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  • Martin206
    Lebt im Forum
    • 16.06.2016
    • 8621
    • Privat

    • Meine Reisen

    Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen

    Genausowenig wie ein Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist dieser Ausweis ein Eigentumsnachweis. Der Kfz Brief weist nach, wer Halter ist. Ein Schenkungsvertrag oder ein Kaufvertrag beweist kein Eigentum. Wirklich nicht. Anders das Grundbuch und das Schiffsregister, in das die hier gefahrenen Boote nicht eingetragen werden.

    Dass das mit dem Kfz-Brief so


    auf der Homepage eine Rechtsanwaltes steht, tut weh.
    Im Kfz-Brief ("Kfz-Brief" steht übrigens weiterhin auf der Urkunde) ist immer und nur der Halter eingetragen. Aber Eigentümer kann jemand anders sein (ganz oft: Eine Bank)
    Es gilt: Für den Besitzer streitet die Vermutung, dass er Eigentümer ist und das ist historisch zur prüfen.
    Das mag alles so sein - ist aber hier wohl in der Praxis unrelevant.

    Für den oben gezeigten Ausweis musste ich die Eigentumsverhältnisse darlegen ...ich denke das weiß die Wasserschutzpolizei und wird das akzeptieren.
    Und eine Rechnung oder einen Kaufvertrag (Schenkungsurkunde) wird die Polizei sicher auch anerkennen.
    Vermutlich sogar schlicht mein Name im Boot klebend und mein Ausweis dazu.
    (Ich sage nicht, daß mich das zum Eigentümer macht.)

    Was sonst? Sollen die eine gerichtliche Feststellung zum Eigentum verlangen?
    "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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    • markrü
      Alter Hase
      • 22.10.2007
      • 3468
      • Privat

      • Meine Reisen

      Zitat von Pfeife Beitrag anzeigen
      Kurz und gut interessiert mich das Thema also gar nicht. Denn ein benanntes Faltboot, mit persönlichen Maskottchen bemalt ...
      Bleibt nur noch die Pflicht zum Führen eines Bootsnamens (etc.) auf Bundeswasserstraßen.
      Da gilt persönliche Bemalung nicht so wirklich...
      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 13191
        • Privat

        • Meine Reisen

        Zum Eigentumsnachweis eines Bootes: Die von Martin verlinkte Quelle, die Karlsson zu recht moniert, benennt zu unrecht bestimmte Papiere als Nachweis des Eigentums. Das ist laienhaft formuliert: denn Besitz, Zulassungsbescheinigung II, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Garantieurkunde sind keine Nachweise, sondern ihnen wohnt eine widerlegbare Vermutung bzw. eine lediglich eine Indizwirkung inne. Du bist z.B. in Besitz eines Bootes, hast einen Kaufvertrag, die Garantieurkunden, den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen--- und das alles nützt Dir als Nachweis des Eigentums nichts, wenn eine Bank eine Vetragsurkunde vorlegt, daß Du ihr das Boot mit anderen Wertgegenständen zur Absicherung eines Kredites sicherungsübereignet hast. Nur ein Beispiel. Selbst eine Grundbucheintragung kann unrichtig sein, sonst gäbe es im Gesetz nicht die Normen über die Grundbuchberichtigung. Die findet regelmäßig statt im Erbfall.
        Richtig ist aber von Martin, daß die Polizei nur eine beschränkte Prüfmöglichkeit vor Ort hat und sich wohl mit einer Indizwirkung zufrieden gibt.
        Ditschi

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        • Waldhexe
          Alter Hase
          • 16.11.2009
          • 3289
          • Privat

          • Meine Reisen

          Komische Diskussion. Meines Wissens muss der Eigentümer nur deshalb im Boot stehen, damit man ihn/sie kontaktieren und ggf. suchen kann, falls das Boot herrenlos gefunden wird. Ich habe noch nie gehört, dass es bei Kontrollen um Eigentum bzw. um die Suche nach gestohlenen Booten ging. Sowenig wie bei einer Fahrrad-Verkehrskontrolle.

          Sonst müssten die meisten klassischen Faltboote eingezogen werden, da diese meist per Handschlag verkauft schon durch x Hände gingen…

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 13191
            • Privat

            • Meine Reisen

            Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
            Ich habe noch nie gehört, dass es bei Kontrollen um Eigentum bzw. um die Suche nach gestohlenen Booten ging.
            Warum nicht ? Das Aufspüren von Diebesgut gehört doch auch zu den Aufgaben der Polizei. Zumindest einen verschärften Blick würde ich auch von ihnen erwarten, sollte mir ein Boot gestohlen werden. Und ein möglicher Treffer würde nicht gleich zur Sicherstellung, sondern wohl erstmal zur weiteren Prüfung führen.
            Ditschi

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            • Torres
              Freak

              Liebt das Forum
              • 16.08.2008
              • 32299
              • Privat

              • Meine Reisen

              Ich habe doch irgendwann berichtet, dass das namenlose, aber ordnungsgemäß erworbene Boot eines Bekannten, am Ufer (illegal) liegend und daher nicht mit Namen versehen, geklaut wurde, von der Polizei sichergestellt wurde, dann der Polizei geklaut wurde, dann von einer Finderin der Polizei übergeben wurde, die es ihr dann geschenkt hat, die es wiederum auf ebay gestellt hat, wo es der Eigentümer sah, zurückkaufen wollte und es dann aber von ihr geschenkt bekommen hat….
              Oha.
              (Norddeutsche Panikattacke)

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              • atlinblau
                Lebt im Forum
                • 10.06.2007
                • 5160
                • Privat

                • Meine Reisen

                Am Samstag den Klepper XXL (vier Packsäcke), Bootswagen und weitere Sachen in den Sharan eingeladen. Da die Stadt direkt an der polnischen Grenze liegt, die 20 Cent je Liter Diesel weniger auf der polnischen Seite mitgenommen. Bei der Rückfahrt an der Grenze angehalten und kontrolliert worden. Neben Kontrolle von Ausweis und Zulassung - Woher? Wohin? Was in Polen gemacht? Wie viel getankt? Was haben Sie im Kofferraum? ...Der BGS darf das - sogar im Innland bis 30 km hinter der Grenze
                Also Heckklappe auf, er schaut auf die umfangreichen teilweise angestaubten Gepäckstücke:
                "Das ist ein Faltboot"
                "Alles auspacken"
                Ich stelle mich bockig und diskutiere, da kommt ein zweiter Beamter. Blickt in den Kofferraum auf die Packsäcke...
                "Faltboot von Klepper?" (... war als Logo auf den Packsäcken zu erkennen)
                "Ja"
                "Kenne ich - angenehme Weiterfahrt"

                Ein Eigentumsnachweis wäre mir in diesem Moment schwer gefallen.
                Auf dem PC zu Hause habe ich aber eine Kopie der Rechnung von 2003. Von den anderen fünf Booten habe ich jedoch nichts dergleichen...

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                • Torres
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 16.08.2008
                  • 32299
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  Einer Bekannten ist an der Autobahn der Träger gebrochen. Sie ist weitergefahren, hat Hilfe geholt und als sie nach ca. 30 Minuten ankam, war das 3000 Euro-Boot weg. Da wünscht man sich schon mal den Abgleich, auch wenn das illusorisch ist, Namen kann man ändern oder überschreiben. Aber wenn dann ein Grenzbeamter mal genauer hinschaut, kann das nichts schaden.
                  Wieviele Klepper nun geklaut werden, weiß ich nicht, aber bei Festbooten ist das Risiko da.
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                  • Pfad-Finder
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 18.04.2008
                    • 12148
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    OT: Ich wundere mich über die Tendenz in diesem Forum, Probleme herbeizukonstruieren, die in der Praxis nicht auftauchen...
                    Alles unter Nutriscore "D" ist rausgeschmissenes Geld.

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                    • codenascher

                      Lebt im Forum
                      • 30.06.2009
                      • 5137
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      Konstruiert wurde ja jetzt nur ein möglicher Kausalzusammenhang durch Ditschi

                      Wenn ich mit meinem Bötchen im Spreewald unterwegs bin, bräucht ich da ne Kennzeichnung (innen für Besitz, außen zur Ansprache), oder nicht? Hauptspree = Bundeswasserstraße oder nicht? Die Kanäle werden wohl kaum dazu zählen?

                      Bin im Wald, kann sein das ich mich verspäte

                      meine Weltkarte

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                      • Karlsson
                        Dauerbesucher
                        • 20.05.2021
                        • 991
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        Z
                        Richtig ist aber von Martin, daß die Polizei nur eine beschränkte Prüfmöglichkeit vor Ort hat und sich wohl mit einer Indizwirkung zufrieden gibt.
                        Ditschi
                        Ich frag mich ja, ob ich einer Polizeikraft mein Eigentum (oder Recht zum Besitz?) überhaupt anlasslos belegen muss. Aber in der Materie bin ich so gar nicht drin. Der Trick ist wohl einen Namen draußen dran zu haben, damit man gar nicht erst kontrolliert wird.

                        Tante Edit sagt: In meinem Bundesland nicht. Ich und Sachen dürfen nur unter bestimmten Vorausetzungen durchsucht werden. §§ 202, 206 LVwG (SH)

                        Martin206 Zusätzlich zu dem Kennzeichen brauchst Du doch keinen Bootsnamen und auch keine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers?
                        Zuletzt geändert von Karlsson; 20.08.2024, 13:08.

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                        • atlinblau
                          Lebt im Forum
                          • 10.06.2007
                          • 5160
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                          OT: Ich wundere mich über die Tendenz in diesem Forum, Probleme herbeizukonstruieren, die in der Praxis nicht auftauchen...
                          Was ist an meinem Beispiel konstruiert? Es wird hier schon konkret nach "Diebesgut" kontrolliert.​

                          Zitat von codenascher Beitrag anzeigen
                          Wenn ich mit meinem Bötchen im Spreewald unterwegs bin, bräucht ich da ne Kennzeichnung (innen für Besitz, außen zur Ansprache), oder nicht? Hauptspree = Bundeswasserstraße oder nicht? Die Kanäle werden wohl kaum dazu zählen?
                          ... kompletter Spreewald - nix mit Unterscheidung Bundes- oder Landeswasserstraßen oder ähnlich

                          PS: Die mir bisher angesprochenen Beamten hatten alles was vom "Traumschiff-Kapitän". Hier mal ein Beitrag - da sie gerade medial beschäftigt waren, haben sie mich in Ruhe gelassen. Im Spreewald sind ihre Boote aber kleiner...


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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 13191
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            Eine Polizeikraft wird anlaßlos kaum nach Eigentum oder Besitz fragen, da diese zivilrechtlichen Belange nicht von Interesse sind. Sie werden es erst, wenn der Verdacht besteht, das Boot könnte gestohlen sein. Das ist dann aber nicht mehr anlaßlos. Dann könnte eine Sicherstellung oder Beschlagnahme zur weiteren Untersuchung nach den §§ 94, 95 StPO im Raume stehen. Und die könnte man möglicherweise durch Eigentumsnachweise abwenden.
                            Ditschi

                            Kommentar


                            • Martin206
                              Lebt im Forum
                              • 16.06.2016
                              • 8621
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              OT:
                              Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
                              ...
                              Martin206 Zusätzlich zu dem Kennzeichen brauchst Du doch keinen Bootsnamen und auch keine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers?
                              Sagte ich auch nirgends. Es ist von meinem früheren Boot. Damals sagte man mir das müsse so sein, also amtliches Kennzeichen, um auf dem Main u. Rhein fahren zu dürfen. Was falsch ist. Seit ich das weiß, laß ich mir sowas nicht mehr ausstellen, sondern such mir nen schönen Namen und bestell Aufkleber.
                              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                              • Karlsson
                                Dauerbesucher
                                • 20.05.2021
                                • 991
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
                                Was ist an meinem Beispiel konstruiert? Es wird hier schon konkret nach "Diebesgut" kontrolliert.​
                                Ich finde Dein Beispiel nicht. Die Polizei darf sich aber nicht einfach irgendwo hinstellen und Alle Vorbeikommenden daraufhin überprüfen, ob sie Diebesgut dabei haben.

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                                • Karlsson
                                  Dauerbesucher
                                  • 20.05.2021
                                  • 991
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                                  • Meine Reisen

                                  Zitat von Marxegger Beitrag anzeigen
                                  Frage, wie ist es bei Ausländern? Bei uns braucht man keinen Namen auf dem Boot. In Punkto Farrad hat man mir gesagt: wenn das Fahrrad im Heimatland in Ordnung ist dann gilt das auch für Deutschland. Das müßte auch für Boote gelten
                                  Gruß
                                  Franz
                                  Es kommt nicht auf die Nationalität des Eigentümners oder Bootsführers an, sondern auf die des Bootes:

                                  § 2 Nr. 4 KlFzKV-BinSch: Ausländische Kleinfahrzeuge unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach Maßgabe des § 3 Nr. 3. und der lautet:

                                  Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: Kleinfahrzeuge, die​ [1-2]
                                  ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie

                                  a) das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen, führen oder

                                  b) ihren Namen und Heimathafen oder -ort außen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben sowie den Namen und Anschrift des Eigentümers an einer innen gut sichtbaren Stelle fest angebracht führen, soweit ein Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist;

                                  dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist;​

                                  SCNR!

                                  Kommentar


                                  • atlinblau
                                    Lebt im Forum
                                    • 10.06.2007
                                    • 5160
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    Hat mal wieder einen Paddler ohne Namen an seinem aufblasbaren Paddel-Boot im Spreewald erwischt.
                                    Diesmal war die BLÖD-Zeitung war dabei >>>klick!
                                    War kein Einzelfall:
                                    "... die Polizisten vor Ort erzählten Jonas, dass sie an diesem sonnigen Samstag schon mehr als zehn Paddler verwarnt hätten."
                                    Und warum das Ganze?
                                    "Damit Wasserschutzpolizei oder Schleusenwärter den Bootsführer direkt ansprechen können..."

                                    Gestern war ich im Spreewald. Hier ein Foto, wie es in der Schleuse aussieht. Die einzige mögliche konkrete Ansprache wäre: "Sie da im Faltboot"

                                    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 08_2024-4574.jpg Ansichten: 0 Größe: 1,27 MB ID: 3277647
                                    Zuletzt geändert von atlinblau; 02.09.2024, 17:10.

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                                    • Torres
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 16.08.2008
                                      • 32299
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                                      Bei uns reden Schleusenwärter mit uns VOR der Schleuse - z.B. um zu kassieren. Da hilft dann auch, die Bootsnamen der Gruppe durchzugeben, wenn einer für mehrere Boote bezahlt.
                                      Oha.
                                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                                      • mimi1
                                        Erfahren
                                        • 12.11.2011
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                                        Las mich mal raten, die Leihboote hatte auch kein Namen drauf, und da wird die ortsansässiger Wapo wohl ein Auge zudrücken.

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                                        • atlinblau
                                          Lebt im Forum
                                          • 10.06.2007
                                          • 5160
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                                          Zitat von mimi1 Beitrag anzeigen
                                          Las mich mal raten, die Leihboote hatte auch kein Namen drauf, und da wird die ortsansässiger Wapo wohl ein Auge zudrücken.
                                          Richtige Namen haben die Boote keine. Die Leihboote sind mit Buchstaben und Zahlen vom Verleiher beschriftet, damit er die Übersicht hat, was fehlt. Ist so gesetzeskonform.

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