Garantiefalle?

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  • Jens2001
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    • 02.04.2006
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    • Meine Reisen

    AW: Garantiefalle?

    Vertragspartner sind Kunde und Händler!
    eben nicht, es gibt 3 Verträge wie Ditschi oben erklärt hat!

    OT: hätte nie gedacht, dass ich das mal schreiben werde...

    Ditschi zu hilf... ich weiß nicht mehr wie ich es noch erklären soll

    das Witzige an der ganzen Saches ist ja nach wie vor das wir hier über eine DICHTE Jacke reden !!
    die trotzdem einen tatsächlichen (Klett) sowie einen mutmaßlichen Fehler (Membran undicht) hatte

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    • derSammy

      Lebt im Forum
      • 23.11.2007
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      AW: Garantiefalle?

      Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
      eben nicht, es gibt 3 Verträge wie Ditschi oben erklärt hat!

      OT: hätte nie gedacht, dass ich das mal schreiben werde...

      Ditschi zu hilf... ich weiß nicht mehr wie ich es noch erklären soll



      die trotzdem einen tatsächlichen (Klett) sowie einen mutmaßlichen Fehler (Membran undicht) hatte


      OK vielleicht ruf ja Torres nochmal mit verstellter Stimme bei Vaude an und lässt sich mal ne Kopie von deren Händlervertrag zusenden

      Ich mag mich jetzt nicht durch Ditschis §-Dschungel quälen

      Aber es reicht in meinen Augen wenn im Händlervertrag steht dass gelieferte Ware innerhalb XX Monaten mit der VauDe Garantie zu verkaufen ist ( verkauft werden kann) ....später MUSS sie dann als Sonderposten mit dem Ausdrücklichen Ausschluss der VauDe Garantie verklopft werden ...

      Und dann????

      Dann fällt das 3 Wege Vertragsverhältniss doch in sich zusammen
      Und der Klett...

      nach 13 Monaten ...find ich sauber Kulant den ohne weiteres zu richten ( den Klett bei meiner Berghaus hat die Näherei Meier&Co auch kostenlos gerichtet nach 6 Wochen, nachdem ich mit dem an nem Ast hängengeblieben bin!)

      Und die MUTMAßlich defekte Membran hat sich ja Gottseidank inzwischen auch selbst-wunder-geheilt!

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      • Torres
        Freak

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        • 16.08.2008
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        AW: Garantiefalle?

        Die Praxis sagt das, was sammy und khyal sagen. Wie das juristisch zu bewerten ist, können Gerichte entscheiden. Für die Praxis ist anderes relevant. Und damit sollte wir die Diskussion hier mal beenden, es sind genug Worte gewechselt. Hier noch mal khyal:

        Zitat von khyal Beitrag anzeigen
        Also um das noch mal klar zu formulieren...

        Vaude gibt ihren Haendlern 2 Jahre Garantie auf die gelieferten Produkte...

        Reklamiert bei einem Haendler der Kunde ein Produkt, kann der Haendler dieses Produkt innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung bei einer berechtigten Reklamation auf Garantie bei Vaude reparieren bzw austauschen lassen und da ist Vaude auch recht kulant.
        Wenn jetzt natuerlich der Haendler ein Produkt ein paar Jahre im Laden rumgammeln laesst, hat er gegenueber Vaude keinen Garantieanspruch mehr, aber jetzt wird es erst richtig interessant ...

        Dein Geschaeftspartner ist der Haendler, nicht Vaude, der Haendler muss auch fuer die Erfuellung der zugesicherten Eigenschaften einstehen...z.B. dass eine wasserdichte Hardshell wasserdicht ist

        Gewaehrleistung kannst Du abhaken, nach einem halben Jahr ist Beweislast-Umkehr, das bekommst Du nicht hin...da sind halt viele Haendler recht kulant, aber Deiner wohl nicht...

        Interessant wird es jetzt mit der Garantie und den zugesicherten Eigenschaften, sollte dich der Haedler beim Kauf auf die 2 Jahre Vaude-Garantie hingewiesen haben, oder Du ihn gefragt haben, ob es auf die Jacke die 2 Jahre Vaude-Garantie gibt und er hat das bejaht, dann hast Du 2 Jahre Garantie auf die Jacke ab Kauf (denn auf der Webpage von Vaude steht nix von ab Werk und da das ja jetzt fuer Deinen Haendler voellig neu war, kann er dich auch nicht darauf hingewiesen haben, also gilt ab "Gefahrenuebergang", also ab Deinem Kaufdatum). Ob das jetzt der Haendler mit Vaude abwickeln kann oder nicht, ist nicht Dein Problem...Damit kannst Du ihn schon mal aergern

        btw "...Der Händler hat das heute das erste Mal gehört, und war baff..." sorry, aber dann ist der Haendler nicht geschaeftsfaehig, denn das handhaben viele Hersteller so gegenueber dem Haendler, deswegen muss man als Haendler eben drauf achten, dass man nicht zu viele Ladenhueter rumstehen hat.

        .....

        Entsprechend ist das rel schwierig, rechtlich einen Garantieanspruch durchzusetzen, da es viele Moeglichkeiten gibt, was man als Kunde falsch gemacht haben kann. Hersteller sind da schon ziemlich kulant und Vaude gehoert da nach meinen Erfahrungen auch eher "zu den Guten", aber Du hast es hier eben mit einem Haendler zu tun, der imho den Bockmist gebaut hat und jetzt versucht die Kosten auf dich und die Schuld auf den Hersteller zu schieben...
        Edit: Fett von mir.
        Zuletzt geändert von Torres; 28.12.2012, 15:37.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • derSammy

          Lebt im Forum
          • 23.11.2007
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          AW: Garantiefalle?

          http://www.vaude.com/de-AT/AGB/?forc...gfv07fcu02kbi1

          VII. Mängelhaftung
          ...

          7. Rechte des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Be-handlung und/oder Lagerung zu dem aufgetretenen Mangel geführt haben oder für diesen zu-mindest mitursächlich waren.



          Ich weiss echt net von und über was ihr da eigentlich redet, steht doch alles Öffentlich einsichtig da!


          Habs denn ihr koa arbet???

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          • Jens2001
            Dauerbesucher
            • 02.04.2006
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            AW: Garantiefalle?

            7. Rechte des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Be-handlung und/oder Lagerung zu dem aufgetretenen Mangel geführt haben oder für diesen zu-mindest mitursächlich waren.
            das gilt aber nur für das Verhältnis Vaude / Händler und nicht für den Endkunden!

            Habs denn ihr koa arbet???
            nö erst im neuen Jahr wieder

            lg

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            • Torres
              Freak

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              AW: Garantiefalle?

              Ich bin bei der Arbeit

              Genau, das ist der HÄNDLERVERTRAG. Und khyal hat Dir ebenfalls deutlich geschrieben, wie ein HÄNDLERVERTRAG aussieht. Und der Kunde hat eine Vertragsbeziehung mit dem Händler. Der Händlervertrag kann dem Kunden wurscht sein, da er sowieso einen Anspruch hat: Nämlich Dem HÄNDLER gegenüber = Vertragspartner.
              Oha.
              (Norddeutsche Panikattacke)

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              • derSammy

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                • 23.11.2007
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                AW: Garantiefalle?

                Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
                das gilt aber nur für das Verhältnis Vaude / Händler und nicht für den Endkunden!



                nö erst im neuen Jahr wieder

                lg
                Also !!


                Endkunde hat Vertag mit Händler

                Wenn Händler sich korrekt verhält kann er Garantiesachen mit Vaude abwickeln und es entstehem ihm keine Kosten
                Verhält sich Händler NICHT korrekt VauDe ( bzw.deren vorgaben hinsichtlich Prüfung der angeliferten Waren bzw. Lagerung derselben)) gegenüber dann MUSS er trotzdem die Rübe hinhalten, geht halt dann auf seinen Deckel...

                ganz easy!

                Eure wirren Konstrukte was der Hersteller damit zu tun hätte ( in diesem Fall der 5 Jahre alten Jacke) kann ich nicht nachvollziehen !

                ( und wills auch gar net 70€ zahlen und ne dichte Jacke reklamieren reicht für meine persönliche Belustigung bereits!)

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                • derSammy

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                  • 23.11.2007
                  • 7413
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                  • Meine Reisen

                  AW: Garantiefalle?

                  Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                  Ich bin bei der Arbeit

                  Genau, das ist der HÄNDLERVERTRAG. Und khyal hat Dir ebenfalls deutlich geschrieben, wie ein HÄNDLERVERTRAG aussieht. Und der Kunde hat eine Vertragsbeziehung mit dem Händler. Der Händlervertrag kann dem Kunden wurscht sein, da er sowieso einen Anspruch hat: Nämlich Dem HÄNDLER gegenüber = Vertragspartner.

                  HÄNDLER = Vertragspartner.
                  Sag ich doch

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                  • derSammy

                    Lebt im Forum
                    • 23.11.2007
                    • 7413
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                    • Meine Reisen

                    AW: Garantiefalle?

                    Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                    Ich bin bei der Arbeit
                    OT: ich auch.... und TÄRÄÄÄÄ, kontrollier grad Garantieanträge *hihihi* ECHT!!!

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                    • Torres
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                      • 16.08.2008
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                      AW: Garantiefalle?

                      HÄNDLER = Vertragspartner.
                      Sag ich doch
                      Ja. Und vieeeel besser als ich.
                      Oha.
                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                      • Jens2001
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                        • 02.04.2006
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                        AW: Garantiefalle?

                        HÄNDLER = Vertragspartner.
                        Sag ich doch
                        wenn der Hersteller kein freiwilliges Garantieversprechen abgibt, dann ist das genau richtig, ansonsten nur zum Teil!

                        Die Vertragsverhältnisse siehst Du richtig: es sind drei Verträge, nämlich Händler-Kunde, Hersteller-Kunde und Hersteller-Händler....
                        oder wie bitte willst du die sehr weit gehenden Garantieversprechen beispielsweise von Patagonia oder auch SAGE von mir oben zitiert dem Händler aufs Auge drücken!?
                        Das sind Unternehmen, die so überzeugt sind von ihren Produkten und an einer Kundenbindung interessiert, dass sie das Risiko eingehen!
                        Diese Bedingungen der freiwilligen Garantie gehen weit über die "Mindestforderungen" der gesetztl. Gewährleistung hinaus!
                        Das kann aber kein Händler leisten!
                        An diesen extremen Fällen zeigt sich vielleicht besser der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung!

                        Die Bedingungen von Vaude orientieren sich lediglich weitgehend an denen der gesetzl. Gewährleistung und da wollen sie sich noch am liebsten drücken.

                        lg
                        Zuletzt geändert von Jens2001; 28.12.2012, 16:13.

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                        • fraizeyt

                          Fuchs
                          • 13.08.2009
                          • 1891
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                          AW: Garantiefalle?

                          Den Jungs vom Spiegel fällt auch nichts Neues mehr ein. Bei der Themensuche kupfern sie bei ODS munter ab: Hier.
                          Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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                          • Jens2001
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                            • 02.04.2006
                            • 892
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                            AW: Garantiefalle?

                            der Spiegel hat das schön erklärt!
                            genau, denn innerhalb der ersten 6 Monate ist der Kunde meist mit der Gewährleistung (gegen den Händler) besser beraten, nach den ersten 6 Monaten sind die Bedingungen der Garantie (gegen den hersteller) meist wesentlich besser, aus welchem Vertrag der Kunde besser bedient wird und welchen er in Anspruch nehmen möchte kann der Kunde für sich entscheiden!

                            in der Regel ist das in den ersten 6 Monaten die Händlergewährleitung, danach ist da in aller Regel ohne Gutachten nix mehr zu holen dann Garantie! Sei denn, es handelt sich um eine Ware mit so einer lebenslangen Supergarantie wie von mir oben aufgeführt, dann kann man ab dem ersten Tag auch mit der Garantie besser fahren!


                            und noch was persönliches... ich kaufe oft Preis sensitiv im Internet (da es bei mir auf dem Land oft die Dinge nicht vor Ort gibt) wenn dann mal was nicht passt und ich was zurück schicken muss... dann nutze ich bei billigen Sachen die Gewährleistung des Händlers! Bei teuren Dingen Objektive Kamera etc. jedoch lieber die Garantie des Herstellers! Warum... wenn du die Ware nämlich zurück sendest, dann trägst du das Risiko des Untergangs bei einer evtl. Insolvenz und da traue ich dem Hersteller meist mehr finanzielles Rückgrat zu als einem kleinen Händler der günstig ein Schnäppchen angeboten hat!

                            lg jens
                            Zuletzt geändert von Jens2001; 28.12.2012, 16:36.

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                            • Torres
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                              • 16.08.2008
                              • 32299
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                              AW: Garantiefalle?

                              Der Spiegel beschreibt doch exemplarisch, wie der HÄNDLER versucht, die Garantieleistung auf den Hersteller ab zu wälzen. Genau das also, worum es hier auch geht. Das geht so aber nicht: Der HÄNDLER ist in der Pflicht! Also genau das, was sammy vorhin erläutert hat.
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

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                              • Canadian
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                                • 22.01.2010
                                • 1328
                                • Privat

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                                AW: Garantiefalle?

                                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                Der Spiegel beschreibt doch exemplarisch, ...
                                Der Spiegel schreibt vor allem halbgaren Unsinn, wie man ihn vor allem vor und nach Weihnachten bei den Privatsendern sieht.

                                Das hätte der werte Herr König besser mal einem Juristen zur Durchsicht gegeben, bevor er sowas veröffentlicht.
                                Bilder aus dem Saltfjell.
                                flickr

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                                • Jens2001
                                  Dauerbesucher
                                  • 02.04.2006
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                                  AW: Garantiefalle?

                                  @ Torres

                                  eben nicht! das Handy beim Spiegel ging kurz nach dem Kauf kaputt!
                                  Die Jacke vom TO nach 13 Monaten....

                                  bei 6 Monaten hat aber der Gesetzgeber den Umkehrpunkt der Beweislast gesetzt!
                                  jeder Anwalt wird dir bestätigen, das die theoretische gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten praktisch nur eine von 6 Monaten ist, die übrigen 18 Monate sind wenigen Einzelfällen überlassen, dann mit Gutachter, Gericht etc.#

                                  lg
                                  Zuletzt geändert von Jens2001; 28.12.2012, 16:46.

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                                  • derSammy

                                    Lebt im Forum
                                    • 23.11.2007
                                    • 7413
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                                    AW: Garantiefalle?

                                    JENS!!

                                    Das is ja schön von Dir dass Du entscheidest wann Du zum Händler und wann zum Hersteller gehst!

                                    Letztentlich ist aber NUR Dein Händer Dein Ansprechpartner !!!

                                    Und was da der Spiegel schreibt ....

                                    In dem Satz steht was für Dich Jens

                                    "Immer wieder versuchte das Unternehmen, die Tester abzuwimmeln und zum Hersteller abzuschieben. "

                                    Also ICH les daraus dass es des Unternehmers Pflicht is sich um den Kunden zu kümmen ...Du ???

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                                    • Torres
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 16.08.2008
                                      • 32299
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Garantiefalle?

                                      Darum ging es mir doch gar nicht. Du willst nicht verstehen, oder? Ob jetzt Gewährleistung, Garantie oder was auch immer und wann das Ding kaputt ging oder wie oder wo oder sonstwas ist doch völlig schnurz. Der Händler weigert sich, die Reklamation zu bearbeiten und verweist direkt an den Hersteller. Das geht aber so nicht, weil der Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde geschlossen wurde. Also hat sich der HÄNDLER drum zu kümmern.

                                      Und wenn eine Firma wie Patagonie lebenslange Garantie gibt, dann wird sie den Händlervertrag schon so gestalten, dass der Händler keine finanziellen Schaden erleidet.
                                      Oha.
                                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                                      • derSammy

                                        Lebt im Forum
                                        • 23.11.2007
                                        • 7413
                                        • Privat

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                                        AW: Garantiefalle?

                                        Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
                                        @ Torres

                                        eben nicht! das Handy beim Spiegel ging kurz nach dem Kauf kaputt!
                                        Die Jacke vom TO nach 13 Monaten....

                                        bei 6 Monaten hat aber der Gesetzgeber den Umkehrpunkt der Beweislast gesetzt!
                                        jeder Anwalt wird dir bestätigen, das die theoretische gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten praktisch nur eine von 6 Monaten ist, die übrigen 18 Monate sind wenigen Einzelfällen überlassen, dann mit Gutachter, Gericht etc.#

                                        lg
                                        Eben deshalb gibts ne Garantie !!!!

                                        Damit eben die Umkehr unwirksam ist!

                                        Diese Garantie gibt unterm Strich der Hersteller an seinen Händler damit diese eben in gesamten Zeitraum von 24 Monaten dem Kunden gegenüber schnell und Kundenorientiert (re)agieren können.

                                        Weil es aber eine Frewillige G´schichte des Herstellers ist kann er nach belieben Sachen ausklammern ( zum Verschleiss erklären) bzw. "seinem" Händler Vorschriften machen die er zu erfüllen hat ( Stichwort Lagerung) damit er ( der Hersteller) sein Garantieversprechen auch einlöst!




                                        Langsam hab ich die Schnautze voll

                                        Willst DU oder Kannst Dus nicht blicken, Frag halt mal Deinen Frau , die mit dem Laden !

                                        Kommentar


                                        • Jens2001
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                                          • 02.04.2006
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                                          AW: Garantiefalle?

                                          @Sammy

                                          jetzt habe ich dich... versenkt

                                          Letztentlich ist aber NUR Dein Händer Dein Ansprechpartner !!!
                                          falsch! was machst du denn, wenn du heute z.B. ein Notebook für 5000,- € kaufst, das Ding ist nach einer Woche kaputt, du gehst zum Händler und die Tür ist zu... da steht dann ganz groß, "wir sind Pleite"!

                                          Dann ist dein Anspruch gegen den Händler auf Gewährleistung futsch!
                                          Sehr wohl besteht aber Dein Garantieanspruch gegen den Hersteller weiter!

                                          In dem Satz steht was für Dich Jens

                                          "Immer wieder versuchte das Unternehmen, die Tester abzuwimmeln und zum Hersteller abzuschieben. "

                                          Also ICH les daraus dass es des Unternehmers Pflicht is sich um den Kunden zu kümmen ...Du ???
                                          natürlich hat der Händler die Pflicht sich zu kümmern, erst recht wenn der Kunde ihn in Anspruch nehmen möchte in den ersten 6 Monaten!
                                          Danach musst Du Deinem Händler beweisen, das der Fehler schon am Tag des Verkaufs vorlag, bei den meisten Fehlern ist die das aber nicht möglich, dann bleibt dir nur noch die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen!

                                          Die Jacke des TO war im 13 Monat!

                                          Diese Garantie gibt unterm Strich der Hersteller an seinen Händler damit diese eben in gesamten Zeitraum von 24 Monaten dem Kunden gegenüber schnell und Kundenorientiert (re)agieren können.
                                          nö, die Buden mit schlechten Garanntiebedingungen haben lediglich meist von 12 auf 24 Monate erhöht, weil sonst kein Händler mehr ihre Ware verkauft hätte. Die aktuelle ges. Gewährleistung von 24 Monaten ist recht neu...

                                          Frag halt mal Deinen Frau , die mit dem Laden !
                                          ...ist nicht meine Frau, ich mache da lediglich die IT.



                                          lg
                                          Zuletzt geändert von Jens2001; 28.12.2012, 17:04.

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