NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

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  • Sarekmaniac
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    Liebt das Forum
    • 19.11.2008
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    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

    Irgendwo im DIMB-Forum hat vor einigen Tagen ein dort Verantwortlicher selbst geschrieben, das der DIMB bereits im Juni seine Stellungnahme abgegeben habe, und dass er das Ganze aufgrund der erhaltenen Rückmeldung sehr gelassen sehe.

    Wenn der DIMB-Vorstand) im Juni, als er sich mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt hat, ernsthaft befürchtet hätte, dass es zu einem weitgehenden Radfahrverbot kommt, hätte er wohl damals die Öffentlichkeit mobilisiert.
    Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
    (@neural_meduza)

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

      Auch wenn ein Jurist draufgeschaut hat, was ich als sicher annehme, kann ihm die Bedeutung der Formulierung entgangen sein.
      Menschen machen Fehler. Insbesondere wenn man tatsächlich keine bösen Absichten hatte, in der Formulierung also arglos war, können einem solche Formulierungen unterlaufen, die von den Betroffene aber sofort wahrgenommen wird.
      Das ist aber auch nur eine Vermutung.
      Es könnte auch sein sein, daß es Absicht war mit der Überlegung, es bewußt stehen zu lassen, es aber sofort zu ändern , wenn sich Widerstand regt. Nach dem Motto: man kann es ja mal versuchen.
      Auch nur eine Vermutung.
      Wenn ein tiefgreifender politischer Wille hinter der Formulierung gestanden hätte, hätte man sie verteidigt, begründet und nicht so schnell nachgegeben.
      Aber letztlich auch nur eine Vermutung.

      Ich habe in Gesetzesvorhaben nun schon oft erlebt, daß auf entsprechende Hinweise von uns Praktikern die prompte Antwort kam: " Danke für den Hinweis. Hatten wir nicht gesehen. Ändern wir sofort." Die Möglichkeit eines simplen, unbeabsichtigten Fehlers sollte man immer mit einkalkulieren.
      Es gibt so viele denkbare Möglichkeiten, die man nur herausfindet, wenn man kommuniziert.

      Ditschi

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      • Sarekmaniac
        Freak

        Liebt das Forum
        • 19.11.2008
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        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

        Die DIMB ist Mitglied in diesem Kuratorium und dadurch an der Stellungnahme beteiligt. Wir haben den Entwurf im Juni vom Kuratorium erhalten und diesem dann die hier diskutierten und aus Radfahrersicht problematischen Punkte geschildert und um Berücksichtigung in der Stellungnahme gebeten. Ich bin sicher, die Stellungnahme wird das berücksichtigen und ebenso sicher, dass der vorgeschlagene Entwurf so nicht umgesetzt wird.

        Es ist aber trotzdem eine gute Idee, die Abgeordneten des Landtages z.B. über abgeordnetenwatch.de auf den Entwurf und dessen Folgen aufmerksam zu machen und um eine Stellungnahme zu bitten; bitte dabei sachlich und freundlich bleiben.
        "Dieses Kuratorium" ist das zu einer Stellungnahme berechtigten "Kuratorium Sport und Natur".

        Quelle: http://www.mtb-news.de/forum/t/nrw-p...#post-13146116

        (Post 64)
        Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
        (@neural_meduza)

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        • HUIHUI
          Fuchs
          • 07.08.2009
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          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

          Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
          Und wegen ein paar Vollpfosten sollen die Rechte von allen eingeschränkt werden?
          Aus dem Wald zu brechen ist bislang eh schon verboten...
          Sorry aber diese Vollpfosten rekrutieren sich doch gänzlich aus der MTB Szene, die keine ausreichenden Selbstreinigungskräfte hat. Ich bin seit ~2003 auf mtb-news Nutzer, wenn du nicht auch siehst wie sehr sich die Szene verändert hat durch die tollen Hühnerleitervideos dann bist du auch Teil der blinden Szene.
          Ich weiss nicht, DH+FR gab es schon immer, irgendwann war es nur so das die Räder nicht ständig kaputt gingen weil durch die ganzen NWO und Konsorten die Räder auch endlich einen Massenmarkt hatten. Leider hat das, zumindest im bergischen, dazu geführt das zig Idiotenkinder Säge und Zimmermannsnägel in die Wälder verfrachtet haben.
          Es gab einige Mahner die gesagt haben es muss eine Gegenbewegung und Selbstreinigung geben, sonst wird das tolerierte Wildfahren bald reglementiert.

          Zu recht passiert es nun.
          Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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          • Pfad-Finder
            Freak

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            • 18.04.2008
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            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

            Zitat von inselaffe Beitrag anzeigen
            Viel heiße Luft um nichts.
            Ich denke nicht - hier hat der rechtzeitige Aufschrei was gebracht. Zumindest in der Bundespolitik ist es so, dass in Regierungsentwürfen häufig bewusst die eine oder andere Zumutung drinsteckt, die entweder in der Verbändeanhörung oder im parlamentarischen Verfahren erst entdeckt und dann entfernt werden muss. Das Wording der DIMB-Mitteilung passt genau auf solch ein Vorgehen: Das Umweltministerium hat mal versuchsweise die "dafür zugelassenen" reingeschrieben und das im Begründungsteil noch kaschiert durch falschen Verweis darauf, dass sich nix ändert (darauf bin ich ja auch reingefallen). Dabei sind sie erwischt worden und tun jetzt so, als wäre das eine Schusselei gewesen. Gängiges Spiel...
            Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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            • inselaffe
              Fuchs
              • 23.06.2014
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              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

              Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
              Ich denke nicht - hier hat der rechtzeitige Aufschrei was gebracht. Zumindest in der Bundespolitik ist es so, dass in Regierungsentwürfen häufig bewusst die eine oder andere Zumutung drinsteckt, die entweder in der Verbändeanhörung oder im parlamentarischen Verfahren erst entdeckt und dann entfernt werden muss. Das Wording der DIMB-Mitteilung passt genau auf solch ein Vorgehen: Das Umweltministerium hat mal versuchsweise die "dafür zugelassenen" reingeschrieben und das im Begründungsteil noch kaschiert durch falschen Verweis darauf, dass sich nix ändert (darauf bin ich ja auch reingefallen). Dabei sind sie erwischt worden und tun jetzt so, als wäre das eine Schusselei gewesen. Gängiges Spiel...
              Damit meinte ich eigentlich die hier schon fast erbitterlich geführte Debatte. Nicht das Aufbegehren gegen die schwammige Formulierung an sich. Das war schon ganz recht. Wobei mich die Regierungsaussage zur nicht vorhandenen Änderungsabsicht leicht verduzt. Wenn man an der Rechtslage nichts ändern will, muss man auch den Wortlaut des Gesetzestextes nicht ändern. Im Umkerhschluss wurde natürlich mit Absicht versucht, hier eine Gesetzesänderung heimlich durchzubringen und in Nachhinein gibt man es nichtmal zu, sondern schiebt es, ganz genau wie du sagst, auf Schusseligkeit bei der Formulierung... als ob...

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              • derMac
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                • 08.12.2004
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                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                Das Umweltministerium hat mal versuchsweise die "dafür zugelassenen" reingeschrieben und das im Begründungsteil noch kaschiert durch falschen Verweis darauf, dass sich nix ändert (darauf bin ich ja auch reingefallen).
                Die spannende Frage für mich wäre jetzt: Wenn solche oder ähnliche Fälle vor Gericht landen, inwieweit berücksichtigt das Gericht die Aussage im Begründungsteil, dass sich da ja angeblich nichts geändert hat?

                Mac

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                • derMac
                  Freak
                  Liebt das Forum
                  • 08.12.2004
                  • 11888
                  • Privat

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                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                  Zitat von HUIHUI Beitrag anzeigen
                  Es gab einige Mahner die gesagt haben es muss eine Gegenbewegung und Selbstreinigung geben, sonst wird das tolerierte Wildfahren bald reglementiert.

                  Zu recht passiert es nun.
                  Dieser Thread hier hat aber mit "Wildfahren" überhaupt nichts zu tun, auch wenn du recht hast, dass in der MTB-Szene mit Idioten sehr oft nicht kritisch genug umgegangen wird. (Bei uns hier in der Gegend fahren die Einheimischen aber meist recht rücksichtsvoll. Auf dem Rennsteig gibt es allerdings häufiger mal welche die meinen das wäre ihr Weg. ich vermute, da sind viele Touris dabei.)

                  Mac

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                  • recurveman
                    Erfahren
                    • 17.08.2011
                    • 401
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                    • Meine Reisen

                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                    @HUIHUI

                    was du beschreibst ist mir auch aufgefallen, ich fahre seit 24 Jahren durch die gleiche Region.
                    Und den Trend zu immer mehr Enduro / Freeride / Downhill finde ich auch nicht gut. Vor allem nicht wenn ich sehe wie wenig Fahrtechnik einiger dieser Fahrer haben. Mit einem CC-Hardtail würden die teilweise nicht mal einen normalen Weg runterkommen.
                    Im Bikepark fahre ich auch gerne Downhill, mein erstes DH-Rennen bin ich vor ca. 22 Jahren gefahren.
                    Aber diese Spielart des Bikens gehört nicht auf öffentliche Wege und den Wald sondern auf abgesperrte Strecken.

                    Allerdings ist es auch momentan schon verboten die Wege umzubauen oder eine neue DH-Strecken in den Wald zu bauen.
                    Wofür sollen dann die restlichen Biker, die ohne Schaufel in den Wald gehen, sanktioniert werden?
                    Zuletzt geändert von recurveman; 13.08.2015, 12:51.

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                    • Gast-Avatar

                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                      Zitat von Goettergatte Beitrag anzeigen
                      Das verstehst Du falsch,
                      Aber:
                      Wäre ein Weg extra als Singletrail für Radler ausgewiesen, dann würde ich tatsächlich von ihm fern bleiben (ein Radlerfreiraum, den es in der Tat zu wenig gibt)
                      Aber in dem von mir geschilderten Vorschlag, halte ich ein zusammensein von Rad und Fußgängern unter dieser Wegbreite, durchaus für gefährlich.

                      Ich bin oft nicht so schnell vom Weg bei Seite, wie Runterhügler vorbei kommen und,
                      ich bin nicht so Feige, daß ich blindlings aus dem Weg springe.

                      Gut, dann sind wir aber bei einem anderen Thema, als Naturschutzgruende.

                      Und wir sind einer Meinung (denke ich mal), dass man Ruecksicht aufeinander zu nehmen hat.


                      Ich gehoere sicherlich nicht zu denjenigen, die mit Vollkaracho an Dir vorbeiheizen wuerden.
                      Als "Radwanderer" hab ich mit dem Downhillsport nix zu tun.
                      Downhill ist nicht mein Interessengebiet, auch nicht von der Lobby her. Ich muss mich davon wertungsfrei distanzieren.

                      Ich passe mein Tempo den Gegebenheiten an und meine Vorlieben sind eben Wege, auf denen kaum was los ist.
                      Tja, und mit einer Wegbreitenregelung haette man mir mein Hobby: naturnahes Radwandern voellig vermiest.


                      Und das nur, weil sich ein paar Kiddies, die den ernsthafteren Vertetern ihrer Zunft wahrscheinlich auch ein Dorn im Auge sind, nicht benehmen koennen?

                      Ein ruecksichtsloser Radfahrer wird sich im Auto auch nicht anders verhalten und sich moeglicherweis als Fussgaenger wieder gegueber anderen Radlern ruecksichtslos verhalten. Das hat nichts mit der Art der Fortbewegung zu tun.

                      Ueber noch klarere Regelungen auf schmalen Wegen jenseits des Starssenverkehrs koennte man nachdenken, z.B. Vorbeifahren in "Schrittgeschwindigkeit". Dann wurde sich das Problem in staerker frequentierten Wandergegenden evtl. von alleine loesen.
                      In einer Tempo 30 Zone macht Ferrari fahren ja bestimmt auch keinen Spass.
                      Aber bitte keine Wege per Gesetz verbarrikadieren.

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                      • Flachlandtiroler
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                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                        Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                        Wenn solche oder ähnliche Fälle vor Gericht landen, inwieweit berücksichtigt das Gericht die Aussage im Begründungsteil, dass sich da ja angeblich nichts geändert hat?
                        So'ne Aussage kannst Du Dir na klar an den Hut stecken.
                        Die Justiz muss natürlich nach dem Wortlaut des Gesetzes entscheiden -- egal ob die Gemeinde zu arm/faul war, blaue Lollipops aufzustellen oder nicht.

                        IMHO scheint das Thema an sich ja gegessen zu sein. Da es hier aber munter weiter um MTB- (Sport-) und Alltagsradler geht vielleicht noch eine Bemerkung:
                        Die Konsequenz der jetzt zurückgezogenen Gesetzesnovelle hätte ja vor allem die Ballungsräume getroffen (von den wenigen Grüngebieten sind dort *prozentual* die meisten unter Landschaftsschutz etc. verglichen mit dem ländlichen Raum) und dort v.a. eben die Städte mit Defizit (stellen keine Freigabe-Schilder auf).
                        Daher erscheint es mir müßig, über die Folgen für MTBler im Sauerland oder so zu spekulieren. Dort sind entweder touristischen Interessen dahinter und die Beschilderung erfolgt instantan. Oder (anderes Extrem: Eifel Nationalpark) Radfahrer sind sowieso schon "rausgeschützt" und folglich ändert sich eh' nix.
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                        • HUIHUI
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                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                          Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                          Wofür sollen dann die restlichen Biker, die ohne Schaufel in den Wald gehen, sanktioniert werden?
                          Für mich ist das immer die typische Überreaktion der Exekutive. Wenn gewisses Verhalten Überhand nimmt oder, was leider auch vorkommt, es schlicht der falschen Person mit ausreichend Einfluss auf den Zeiger geht, wird üblicherweise immer überreguliert. Klar wird es irgendwann und wo wieder eine Normalisierung geben, aber das Spiel von Symptom+Überreaktion ist doch typisch für die Politik (und auch die Gefahr die früh moniert wurde).
                          Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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                          • Flachlandtiroler
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                            AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                            Zitat von HUIHUI Beitrag anzeigen
                            Für mich ist das immer die typische Überreaktion der Exekutive.
                            Du meinst Legislative?
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                            • Ditschi
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                              • 12367
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                              AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                              Zitat derMac:.Die spannende Frage für mich wäre jetzt: Wenn solche oder ähnliche Fälle vor Gericht landen, inwieweit berücksichtigt das Gericht die Aussage im Begründungsteil, dass sich da ja angeblich nichts geändert hat?
                              OT: Die Frage ist berechtigt. Wenn ein Gericht eine Regelungslücke entdeckt, die es durch Auslegung zu schließen gedenkt, stehen ihm verschiedene Methoden zur Verfügung. Mit welcher Methode / mit welchen Methoden das Gericht zum Ziel gelangt, ist ihm überlassen.
                              Ich verweise in dem Zusammenhang mit der Frage auf die historische und die teleologische Auslegung.
                              Das Heranziehen der Motive und Protokolle in den Drucksachen des Parlamentes gehört dann zur Arbeit des Gerichts.
                              Ich weise nur darauf hin, daß es sich hier um einen Regierungsentwurf handelt. Die Regierung ist nicht der Gesetzgeber. Sie bringt ihren Entwurf beim Gesetzgeber ein. Der wiederum kann, zumeist im Innen- und Rechtsausschuß, der Sache eine andere Richtung und eine andere Begründung geben. Die ist dann letztlich für das Gericht entscheidend, wenn es den Willen des Gesetzgebers ermittelt.
                              https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
                              Ein Gericht legt nur aus bei einer Regelungslücke. Sieht es keine und paßt der Wortlaut auf den Fall, wird es den Wortlaut verwenden. Wenn der Gesetzgeber etwas anderes meint, als er schreibt, hat er einen Fehler gemacht und muß nachbessern.
                              Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 13.08.2015, 15:22. Grund: Ergänzung

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                              • Muskat
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                                • 04.08.2010
                                • 497
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                Aktuell ein Gerichtsurteil


                                Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt

                                Der VGH München hat ein Verbot für den Radverkehr im sogenannten "Bannwald" im Landkreis Unterallgäu aufgehoben.
                                [...]
                                http://www.juris.de/jportal/portal/p...-JUNA150801873
                                Wenn ich es nicht mache, dann macht es ein Anderer...
                                Kapitalismus

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
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                                  AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                  Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt
                                  Danke für die Mitteilung.

                                  Diese journalistische Schlußfolgerung ist gewagt.

                                  Zunächst: es ist im Beispiel des VGH München ein Verwaltungsakt ( Allgemeinverfügung) einer Gemeinde angefochten worden. In unserem Beispiel ( NRW) geht es um ein gesetzgeberische Maßnahme, an die ein Gericht grundsätzlich gebunden wäre. Die hat eine andere Qualität als ein Verwaltungsakt. Was der VGH München zu Lasten der Gemeinde entschieden hat, läßt sich nicht 1zu1 auf einen Gesetzgeber übertragen.

                                  Ist das Urteil des VGH bindend für andere Gerichte, Behörden etc. ? Nein, es bindet mit der Rechtskraft nur die Parteien des Rechtsstreites. Bindend sind nur Entscheidungen des Bunderverfassungsgerichtes nach § 31 Abs. 1 BVerfGG.
                                  Es hat natürlich, wie jede obergerichtliche Entscheidung, eine gewisse praejudizielle Signalwirkung. Wer künftig einen Waldweg sperren will, wird auf das Urteil schauen und überlegen, wie er seine Sperrung anders und besser begründet.

                                  Ist das Urteil überhaupt rechtskräftig? Jein. Da die Revision zum Bunderverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, gilt es als rechtskräftig. Allerdings wird die Rechtskraft gehemmt, wenn die Gemeinde gegen die Versagung der Revision die Zulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO einlegt. Dazu hat sie einen Monat Zeit. Hat diese Erfolg, kann die Gemeinde Revision beim BVerwG beantragen, wo dann endgültig entschieden wird. Wird die Zulassungsbeschwerde nicht eingelegt oder hat sie keinen Erfolg, bleibt es bei der Rechtskraft des Urteils.

                                  Gruß Ditschi
                                  Zuletzt geändert von Ditschi; 19.08.2015, 18:11. Grund: Ergänzung

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                                    AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                    Wird die Zulassungsbeschwerde nicht eingelegt oder hat sie keinen Erfolg, bleibt es bei der Rechtskraft des Urteils.

                                    Gruß Ditschi
                                    Was schwer zu hoffen ist.

                                    Aufgrund des Anlasses dieses Threads und dem, was in BaWue passiert ist, wuerde mal so langsam interessieren, welche Lobby dahintersteckt, die die Wegerechte von Radlern einschraenken will.

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                                    • Torres
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                                      AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                      Da spielen sicher Beschwerden normaler Bürger eine Rolle, deren Auffassung von Rücksichtnahme im Verkehr, wie sie ja das Urteil als selbstverständlich voraussetzt, eine andere ist, als die einiger Radfahrer. Dass dann auf beiden Seiten natürlich jeder die Unschuld vom Lande ist, gehört zu jedem Konflikt dazu. Wobei eben gerne vergessen wird, dass der Langsamere auch der Schutzbedürftigere ist, dass das oft gehörte "Ist doch nichts passiert" also Grenzen hat.

                                      Es geht folglich eindeutig aus dem Urteil hervor, dass nichts dagegen spricht, den Radverkehr zu beschränken, wenn es Missstände gibt. Zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen. Es darf eben nur nicht pauschal geschehen. Erinnert mich irgendwie an das sog. "Kopftuchurteil".
                                      Zuletzt geändert von Torres; 20.08.2015, 07:23. Grund: Stil
                                      Oha.
                                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                                        AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                        Wobei eben gerne vergessen wird, dass der Langsamere auch der Schutzbedürftigere ist, dass oft gehörte "Ist doch nichts passiert" also Grenzen hat.
                                        .
                                        Der schwaechere Verkehrsteilnehmer sitzt, was die Verletzungs- und Sturzgefahr angeht, i.d.R. auf dem Rad.

                                        Ansonsen sehe ich zwischen Fussgaengern und Radlern keinen Unterschied im Verhalten.
                                        Da ist das Verhalten genauso Normalverteilt, wie ueberall im Leben.
                                        Daraus lassen sich keine Beschraenkungen fuer Radler begruenden, zumindest nicht logisch nachvollziehbar.

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                                        • Ditschi
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                                          AW: NRW plant ein weitgehendes Radfahrverbot

                                          Zitat Radfahrer: Der schwaechere Verkehrsteilnehmer sitzt, was die Verletzungs- und Sturzgefahr angeht, i.d.R. auf dem Rad.
                                          Das sehe ich auch anders, nämlich wie Torres. Radfahrer = mehr Masse, höhere Geschwindigkeit = mehr Energie, dazu weniger Kontrolle. Ein Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger ist nicht selten und führt oft zu nicht unerheblichen Verlezungen bei beiden. Folge der oben genannten Gegebenheiten. Wann stoßen denn mal zwei Fußgänger zusammen mit erheblichen Verletzungsfolgen? Das passiert selbst im dichtesten Getümmel so gut wie nie. Von einem Radfahrer geht eine höhere Gefährdung aus, und darum trifft ihn auch eine gesteigerte Rücksicht auf Fußgänger.
                                          http://www.haufe.de/recht/weitere-re...08_171092.html
                                          Ditschi
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 20.08.2015, 07:56. Grund: Ergänzung

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