wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

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  • Torres
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    #41
    AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

    Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt würde ich nicht auch noch die Koniferen, äh, Hyänen füttern, sondern das Geld nehmen und gut ist es. Ist es alles nicht wert. Ich verstehe manchmal nicht, was man als Kunde so alles erwartet...
    Ich kann Ditschi schon verstehen. Wenn jemand fünf Jahre Garantie gibt und damit wirbt, muss er fünf Jahre Garantie geben und den Kaufpreis zurückerstatten. 120 Euro klingt nach dem EK des Händlers, möglicherweise will der Hersteller nur das bezahlen und erwartet vom Händler die Differenz, dieser hat aber ja bereits seinen Job getan, und es ist nicht seine Aufgabe, zur Herstellergarantie beizutragen. Und die des Kunden auch nicht. Es ist also keine überzogene Forderung, sein Geld zurückzuwollen. Und der Hersteller wäre gut beraten, die Garantiedauer der Lebenszeit seiner Zelte anzupassen. Dazu bedarf es aber der Klage, denn der Hersteller ist ja nicht einsichtig und scheint mit der Nummer wohl öfter durchzukommen.

    Da lobe ich mir ME. Auch da haben sich am Zelt die Tapes gelöst, der Händler hat eingeschickt, eine Woche später hatte ich das Geld zurück (dabei wäre mir Reparatur lieber gewesen, aber das war ein Totalschaden, sniff).
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Tie_Fish
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      • 03.01.2008
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      #42
      AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

      Ja, ihr habt beide vollkommen recht, dass der Hersteller keine Garantie abgeben sollte, die er nicht auch einhalten will. Es täte ihm besser, diese auch kompromisslos einzuhalten, als sich in Foren wie hier dann (unverdienterweise und nur auf einen einzigen belastbaren Fall begründet) ein schlechtes Image einzufangen. Schließlich ist eine Garantie ja seine eigene freiwillige Sache.

      Ich persönlich finde nur, dass man eine Sache benutzt, dann stellt sich irgendwann der Fall ein, dass die Sache nicht mehr nutzbar ist und man einigt sich sozusagen vergleichsweise und ohne Anwalt und Gericht auf einen Ausgleich. Dieser Fall liegt hier vor, wie ich finde. Ditschi würde das "Verhältnismäßigkeit" nennen, die hier nur nach meiner eigenen Ansicht nach vollkommen gegeben ist. Den vollen Preis zurückzuverlangen finde ich persönlich nicht angemessen, und schon gar nicht, wenn ich dazu noch die große Keule schwingen muss. Schon meine eigene lapidare Lebenszeit wäre mir dazu zu schade. Ganz ganz dolle subjektiv

      OT: Rein objektiv betrachtet dürfte es wohl keinen Membran-Jackenhersteller mehr geben, wenn es eine tatsächliche Garantie gäbe
      Grüße, Tie »

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      • Torres
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        #43
        AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

        Das Problem ist hier aber doch, dass das Produkt praktisch nicht benutzt wurde. Es aber auch keine Hinweise gibt, dass das Zelt benutzt werden muss, damit es nicht zerfällt. Ich finde so ein Vorgehen mangelhaft. Mein ME Zelt hatte das gleiche Problem. Das war neu gekauft, aber gelagert gewesen. Das Phänomen auf diese Weise alternder Zelte ist bekannt und ich finde, dann kann man einfach nicht mit einer so langen Garantie werben und besondere Haltbarkeit vorgaukeln, wenn man nicht bereit ist, Ersatz zu leisten.
        So sehr ich gerne auf Seiten von Herstellern stehe, sowas ist einfach nicht fair. Er kann ja sogar froh sein, dass das Zelt nicht zum regulären Preis verkauft wurde. Und dass solche Fälle auf ods diskutiert werden, sollte er auch langsam wissen.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • Ditschi
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          • 20.07.2009
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          #44
          AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

          Zitat Tie-fish:
          Den vollen Preis zurückzuverlangen finde ich persönlich nicht angemessen,
          Die Gefühle, die erst von Abt und jetzt von Tie-fish geäußert werden, sind nicht ganz falsch. Die Höhe habe ich offen gelassen, aber klargestellt, daß der Schadensersatzanspruch nicht identisch ist mit dem Kaufpreis.
          In der Regel beträgt er den Wiederbeschaffungswert abzüglich gezogener Nutzung. Was war die Nutzung wert? Wie oft wurde das Zelt benutzt? Und ist das Zelt noch etwas wert? Der Wiederbeschaffungswert kann übrigens, wenn die Preise gestiegen sind, höher sein als der Kaufpreis. Und da der Käufer ja ein Zelt möchte und nicht das Geld, könnte kann er sogar mehr bekommen als den Kaufpreis.
          Der Käufer hat die Wahl zwischen dem sogenannten "kleinen Schadensersatzanspruch" und dem " großen Schadensersatzanspruch". Beim "kleinen Schadensersatzanspruch" behält der Käufer das Zelt und läßt sich nur den durch den Mangel entstandenen Minderwert auszahlen. Beim " großen Schadensersatzanspruch" gibt der Käufer das Zelt zurück und fordert das Geld für die Wiederbeschaffung, siehe oben. Da sich das Zelt schon beim Hersteller befindet ( er hat es ja untersucht), bietet sich der zweite Weg an. Selbst wenn der Hersteller nun einiges für die Wiederbeschaffung an den Käufer leisten müßte, könnte er den eigenen Verlust mindern, indem er noch eine Verwertung für das Zelt findet.
          Wie würde vermutlich ein Gericht die Höhe des Schadensersatzes, der Nutzung und des Zeltrestwertes bestimmen? Wohl frei nach Schnauze nach § 287 ZPO, auszugsweise:

          § 287
          Schadensermittlung; Höhe der Forderung

          (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen.........
          Deshalb halte ich mich mit Nennung einer Summe zurück. Die ist nicht vorhersagbar. Aber wenn man eine Summe einfordert und dann eventuell einen Klagantrag formuliert, muß man schon selbst schreiben, was man haben will. Sofern man nicht völlig überzieht, hat man gute Aussichten, ohne Verlust sein Geld zu bekommen. § 287 ZPO gibt dem Gericht gute Gelegenheit, ohne langatmige Begründung bei der freien Schätzung zu schauen, wer da zickt und zur Erhebung der Klage Anlaß gegeben hat. Rechtskräftig wird das bei dem Streitwert eh.

          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 12.06.2016, 12:16. Grund: Ergänzung

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          • Cellofuchs
            Erfahren
            • 02.07.2011
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            #45
            Danke, Ditschi für die detaillierten und sehr kompetenten Hinweise!
            Ich habe den Fall inzwischen 2 Rechtsanwälten geschildert, aber beide waren am Fall nicht interessiert - vor allem wegen des geringen Streitwertes.
            In Anbetracht meiner persönlichen Situation (ich kann gerade die Kontonummer meines Kontos auf den Bahamas, oder wo hatte ich das doch gleich noch?, nicht finden), des geringen Kaufpreises, der Art des Zeltfehlers und des zu erwartenden zeitlichen, nervlichen und erst auch einmal finanziellen Aufwands habe ich für mich entschieden, den Fall nicht vor den Anwalt zu bringen und stattdessen die 120,-€ vom Händler anzunehmen. Da stecke ich meine Energie doch lieber in inhaltlich nutzbringendere Projekte.
            Falls ich oder ein anderer User dieses Forums einmal einen ähnlich gelagerten Fall haben sollte, ist hier der einzuschlagende rechtliche Weg ja ausführlich besprochen worden.

            Trotzdem noch einmal herzlichen Dank an alle, die in diesem Thread ihr Wissen, Argumente und Meinungen eingebracht haben!
            Zuletzt geändert von Cellofuchs; 23.06.2016, 18:14.

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