AW: wie mit Garantieanspruch umgehen? an Reijka Zelt löst sich Tapeverklebung ab
Gibt ein Hersteller ein Garantieversprechen ab, kommt ein Garantievertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. Gleichzeitig stehen Dir die Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer aus Kaufvertrag zu.
Du als Käufer hast dann die Wahl, ob Du aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer oder aus Garantievertrag gegen den Hersteller vorgehst.
Du hast die Wahl, nicht Hersteller und Verkäufer. Keiner von beiden hat das Recht, Dich auf den jeweils anderen zu verweisen.
Also halte Dich, jetzt mit Geldansprüchen, an den Hersteller.
( Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung nützen Dir eh nichts mehr, wenn dort die Fristen verstrichen sind, das Garantieversprechen aber noch läuft.)
Den Rest können die beiden anderen, also Hersteller und Verkäufer, unter sich ausmachen. Laß Dich nicht mit dieser billigen Verweisung an den anderen abwimmeln.
Ditschi
Gibt ein Hersteller ein Garantieversprechen ab, kommt ein Garantievertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande. Gleichzeitig stehen Dir die Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer aus Kaufvertrag zu.
Du als Käufer hast dann die Wahl, ob Du aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer oder aus Garantievertrag gegen den Hersteller vorgehst.
Du hast die Wahl, nicht Hersteller und Verkäufer. Keiner von beiden hat das Recht, Dich auf den jeweils anderen zu verweisen.
Also halte Dich, jetzt mit Geldansprüchen, an den Hersteller.
( Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung nützen Dir eh nichts mehr, wenn dort die Fristen verstrichen sind, das Garantieversprechen aber noch läuft.)
Den Rest können die beiden anderen, also Hersteller und Verkäufer, unter sich ausmachen. Laß Dich nicht mit dieser billigen Verweisung an den anderen abwimmeln.
Ditschi
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