Suche eine Machete, oder ist sowas nicht legal in Deutschland? Ich find soetwas einfach nur gut gebräuchlich, um einen Jungle zu durchforsten.
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Wo gibts denn in Deutschland Jungle?
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Macheten sind legal. Soviel ich weiß gelten die als Arbeitsgeräte.
Ich nutze sie selber sehr häufig in Haus und Garten.
Man sollte damit vielleicht nicht gerade durch eine Fußgängerzone rennen.
Sehr gute und preiswerte Macheten bekommst Du z.b von der Firma Tramontina ( Hier muß man selber noch einiges nachschärfen) oder von der Firma Condor (Die kommen schon mit guter Schärfe, die sich natürlich noch verbessern läßt)
Es gibt da etliche Modelle
Bekommst Du beide in Deutschland, wenn sie auf Lager sind.
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Ich sehe schon die geschlagenen Schneisen durch den Kellerwald...Stop destroying our planet -
It's where I keep all my stuff!
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hier
http://www.youtube.com/watch?v=2WlZZGOjxeA
http://www.gartenfritze.de/product_i...html&refID=fro
Nur nicht damit durch die Stadt rennen.Gruß Harry.
Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen. (Johann Wolfgang von Goethe)
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Die Fiskars ist Top.
Bei uns im Revier hat jeder eine. Erstklassig und durch den längeren Stiel wesentlich besser zu nutzen als die klassischen Teile.
DAS Universal Werkzeug im Wald."adventure is a sign of incompetence"
Vilhjalmur Stefansson
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Hier mal ein top Werkzeug
http://www.damastklinge.de/damastkli...n_bilder05.htm
nur muss man damit auch umgehen könnenGruß Harry.
Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen. (Johann Wolfgang von Goethe)
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AW: Machete
Hallo,
sehe ich hinsichtlich der Legalität auch so:
Eine Machete ist imo keine Waffe, sondern ein Werkzeug.
Was Waffen sind, bestimmt sich nach der Legaldefinition § 1 Abs 2 WaffG.
Nach § 1 Abs. 2 Ziff 2 a ist eine Machete keine Waffe, weil sie nicht ihrem Wesen nach bestimmt ist, die Angriffs-und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Sie ist vielmehr ihrem Wesen nach dazu bestimmt, Schneisen ins Gebüsch zu schlagen.
Nach § 1 Abs 2 Ziff. 2 b ist sie schon deshalb keine Waffe, weil sie im WaffG nirgendwo ausdrücklich genannt ist ( letzter Halbsatz).
Eine Machete dürfte aber als feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm anzusehen sein und damit unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen.
Also nur führen zum ursprünglichen gedachten Zweck ( Schneise schlagen), sonst nicht.
Anmerkung: § 42 a WaffG gilt betreffend Messer sowohl für Waffen als auch für Werkzeuge. Auch ein normales feststehendes Küchenmesser --unzweifelhaft ein Werkzeug-- darf man bei Klingenlänge über 12 cm nicht führen.
Ich schreibe das noch mal so genau, weil ich grade betreffend die Machete gegoogelt habe und da in den verschiedenen Foren einfach viel Unsinn verbreitet wird.
Hier ( hoffentlich) nicht.
Gruß Ditschi
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Schau dir mal die Fiskars an , das ist kein Messer, sondern ein Werkzeug wie eine Axt."adventure is a sign of incompetence"
Vilhjalmur Stefansson
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Zitat von cast Beitrag anzeigenSchau dir mal die Fiskars an , das ist kein Messer, sondern ein Werkzeug wie eine Axt.
( Haumesser).
Dazu paßt, daß ich gelesen habe ( weiß leider nicht mehr, wo), daß Macheten in einigen anderen Ländern als verbotene Messer oder verbotene Waffe aufgeführt sind.
Kann ich aber jetzt nicht belegen.
Ich würde vorsichtshalber nicht damit rumlaufen ohne triftigen und zweckgebundenen Grund.
Gruß Ditschi
Grade noch mal gelesen: Machete = südamerikanisches Hau- und BuschmesserZuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2011, 07:50.
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"adventure is a sign of incompetence"
Vilhjalmur Stefansson
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oh man...
um probleme zu vermeiden einfach nich "führen", sondern im rucksack transportieren.
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Führen heißt auch "Transport in einem nicht abgeschlossenem Behältnis", somit ist der Rucksack ebenfalls außen vor. Es reicht aber z.B. ein kleines Schloss das durch Zwei-Wege-Reißverschlüße geführt wird um dem "Behälter" abzuschließen, egal ob man die Reißverschlußschieber mit leichter Fingerkraft abbrechen kann, so will es einfach der Gesetzgeber." Do not challenge nature - challenge yourself..."
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AW: Machete
Zitat von cast Beitrag anzeigenDie Fiskars ist Top.
Bei uns im Revier hat jeder eine. Erstklassig und durch den längeren Stiel wesentlich besser zu nutzen als die klassischen Teile.
DAS Universal Werkzeug im Wald.
OT: Und wer das Gerät im Rucksack trägt, weil er auf den Weg in den Wald ist, wird keine Probleme mit der Polizei bekommen. Wer sich das ding ans Hosenbein bindet und damit durch die Fußgängerzone latscht, ist selbst schuld ... mehr hat Ditischi auch nicht gesagt, außer das es aktuell keine konkrete Rechtssprechung gibt.
Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)
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Aber eine "richtige" Machete ist das nicht, eher so eine Art Mischung zwischen Beil und Messer.
Eine "richtige" Machete hat eine längere, gerade Klinge.Irgendwas ist immer ...
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ich denke allein die Tatsache, dass man Macheten im Baumarkt neben den Äxten kaufen kann, zeigt schon dass beide auf der selben Ebene stehen: zum vorgesehenen Gebrauch ja sicher, am Gürtel in der Stadt sicher nicht.
Nebenbei wenn du wirklich damit arbeiten willst, ist die Fiskars schon top. Hab mir selbst eine Machete aus Brasilien mitgebracht weil nettes Souvenier und billig aber wenn man eine Stunde Bäume entasten muss, ist die Fiskars immer noch leichter zu handhaben. Ganz abgesehen von der StahlqualitätDraußenkind!
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Zitat von Magua Beitrag anzeigenFühren heißt auch "Transport in einem nicht abgeschlossenem Behältnis", somit ist der Rucksack ebenfalls außen vor. Es reicht aber z.B. ein kleines Schloss das durch Zwei-Wege-Reißverschlüße geführt wird um dem "Behälter" abzuschließen, egal ob man die Reißverschlußschieber mit leichter Fingerkraft abbrechen kann, so will es einfach der Gesetzgeber.
Hervorhebung durch mich
Das ist nicht richtig. Das Behältnis muss verschlossen sein.
Definition eines Behältnisses lt. BGHSt 1, 163:
„ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden“
Wenn der Rucksack verschlossen (auf gut deutsch: zu) ist, gilt er als verschlossenes Behältnis, und dort dürfen entsprechende Gegenstände transportiert werden.
Grüße
Thomas
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Wenn der Rucksack verschlossen (auf gut deutsch: zu) ist, gilt er als verschlossenes Behältnis, und dort dürfen entsprechende Gegenstände transportiert werden.
Nicht ganz.
Der Jurist unterscheidet fein zwischen geschlossen und verschlossen.
Geschlossen ist die Tasche mit dem Reissverschluß, verschlossen ist sie zusätzlich mit einem Schloss."adventure is a sign of incompetence"
Vilhjalmur Stefansson
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Ok, nett zu hören das verschlossen reicht.
Hab das Teil trotzdem immer im Kofferraum auch wenn andere Sachen auf der Rückbank parken dürfen.Draußenkind!
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