Garantiefalle?

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  • dominiksavj
    Fuchs
    • 10.04.2011
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    • Meine Reisen

    AW: Garantiefalle?

    Danke, ich pass a bissle auf meine Sachen auf.
    Ergebnis:
    Dicht.

    Edit... Mein Foto macht grad nicht das was ich will, Bilder folgen.

    Edit2:Ich hab dann wohl den 1. Anruf falsch verstanden.
    Teile der DWR sind auch vorhanden, besonders an der Kapuze, was aber logisch ist.
    Das einzigste komische ist, das sich Wetterschutzleiste mit Wasser gefüllt hat, ca 10cm hoch.
    Zuletzt geändert von dominiksavj; 27.12.2012, 10:47.
    freedom's just another word for nothing left to lose

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    • Jens2001
      Dauerbesucher
      • 02.04.2006
      • 892
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      • Meine Reisen

      AW: Garantiefalle?

      tja dann Imprägnierung drauf und freuen, dass die Jacke dicht ist... Kondenswasser ist eben nicht zu unterschätzen, wie wir jetzt alle hier lernen konnten!

      Ein Vorwurf an die Fa. Vaude bleibt jedoch bestehen...

      Anstelle sich hin zu stellen und zusagen die Jacke ist schon zu alt und damit ihrem Händler in den Rücken fallen und im Regen stehen lassen, bloß um aus dem Garantie Anspruch ganz schnell irgendwie raus zu kommen (das hätten sie dann natürlich in einem internen Gespräch mit dem Händler klären können), die Jacke vernünftig testen und begutachten, mit dem Ergebnis, da fehlt Imprägnierung, die Jacke ist aber in Ordnung, lediglich Kondenswasser!
      Damit wären uns und auch Vaude selbst hier 10 Seiten erspart geblieben!

      Das wollten sie aber irgendwie nicht, das Augenmerk richtete sich nur darauf wie kommen wir ganz schnell aus der Nummer raus....

      Ich wiederholte noch mal meine aller erste Aussage, als verantwortlicher Manager hätte ich angewiesen schickt bloß so eine sch... neue Jacke raus, dann ist Ruhe und der Kunde zufrieden!

      tja und wie sag ich's meinem Kinde... den Kunden abzuwimmeln und mit seinem Problem allein zu lassen war noch nie ein guter Guter Weg, dann passiert gern genau das hier. Vaude ist jetzt zwar mit ihrer Produktqualität und dem speziellen Fall aus dem Schneider, was bleibt ist unkluges Geschäftsgebaren und wie im Fall einen Falles (Einzelfall) mit dem Kunden umgegangen wird!

      Ich habe meinen Leuten immer gesagt think BIG! Nehmt den Kunden ernst und unterstellt dem Kunden um Gottes Willen niemals, das er ein Idiot ist und zu blöd ist das richtig zu bedienen!!!! Lachen könnt ihr, wenn ihr das Telefon aufgelegt habt!

      Und da bin ich wieder beim Händler, der doch alles richtig gemacht hat, denn von ihm kam die Büchse mit Imprägnierung, die das restliche Problem lösen wird.

      Und für die Zukunft für alle als Tip... nach guter alter Ingenieur-Tradition erst testen und dann meckern!

      Denn Kondenswasser ist nicht zu unterschätzen, da kann es schnell richtig nass werden!

      Das einzigste komische ist, das sich Wetterschutzleiste mit Wasser gefüllt hat, ca 10cm hoch.
      Fehlkonstruktion auch Textil-Ingenieure haben mal einen schlechten Tag

      lg Jens
      Zuletzt geändert von Jens2001; 27.12.2012, 11:28.

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      • dominiksavj
        Fuchs
        • 10.04.2011
        • 2344
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        • Meine Reisen

        AW: Garantiefalle?





        Hat doch geklaptt....


        Ja, ich muss mir da doch an den Kopf langen.....
        Ganz erklären kann ich es mir nicht, Kondens usw war mir schon bekannt, auch kein Problem, weil dann macht man die Zipper auf und gut.
        Aber in so einem Maß wie es an diesem Morgen war....

        Die gute Nachricht ist auf jedenfall das die Ärmelklett gerichtet sind.
        Die Jacke dicht ist, auch wenn für mich ein fader Nachgeschmack bleibt.
        Als To-Do Liste für die nächste Reklamation(nicht das ich drauf scharf bin):

        Alles nur noch schriftlich!!!
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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
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          • Meine Reisen

          AW: Garantiefalle?

          Ja, wenn man sieht, was in post 1 steht und was übrig geblieben ist, dann war es ein Lehrstück. Ein TO, der unter dem Druck der Ereignisse und Fragen Stück für Stück zurückrudert. Ein Mangel, der keiner ist; Telefonate, die inhaltlich vielleicht doch nicht so abliefen...
          Wer hier postet und um Rat sucht, sollte sorgsam darauf achten, daß der Sachverhalt auch stimmt. Sich an einem unrichtigen Sachverhalt abzuarbeiten, macht keine Freude.
          Nützlich war der thread, um einmal den Unterschied und die Voraussetzungen von Gewährleistung und Garantie herauszuarbeiten. Da die Rechtsausführungen -- nicht nur meine-- allgemeine Gültigkeit haben, bleiben sie ungeachtet der Frage, was denn nun mit der Jacke tatsächlich ist, bestehen.
          Ich frage mich nur, ob künftig, wenn jemand solche Fragen hat, nicht durch aller Kopf geistert: " na,na, wenn das mal stimmt?"
          Wer hier postete und fragte, hatte bislang einen Vertrauensvorschuß. Der könnte beschädigt sein.
          Gruß Ditschi

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          • dominiksavj
            Fuchs
            • 10.04.2011
            • 2344
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            • Meine Reisen

            AW: Garantiefalle?

            Trotzalledem nochmal ein "Dankeschön" an alle, auch die rechtlichen Grundlagen kann man sicher noch weiterhin brauchen.
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            • Nordman
              Fuchs
              • 10.03.2010
              • 1726
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              • Meine Reisen

              AW: Garantiefalle?

              Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
              ......(das hätten sie dann natürlich in einem internen Gespräch mit dem Händler klären können), die Jacke vernünftig testen und begutachten, mit dem Ergebnis, da fehlt Imprägnierung, die Jacke ist aber in Ordnung, lediglich Kondenswasser!
              Damit wären uns und auch Vaude selbst hier 10 Seiten erspart geblieben!......
              das sehe ich auch so, aber uns ist ja garnicht bekannt was dort bereits kommuniziert wurde.


              Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
              ......Das wollten sie aber irgendwie nicht, das Augenmerk richtete sich nur darauf wie kommen wir ganz schnell aus der Nummer raus....

              Ich wiederholte noch mal meine aller erste Aussage, als verantwortlicher Manager hätte ich angewiesen schickt bloß so eine sch... neue Jacke raus, dann ist Ruhe und der Kunde zufrieden! ....
              das beißt sich meiner meinung aber etwas.
              sie wären auch schnell raus aus der nummer wenn sie eine neue jacke geschickt hätten.
              manche händler/ hersteller machen das auch ohne langes zögern und da habe ich schon den eindruck, dass ich deren versuchkaninchen bin.
              ich will vor allem zeug auf das ich mich verlassen kann!

              Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
              ......Nehmt den Kunden ernst und unterstellt dem Kunden um Gottes Willen niemals, das er ein Idiot ist und zu blöd ist das richtig zu bedienen!.....
              hand aufs herz, aber in der realität trifft dies leider sehr häufig zu.

              Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
              ....Ganz erklären kann ich es mir nicht, Kondens usw war mir schon bekannt, auch kein Problem, weil dann macht man die Zipper auf und gut.
              Aber in so einem Maß wie es an diesem Morgen war....
              wenn der aussenstoff mangels DWR sich "vollsaugt" ist dampfdurchlässigkeit der membran ja nahezu null.
              wenn das wasser abperlt sollte die dampfdurchlässigkeit besser sein.
              An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.

              Käpt´n Blaubär

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              • Jens2001
                Dauerbesucher
                • 02.04.2006
                • 892
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                • Meine Reisen

                AW: Garantiefalle?

                hand aufs herz, aber in der realität trifft dies leider sehr häufig zu.
                oh ja, ich weiß! natürlich aber solange es zahlende Kunden sind darf man es ihnen niemals so sagen!

                OT: über 1/3 der reklamierten komplexen elektronischen Geräte im IT Bereich sind nicht defekt, sondern die Ursache liegt bei Fehlbedienung oder falschen Treibern!

                lg
                Zuletzt geändert von Jens2001; 27.12.2012, 16:57.

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                • Kris
                  Alter Hase
                  • 07.02.2007
                  • 2812
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                  • Meine Reisen

                  AW: Garantiefalle?

                  OT: Weil es sich in diesem Thread häuft: Könntet ihr bitte so zitieren, dass der Name des Zitierten dabeisteht? Das würde es deutlich einfacher machen, dem Sachverhalt und den Argumentationen zu folgen. Danke.
                  „Barfuß am Leben ist auch was wert.“ - Kasperl

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                  • Torres
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 16.08.2008
                    • 32315
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Garantiefalle?

                    Ich habe vorhin noch einmal über den Fall nachgedacht. Irgendwie lässt mir das keine Ruhe

                    Zum Sachverhalt: Die Jacke wurde reklamiert, es wurde festgestellt, dass kein Materialfehler vorliegt, sondern Verschleiß. Verschleiß ist von Garantieleistungen ausgenommen, so steht es auch in den Garantiebedinungen von Vaude. Vaude hätte daraufhin die Jacke einfach mit dem entsprechenden Vermerk zurückschicken können und wäre im Recht gewesen. Tatsächlich hat Vaude aber Teile der Jacke repariert (Ärmelklett = Verschleiß) und einen Gutschein angeboten. Das ist mehr als sie müssten.

                    Zur Verwirrung und Verlängerung dieses Threads hat dann aber beigetragen, dass plötzlich von Handlungspflicht des Händlers und Garantie ab Werk gesprochen. Daraus entstand der Eindruck, Vaude würde sich um Garantieleistungen drücken.

                    Jetzt stelle ich mir die Frage: Wieso kam dieses Thema überhaupt auf? Vaude ist doch kein kleiner Laden und ich bin mir sicher, dass die eine Rechtsabteilung haben und die es nicht riskieren würden, gesetzliche Garantiebestimmungen zu unterlaufen. Außerdem hatten sie ja bereits kulant reagiert. Wieso also dieses Thema?

                    Hier noch mal das Zitat von der Vaude Reklamationsabteilung.

                    Zitat Vaude
                    Fakt ist schließlich dass die Jacke über 6 Jahre alt ist und hier der gesetzlich rechtliche Kaufvertragspartner in der Handlungspflicht ist (Fachhandel), da er die Ware mehrere Jahre im Laden gelagert hat. Wir haben hier bereits kostenfrei und kulant eine uns mögliche Reparatur (Ärmelklett) vorgenommen. Das Alter ergibt sich aus der Losnummer im Inneren der Jacke, diese lag unserem Produktservice ja zur Ansicht vor. Das darüber hinausgehende Angebot von 15% Rabatt ist ebenfalls ein reines Kulanzangebot seitens VAUDE.
                    .....,
                    Dass damit für den Kunden aus unserer Tasche kein zufriedenstellende Lösung gefunden ist, ist mir klar. Jedoch sehen wir uns hier einfach nicht in der Schuld, da die Problematik auf ein Versäumnis des Handels und möglicherweise ein minderwertiges Pflegemittel zurückzuführen ist --> Die Membran funktioniert einwandfrei, die DWR des Oberstoffs ist jedoch kaum bis garnicht mehr vorhanden.
                    Mit freundlichen Grüßen
                    Ich will auf folgendes hinaus. Die Vaude Reklamationsabteilung hätte doch einfach antworten können: Die Jacke weist keinerlei Materialfehler auf, sondern die DWR des Oberstoffes ist nicht mehr vorhanden. Laut der Garantiebedingungen ... blablabla. Das haben sie aber nicht getan. Sie haben sich förmlich entschuldigt, keine bessere Lösung gefunden zu haben.

                    Kann es vielleicht sein, dass Vaude normalerweise kulanter ist, als es hier den Anschein hat? Dass es für Vaude eine Garantie ab Werk gibt, innerhalb deren Frist sie auch bei Sachverhalten, die normalerweise nicht von der gesetzlichen Garantie erfasst worden wären, die Jacke austauschen würden? Und dieses Vorgehen auch in dem Vertrag mit dem Händler geregelt ist (Garantie ab Werk)? Mit einer entsprechenden Befristung? Und erst nach dieser Frist die gesetzliche Garantie mit ihren Einschränkungen anwenden und den Händler in darüberhinausgehenden Aktionen in der Handlungspflicht sehen, da der Verschleiß aufgrund des Alters der Jacke in dessen Verantwortungsbereich liegt?

                    Ich habe mir darauf noch einmal die bereits hier erwähnten AGB auf der website angeschaut und festgestellt: Die regeln gar nicht das Verhältnis Kunde - Vaude, sondern Händler und Vaude:

                    AGB Vaude
                    Hinweis: Auf Vaude.com findet in Deutschland kein direkter Verkauf an Verbraucher statt. Aufträge durch Verbraucher werden an VAUDE-Fachhändler übermittelt. Die AGB dieser Partner sind bindend für Vertragsabschlüsse mit Endverbrauchern. Die hier folgenden AGB beziehen sich auf Geschäftsbeziehungen mit Gewerbetreibenden.
                    Und hier gilt dann nämlich auch (nur für die Gewerbetreibenden!)

                    V. Versand, Gefahrenübergang
                    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an Frachtführer übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes von VAUDE.
                    VII
                    2. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offen-sichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Waren schriftlich gegenüber VAUDE zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber VAUDE zu rügen. Zur Fristwahrung ge-nügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Mängelhaftung von VAUDE für die zu spät gerügten Mängel nicht in Betracht.

                    3. Unbeschadet der Verpflichtung nach vorstehender Ziffer 2, rechtzeitig zu rügen, verjähren die Rechte des Bestellers wegen Mängeln nach 12 Monaten beginnend mit der Ablieferung der Wa-ren beim Besteller. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Für Scha-densersatzansprüche des Bestellers aus anderen Gründen als Mängeln der Ware sowie hin-sichtlich der Rechte des Bestellers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
                    4. Im Falle einer rechtzeitigen Rüge des Bestellers kann VAUDE nach seiner Wahl für den Besteller kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern.
                    Dieser Passus berührt also nicht die Kundengarantie, sondern garantiert dem Händler einwandfreie Produkte. Beide Garantien haben wir aber am Anfang dieses Threads miteinander vermischt. Da haben wir nämlich die Garantie ab Werk als unzulässige Form der Kundengarantie aufgefasst, obwohl es sich um zwei auf unterschiedliche Parteien abgestimmte, unterschiedliche Arten von Garantien handelt. Demnach wäre der Verschleiß also meiner nichtjuristisch vorgebildeten Rechtsauffassung aus der Sicht von Vaude tatsächlich dem Händler an zu lasten, da bei einer so alten Jacke zu vermuten ist, dass er - wenn die Jacke keine sonstigen Gebrauchsspuren zeigt - aufgrund der Lagerung entstanden ist. Damit wäre der Händler in der Pflicht.

                    Oder sehe ich das falsch?
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                    • Jens2001
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                      • 02.04.2006
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                      AW: Garantiefalle?

                      @ Torres,

                      also, wenn bei einer fast neuen Jacke "neu" meint hier nicht das Alter ab Herstellung sondern den Zustand und innerhalb der Garantiezeit z.B. die Nähte auftrullern und dadurch die Kletts abfallen, so handelt es sich keinesfalls um Verschleiß!
                      Das die Jacke in einem sehr guten Zustand ist zeigen die Bilder fraglos!
                      sondern ein Mangel der durch die Garantie abgedeckt ist! Also nix Kulant von Vaude!
                      Vaude muss da Garantie leisten! Dies nach ihren eigenen Bedingungen und zwar 24 Monate ab Kauf der Ware durch den "ersten Endverbraucher". Da gibt es nix zu deuteln, dass ist einfach so!
                      So und jetzt zum Händler, Vaude kann mit dem sprechen...
                      Aber eine wirkliche handhabe gegen den Händler hat Vaude auch nicht, sei denn sie haben irgendwo eine Halbarkeitsgrenze mit ihren Händlern vereinbart, dass lässt sich alles vertraglich regeln!
                      So etwas gibt es zum Beispiel bei Zeitschriftenverlagen, da werden die unverkauften Exemplare aus den Kiosken wieder returniert.
                      Was denkst du, wie lange teilweise hochwertige Uhren, Jagdwaffen, teure Füllfederhalter, hochpreisiger Schmuck oder Kristall usw. beim Händler stehen, bis sich ein Kunde erbarmt und sie davon befreit, bei diesen hochwertigen Luxusgütern ist es übrigens noch üblich, dass die Garantieurkunde noch vom Fachhändler abgestempelt und unterschrieben wird. Die moderne "Kistenschieberei" des 21-Jahrhunderts mit Waren die schon im Prospekt zerfallen ist im BGB nämlich nicht vorgesehen, sowas gab es früher nur bei Obst und Gemüse!
                      Es bleibt also dabei, auch wenn sich die Jacke jetzt als dicht herausgestellt hat, so hat sich Vaude keinesfalls als Mustergültiger Vertragspartner erwiesen, diese Kritik müssen sie sich gefallen lassen.
                      Denn sie wollten sich auf das alter der Jacke raus reden und das geht so nicht!

                      lg Jens
                      Zuletzt geändert von Jens2001; 27.12.2012, 21:06.

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                      • Ditschi
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                        AW: Garantiefalle?

                        Zitat Torres: Oder sehe ich das falsch?
                        Da siehst Du etwas falsch.

                        Zum Mangel: der TO hat in post 1 und danach immer behauptet, die Jacke ließe Wasser durch. In post 1 hieß es noch, Vaude hätte zugegeben, die Membran sei defekt. Nach den Antworten von Vaude, die Membran sei heile, räumte der TO ein, das Telefonat vielleicht nicht richtig zu erinnern. Was war mit dem Mangel? Dann Frage von mir, ob bei heiler Membran die Jacke nicht dicht sein müßte? Jens hat das bestätigt, und andere user haben Alternativen aufgezeigt. Jetzt hat der TO eingeräumt, es könne auch Kondenz gewesen sein, und den Test gemacht, den man am Anfang hätte machen sollen. Ergebnis: kein Mangel betreffend Dichtigkeit.

                        Zur Garantie: der thread heißt "die Garantiefalle". Da ging es um die Frage, ob es nicht eine Falle sei, daß bei einer "Garantie ab Werk" diese schon abgelaufen sein kann, wenn man etwas kauft, was lange gelagert hat.
                        Ich habe darauf hingewiesen, daß wohl garkeine Garantie " ab Werk" vorliegt, da Vaude die Pflichtangaben beim Verbrauchsgüterkauf nach § 477 BGB unterläßt. Das muß ich jetzt nicht wiederholen. Kann jeder nachlesen.
                        Da haben wir auch die Diskussion geführt der Frage des Verhältnisses Garantie-Gewährleistung und auch, was der Händler besser und richtiger hätte machen können bei überlagerter Ware. Da bleibt es dabei, daß sowohl der Händler als auch Vaude sich nach meiner Einschätzung nicht gesetzeskonform verhalten haben. Vaude aber nicht, weil sie den vermeintlichen Mangel (Undichtigkeit) nicht beseitigt haben, sondern weil das Garantieversprechen entgegen § 477 BGB unklar ist.

                        Die Diskussion um den tatsächlichen Mangel und die Garantiedebatte muß man getrennt voneinander sehen.
                        Das ist verwirrend, aber wenn man den vermeintlichen Mangel ( Undichtigkeit) wegläßt, bleiben ja immer noch die grundsätzlichen Fragen der Rechtsfolgen beim Kauf überlagerter Ware.

                        Die AGB von Vaude hatte ich mir auch angesehen. Die gelten aber nur im Verhältnis Vaude-Händler, ein Rechtsverhältnis, das hier nicht interessiert und das auch nicht angesprochen wurde.

                        Gruß Ditschi

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                        • Jens2001
                          Dauerbesucher
                          • 02.04.2006
                          • 892
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                          AW: Garantiefalle?

                          ich bin zwar kein Jurist, schließe mich aber Ditschi zu 100% an. Darüber Hinaus betone ich noch einmal, dass die von Vaude geleistete Reparatur ebenfalls unter die durch Vaude zu leistende Garantie fallen und keinesfalls unter Kulanz.

                          lg

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                          • Torres
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                            • 16.08.2008
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                            AW: Garantiefalle?

                            Ich habe darauf hingewiesen, daß wohl garkeine Garantie " ab Werk" vorliegt, da Vaude die Pflichtangaben beim Verbrauchsgüterkauf nach § 477 BGB unterläßt.
                            Nein, eine Garantie ab Werk liegt nicht vor. Die gilt nur für Gewerbetreibende und ist damit für den TO irrelevant.

                            Da bleibt es dabei, daß sowohl der Händler als auch Vaude sich nach meiner Einschätzung nicht gesetzeskonform verhalten haben. Vaude aber nicht, weil sie den vermeintlichen Mangel (Undichtigkeit) nicht beseitigt haben, sondern weil das Garantieversprechen entgegen § 477 BGB unklar ist.
                            Was ist denn bei dem Garantieversprechen unklar?
                            Oha.
                            (Norddeutsche Panikattacke)

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                            • dominiksavj
                              Fuchs
                              • 10.04.2011
                              • 2344
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                              AW: Garantiefalle?

                              Zum Thema Klett am Ärmel, das war kein Verschleiss sondern Materialbruch.
                              Der Verschluss der Klettleiste bestand aus einem 2lagigem Kunststoff, wo sich der obere Kunststoff gelöst hat.
                              Der Klett funktionierte, nur stand das obere Plastik ab.

                              Edit2: Garantiefalle?: Ich habe schon einen Mod gebeten den Faden umzubenennen. In irgendwas anderes...
                              Zuletzt geändert von dominiksavj; 27.12.2012, 21:05. Grund: Logikgründe
                              freedom's just another word for nothing left to lose

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                              • Jens2001
                                Dauerbesucher
                                • 02.04.2006
                                • 892
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                                AW: Garantiefalle?

                                Edit2: Garantiefalle?: Ich habe schon einen Mod gebeten den Faden umzubenennen. In irgendwas anderes...
                                so wie Vaude seine Garantiebedingungen ausgelegt sehen möchte, passt das aber ganz gut!

                                lg

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                                • dominiksavj
                                  Fuchs
                                  • 10.04.2011
                                  • 2344
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                                  AW: Garantiefalle?

                                  Wobei sich in meinen Augen immer noch die Frage stellt:
                                  Ist die Imprägnierung so gemacht das Sie wie in meinem Fall nach 1xWaschen (bitte keine Grundsatzdiskussion wie)
                                  Die Grätsche macht, danach der Oberstoff vollsuppt und keinerlei Atmungsaktivität mehr vorhanden ist.
                                  Was zum Schluss nach kürzester Zeit zu Nässe unter der Jacke geführt hat.
                                  Somit:
                                  Garantie oder nicht?
                                  freedom's just another word for nothing left to lose

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                                  • Torres
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                                    • 16.08.2008
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                                    AW: Garantiefalle?

                                    Ah, okay, ich dachte, der Klett wäre Verschleiß gewesen. Dann mussten sie es tatsächlich reparieren.

                                    Ich schaue gerade meine ganzen Zettelchen nach den Garantiebestimmungen durch. Habe gerade einen Hersteller gefunden, bei dem man sich registrieren muss, um in den Genuss der lebenslangen Garantie wegen Materialbruchs zu kommen....

                                    Sehr spannendes Thema.
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                    • Ditschi
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                                      AW: Garantiefalle?

                                      Zitat Torres: Was ist denn bei dem Garantieversprechen unklar?
                                      Es steht nur auf der Internetseite, daß Vaude auf Kleidung 2 Jahre Garantie gewährt. Mehr nicht. und auf den Urkunden wohl auch nicht mehr. Und nun schau in § 477 BGB, was hätte drinstehen müssen. Insbesondere der Fristbeginn.

                                      Zitat dominiksvj in Post 1: Aber:
                                      Da die Jacke schon älter ist zählt meine Garantie nicht, sondern die Garantie gilt ab verlassens des Werks.
                                      Man muß zunächst festhalten, daß der TO schreibt, Vaude hätte dieses behauptet, in einem Telefonat, an das er sich später nicht genau erinnerte.

                                      Unabhängig davon: wenn z.B. der Fristbeginn entgegen § 477 BGB nicht deutlich mitgeteilt wird, liefert die Unklarheit jedem Hersteller die Möglichkeit, mit einer Behauptung wie oben die Garantieleistung anzulehnen. Das soll vermieden werden.

                                      § 477
                                      Sonderbestimmungen für Garantien

                                      (1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
                                      1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
                                      2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.


                                      (2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

                                      (3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.


                                      Gruß Ditschi

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                                      • Jens2001
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                                        AW: Garantiefalle?

                                        Wobei sich in meinen Augen immer noch die Frage stellt:
                                        Ist die Imprägnierung so gemacht das Sie wie in meinem Fall nach 1xWaschen (bitte keine Grundsatzdiskussion wie)
                                        betrachte die Imprägnierung mal in etwa wie Schuhe putzen, und zwar so wie es dir deine Oma noch gezeigt hat...

                                        sicherlich hält sie länger aber bei wirklich hoher Beanspruchung eben dann doch nicht!
                                        manche Hersteller geben an wieviele Wäschen sie hält.

                                        Garantie oder nicht?
                                        ich würde sagen, dass dies von der jeweiligen Produktbeschreibung abhängig ist.

                                        lg
                                        Zuletzt geändert von Jens2001; 27.12.2012, 21:29.

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                                        • Ditschi
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                                          AW: Garantiefalle?

                                          Nur ein Beispiel von Vielen, und ich habe mittlerweile viele gleichlautende Urteile gelesen. Da bewegt sich mancher Hersteller mit zu dürftigen Angaben auf dünnem Eis und setzt sich Abmahnungen aus. Das habe ich schon weiter oben im thread erwähnt, daß § 477 BGB nicht nur dem Käufer dient, sondern auch dem Wettbewerb.

                                          http://www.ra-juedemann.de/2008/09/g...main-6-w-5408/

                                          Gruß Ditschi

                                          Kommentar

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