wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

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  • Ditschi
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    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 13191
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

    Gibt ein Hersteller ein Garantieversprechen ab, kommt ein Garantievertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. Gleichzeitig stehen Dir die Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer aus Kaufvertrag zu.
    Du als Käufer hast dann die Wahl, ob Du aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer oder aus Garantievertrag gegen den Hersteller vorgehst.
    Du hast die Wahl, nicht Hersteller und Verkäufer. Keiner von beiden hat das Recht, Dich auf den jeweils anderen zu verweisen.
    Also halte Dich, jetzt mit Geldansprüchen, an den Hersteller.
    ( Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung nützen Dir eh nichts mehr, wenn dort die Fristen verstrichen sind, das Garantieversprechen aber noch läuft.)
    Den Rest können die beiden anderen, also Hersteller und Verkäufer, unter sich ausmachen. Laß Dich nicht mit dieser billigen Verweisung an den anderen abwimmeln.
    Ditschi

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    • Ditschi
      Freak

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      • 20.07.2009
      • 13191
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      #22
      AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

      Gibt ein Hersteller ein Garantieversprechen ab, kommt ein Garantievertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. Gleichzeitig stehen Dir die Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer aus Kaufvertrag zu.
      Du als Käufer hast dann die Wahl, ob Du aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer oder aus Garantievertrag gegen den Hersteller vorgehst.
      Du hast die Wahl, nicht Hersteller und Verkäufer. Keiner von beiden hat das Recht, Dich auf den jeweils anderen zu verweisen.
      Also halte Dich, jetzt mit Geldansprüchen, an den Hersteller.
      ( Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung nützen Dir eh nichts mehr, wenn dort die Fristen verstrichen sind, das Garantieversprechen aber noch läuft.)
      Den Rest können die beiden anderen, also Hersteller und Verkäufer, unter sich ausmachen. Laß Dich nicht mit dieser billigen Verweisung an den anderen abwimmeln. Mit dem Eingeständnis des Mangels und der Unreparierbarkeit ist es jetzt nicht mehr schwierig. Stellt sich der Hersteller quer, ab zum Anwalt damit.
      Ditschi

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      • Abt
        Lebt im Forum
        • 26.04.2010
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        #23
        AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

        Mal so gesehen. Das eine ist der Herstellerpreis . Das andere der des Händlers mit Aufschlägen. Wölltest du auf deren Erstattung denn gern verzichten?

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 13191
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          #24
          AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

          In der Tat ist der Schadensersatz der §§ 275, 281, 283, 280 BGB nicht identisch mit dem Kaufpreis. Er kann höher oder niedriger sein.
          Auf die Schnelle: Wiederbeschaffungskosten + Auslagen abzüglich etwaiger gezogener Nutzung. Ist etwas kompliziert und nicht geeignet, hier in allen Facetten dargelegt zu werden. Fordere erst mal den Kaufpreis als Wiederbeschaffung; reagiert der Hersteller nicht, laß den Anwalt machen.
          Wen es näher interessiert: https://openjur.de/u/31191.html
          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 04.06.2016, 10:28. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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          • Dogmann
            Fuchs
            • 27.09.2015
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            #25
            AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

            Egal wer, einer sollte nun mal im zuge der Garantie handeln. Glaube wer sollten Hersteller und Verkäufer unter sich regeln!
            Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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            • Abt
              Lebt im Forum
              • 26.04.2010
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              #26
              AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

              Zitat von Dogmann Beitrag anzeigen
              Egal wer, einer sollte nun mal im zuge der Garantie handeln. Glaube wer sollten Hersteller und Verkäufer unter sich regeln!
              Ne ne.
              Der Hersteller hat ja bereits richtigerweise gehandelt. Vertragspartner sind/waren Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer ist jetzt am Zug.
              der Hersteller hat seiner Pflicht genüge getan, Geld an den Händler zur Begleichung der nicht gegebenen/eingetretenen Gebrauchseigenschaft behafteten Ware zurückgegeben.
              Ich bin etwas erstaunt, dass das Gesetz offenbar sogar den Schadenersatz berücksichtigt, der durch die zu erwartende aber tatsächlich nicht vorhanden Gebrauchseigenschaft entstanden ist. Genau das Parallelbeispiel hatten wir vor ein zwei Jahren hier schon einmal diskutiert. Vielleicht erinnert ihr euch, an deren total versauten Urlaub in Schweden.

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              • Dogmann
                Fuchs
                • 27.09.2015
                • 1022
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                • Meine Reisen

                #27
                AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                Sorry hast natürlich recht!
                Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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                • Cellofuchs
                  Erfahren
                  • 02.07.2011
                  • 241
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                  Neue Runde:
                  Nachdem jetzt seit meiner Kontaktaufnahme zum Verkäufer Outdoor-Broker (ich hatte um Erstattung des Kaufpreises gebeten) eine Woche ohne jegliche Antwort verstrichen ist, rief ich dort gestern kurz entschlossen an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Man sagte mir, dass von Rejka nach wie vor keine Nachricht in der Sache vorläge (oder im Spam-Ordner gelandet sei) und Rejka auf einen Kontaktversuch von Outdoor-Broker nicht reagiert hätte, bisher auch kein Geld im Ausgleich an den Verkäufer überwiesen hätte. Daraufhin schrieb ich sowohl Händler als auch Verkäufer und spielte "Vermittler"; vom Hersteller kam nun heute die Nachricht, dass er die "Gutschrift" (ohne leider die Höhe derselben zu benennen) an den Verkäufer erteilt hat,
                  und der Händler meldete sich heute tel. bei mir und meinte, dass der Hersteller zwar falsch gehandelt habe, indem er sich mit der Überweisung der Gutschrift (die noch nicht eingetroffen sei) an den Verkäufer "aus dem Fall freigekauft habe", da die 2-jährige Gewährleistungsfrist des Verkäufers ja bereits verstrichen ist und der Verkäufer damit nicht mehr verantwortlich ist für die darüber hinausgehende Garantiezeit des Herstellers, Händler und Hersteller hätten heute aber kommuniziert und die Sache intern beigelegt.
                  Im Ergebnis machte mir der Händler anstelle der Erstattung des Kaufpreises für das irreparable Rejka-Zelt das "großzügige Angebot", mir kostenlos das hochwertige Zelt Rothorn 3" von der Firma WENGER anzubieten (UVP 499,-€, beim Broker für 200,- zu haben).
                  Dumm nur, dass ich momentan gar kein Zelt brauche, und schon gar nicht ein Geodät von einer ganz anderen ("renommierten"?) Firma.........
                  Wir diskutierten, und als Alternative bot mir der Händler schließlich eine Gutschrift von 120,-€ an (Kaufpreis war 208,-€), da das Zelt ja schon 4 Jahre alt ist. Welche Höhe die Gutschrift des Herstellers an den Händler hat, wollte er mir nicht mitteilen.
                  Ich erbat mir Bedenkzeit, da ich wohl mit ziemlicher Sicherheit für 120,-€ das "Rejka Antao 3" bzw. ein adäquates Zelt nicht wiederbeschaffen kann, und ein Weiterverkauf des Wenger-Zeltes wird wohl nicht gerade einfach, wenn ich mir die ebay-seiten anschaue.
                  Nebenbei wurde ich noch vom Händler als "nicht gerade guten Kunden" bezeichnet, da ich bisher nur 2 mal dort einkaufte, und dann ist auch schon 4 Jahre her. Und von Rejka bekam ich zu lesen, daß ich das Zelt im Billigkauf beim Händler erworben hätte, der Händler sei auch für den verschleppten Vorgang zuständig, da er als Hersteller den Fall dorthin delegiert und damit seiner Pflicht Genüge getan habe. Service-Wüste des Herstellers, sage ich dazu nur. Hätte ja gereicht, mich ins CC der entsprechenden Nachricht an den Händler zu setzen, das wäre für den Hersteller ein Aufwand von ca. 10 Sekunden gewesen - aber als Billig-Käufer bin ich ihm das wohl nicht wert, mich zu informieren.

                  Fazit: ich kann das Wenger-Zelt nicht gebrauchen, und für 120,-€ bekomme ich wohl kein dem "Antao 3" vergleichbares Zelt, oder? Bin bisschen ratlos, was denn ein angemessener Wiederbeschaffungspreis ist.

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                  • Dogmann
                    Fuchs
                    • 27.09.2015
                    • 1022
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                    Nun ja man könnte nun sagen besser als gar nichts. Aber du kannst versuchen es ein wenig so zu drehen, als wenn der Hersteller dem Verkäufer nun(keine Ahnung wieviel, sollte raus zu kriegen sein), mehr überwiesen hat als der nun an dich weiterreichen will! Da ja durch bereits getätigte Zahlung des Herstellers, der Anspruch anerkannt wurde?! Gib ihm zu verstehen das der Verkäufer das gute Licht , welches auf den Hersteller nun fällt, zerstört, wie auch immer. Lass dir was einfallen
                    Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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                    • Cellofuchs
                      Erfahren
                      • 02.07.2011
                      • 241
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                      Rejka teilte mir zur Unterstützung seiner Position nun noch mit, daß er als Hersteller und ich als Benutzer seines Zeltes trotz der von ihm gegebenen 5-Jares-Garantie kein Geschäftsverhältnis haben; ein Vertrag bestehe ausschließlich zwischen mir (dem Käufer) und dem Verkäufer, also Outdoor-Broker; weshalb mein alleiniger Ansprechpartner der Händler sei, und deshalb müsse ich auch selbst die Höhe der Erstattung mit dem Händler verhandeln.
                      Aber diese Position hat ja der Händler für falsch erklärt...
                      Wenn die Verkaufs-Profis sich da schon nicht mehr zurechtfinden...
                      Die gegensätzlichen Standpunkte entsprechen quasi den obigen Darlegungen von Ditschi ./. Abt ??
                      "Es kann angepfiffen werden!"

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13191
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                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                        Meine Darstellung zur Rechtslage post 22 wiederhole ich jetzt nicht. M.E. war es ein Fehler, den Verkäufer überhaupt einzubeziehen, denn damit witterte der Hersteller Morgenluft und legte nach. Wenn die Äußerungen des Herstellers richtig wiedergegeben wurden, ist das entweder bewußt dreist oder er ist nicht die hellste Kerze am Christbaum. Verkaufsprofis ??
                        Wäre mir egal. Was der TO jetzt macht, ist seine Sache. Ich hätte es jetzt einem Anwalt gegeben. Nicht, daß es sich des Streitwertes wegen lohnen würde. Aber da braucht jemand , der als Hersteller am geschäftlichen Verkehr teilnimmt, etwas Nachhilfe in Rechtskunde.
                        Ditschi

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                        • Cellofuchs
                          Erfahren
                          • 02.07.2011
                          • 241
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                          Ditschi, Danke für Deine Darlegungen nochmal!
                          Wäre denn hierfür ein Anwalt für Handelsrecht, Kaufrecht oder bürgerliches Recht zuständig?
                          Und müsste ich finanziell in Vorleistung treten?

                          Ich hatte mit dem Händler ja nur aus dem Grund Kontakt aufgenommen, da der Hersteller mir mitteilte:
                          "Dies (die nicht mehr mögliche Reparatur / nicht mögliche Ersatzlieferung) haben wir ihrem Verkäufer, Outdoor-Broker München, am 11.5.16 mitgeteilt mit Bitte, Sie zu informieren und Ihnen den Kaufpreis zu erstatten."
                          Da ging ich dann davon aus, dass das vom Händler auch anstandslos so gemacht wird. Sozusagen der einfachste Weg für mich, DACHTE ich.

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                          • mitreisender
                            Lebt im Forum
                            • 10.05.2014
                            • 5205
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                            Das sich Nahtband löst, vor allem an einer Belastungsstelle wie den Gestängekanälen, kommt nach 4 Jahren wie gesagt durchaus vor.

                            Korrigiert mich, aber Dein Aufwand + Kosten Anwalt ist es Dir das wert? Für wieviel hast Du das Zelt verkaufen wollen? Wären das eh die 120 Euro, die man Dir in Aussicht gestellt hat? Was Recht haben und Recht kriegen betrifft ist das zumindest in Berlin und Brandenburg auch je nach Fall Roulette spielen. Ich jedenfalls habe da kein Vertrauen mehr. OT: Auch wenn man mitkriegt, was da bei der Anzeige wegen Vergewaltigung von Ex Model Kandidatin GL rausgekommen ist. Wahnsinn, egal wie schräg die Frau drauf ist.

                            Also. 120 Euro für ein derart altes Zelt aus der unteren Standardklasse ist doch okay. Du hast es als Schnapper gekauft, also ohnehin gespart. Außerdem verstehe ich nicht ganz was Du willst. Im Eingangspost schreibst Du, Du wolltest es verkaufen, weil Du es nicht mehr brauchst, später schreibst Du, dass Du für 120 Euro wohl kein vergleichbares Zelt kriegst. Willst Du nun Kohle oder ein Zelt? Bei Letzterem würde ich bei Rejka direkt fragen, ob man Dir ein ähnliches Austauschzelt als Wandlung anbietet und dann kannst Du ja das verticken.

                            Mit dem Broker habe ich gute Erfahrungen, aber wenn man sicher gehen will im Servicefall würde ich immer beim motivierten Outdoorhänlder im Laden kaufen. Ob das für Dich den Aufpreis wert ist, musst Du selbst entscheiden. Aber so ist es nur schade um Deine Zeit und den Ärger im Bauch. Würde an Deiner Stelle ne schnelle Lösung suchen, außer Du hast einen Rechtschutz.

                            Viel Glück.

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                            • Dogmann
                              Fuchs
                              • 27.09.2015
                              • 1022
                              • Privat

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                              #34
                              AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                              @ Ditschi, denke du hast nun vollkommen recht! Wobei mir die beiden denkweisen, Hersteller und Verkäufer irgendwie unlogisch erscheinen. Wäre ich Hersteller würde ich an den Verkäufer das Geld geben mit ausdrücklicher Anordnung es weiter zu leiten oder direkt verfahren! Sehe ich das falsch, das die Erstattung dem Käufer zusteht?
                              Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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                              • Ditschi
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 20.07.2009
                                • 13191
                                • Privat

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                                #35
                                AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                Zitat cellofuchs:
                                Wäre denn hierfür ein Anwalt für Handelsrecht, Kaufrecht oder bürgerliches Recht zuständig?
                                Und müsste ich finanziell in Vorleistung treten?
                                Ich denke, jede Anwaltskanzlei beschäftigt Anwälte, die sich im BGB und im Kaufrecht auskennen. Dazu muß man nicht Fachanwalt sein, denn das ist das kleine 1X1. Schon durch die Ausbildung an der Uni. Es gibt zwar den " Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht", aber so eine Konifere, äh, Koryphäe ist dafür nicht nötig.
                                Wenn noch im Streit wäre, ob nach 4 Jahren überhaupt ein Mangel vorliegt, würde ich die Sache nicht angehen. Der Streitwert würde teure Gutachten nicht lohnen. Aber mit der mail des Herstellers, in der er den Mangel als vorliegend und irreparabel anerkennt, geht es nur noch um die Höhe. Zur Klage muß es nicht zwingend kommen. Vielleicht kann ein Anwalt dem Hersteller besser als Du klar machen, daß der Hersteller für ein selbstständiges Garantieversprechen einzustehen hat , daß er nicht auf den Verkäufer verweisen darf und daß er weitere Kosten ( Gerichtskosten zu den bereits entstandenen Anwaltskosten) riskiert, wenn er hartleibig bleibt. Was dann der Höhe nach dabei raus kommt, wage ich nicht zu prognostizieren. Laß den Anwalt machen, dem Hersteller einen für beide Seiten noch lohnenden Vergleich vorzuschlagen.
                                Das defekte Zelt müßtes Du natürlich beim " großen Schadensersatz" dem Hersteller zur Verfügung stellen.
                                Ob Dein Anwalt von Dir Vorschuß verlangt, liegt an ihm.
                                Dein Risiko liegt darin, daß Du auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Hersteller einkommens- und vermögenslos sein sollte.
                                Dann bliebe noch, ihm einen Insolvenzantrag in Aussicht zu stellen. Wirkt manchmal wunder

                                Kannst Dich auch mit den 120,-€ zufrieden geben. Aber die hast Du ja auch noch nicht, oder?

                                Ditschi
                                Zuletzt geändert von Ditschi; 11.06.2016, 14:09. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                                • Tie_Fish
                                  Alter Hase
                                  • 03.01.2008
                                  • 3550
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                                  #36
                                  AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                  Ehrlich gesagt würde ich nicht auch noch die Koniferen, äh, Hyänen füttern, sondern das Geld nehmen und gut ist es. Ist es alles nicht wert. Ich verstehe manchmal nicht, was man als Kunde so alles erwartet...
                                  Grüße, Tie »

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                                  • Ditschi
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                                    • 20.07.2009
                                    • 13191
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                                    #37
                                    AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                    Was der TO macht, ist seine Sache. Ich mache hier auch keine individuelle Rechtsberatung, sondern zeige einmal auf, wie man vorgehen könnte. Es kann ja auch mal um wertvollere Kaufsachen gehen. Der Weg müßte eigentlich alle interessieren, die in eine ähnliche Lage geraten.
                                    Die Situation ist ja keinesfalls ungewöhnlich. Ein Hersteller gibt aus Wettbewerbsgründen eine verkaufsfördernde selbstständige Garantieerklärung ab, will dann aber nicht dazu stehen und verweist, wenn ein Mangel auftritt, auf den Verkäufer. Wenn man sich darauf einläßt, gerät man in die Mühle zwischen beiden und wird zermalen. Das muß nicht, aber das kann System haben.
                                    Ein System, das man fördert, wenn man sich selbst nicht konsequent verhält.
                                    Deshalb bin ich prinzipiell dafür, sich seiner Rechte bewußt zu werden und diese auch mit einer gewissen Konsequenz zu verfolgen. Ob man das ganz durchzieht oder irgendwann aussteigt, ist individuell und Entscheidung des Einzelnen.
                                    Ditschi

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                                    • Tie_Fish
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                                      • 03.01.2008
                                      • 3550
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                      Ditschi hat recht, es ist Sache des TO, sich selbst zu entscheiden.

                                      Meine persönliche Erfahrung in solchen Sachen ist die, dass ich grundsätzlich zugesetzt habe, in der naiven Hoffnung, dass Recht Recht ist und auch Recht für recht gesprochen wird. Ich wollte darauf hinweisen, dass schnell die Soße teurer als der Braten kommen kann, ob nun System dahinter steckt oder nicht (was ich bei Rejka nicht vermute, denn aus eigener Erfahrung kann ich von sehr kulantem Verhalten ausgehen).
                                      Grüße, Tie »

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                                      • Ditschi
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                                        • 20.07.2009
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                                        #39
                                        AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                        Auf Kulanz, die ja freiwillig ist, würde ich nicht einmal Wert legen. Mir würde schon reichen, wenn der Hersteller seine Pflicht erfüllt. Danach sieht es in diesem Fall nicht aus.
                                        Ditschi

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                                        • khyal
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                                          • 02.05.2007
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                                          #40
                                          AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab

                                          Mit Reika gibt es,wohl haeufiger Aerger bei Reklas, mein Rat, sei froh, wenn das mit den 120 € klappt und gut ist.

                                          Wolltest das Ding ja eh verkaufen und so sparst Du Dir noch den Stress.

                                          Das naechste Mal mach beim Zeltkauf einen Bogen um die Marke, leg etwas mehr an und kauf Dir was Vernuenftiges.
                                          www.terranonna.de

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