artikel ab Kauf durch Endkunden zwei Jahre lang die in der Produktbeschreibung beworbenen Eigenschaften aufweist und gebrauchsfähig ist.Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 13:23.
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AW: Garantiefalle?
Ich denke wir wissen alle alles über Garantie, Gewährleistung usw.
Macht bitte einen neuen Faden auf!!!!
Titelvorschlag: Gewährleistungsfallefreedom's just another word for nothing left to lose
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AW: Garantiefalle?
Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen@ Sammy
genau so Zitat Vaude Garantiebedingungen von nachfolgender Webseite
"VAUDE gibt auf Bekleidung zwei Jahre Garantie, auf alle übrigen Ausrüstungsgegenstände drei Jahre. Viele unserer Produkte halten bei sachgemäßem Gebrauch und guter Pflege weitaus länger."
steht es da: http://www.vaude.com/de-DE/Langlebigkeit-Garantie/
ich übersetze das mal für dich...
Das bedeutet, dass sie garantieren, dass der Artikel ab Kauf durch Endkunden zwei Jahre lang die in der Produktbeschreibung beworbenen Eigenschaften aufweist und gebrauchsfähig ist.
( Und VauDe sicherlich auch !)
ein Klick weiter steht:
http://www.vaude.com/de-DE/Funktionsbekleidung/
"Deshalb sollte die Bekleidung bei Bedarf nachimprägniert werden. Der richtige Zeitpunkt, um eine Jacke nachträglich zu imprägnieren, ist spätestens dann gekommen, sobald Wasser nicht mehr vom Oberstoff abperlt sondern ein nasser Fleck entsteht. Am einfachsten ist es, die Kleidung nach dem Waschen zusätzlich zu imprägnieren - dann ist man immer auf der sicheren...... "
Ich übersetz mal für Dich ()
VauDe sagt damit dass man trotz des Top Produktes das man da in Händen hält auch ein bissl was tun muss damit die zugesagten Eigenschaften auch dauerhaft bleiben
JENS
> DU BIST DRAN !!!!
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AW: Garantiefalle?
Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
Ich denke wir wissen alle alles über Garantie, Gewährleistung usw.
Macht bitte einen neuen Faden auf!!!!
Titelvorschlag: Gewährleistungsfalle
Besser wär nur noch ein Thread
Dichte Jacke reklamiert...was nun ??
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AW: Garantiefalle?
OT: Ich bin wenigstens so ehrlich und steh zu meinen Fehlern, immer und immer wieder.
Auch wenn man auf mir rumhackt usw.
So was nennt sich Charakter und kann man nicht kaufen.freedom's just another word for nothing left to lose
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AW: Garantiefalle?
@ Sammy,
dass es keinen Garantieanspruch auf die Imprägnierung gibt bin ich ganz bei Dir, da dies in meinen Augen ein Pflegeproblem beim TO ist. Siehe auch die von dir verlinkten Pflegehinweise von Vaude!!!!
endlich kommen wir überein!
wohl aber hatte der TO zu Recht Garantie Anspruch (also nicht Kulanz) auf den defekten Ärmel Klett
als auch auf die vermeidlich undichte Membran um die es anfänglich ja mal ging (Wassereinbruch!) was sich jedoch als falsche Annahme des TO raus gestellt hat. Über Gewährleistung beim Händler wäre da aber nichts mehr zu holen gewesen, da bereits 13 Monate alt.
lg
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AW: Garantiefalle?
Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigenOT: Ich bin wenigstens so ehrlich und steh zu meinen Fehlern, immer und immer wieder.
Auch wenn man auf mir rumhackt usw.
So was nennt sich Charakter und kann man nicht kaufen.
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AW: Garantiefalle?
könnte so etwas, oder ab wann wäre so etwas ein "arglistig verschwiegener mangel"?
nämlich dann wenn Vaude die Haltbarkeit seiner Produkte eingeschränkt hätte und der Händler sie trotz langer Lagerung als vollwertig verkauft hätte (z.B. wenn ein Supermarkt wissentlich abgelaufene Produkte als neu verkauft), haben sie aber nicht und der TO hat die Jacke darüber hinaus zu einem sehr sehr günstigen Preis im Abverkauf geschossen.
in unserem Fall sehe ich aber beim keinen Ansatz von arglistiger Täuschung.
Um dieses Problem zu umgehen, haben einige Outdoor Hersteller folgende Lösung gefunden.... z.B. Patagonia jedes Kalenderjahr andere Farben für ihre ansonsten gleiche Produkte, Hilleberg vermerkt bei seinen Zellen das Modelljahr, schön zu sehen beim Händler fligfix.at in Österreich im Abverkauf auf der Webseite. Es werden also die Modeljahre für jeden informierten Kunden sichtlich erkennbar gemacht.
lg
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AW: Garantiefalle?
Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen@ Sammy,
dass es keinen Garantieanspruch auf die Imprägnierung gibt bin ich ganz bei Dir, da dies in meinen Augen ein Pflegeproblem beim TO ist. Siehe auch die von dir verlinkten Pflegehinweise von Vaude!!!!
endlich kommen wir überein!
wohl aber hatte der TO Garantie Anspruch (also nicht Kulanz) auf den defekten Ärmel Klett
als auch auf die vermeidlich undichte Membran um die es anfänglich ja mal ging (Wassereinbruch!) was jedoch als falsche Annahme des TO raus gestellt hat.
lg
Wie schlagen wir jetzt den Bogen von:
Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigenDie Frage ist wie man dann damit umgeht...
aber es gibt auch Firmen und Firmen!
....
Die anderen wie hier zum Beispiel Vaude streiten sich wegen Peanut!
...
Aber das haben sie eben nicht getan, da diese Fa. zu denen gehört die nicht sonderlich kulant sind!
....
Ich habe da regelrecht eine Blacklist, wer da so alles drauf steht und warum gibt es aber höchstens per PN!
lg
Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigender Hersteller VAUDE gewährt dem Händler überhaupt keine Garantie sondern dem Endkunden!!!
Der Händler hat sich bemüht und VAUDE hat ihn abtropfen lassen, mehr kann er nicht machen höchstens die VAUDE Jacke aus eigener Tasche ersetzen. Muss er aber nicht, da er aus der Gewährleistung raus ist, Beweislast Umkehr nach 6 Monaten.
lg
Zitat von dominiksavjErgebnis:
Dicht.
Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
Die gute Nachricht ist auf jedenfall das die Ärmelklett gerichtet sind.
JENS:
It´s your turn !!
Eigentlich könnst ja mal schreiben
Irgendwie schon Klasse von Vaude
Ärmelklett gerichtet
15% Gutschein rausgelassen
Und auch noch die Membran geprüft und dich Dichtheit bestätigt !
Coole Firma!
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AW: Garantiefalle?
Sorry 25% (als gutschein hab ich das nie angesehen)
Ich habe geschrieben das ich mich bei Vaude bedankt habe. Oder nicht?
Weil ich es auch gut finde wie mir geholfen wurde.
#120 lesen bitte, auch der Sammyfreedom's just another word for nothing left to lose
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AW: Garantiefalle?
Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigenSorry 25% (als gutschein hab ich das nie angesehen)
Ich habe geschrieben das ich mich bei Vaude bedankt habe. Oder nicht?
Weil ich es auch gut finde wie mir geholfen wurde.
OT: hab doch den Jens gemeint der am allerlautesten auf VauDe geschümpft hat !
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@ Sammy
meine Kritik an Vaude bezog sich auf diese beiden Sachen!!!!
Da die Jacke schon älter ist zählt meine Garantie nicht, sondern die Garantie gilt ab verlassens des Werks.
Aber kulanterweise könne man mir 15% auf eine neue Jacke geben.Die Jacke ist vor über 6 Jahren hergestellt worden. Vaude sieht daher den gesetzlich rechtlichen Kaufvertragspartner, d.h. den Fachhändler, in der Handlungspflicht, da er die Jacke mehrere Jahre im Laden gelagert hat (meiner Berechnung nach 5 Jahre). Das, was an Reparatur möglich war, wurde auf Kulanz vorgenommen und auch die 15 Prozent Rabatt bleiben als Angebot bestehen.
Und das wollten sie anders sehen, nur darauf bezog sich meine Kritik, zumal ich von einer undichten Jacke ausgehen musste.
Und nachdem sich diese als dicht herraus gestellt hat, bin mit meiner Kritik sehr zurück gerudert, denn Klett wurde ja gemacht!
Das es nicht optimal ist, dass die Jacke mindestens 3,5 Jahre beim Händler gelagert wurde ist mir auch klar, dafür war sie aber sehr billig für den TO zu haben und es ändert nicht an der rechtlichen Situation für den TO so wie der Fall vorgetragen wurde.
In der Position von Vaude, hätte ich dem TO die Jacke durch eine Neue Jacke ersetzt, die Garantiebedingungen und die AGB's angepasst und für die Zukunft in dieser Hinsicht Wasserdicht gemacht, mit dem Händler ein erstes Gespräch geführt und ihm für den Wiederholungsfall mit Kündigung des Händlervertrags gedroht. Dies alles wäre bei mir jedoch unter Auschluss der Öffentlichkeit und des TO intern gelaufen!
lgZuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 14:09.
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AW: Garantiefalle?
Jens Du bist blickdicht wie ne Wollstrumpfhose
Nochmal für die "studierten"
Kunde x kauft ne Jacke bei Händler y, der Waren der Fa. z verkauft
y hat Vertrag mit z
( Die Agbs kennen wir ja inzwischen fast auswendig)
x macht Kaufvertrag mit y
wenn y jetzt die Waren von z jahrelang im keller flacken lässt und zu doof ist y zu sagen "du, des is keinen reguläre handelsware mehr sondern du bekommst zu einem reduzierten preis auch nur noch eine reduzierte garantie ( bzw. gar keine mehr)"
dann seh ich nach wie vor nicht den fehler den z gemacht hat......
Aber ich bin mir sicher "z" freut sich totaaaal über deinen Tip auf die Homepage zu schreiben
"2 Jahre Garantie auf alles, immer und überall, auch wenns ne Jacke Modell 2006 ist die 5 jahre beim Händler rumlag und die er mit 50% Rabatt verkauft hat"
In Wahrheit schaut der normalfall einfach so aus, dass
x bei y reklamiert y lächelt und sich der sache annimmt, die sache zu z schickt bzw. mit z bespriocht was zu tun ist und z an y geld, oder ware, oder nadel und faden schickt damit x mögl rasch zu einen heilen sache oder seinem geld oder einer neuen sache kommt.
handelt y aber nicht nach dem AGBs des vertrages den er mit z geschlossen hat , dann muss y trotzdem x anlächeln und ihm geld, einen heile oder neue jacke geben, hat halt keine rückendeckung von z mehr.
drum hätte y schlichtweg x gegenüber die vaude garantie bei dem sonderabverkaufs artikel ausschliessen müssen ( wenn er es nicht hat was wir hier nicht kontrollieren können) oooooder y muss halt in den sauren apfel beissen und kosten und arbeit für die herstellung der mängelfreiheit sorgen !
z hat mit der sache nix zu tun !!!!!
schliesslich verkauft y ja das jahr über die produkte von z weil diese eben bei regulärer ware mit 2 bis 3 jahren garantie werben und diese auch abwickeln ( ausser bei den fällen wie in den AGBs geschrieben) und verdient damit auch gutes geld.
Alles ganz Easy!!!
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AW: Garantiefalle?
drum hätte y schlichtweg x gegenüber die vaude garantie bei dem sonderabverkaufs artikel ausschliessen müssen ( wenn er es nicht hat was wir hier nicht kontrollieren können)
Genau das, ist aber unseres Wissens nach nicht passiert!
Ich gestehe Vaude auch durchaus zu, dass sie evtl. einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Händler haben, nachdem sie dem Endkunden den Schaden ersetzen mußten (dies wäre dann an Hand der AGB's und des HGB zu prüfen)! Spielt aber für den Endkunden keine Rolle.
So wie der Fall hier vorgetragen wurde, hatte der TO aber keine Ansprüche mehr gegen den Händler sehr wohl aber gegen den Hersteller!
Ich weiß, es ist alles etwas Lebens- und Praxisfern! Aber das sind verzwickte Fälle meisten, wenn es juristisch und nicht nach gesundem Menschenbestand geklärt wird!
lgZuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 14:32.
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