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Für ein Boot in Holzleistenbauweise oder Skin-on-frame dann "Streichholzschächtelchen"?
Für ein violettes Boot dann "Rhabarberbarbara"?
Für's Angelboot "Fischersfritzfischtfrischefische"?
Das Boot für alle Fälle dann "Hochwasserschutzmaßnahme".
Für Nummern-Liebhaber "Fünfhundertfünfundfünfzig".
Schmale Boote dann "Äquilibristik".
Oder für die Schutzmänner die es nicht so mit langen Namen haben "Sesquipedalophobie".
Der Wellensurfer nimmt dann "Kymatologieapparat".
"Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL
Frage, wie ist es bei Ausländern? Bei uns braucht man keinen Namen auf dem Boot. In Punkto Farrad hat man mir gesagt: wenn das Fahrrad im Heimatland in Ordnung ist dann gilt das auch für Deutschland. Das müßte auch für Boote gelten
Gruß
Franz
Nö, wieso?
Du bewegst Dich auf deutschen Wasserstraßen, dort gilt deutsches Gesetz.
Und wenn Dein ausländisches Fahrrad/Auto/Führerschein nicht den den deutschen Regeln entspricht, kriegst Du in DE ein Problem.
Moin Franz,
am besten packst Du Dir, falls der Versuch fehlschlägt, schon mal die passenden Banknoten (10€/20€?) für die Verwarnung griffbereit ein... Auf der Elbe wird bei konsequent unbenamsten Booten in jedem Bundesland neu kassiert. Wohl erst neuerdings wird bei namenlosen Booten, das habe ich auf Havel und Elbe miterlebt, auch nach einem Eigentumsnachweis gefragt. Da hilft dann der fest im Boot angebrachte Name und die Mobiltelefonnummer des Eigners. Beides wird dann mit den Ausweispapieren abgeglichen.
Schöne Ferien auf Deutschlands Flüssen und Seen!
janhimp
Also für das Erbringen eines Eigentumsnachweises gibts doch bestimmt eine (wasser)rechtliche Grundlage, oder?
Die tät mich aber gewaltig interessieren!
Mit 'ner Mobilfunknummer im Inneren kann ich mich anfreunden, das obige Argument ist gut.
Moin,
ich hatte (Name und Mobilfunknummer sind fest im Boot) ein sehr freundliches Gespräch mit dem kontrollierenden Beamten. Aktueller Anlass: in der Vorwoche waren mehrere, noch nicht mit Kennzeichnung/Namen versehene Boote von einem Vermieter als gestohlen gemeldet worden, und somit bei unbenamten Booten generell ein Anfangsverdacht gegeben.
Mit freundlichem Ahoi,
janhimp
Also für das Erbringen eines Eigentumsnachweises gibts doch bestimmt eine (wasser)rechtliche Grundlage, oder?
Die tät mich aber gewaltig interessieren!
Mit 'ner Mobilfunknummer im Inneren kann ich mich anfreunden, das obige Argument ist gut.
Also Grundbucheintrag kommt ja klar nicht in Frage, die anderen Punkte schon.
Etwas abgewandelt uch der "Fahrzeugbrief", denn man kann sich einen "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ...." ausstellen lassen. Mein erstes Boot hatte sowas ...N-C 957 ...für einen Prijon Taifun. Ich musste damals lediglich selbst schriftlich erklären, daß ich der rechtmäßige Besitzer bin.
(PS: Ist nicht mehr meine Adresse, Name und Geburtsdatum kann man auch so finden.)
Es geht auch bei der Benamung des Bootes nicht alleine um das Eigentum, sondern mehr um den Eigentümer, also ob der in Sicherheit ist wenn das Boote alleine im Wasser gefunden wird.
Erreicht man den am Telefon, muß man das Boot nur sichern und gut. Erreicht man ihn nicht, muß ggf. eine groß angelegte Suche starten...
Zuletzt geändert von Martin206; 17.08.2024, 20:32.
"Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL
Ich habe bei Beiboot/Rettungsboot einer Segelyacht schon den Namen „Plan B“ gesehen.
Eine Motoryacht trug mal den Namen „Hartz IV“.
Eine weitere Segelyacht soll mal den Namen „Unsinkbar 3“ getragen haben.
Man kann so ein Boot auch kodieren (lassen). Zumindest die HTP Boote bieten meist genug "Fleisch", einen Code einzugravieren. Dies wird von der Polizei auf Wunsch auch am Fahrrad gemacht. Dieser Code ist personifiziert und kann auch statt am Fahrrad an der Seifendose oder eben am Kajak angebracht werden. Somit ist der Eigentümer, zumindest von der Polizei, jederzeit ermittelbar. Den Code, wenn man ihn dann mal hat, kann man auch selber anbringen, auf egal was. Wenn man dann einen solchen Gegenstand veräußern will, muss man halt dem Käufer eine entsprechende Bescheinigung geben, dass er diese Sache erworben hat.
Man kann so ein Boot auch kodieren (lassen). Zumindest die HTP Boote bieten meist genug "Fleisch", einen Code einzugravieren. Dies wird von der Polizei auf Wunsch auch am Fahrrad gemacht. Dieser Code ist personifiziert und kann auch statt am Fahrrad an der Seifendose oder eben am Kajak angebracht werden. Somit ist der Eigentümer, zumindest von der Polizei, jederzeit ermittelbar. Den Code, wenn man ihn dann mal hat, kann man auch selber anbringen, auf egal was. Wenn man dann einen solchen Gegenstand veräußern will, muss man halt dem Käufer eine entsprechende Bescheinigung geben, dass er diese Sache erworben hat.
Das wird aber wohl nicht helfen schnell zu ermitteln ob da gerade wo einer in Gefahr ist zu ertrinken.
Welcher Polizist, Rettungsdienstler, etc. sucht nach so einen Code, erkennt den und kann das entschlüsseln lassen? Und dann einen Brief heim "Sind Sie in Gefahr? Müssen wir 100 Leute losschicken Sie zu suchen auf Fluß xxx wo wir ihr Boot gefunden haben?".
Ich bleib bei Aufkleber mit Name und Handy-Nr. Ich hab auch keine Angst die Nr. in ein Boot zu schreiben: hab seit Juni 2017 meine Handy-Nr. hinter der Windschutzscheibe meines Autos ...da hat noch keiner Schindluder damit getrieben; einmal kam ein Anruf, mein Auto würde stören, da müsse ein WC-Wagen für ein Fest hingestellt werden ...ich konnte es zeitnah wegfahren. Sonst blieb die ungenutzt.
"Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL
Genausowenig wie ein Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist dieser Ausweis ein Eigentumsnachweis. Der Kfz Brief weist nach, wer Halter ist. Ein Schenkungsvertrag oder ein Kaufvertrag beweist kein Eigentum. Wirklich nicht. Anders das Grundbuch und das Schiffsregister, in das die hier gefahrenen Boote nicht eingetragen werden.
Dass das mit dem Kfz-Brief so
Quelle Nachweis des Eigentums an Fahrzeugen, wie Autos oder Motorrädern, erfolgt in der Regel durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher bekannt als Fahrzeugbrief). Diese enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug und dokumentiert den Eigentümer.
auf der Homepage eine Rechtsanwaltes steht, tut weh.
Im Kfz-Brief ("Kfz-Brief" steht übrigens weiterhin auf der Urkunde) ist immer und nur der Halter eingetragen. Aber Eigentümer kann jemand anders sein (ganz oft: Eine Bank)
Es gilt: Für den Besitzer streitet die Vermutung, dass er Eigentümer ist und das ist historisch zur prüfen.
Moin,
jetzt wirds hier seltsam. Vergleich mit Kfz passt nicht. Zu unterscheiden ist zwischen Eigentum (Rechtstitel) und Besitz (persönliche Verfügungsgewalt). Beim Paddelboot mit angebrachtem Namen und Mobilfunknummer ging die Polizei nach eigener Angabe bei gleichem Namen und gleicher Mobilnummer von Eigentum UND Besitz aus, bei Nicht-Übereinstimmung von weiterem Klärungsbedarf.
Mit freundlichem Ahoi,
janhimp
Kurz und gut interessiert mich das Thema also gar nicht. Denn ein benanntes Faltboot, mit persönlichen Maskottchen bemalt, dürfte kaum aus einem Verleiher-Überfall stammen. Zumal es extrem unwahrscheinlich wirkt, daß die aufgegriffenen ship-jacker zu dem Vorgang mit zwei Bootswagen und dem Gepäck für zwei Wochen unterwegs sind...😎
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