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  • Moltebaer
    Freak

    Vorstand
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    Liebt das Forum
    • 21.06.2006
    • 13772
    • Privat

    • Meine Reisen

    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
    Wichtig ist jedenfalls, es der WaPo mit dem Anruf bzw. dem Aussprechen nicht so leicht zu machen..
    Dann wäre doch "Hilfe, ich kann nicht schwimmen!" auch ein prima Name
    Wandern auf Ísland?
    ICE-SAR: Ekki týnast!

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    • Martin206
      Lebt im Forum
      • 16.06.2016
      • 8627
      • Privat

      • Meine Reisen

      Für ein Boot in Holzleistenbauweise oder Skin-on-frame dann "Streichholzschächtelchen​"?
      Für ein violettes Boot dann "Rhabarberbarbara​"?
      Für's Angelboot "Fischersfritzfischtfrischefische​"?
      Das Boot für alle Fälle dann "Hochwasserschutzmaßnahme​".
      Für Nummern-Liebhaber "Fünfhundertfünfundfünfzig​".
      Schmale Boote dann "Äquilibristik​".
      Oder für die Schutzmänner die es nicht so mit langen Namen haben "Sesquipedalophobie​".
      Der Wellensurfer nimmt dann "Kymatologieapparat".
      "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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      • markrü
        Alter Hase
        • 22.10.2007
        • 3468
        • Privat

        • Meine Reisen

        "Fahren Sie weiter, es gibt nichts zu sehen!"
        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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        • Torres
          Freak

          Liebt das Forum
          • 16.08.2008
          • 32299
          • Privat

          • Meine Reisen

          Irgendwie habe ich wohl die falschen Boote . Der Name ist ja länger als mein Boot

          Oha.
          (Norddeutsche Panikattacke)

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          • Pfeife
            Gerne im Forum
            • 01.09.2020
            • 89
            • Privat

            • Meine Reisen

            Hmmm, eigentlich wollten wir uns nochn 15er Ally für Tagestouren zulegen. Aber bei den Namensvorschlägen muß es wohl das 18er werden...

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            • Martin206
              Lebt im Forum
              • 16.06.2016
              • 8627
              • Privat

              • Meine Reisen

              Zitat von Pfeife Beitrag anzeigen
              Hmmm, eigentlich wollten wir uns nochn 15er Ally für Tagestouren zulegen. Aber bei den Namensvorschlägen muß es wohl das 18er werden...
              Das wichtigste ist doch, daß es ein Canadier ist, da geht doch schon mal viel mehr an Schrift drauf
              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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              • Marxegger
                Gerne im Forum
                • 05.10.2010
                • 57
                • Privat

                • Meine Reisen

                Frage, wie ist es bei Ausländern? Bei uns braucht man keinen Namen auf dem Boot. In Punkto Farrad hat man mir gesagt: wenn das Fahrrad im Heimatland in Ordnung ist dann gilt das auch für Deutschland. Das müßte auch für Boote gelten
                Gruß
                Franz

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                • Moltebaer
                  Freak

                  Vorstand
                  Administrator
                  Liebt das Forum
                  • 21.06.2006
                  • 13772
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  Zitat von Marxegger Beitrag anzeigen
                  Das müßte auch für Boote gelten
                  Nö, wieso?
                  Du bewegst Dich auf deutschen Wasserstraßen, dort gilt deutsches Gesetz.
                  Und wenn Dein ausländisches Fahrrad/Auto/Führerschein nicht den den deutschen Regeln entspricht, kriegst Du in DE ein Problem.
                  Wandern auf Ísland?
                  ICE-SAR: Ekki týnast!

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                  • Torres
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 16.08.2008
                    • 32299
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    Probiere es. Aber ich vermute, damit kommst Du auf den großen Flüssen nicht durch. Vorschrift ist Vorschrift.

                    So ein Name ist doch auch nett. Und auch für Mitpaddler ganz praktisch.
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                    • janhimp
                      Dauerbesucher
                      • 19.11.2013
                      • 547
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      Moin Franz,
                      am besten packst Du Dir, falls der Versuch fehlschlägt, schon mal die passenden Banknoten (10€/20€?) für die Verwarnung griffbereit ein... Auf der Elbe wird bei konsequent unbenamsten Booten in jedem Bundesland neu kassiert. Wohl erst neuerdings wird bei namenlosen Booten, das habe ich auf Havel und Elbe miterlebt, auch nach einem Eigentumsnachweis gefragt. Da hilft dann der fest im Boot angebrachte Name und die Mobiltelefonnummer des Eigners. Beides wird dann mit den Ausweispapieren abgeglichen.
                      Schöne Ferien auf Deutschlands Flüssen und Seen!
                      janhimp

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                      • Karlsson
                        Dauerbesucher
                        • 20.05.2021
                        • 991
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        Das mit dem Eigentumsnachweis ist eine schöne Idee. Welche behörde bescheinigt das?

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                        • Pfeife
                          Gerne im Forum
                          • 01.09.2020
                          • 89
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          Also für das Erbringen eines Eigentumsnachweises gibts doch bestimmt eine (wasser)rechtliche Grundlage, oder?
                          Die tät mich aber gewaltig interessieren!
                          Mit 'ner Mobilfunknummer im Inneren kann ich mich anfreunden, das obige Argument ist gut.

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                          • janhimp
                            Dauerbesucher
                            • 19.11.2013
                            • 547
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            Moin,
                            ich hatte (Name und Mobilfunknummer sind fest im Boot) ein sehr freundliches Gespräch mit dem kontrollierenden Beamten. Aktueller Anlass: in der Vorwoche waren mehrere, noch nicht mit Kennzeichnung/Namen versehene Boote von einem Vermieter als gestohlen gemeldet worden, und somit bei unbenamten Booten generell ein Anfangsverdacht gegeben.
                            Mit freundlichem Ahoi,
                            janhimp

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                            • Martin206
                              Lebt im Forum
                              • 16.06.2016
                              • 8627
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              Zitat von Pfeife Beitrag anzeigen
                              Also für das Erbringen eines Eigentumsnachweises gibts doch bestimmt eine (wasser)rechtliche Grundlage, oder?
                              Die tät mich aber gewaltig interessieren!
                              Mit 'ner Mobilfunknummer im Inneren kann ich mich anfreunden, das obige Argument ist gut.
                              • Grundbucheintrag
                              • Kaufvertrag
                              • Fahrzeugbrief
                              • Schenkungsvertrag
                              (Quelle)

                              ​Also Grundbucheintrag kommt ja klar nicht in Frage, die anderen Punkte schon.
                              Etwas abgewandelt uch der "Fahrzeugbrief", denn man kann sich einen "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ...." ausstellen lassen. Mein erstes Boot hatte sowas ...N-C 957 ...für einen Prijon Taifun. Ich musste damals lediglich selbst schriftlich erklären, daß ich der rechtmäßige Besitzer bin.

                              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: Ausweis-Kleinfahrzeugkennzeichen.jpg Ansichten: 0 Größe: 1,32 MB ID: 3274496
                              (PS: Ist nicht mehr meine Adresse, Name und Geburtsdatum kann man auch so finden.)

                              Es geht auch bei der Benamung des Bootes nicht alleine um das Eigentum, sondern mehr um den Eigentümer, also ob der in Sicherheit ist wenn das Boote alleine im Wasser gefunden wird.
                              Erreicht man den am Telefon, muß man das Boot nur sichern und gut. Erreicht man ihn nicht, muß ggf. eine groß angelegte Suche starten...
                              Zuletzt geändert von Martin206; 17.08.2024, 20:32.
                              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                • 07.07.2022
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                                Ich habe bei Beiboot/Rettungsboot einer Segelyacht schon den Namen „Plan B“ gesehen.
                                Eine Motoryacht trug mal den Namen „Hartz IV“.
                                Eine weitere Segelyacht soll mal den Namen „Unsinkbar 3“ getragen haben.

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                                • dodderer
                                  Gerne im Forum
                                  • 09.11.2017
                                  • 93
                                  • Privat

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                                  Man kann so ein Boot auch kodieren (lassen). Zumindest die HTP Boote bieten meist genug "Fleisch", einen Code einzugravieren. Dies wird von der Polizei auf Wunsch auch am Fahrrad gemacht. Dieser Code ist personifiziert und kann auch statt am Fahrrad an der Seifendose oder eben am Kajak angebracht werden. Somit ist der Eigentümer, zumindest von der Polizei, jederzeit ermittelbar. Den Code, wenn man ihn dann mal hat, kann man auch selber anbringen, auf egal was. Wenn man dann einen solchen Gegenstand veräußern will, muss man halt dem Käufer eine entsprechende Bescheinigung geben, dass er diese Sache erworben hat.

                                  Polizei Hessen - Fahrradcodierung und Fahrradregistrierung

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                                  • Martin206
                                    Lebt im Forum
                                    • 16.06.2016
                                    • 8627
                                    • Privat

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                                    Zitat von dodderer Beitrag anzeigen
                                    Man kann so ein Boot auch kodieren (lassen). Zumindest die HTP Boote bieten meist genug "Fleisch", einen Code einzugravieren. Dies wird von der Polizei auf Wunsch auch am Fahrrad gemacht. Dieser Code ist personifiziert und kann auch statt am Fahrrad an der Seifendose oder eben am Kajak angebracht werden. Somit ist der Eigentümer, zumindest von der Polizei, jederzeit ermittelbar. Den Code, wenn man ihn dann mal hat, kann man auch selber anbringen, auf egal was. Wenn man dann einen solchen Gegenstand veräußern will, muss man halt dem Käufer eine entsprechende Bescheinigung geben, dass er diese Sache erworben hat.

                                    Polizei Hessen - Fahrradcodierung und Fahrradregistrierung
                                    Das wird aber wohl nicht helfen schnell zu ermitteln ob da gerade wo einer in Gefahr ist zu ertrinken.
                                    Welcher Polizist, Rettungsdienstler, etc. sucht nach so einen Code, erkennt den und kann das entschlüsseln lassen? Und dann einen Brief heim "Sind Sie in Gefahr? Müssen wir 100 Leute losschicken Sie zu suchen auf Fluß xxx wo wir ihr Boot gefunden haben?".
                                    Ich bleib bei Aufkleber mit Name und Handy-Nr. Ich hab auch keine Angst die Nr. in ein Boot zu schreiben: hab seit Juni 2017 meine Handy-Nr. hinter der Windschutzscheibe meines Autos ...da hat noch keiner Schindluder damit getrieben; einmal kam ein Anruf, mein Auto würde stören, da müsse ein WC-Wagen für ein Fest hingestellt werden ...ich konnte es zeitnah wegfahren. Sonst blieb die ungenutzt.
                                    "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                    • Karlsson
                                      Dauerbesucher
                                      • 20.05.2021
                                      • 991
                                      • Privat

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                                      Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                                      • Grundbucheintrag
                                      • Kaufvertrag
                                      • Fahrzeugbrief
                                      • Schenkungsvertrag
                                      (Quelle)
                                      Genausowenig wie ein Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist dieser Ausweis ein Eigentumsnachweis. Der Kfz Brief weist nach, wer Halter ist. Ein Schenkungsvertrag oder ein Kaufvertrag beweist kein Eigentum. Wirklich nicht. Anders das Grundbuch und das Schiffsregister, in das die hier gefahrenen Boote nicht eingetragen werden.

                                      Dass das mit dem Kfz-Brief so
                                      Quelle Nachweis des Eigentums an Fahrzeugen, wie Autos oder Motorrädern, erfolgt in der Regel durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher bekannt als Fahrzeugbrief). Diese enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug und dokumentiert den Eigentümer.
                                      auf der Homepage eine Rechtsanwaltes steht, tut weh.
                                      Im Kfz-Brief ("Kfz-Brief" steht übrigens weiterhin auf der Urkunde) ist immer und nur der Halter eingetragen. Aber Eigentümer kann jemand anders sein (ganz oft: Eine Bank)
                                      Es gilt: Für den Besitzer streitet die Vermutung, dass er Eigentümer ist und das ist historisch zur prüfen.

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                                      • janhimp
                                        Dauerbesucher
                                        • 19.11.2013
                                        • 547
                                        • Privat

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                                        Moin,
                                        jetzt wirds hier seltsam. Vergleich mit Kfz passt nicht. Zu unterscheiden ist zwischen Eigentum (Rechtstitel) und Besitz (persönliche Verfügungsgewalt). Beim Paddelboot mit angebrachtem Namen und Mobilfunknummer ging die Polizei nach eigener Angabe bei gleichem Namen und gleicher Mobilnummer von Eigentum UND Besitz aus, bei Nicht-Übereinstimmung von weiterem Klärungsbedarf.
                                        Mit freundlichem Ahoi,
                                        janhimp

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                                        • Pfeife
                                          Gerne im Forum
                                          • 01.09.2020
                                          • 89
                                          • Privat

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                                          Kurz und gut interessiert mich das Thema also gar nicht. Denn ein benanntes Faltboot, mit persönlichen Maskottchen bemalt, dürfte kaum aus einem Verleiher-Überfall stammen. Zumal es extrem unwahrscheinlich wirkt, daß die aufgegriffenen ship-jacker zu dem Vorgang mit zwei Bootswagen und dem Gepäck für zwei Wochen unterwegs sind...😎

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