Hüttenreservierungen und Anzahlung

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  • derSammy

    Lebt im Forum
    • 23.11.2007
    • 7413
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

    Zitat von st1xoo Beitrag anzeigen
    Aber die übrigen Bewertungen der Potsdamer Hütte sind sehr gut.
    Sherlock xoo


    Das mein ich ja, der "eine Beitrag" is einfach sowas von "daneben" und wer die PH kennt weiss es auch , aber wer sie nicht kennt ....


    So ein Wirt ist halt kein "Butler"

    Wenn der sagt:

    "So, jetzt saufts Euch zam I mach jetzt Schluss und gehts mir de Schuach net auf´d Stiang"

    Dass ist das nicht der Mangelnde Anstand des Wirtes, sondern dann hat der "Gast" einfach keine Ahnung was eine Hütte ist und was ihn da erwartet (und was von Ihm erwartet wird)


    Und zum Thema Absagen/Kosten....

    So darfst Du nicht rechnen (Aus Kaufmanns-Sicht)

    Es geht ja nicht darum dass "Du" ja auch keine Kosten produzierst durch Dein Nichterscheinen, sondern darum dass Deine Reservierung ggf. dafür sorgt dass der Wirt anderen absagen muss ...Ihr kommt dann nicht wegen "Fuß-Aua" und dem Wirt engeht dadurch 6X Übernachtung/Trinken/Abendessen/Frühstück...weil er eben 4 Tage vorher 6 Anderen absagen musste ...


    Jaja ich weiss "unternehmerisches Risiko" aber in der Summe...

    "Spasses"halber ( der Spas verging mir geich) hab ich mal ausgerechnet was mich ein Ersatzteil kostet dass wir auf Kundenwunsch bestellen (Wert 100€) der Kunde dann nicht abholt und sagt "Dann schickts es halt zurück, kost´ja nix"

    Kundenberatung welches Teil 1/2 Std
    Bestellung bei Lieferant 1/4 Std
    Warenannhame, Prüfen auf Beschädigungen Vollständigkeit, Einlagern, Einbuchen, Rechnungskontrolle 1/4 Std
    Kunden über Abholtermin berichten und "Storno" empfangen
    Ware wieder verpacken zurücksenden GS kontrollieren, ausbuchen 1/4 Std.


    Soderl und nu 1 Std. verschissen weils dem Kinden grad net so recht ist

    Davon abgesehen wäre auch ein regulärer Verkauf ein 0auf0 G´schäft aber ...Servicewüste und so


    Ergo

    Einzebestellung = Vorkasse
    Auftragsbestätigung
    Verpflichtung der Abnahme

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    • Torres
      Freak

      Liebt das Forum
      • 16.08.2008
      • 32307
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

      Also ich sehe das so: Eine Hütte ist 3 Monate ausgebucht. Sie könnte 4 oder sogar 12 fach belegt werden, geht aber nicht. Wochenelang sitzt der Wirt am Telefon und sagt einem nach dem anderen ab (Wieso? Aber wir wollten doch! Unverschämt!)

      Jetzt kommt 3 Monate lang ein Drittel nicht wegen Unlust, ein Drittel nicht wegen Krankheit, ein Drittel nicht wegen Wetter. Also ist die Saison gelaufen. Hätte die Hütte im Vorwege keine Reservierungen gehabt, hätte der Wirt vielleicht sein Personal nach Hause geschickt und geschaut, was passiert. So ist er auf volle Bewirtung eingerichtet und ihm fehlen nicht nur die Einnahmen zum Unterhalt der Hütte, sondern auch die Einnahmen aus der Bewirtung. Den Papierkram zahlt ihm auch keiner oder die Stunden am Telefon.
      Ob Kommerzialisierung oder nicht - ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass es ein lukratives Geschäft ist, Hütten zu betreiben, aber da kann ich mich natürlich irren.
      Oha.
      (Norddeutsche Panikattacke)

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      • st1xoo
        Erfahren
        • 07.09.2008
        • 178
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

        Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
        Sherlock xoo
        nene nicht ich, Tante Google war´s, klickst du hier

        Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
        Es geht ja nicht darum dass "Du" ja auch keine Kosten produzierst durch Dein Nichterscheinen, sondern darum dass Deine Reservierung ggf. dafür sorgt dass der Wirt anderen absagen muss ...Ihr kommt dann nicht wegen "Fuß-Aua" und dem Wirt engeht dadurch 6X Übernachtung/Trinken/Abendessen/Frühstück...weil er eben 4 Tage vorher 6 Anderen absagen musste ...
        Naja, nicht so ganz. In meinem Beispiel gab´s Dauerregen. Wenn ich da reserviert hab und sag dann 1-2 Tage vorher ab, entgeht dem Wirt keine andere Reservierung.
        Es sei denn, regengeile Engländer gehen gern ins regnerische Engadin ...

        In deinem Beispiel Fuß-Aua, klar, da entgehen dem Wirt dann Umsatz. Aber das ist ja nicht das, worüber wir diskutieren. Geht um´s Absagen bei Dauer-Schlechtwetter.


        Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
        "Spasses"halber ( der Spas verging mir geich) hab ich mal ausgerechnet was mich ein Ersatzteil kostet dass wir auf Kundenwunsch bestellen (Wert 100€) der Kunde dann nicht abholt und sagt "Dann schickts es halt zurück, kost´ja nix"
        ööhhhmmm ... wenn ein Kunde auf Kundenwunsch was bestellt ... dann müsst ihr ihn halt auch gleich zahlen lassen. Ist ja Bestellung. Keine Anfrage ...
        vg,
        Stefan

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        • st1xoo
          Erfahren
          • 07.09.2008
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

          Zitat von st1xoo Beitrag anzeigen
          ööhhhmmm ... wenn ein Kunde auf Kundenwunsch was bestellt ... dann müsst ihr ihn halt auch gleich zahlen lassen. Ist ja Bestellung. Keine Anfrage ...
          ööhhhmmm ... ööhhhmmm ... da muss ich mich aber gleich mal selbst präzisieren bevor´s ein anderer tut ... eine Warenbestellung ist ja vorauszahlungstechnisch was anderes als ne Bettenreservierung. Bei ersterem halte ich am Ende auf jedenfall einen gekauften Artikel in der Hand.
          vg,
          Stefan

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          • Torres
            Freak

            Liebt das Forum
            • 16.08.2008
            • 32307
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

            OT: Also auf einer Hütte mag es ja anders sein, aber bei uns ist Schlechtwetter ein seeeehr dehnbarer Begriff.
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

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            • Randonneur
              Alter Hase
              • 27.02.2007
              • 3373

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

              Und wie unterscheidet man zwischen denen, die berechtigt wegen schlechten Wetters absagen, und denen, die nur keine Lust haben? Ab wann genau ist das Wetter schlecht genug? Reicht eine Vorhersage (von wem) oder muss es tatsächlich dann auch schlecht sein?

              Irgendwie scheint mir das nicht so besonders praktikabel zu sein.
              Je suis Charlie

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              • st1xoo
                Erfahren
                • 07.09.2008
                • 178
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                #27
                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                Zitat von Randonneur Beitrag anzeigen
                Und wie unterscheidet man zwischen denen, die berechtigt wegen schlechten Wetters absagen, und denen, die nur keine Lust haben? Ab wann genau ist das Wetter schlecht genug? Reicht eine Vorhersage (von wem) oder muss es tatsächlich dann auch schlecht sein?
                Irgendwie scheint mir das nicht so besonders praktikabel zu sein.
                genau. Das geht alles nicht.
                Die (wohl deswegen) von den Hütten gewählte Alternative, dann nur bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren zu können, ist aus meiner Sicht aber auch keine gute Lösung. Vielmehr sogar eine schlechte, völlig praxisferne.
                vg,
                Stefan

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
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                  #28
                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                  Nun habe ich mal ein Urteil dazu verlinkt, aber es wird weder gelesen noch verstanden. Allerdings ist es deutsches Recht und gilt folglich nur in D.
                  Unerheblich ist, welche Aufwendungen der Vermieter hat und wie hoch sein Schaden ist, wenn jemand nicht kommt. Es geht ja nicht um Schadensersatz.
                  Wer Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch bucht, schließt einen Mietvertrag.
                  Dann schuldet er dem Vermieter die Miete, und zwar alles.
                  Ein ordentliche Kündigungsmöglichkeit, aus welchem Grund auch immer, bei einem befristeten Mietverhältnis über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch sieht das Gesetz nicht vor.
                  Für alle Mietverhältnisse sagt § 537 Abs 1 S. 1 BGB ebenfalls ausdrücklich, daß ein Mieter von der Entrichtung der Miete nicht befreit wird, wenn er durch einen Grund in seiner Sphäre an der Ausübung des Gebrauchs gehindert wird.
                  Also: Mieter " storniert" wegen Unlust, schlechten Wetters, Krankheit, Zugverspätung etc.... Kann dem Vermieter egal sein.
                  Er behält seinen vollen Mietanspruch.
                  Vom vollen Mietanspruch muß sich aber der Vermieter jetzt gem § 537 Abs 1 S. 2 BGB abziehen lassen, was er durch die Absage an Aufwendungen erspart hat und was er durch anderweitige Vermietung in der Mietzeit eingenommen hat.
                  Das ist eine aufwendige Rechnerei, der die Branche dadurch entgeht, daß sie zulässigerweise eine pauschale Stornogebühr verlangt, die man gut mit einer Vorauszahlung verrechnen kann. Ist die Stornogebühr nicht unangemessen hoch, dürfte die Klausel wirksam sein. Wäre sie unwirksam, müßte konkret gerechnet werden.

                  Nehnem wir mal an, ihr mietet eine Hütte für mehrere Leute und sagt dann wegen schlechten Wetters ab. Eine pauschale Stornierungsgebühr ( eigentlich ein Entgegenkommen!) ist nicht vereinbart. Weitervermieten ist dem Wirt nicht möglich, weil wegen des Wetters auch sonst niemand kommt. Aufwendungen hat er nicht erspart, da Bewirtung nicht vereinbart war. Dann hätte der Wirt einen Rechtsanspruch nach § 535 BGB auf den vollen Mietpreis. Pacta sunt servanda.
                  Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2014, 11:21.

                  Kommentar


                  • st1xoo
                    Erfahren
                    • 07.09.2008
                    • 178
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                    #29
                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Nehnem wir mal an, ihr mietet eine Hütte für mehrere Leute und sagt dann wegen schlechten Wetters ab. Eine pauschale Stornierungsgebühr ( eigentlich ein Entgegenkommen!) ist nicht vereinbart.
                    dir ist aber schon klar, dass es nicht um das Mieten einer (Berg)Hütte geht, sondern um das reservieren von Schlafplätzen in einer Berghütte? Ich denke nicht, dass für beide Fälle dieselben Rechtsgrundlagen gelten. Beim einen geht es um einen Mietvertrag (einer Sache) beim anderen um einen Beherbergungsvertrag.

                    Zudem: wenn wir schon diese Maßstäbe anlegen (naja, du, nicht die Hüttenwirte ),dann wären die Hüttenwirte ebenfalls zu versprochenen Leistung verpflichtet, was nicht regelmässig erfüllt werden kann ("Leider gibt´s nur noch Lager, keine Betten" usw.)

                    Aber lassn wir doch mal die Kirche im Dorf im Tal! Die "Zustände" und Erwartungshaltung an seine Schlafstätte, wie es so mancher Pauschaltourist auf Malle erwartet, sind auf den Berghütten und bei den Wirten zum Glück noch nicht angekommen und wir sind auch noch sehr weit entfernt von solchen Streitereien, wie es bei Reiseveranstaltern ja wohl üblich sein dürfte.
                    Um sowas geht´s ja nicht ...
                    vg,
                    Stefan

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 13192
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                      #30
                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                      Irrtum! Das Reservieren von Schlafplätzen in einer festen Behausung gegen Entgelt ist Miete.
                      Miete ist definiert als entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Das trifft auf den Schlafplatz in einer Hütte als Teil der Hütte ohne Zweifel zu.
                      Von einem Beherbungsvertrag spricht man, wenn zum vorübergehende Aufenhalt weitere Diensleistungen geboten werden.
                      Er ist als eigener Vertragstyp im BGB nicht geregelt.
                      http://de.wikipedia.org/wiki/Beherbergungsvertrag
                      Der Beherbungsvertrag enthält also Elemente des Mietvertrages, des Dienstvertrages und des Werkvertrages und des Kaufvertrages. Bei Leistungsstörungen muß dann geschaut werden, welche Seite des Beherbungsvertrages die Leistungsstörung trifft, und aus den dann geltenden Normen die Lösung beziehen.
                      Ditschi

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                      • st1xoo
                        Erfahren
                        • 07.09.2008
                        • 178
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                        #31
                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        Elemente des Mietvertrages, des Dienstvertrages und des Werkvertrages. Bei Leistungsstörungen
                        Mag sein. Solange aber keiner auf die absurde Idee kommt, seine angezahlten 10 EUR bei jedem Hüttenwirt einzeln einklagen zu wollen weil´s geregnet hat, spielt das alles aber noch keine Rolle.
                        vg,
                        Stefan

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                        • Ditschi
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                          • 13192
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                          #32
                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                          Mag sein. Solange aber keiner auf die absurde Idee kommt, seine angezahlten 10 EUR bei jedem Hüttenwirt einzeln einklagen zu wollen weil´s geregnet hat, spielt das alles aber noch keine Rolle.
                          Weshalb dann dieser thread? Hast Du Dich nicht ereifert, daß Du nicht einmal die bezahlen willst?

                          Ditschi

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                          • st1xoo
                            Erfahren
                            • 07.09.2008
                            • 178
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                            #33
                            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                            oha. irgendwann schlägt in allen Foren-Diskussionen bei denen die Diskutanten unterschiedliche, grundsätzliche Standpunkte haben können und dürfen der Ton um. Ist es wieder soweit.
                            Lies meinen Eingangspost, da steht warum, wieso, weshalb, was ich mache oder will und nicht will.
                            Ansonsten wünsche ich dir noch einen schönen Sonntag.
                            Servus! Muss jetzt eh auf´s Radl ....
                            vg,
                            Stefan

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                            • Ditschi
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                              #34
                              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                              Mein Ton ist freundlich geblieben. Warum auch nicht? Ich habe die Rechtslage nach deutschem Recht dargestellt. Du reservierst Schlafplätze. Mietvertag. Der Vermieter verlangt eine Vorauszahlung, weil er sonst nicht reserviert. Du sagst ab, aus welchem Grund auch immer ( Wetter etc). Der Vermieter behält die Vorauszahlung als Stornogebühr. Der muß nicht klagen. Er hat sein Geld. Du müßtest klagen, wolltest Du die Stornogebühr zurück. Ist sie nicht unangemesen hoch, wirst Du verlieren.
                              So ist es.
                              Jetzt könntest Du Dich allenfalls noch beklagen, daß Dir das nicht gefällt. Wäre aber vergeblich.
                              Was mich ärgert: Du machst das Thema wichtig ( post 1), und wenn andere schreiben, was Dir nicht gefällt, ist die Frage plötzlich belanglos ( post 31). Es ist mit einer gewissen Mühe verbunden, auf Deine Fragen einzugehen. Das macht man ungern, wenn das plötzlich " alles keine Rolle mehr spielt", weil die Diskussion eine für Dich unerwartete Wendung nimmt.

                              Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2014, 13:05. Grund: Ergänzung

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                              • StepByStep
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                                #35
                                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                Ditschi: sind 10€ bei Übernchtungspreien von 9-12 fürs Lager unangemessen hoch?

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                                • Ditschi
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                                  #36
                                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                  Ditschi: sind 10€ bei Übernchtungspreien von 9-12 fürs Lager unangemessen hoch?
                                  Das habe ich so nicht verstanden. Wie hoch ist die Gesamtmiete ? Wie hoch die Vorauszahlung ? Wie hoch ist die Stornogebühr?
                                  Deckt die pauschalierte Stornogebühr in etwa ab, was der Vermieter an Miete beanspruchen kann abzüglich der Pi mal Daumen üblicherweise nach § 537 Abs 1 Satz 2 BGB abzuziehenden Gelder, dann ist sie sicherlich nicht zu beanstanden.

                                  Entschuldigung für die Nachfolgenden, aber ich mußte kurz mal unterbrechen:

                                  Eine Klausel ( Pauschalierte Stornogebühr) ist immer dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Wäre sie unwirksam, hieße das nicht, daß der Vermieter ( Wirt) nichts bekommt. Er müßte dann seinen Anspruch nur eben individuell berechnen und darlegen. Der könnte dann durchaus höher sein als die pauschalierte Forderung bis hin zur vollen Miethöhe.
                                  Deshalb ist die pauschalierte Stornogebühr für den Mieter nicht zwangsläufig eine schlechte Lösung.

                                  Ditschi
                                  Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2014, 15:11. Grund: Ergänzung

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                                  • benett
                                    Erfahren
                                    • 13.08.2013
                                    • 174
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                    Ich fände es völlig in Ordnung, wenn der komplette Preis vorher zu zahlen wäre, und wer sich dann entschließt, das gezahlte Bett nicht zu benutzen, der kriegt auch kein Geld zurück. Warum auch? Wer die Reservierungsbedingungen doof findet muss ja nicht reservieren. 14 Tage vorher eine Absagemöglichkeit ohne Stornogebühr ist vom Wirt her nett, aber nicht selbstverständlich.

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                                    • cane

                                      Alter Hase
                                      • 21.10.2011
                                      • 4401
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                      Genauso sehe ich das auch, was man reserviert das zahlt man bitte auch, egal warum man den eigenen Hintern dann doch nicht hinbewegt. Der Hüttenwirt möchte auch leben.

                                      mfg
                                      cane

                                      Kommentar


                                      • Ditschi
                                        Freak

                                        Liebt das Forum
                                        • 20.07.2009
                                        • 13192
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                        Bei derartiger Miete ( Raum befristet zum vorübergehenden Gebrauch) mit Reservierung gilt, daß Verträge einzuhalten sind. Eine Kündigungsmöglichkeit besteht für den Mieter nicht. Schlechtes Wetter ist sein alleiniges Risiko.
                                        Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch auf die volle Miete, auch wenn der Mieter nicht kommt.
                                        Der Gesetzgeber nimmt jetzt aber selbst einen Interessenausgleich vor, indem er bestimmt in § 537 Abs 1 S. 2 BGB:

                                        Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
                                        Der Vermieter soll also bezüglich seines Mietanspruches keine Nachteile dadurch erleiden, daß der Mieter nicht kommt, sich aber dadurch auch nicht bereichern.

                                        Ditschi

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                                        • cane

                                          Alter Hase
                                          • 21.10.2011
                                          • 4401
                                          • Privat

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                                          #40
                                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                          Interessant, wenn er also neu vermietet bekommt muss man nichts zahlen, das wusste ich nicht. Macht aber Sinn.

                                          mfg
                                          cane

                                          Kommentar

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