Zwei Tote bei Zugspitzlauf

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  • Shorty66
    Alter Hase
    • 04.03.2006
    • 4883
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

    ich finde schade, dass der Veranstalter die strafe bekommt. Das unterstützt doch nur die "Vollkasko" mentalität die anscheinend bei den Läufern sowieso vorherrscht. Im prinzip müssten die Läufer bestraft werden, die mit dämlichen parolen wie "wer nicht kotzt läuft nicht am limit" andere Läufer einem Gruppendruck aussetzen der eben zu jener unpassenden Ausrüstung und übertriebener Erfolgsgeilheit führen.
    Im endeffekt muss eigentlich jeder selbst wissen was er da macht.
    φ macht auch mist.
    Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

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    • heinz-fritz
      Dauerbesucher
      • 27.06.2007
      • 912
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

      Bislang liegt ein Strafbefehl und noch kein Urteil vor.
      Bloß kein UL Bier.

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      • Andreas L
        Alter Hase
        • 14.07.2006
        • 4351

        • Meine Reisen

        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

        Zitat von Shorty66 Beitrag anzeigen
        ich finde schade, dass der Veranstalter die strafe bekommt. Das unterstützt doch nur die "Vollkasko" mentalität die anscheinend bei den Läufern sowieso vorherrscht. Im prinzip müssten die Läufer bestraft werden, die mit dämlichen parolen wie "wer nicht kotzt läuft nicht am limit" andere Läufer einem Gruppendruck aussetzen der eben zu jener unpassenden Ausrüstung und übertriebener Erfolgsgeilheit führen.
        Im endeffekt muss eigentlich jeder selbst wissen was er da macht.
        Im Grunde genommen hast du völlig recht - "pädagogisch" ist so ein Vorgehen sicher nicht. Aber die Staatsanwaltschaft ist halt keine pädagogische Behörde. Ich denke mal, die sieht hier einen, der gerufen hat "kommt alle und macht mit" und dann den Rückwärtsgang nicht mehr gefunden hat, als es Abwärts ging.

        Andreas
        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

        BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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        • Becks
          Freak

          Liebt das Forum
          • 11.10.2001
          • 19626
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

          Tjo,
          Was soll man dazu sagen. Ich an der Stelle des Veranstalters würde mir nun stark überlegen, ob ich erneut etwas in der Art anbieten würde. Wahrscheinlich nicht, und zwar aus einem Grund.
          Ich hab mal bei runnersworld im Forum gestöbert, und keinen Lerneffekt gefunden. es wird lediglich aufeinander, dem Veranstalter und die Bergwacht(!) herumgehackt, aber ein "was lernen wir drauss?" fehlt. Die Jungs sind noch weit von einem Sicherheitsdenken entfernt. So etwas wie den Sicherheitskreis des DAV oder zumindest ein paar Hinweise im Forum habe ich nicht gefunden. Vergleicht einmal dazu die Antworten hier, wenn hier jemand eine Tour im Gebirge plant.

          Damit bleibt dem Veranstalter nur der Spagat zwischen Abbrechen und verklagt werden, weil er abgebrochen hat, oder nicht abbrechen und verklagt werden, weil er nicht abgebrochen hat. Ich an seiner Stelle würde die Veranstaltung einstampfen. Schade eigentlich, denn am Ende schaden sich die Teilnehmer nur selber, denn irgendwann gibt es dann keine Läufe der Art mehr.

          Alex
          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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          • Shorty66
            Alter Hase
            • 04.03.2006
            • 4883
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

            anderersiets gibts dann auch ein paar leute weniger in den bergen die da halt einfach nicht hingehören.

            Ich find diese medialisierung und kommerzialisierung in den bergen sowieso nicht so passend. Ohne das gäbs andererseits auch weniger grundlage für teure und damit hoffentlich gute ausrüstung...
            φ macht auch mist.
            Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

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            • Andreas L
              Alter Hase
              • 14.07.2006
              • 4351

              • Meine Reisen

              AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

              Ja, das ist irgendwie dieser Gedanke - die Natur als "Sportgerät" - warum nicht, wenn man vernünftig und respektvoll damit umgeht. Aber die Berge sind kein Platz für "Massenaufläufe". Das sieht man genau dort, wo Seilbahnen und Hotelanlagen in 2000 oder sogar 3000 Metern eingerichtet wurden.

              Andreas
              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

              BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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              • Flachlandtiroler
                Freak
                Moderator
                Liebt das Forum
                • 14.03.2003
                • 30477
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                Zitat von heinz-fritz Beitrag anzeigen
                Bislang liegt ein Strafbefehl und noch kein Urteil vor.
                k.A. was der Beklagte (so es denn eine Privatperson ist -- "Veranstalter"?) verdient; aber ich nehme mal an der/die akzeptieren, denn das Risiko in der Revision doch noch strafrechtlich verknackt zu werden scheint ja nicht ganz ausschließbar. Außerdem kostet ja auch die reine Fortführung des Prozesses einiges.
                Andererseits bleibt die Frage, ob dieses Urteil noch für irgendwelche Privatklagen herhalten muß.

                Gruß, Martin
                Meine Reisen (Karte)

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                • Christine M

                  Alter Hase
                  • 20.12.2004
                  • 4084

                  • Meine Reisen

                  AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                  Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                  so es denn eine Privatperson ist -- "Veranstalter"?
                  Ein Unternehmen ist grundsätzlich nicht strafrechtlich verantwortlich, nur die Menschen, die für es handeln. Zeitungsartikel haben es aber of nicht so mit juristischen Feinheiten.

                  Ein paar klärende Worte zum Verfahren: Bis jetzt ist (laut Nachricht) der Strafbefehl nur von der Staatsanwaltschaft beantragt. Das Gericht kann, muss ihn aber nicht erlassen. Gegen den Strafbefehl kann der Beschuldigte Einspruch einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Tut er das nicht, gilt der Strafbefehl als (Straf-)Urteil. Geldstrafen bis 90 Tagessätze kommen nicht ins Führungszeugnis, daher die (umgangssprachliche) Aussage, der Beschuldigte sei damit nicht vorbestraft. (steht alles in Wikipedia)

                  Christine

                  Kommentar


                  • Freak
                    Lebt im Forum
                    • 02.05.2006
                    • 5217
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                    Gestern gab's das Urteil für den Veranstalter.

                    Darin war er zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig befunden worden.

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                    • Andreas L
                      Alter Hase
                      • 14.07.2006
                      • 4351

                      • Meine Reisen

                      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                      Und weiter:
                      ... Gegen diesen Bescheid hat sein Verteidiger am Montag Einspruch eingelegt.

                      Wann die Hauptverhandlung aufgenommen wird, steht noch nicht fest. Peter Krinninger will sich vorerst nicht mehr zu den Geschehnissen äußern. Am kommenden Sonntag findet der nächste Extremberglauf auf die Zugspitze statt - der neunte Lauf.
                      Krinninger ist wieder der Veranstalter.
                      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                      BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                      • xe3tec
                        Fuchs
                        • 24.11.2008
                        • 2342
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                        wer kann mir nochmal kurz sagen warum der angeklagt wird?

                        ich mein wer da mitmacht ist doch selbstverantwortlich oder?!
                        "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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                        • Vomit
                          Erfahren
                          • 09.06.2009
                          • 157
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                          Zitat von xe3tec Beitrag anzeigen
                          wer kann mir nochmal kurz sagen warum der angeklagt wird?

                          ich mein wer da mitmacht ist doch selbstverantwortlich oder?!
                          So einfach ist das nicht. Wer als Veranstalter (von was auch immer) auftritt übernimmt auch in gewissem Maß die Verantwortung für das was passiert. Selbst wenn es Faktoren gab die man nicht einschätzen konnte... Eine Wetterwarung wie es sie gab, kann da nur als Hilfestellung dienen. Wenn darauf nicht richtig Reagiert wird, gibts Tote und der Veranstalter kann in die Verantwortung genommen werden. Ich nehme mal an daß die diesjährigen Teilnehmer nen Haftungsausschluß unterschreiben müssen und sich vorher über alpine Gefahren informiert haben...

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                          • Sarekmaniac
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 19.11.2008
                            • 11005
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                            Zitat von xe3tec Beitrag anzeigen
                            wer kann mir nochmal kurz sagen warum der angeklagt wird?

                            ich mein wer da mitmacht ist doch selbstverantwortlich oder?!
                            Urteilsbegründung:


                            In der Begründung hieß es, die Staatsanwaltschaft München sei in ihren Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Lauf unter den gegebenen Bedingungen mit Schneefall und Frost hätte abgebrochen werden müssen.
                            Wir sind halt in Deutschland. Und in Sachen Haftung kommen wir da wohl langsam an amerikanische Verhältnisse heran

                            OT: Vor ca. 2 Jahren gab es ein Schadenersatzurteil gegen einen DAV-Ehrenamtlichen in Bayern. Ein Wanderer hatte sich bei einem Unfall an einer Bohlenbrücke verletzt, welche der Ehrenamtliche vorher kontrolliert hatte. Da hat dann irgendwann keiner mehr Lust, die Wege zu pflegen und zu markieren...
                            Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                            (@neural_meduza)

                            Kommentar


                            • Kermit_t_f
                              Fuchs
                              • 15.04.2004
                              • 1179
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                              Ganz so einfach ist es nicht immer, gibt da durchaus Haftungsfragen zu klären. Selbst wenn in den Startunterlagen entsprechende Haftungsausschlüsse drin sind, müssen die nicht 100%ig Gerichts-fest sein und grundsätzlich kommt dem Veranstalter durchaus eine gewisse Fürsorgepflicht zu. Für Näheres müsste man sich die Urteilsbegründung ansehen. Die Geldstrafe erscheint mir aber recht milde...

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                              • Shorty66
                                Alter Hase
                                • 04.03.2006
                                • 4883
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                im verhältnis zu den schuldbefunden ist die geldstrafe sicher mild, wenn man aber der meinung ist nicht schuldig zu sein ist das schon ein ganz schöner batzen.
                                φ macht auch mist.
                                Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

                                Kommentar


                                • Andreas L
                                  Alter Hase
                                  • 14.07.2006
                                  • 4351

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                  Fahrklässige Tötung bzw Körperverletzung ist ein sehr weites Feld. Ich hab mir das vor ein paar Monaten mal von einem Juristen erklären lassen.

                                  Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der "Täter" sich einer "Sorgfaltsplichtverletzung" schuldig gemacht hat. In schweren Fällen liegt die vor, wenn einer besoffen Auto fährt und dabei jemanden umbringt (er hätte nicht betrunken fahren sollen und er hat das auch gewusst). Die liegt auch vor, wenn das Opfer bei einer Vergewaltigung getötet wird, und der Täter nachweisen kann, dass er das Opfer zwar vergewaltigen, aber nicht töten wollte.

                                  Im vorliegenden Fall hat das Gericht auf eine "Sorgfaltsplichtverletzung" erkannt, weil der Beklagte den Lauf veranstaltet und durchgeführt hat, und ihn nicht abgebrochen, das Ziel nach unter verlegt oder zu leicht bekleidete Teilnehmer aus dem Feld genommen hat, obwohl er anhand seiner Erfahrungen und Beobachtungen vor Ort hätte erkennen müssen, dass da etwas schief gehen kann.

                                  Diese "Sorgfaltspflichtverletzung" spielt sich aber ganz am unteren Rand des möglichen Spektrums ab und deshalb wird er "nur" mit einer relativ niedrigen Geldstrafe belegt.
                                  SO hab ichs zumindest verstanden. Juristen werden aber sicher Fehler in meiner laienhaften Beschreibung erkennen.

                                  Andreas
                                  "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                  BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

                                  Kommentar


                                  • uli.g.
                                    Freak
                                    Liebt das Forum
                                    • 16.02.2009
                                    • 13261
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                    Hallo in´s Forum und speziell @ Andreas,

                                    bin zwar kein Strafrechtler, denke aber, dass Du mit Deiner Einschätzung richtig liegst! Ich bin nur gespannt, was die Teilnehmer sagen, wenn - angesichts der aktuellen Wetterprognose - der Veranstalter am Sonntag Morgen kurzfristig den Lauf absagt und alle wieder nach Hause schickt!

                                    LGUli
                                    "... „After twenty years he still grieves“ Jerry Jeff Walkers +23.10.2020"

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                                    • xe3tec
                                      Fuchs
                                      • 24.11.2008
                                      • 2342
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                      aber mir kann keiner erzählen das das letztes jahr das erste jahr mit frost und schneefall war oder?!

                                      wenn nix passiert wäre häts wieder keine sau interessiert..achja ich "liebe" dieses land
                                      "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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                                      • schnuffel91
                                        Erfahren
                                        • 28.05.2009
                                        • 105
                                        • Privat

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                                        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                        Zitat von xe3tec Beitrag anzeigen
                                        aber mir kann keiner erzählen das das letztes jahr das erste jahr mit frost und schneefall war oder?!

                                        wenn nix passiert wäre häts wieder keine sau interessiert..achja ich "liebe" dieses land
                                        Da hast du recht... es gab schon genügend Veranstaltungen mit ähnlichen Wetterverhältnissen - aber vorher noch nie mit Toten. Und es ist bei allen freizugänglichen Sportarten doch so, dass dort immer wieder Teilnehmer mit falscher oder schlechter Ausrüstung auftauchen und weder das technische know-how oder die notwendige Fitness mitbringen .... guck doch einfach mal auf die ganzen Stadtmarathons. Dort sterben regelmäßig Teilnehmer - da aber entlang der Strecke (was beim Zugspitzlauf nicht möglich ist) genügend Ersthelfer vorhanden sind, kann der Veranstalter nicht belangt werden. Also ist die Fürsorgepflicht des Veranstalters beim Zugspitzlauf deutlich höher zu bewerten, da er die Betreuung auf der Strecke nicht komplett sicherstellen kann. Ein Abbruch muss im worst case also immer in Betracht gezogen werden - zum Schutz der Teilnehmer und letzendlich um den Veranstalter vor rechtlichen Folgen zu schützen. Und da kann meiner Meinung nach keine Rücksicht auf anreisende Teilnehmer genommen werden - dieses Risiko muss der Teilnehmer tragen.
                                        Komm doch mal rüber ..... http://www.munich-faces.npage.de

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                                        • xe3tec
                                          Fuchs
                                          • 24.11.2008
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                                          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                          oder man verlangt höhere startgebühr und mit der bezahlt man die verstärkten sanikräfte..

                                          und es müsste vorschriften geben für kleidung

                                          wobei dann hätte auch keiner mehr bock drauf
                                          "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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