Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

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  • smeagolvomloh
    Fuchs
    • 07.06.2008
    • 1929
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

    Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
    Ich mag es nicht wenn mir untterschwellig unterstellt wird ich würde lügen!
    Weder Ditschi noch meine Wenigkeit haben dir unterschwellig unterstellt zu lügen. Es wurden lediglich rechtliche Fakten dargestellt.
    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
    Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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    • Stefan09
      Anfänger im Forum
      • 18.06.2012
      • 41
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

      Und ich schildere lediglich Erfahrungen.
      Was nutzen mir Rechtliche Fakten wenn sie keine Anwendung finden. Ditschi schrieb ja was von Bereitschaftsdienst der Richter. Tja, bei mir kam die Polizei immer Nachts. Da schliefen die Richter und schwups ... war ich der Willkür der Beamten ausgesetzt. Bis zum nächsten Morgen, da mussten sie mich laufen lassen.
      Ich nenne das politische Verfolgung. Mir fällt da kein anderer Ausdruck für ein. Einen Strafzettel wegen Parken auf einem Parkplatz, den nenne ich allerdings nicht politische Verfolgung, gegen den kann ich einen Wiederspruch einlegen.



      Lese mal was mir vorgewurfen wird. Parken auf einem Parkplatz. Wenn denen nix mehr einfällt um dich fertig zu machen, dann werden sie richtig kreativ.
      Aber ich denke das hat absolut nix mehr mit dem Thema Wildcamping legal oder nicht zu tun. Ich wollte mich nur rechtfertigen warum ich so drastische Worte für das wählte was ich sagte.
      Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten. Non Stop unterwegs seit 2007.

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      • Enja
        Alter Hase
        • 18.08.2006
        • 4893
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

        Naja, es ist ein privater Parkplatz. Steht auf dem Strafzettel. Zur stundenweisen Benutzung. Und du hast dein Auto "mehrtägig" dort abgestellt.

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        • Stefan09
          Anfänger im Forum
          • 18.06.2012
          • 41
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

          Parkplätze für Stundeweise Nutzung sind doch normalerweise durch so ein Schild gekenzeichnet das den Fahrzeughalter darüber informiert eine Parkscheibe auf das Amaturenbrett zu legen oder nicht?
          Also ich habe das in der Fahrschule jedenfals so gelernt.
          Bei dem Parkplatz handelte es sich um einen Waldparkplatz zwischen Ortsein- und Ortsausgangsschild. Also ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft. Ein Parkplatz für Jogger, Hundebesitzer und Waldspaziergänger eben.
          Das die Parkdauer dort begrenzt ist, das stand niergends.
          Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten. Non Stop unterwegs seit 2007.

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          • Becks
            Freak

            Liebt das Forum
            • 11.10.2001
            • 19621
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

            @Stefan09

            Keine Ahnung warum Du ein Outdoorforum nutzt, um Dich über die "Willkür" beim Falschparken aufzuregen. Wenn Du die erlaubte Parkdauer überschreitest biste eben dran, leb damit. Bitte wende Dich für weitere Parkplatzfragen an ein anderes Forum.

            Wie schon Sheen sehr eindeutig geschrieben hat bezieht sich die Aussage im GG lediglich darauf, dass Du ohne Einmischung von oben deinen Wohnort verlegen darfst. Es kann Dir also kein Politiker ein Veto einlegen wenn Du umziehen möchtest. Davon hast Du schon Gebrauch gemacht und bist ausgewandert.

            Mehr regelt dieses Gesetz nicht.

            @Stefan09
            Ich finde den Strafzettel toll. "Ich habe ihre Anschuldigungen, Belehrungen un ihren Schreibstil mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, nehme aber nur sachlich zu den Fakten Stellung".
            Alter Schwede, kann es sein dass Du einfach generell Dir deine Welt so malst wie Du sie willst und nun zur Rebellion aufrufen möchtest weil Du unterdrückt und ausgenutzt wirst?
            After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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            • rotfuxx
              Erfahren
              • 28.06.2009
              • 197
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

              Stefan, ich gebe Dir vollkommen Recht, dass Du ohne festen Wohnsitz sicherlich häufiger mit der Polizei in Kontakt gekommen bist, als nötig war.

              Zumindest in Deutschland bewegt man sich über weite Teile in einem dichtbesiedelten Land. Selbst in der Natur fällt man schnell auf. Ohne festen Wohnsitz bewegst Du Dich dann abseits der gesellschaftlichen Norm, bist vielleicht schneller verdächtig (andere sind mit diesem Vorurteil qua Geburt durch ihre Hautfarbe konfrontiert) und aufgrund des fehlenden Wohnsitzes kann Dir schneller Fluchtgefahr unterstellt werden.

              Ich denke nicht, dass Du große Chanen hast, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern wird. Das Land bleibt dichtbesiedelt und das LBS-Gen ist tief verwurzelt in der Mittelschicht. Das Eigenheim muss zwar nicht mehr im Grünen stehen, so viel hat man aus der verfehlten Zersiedlungspolitik gelernt, aber dann sollen dort auch keine Wohntrucks stehen.

              Ich denke, wenn der eigene Lebensentwurf überhaupt nicht zu einer Rechtsordnung eines Landes passt und ausreichende Unterstützung für eine schrittweise Besserung nicht in Sicht ist, ist es besser zu gehen statt zu kämpfen. Das hast Du auch gemacht. Vielleicht haben da auch noch andere Gründe mit reingespielt, aber im Nachhinein stopft jeder mehr Sinn in seine Handlungen rein.
              Zuletzt geändert von rotfuxx; 02.08.2013, 08:00.

              Kommentar


              • Stefan09
                Anfänger im Forum
                • 18.06.2012
                • 41
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                Weil sich das Gespräch so entwickelt hat und weil ich total übermüdet vor dem PC sitze Becks.

                Aber ich mag keinen Stunk. ODS ist mir nämlich eigentlich sehr symphatisch. Deswegen melde ich mich jetzt hier raus. Also nicht aus dem Forum, sondern aus dem Thema.

                Einen wunderschönen Guten Morgen euch allen

                Edit: Eins noch, ich bin nicht 23 sondern 32. Ich weiß nicht wer es gesagt hat, aber das wollte ich noch erwähnen.
                Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten. Non Stop unterwegs seit 2007.

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 13373
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                  Es gibt ja Menschen, die bestreiten, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, aber niemand betreitet, daß Deutschland ein Rechtsmittelstaat ist.

                  Der Rechtsweg steht Dir gegen fast alles, was Dir widerfährt, offen. Ob mit Erfolg, ist eine andere Frage.

                  Ich will niemanden auffordern, gegen jeden Mist zu klagen. Aber über Unrecht jammern, wenn man den Weg nicht beschreitet, kann es auch nicht sein.

                  Freiheitsentziehungen sind nicht jeder Mist. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dazu zeigen, daß da Erfolg beschieden sein kann.

                  Gruß Ditschi

                  Kommentar


                  • Torres
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 16.08.2008
                    • 32315
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                    "Aber anders als der Besitzer des Kleiderrondells hat der Besitzer des Wohnmobils schon Steuern für dieses Fahrzeug bezahlt"
                    Anders als Du zahlt derjenige sogar einen Haufen Miete UND Steuern dafür.

                    Weißt Du Stefan, ich habe viele Leute gekannt, die sich für ein freies Leben entschieden haben. Dabei haben sich für mich zwei Gruppen rauskristallisiert
                    a) Leute, die einfach gemacht haben und gereist sind. Fröhlich, gut gelaunt, neugierig auf die Welt. Viel rumgekommen, viel erlebt, vielleicht auch mal ungerecht behandelt von der Justiz- was solls. Passiert überall. Hat Arved Fuchs nicht gerade wegen russischer Behörden seine Reise abbrechen müssen? Irgendwann kamen dann Kinder oder Krankheiten und dann sind sie wieder sesshaft geworden und sie sind mit der gleichen Lockerheit an diese neuen Aufgaben heran gegangen. Menschen, die überall willkommen waren.

                    b) Leute, die herumgezogen sind. Die bei uns aufgetaucht sind, um ihr Konzept zu leben und einen zum Dank stundenlang vollgelabert haben, wie Schxxe die Welt ist. Immer die gleiche Platte, immer der gleiche unreflektierte Unsinn, der aus meiner persönlichen Sicht nur dazu dient, sich selbst zum Mittelpunkt der Welt zu erheben und sich aus der Verantwortung gegenüber anderen zu stehlen.

                    Wo ordnest Du Dich ein?
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

                    Kommentar


                    • Moltebaer
                      Freak

                      Vorstand
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                      • 21.06.2006
                      • 14106
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                      Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                      Zitat von Bandog
                      Zitat von Moltebaer
                      Stichwort Waldbrandgefahr.
                      Blick ich nicht! Ich lege mich also mit meinem Biwaksack in den Wald, und deshalb fängt der Wald an zu brennen?? Also so "heiß" bin ich auch wieder nicht.
                      Blicke ich auch nicht. Wir reden von Zelten, Campen, Biwakieren. Feuer, Dreck zurücklassen, sich daneben Benehmen, so Dinge stehen auf einem andren Blatt und gehören separat diskutiert.
                      Ist ja schön, daß Ihr vernüftig genug seid. Der Gesetzgeber steckt aber alle in denselben Sack und mit Euch auch alle besoffenen, jugendlichen Pyromanen usw. Präventiv wird dann mal etwas mehr eingeschränkt als eigentlich notwendig.

                      Zitat von Stefan09
                      Bei dem Parkplatz handelte es sich um einen Waldparkplatz zwischen Ortsein- und Ortsausgangsschild. Also ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
                      Zwischen dem Ortseingangs- und dem Ortsausgangsschild liegt die Ortschaft selbst
                      Wandern auf Ísland?
                      ICE-SAR: Ekki týnast!

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                      • _Matthias_
                        Fuchs
                        • 20.06.2005
                        • 2170
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Repräsentative und parlamentarische Demokratie. Ja, das ist der offizielle Name unsrer Regierungsform. Ich würde sie eher „demokratische Diktatur“ oder diktatorische Demokratie“ nennen.
                        Welche wirklich demokratischen Eigenschaften sind den in der deutschen Regierungsform vorhanden?
                        Demokratie also übersetzt Volksherrschaft zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass nicht ein einzelner bestimmt, sondern die Mehrheit. Das Grundgesetz setzt der Mehrheit dabei Grenzen, die sie nicht überschreiten darf, selbst wenn es alle wollen, insbesondere bei den Grundrechten. Eigentlich ist es dein Anspruch, der völlig undemokratisch, ja sogar diktatorisch ist, du möchtest nämlich dass alles so ist, wie du es gerne hättest. Dabei bist du völlig auch dich und deine Meinung zentriert, anstatt zu versuchen sich mit den anderen zu arrangieren. Das ist definitiv kein demokratisches Vorgehen.

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Wir dürfen alle 4 Jahre abstimmen wer innerhalb der nächsten 4 Jahre das Diktat über uns ausübt. Wiedervereinigung, Euro, Kampeinsätze, Autobahnbau … Mich hat nie einer gefragt.
                        Doch, bei den Wahlen. Wenn du alleine enztscheiden dürftest wäre das Diktatur oder Monarchie, aber keine Demokratie. Wir wurden alle gefragt, die Mehrheit hat entschieden. Die Entscheidungen gefallen mir auch oft nicht und ich finde es schade dass es so viele *** gibt, die einen Scheiß wählen, aber das zu akzeptieren gehört zur Demokratie. Man kann versuchen die Meinungen zu ändern, aber nicht Entscheidungen der Mehrheit als undemokratisch bezeichnen, nur weil sie einem persönlich nicht gefallen

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Und wenn das Volk seine Meinung sagt … Castor, Stuttgart21, G8, blockupy … soll ich noch mehr Stichpunkte anführen in denen der deutsche Volkswille mit Polizeistiefeln niedergetreten wird? Nein, das kann ich so nicht sagen, das wäre falsch. Ob diese Demonstranten den deutschen Volkswillen vertreten, das können wir erst nach einer Volksabstimmung wissen. Vielleicht ist es nur eine große Masse von Menschen die gegen etwas ist aber die Mehrheit der Bevölkerung ist dennoch bereit das Risiko zu tragen das sich Katastrophen wie Chernobyl oder Fokushima wiederholen.
                        Eben, in einer Demokratie muss man auch mit dummen Entscheidungen der Mehrheit leben können. Man kann versuchen sie auf legalem Weg zu ändern, dagegen demonstrieren, usw.


                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Was ich aber sagen kann, das ist das das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit mit Polizeistiefeln niedergetreten wird.
                        Das wird leider manchmal versucht, aber zum Glück meistens erfolglos:
                        Castor: Kernenergie ist am Ende
                        S21: die Regierung wurde abgewählt
                        Manchmal geht es schneller, manchmal dauert es länger, aber es wird demokratisch darauf reagiert.


                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Nein, kann es nicht. Weil die Mehrheit in Deutschland erst gar nicht nach ihrer Meinung gefragt wird. Siehe oben. Du verwechselst hier Deutschland mit der Schweiz!
                        Und du verwechselst Demokratie mit bei jedem Scheiß persönlich gefragt zu werden. Die Wähler wählen Repräsentanten, die vertreten dich. Ich will nicht bestreiten, dass sich da leider Praktiken eingeschlichen haben, die ich auch für bedenklich halte (z.B. Fraktionszwang, Listenwahl, ...) aber eine repräsentative Demokratie hat auch viele Vorteile.
                        Das Veränderungen möglich sind, zeigt auch der schnelle Aufstieg kleiner Parteien, z.B. der "Piraten", wenn die Meinungen vertreten, die von anderen Parteien nicht abgedeckt sind.

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Aber anders als der Besitzer des Kleiderrondells hat der Besitzer des Wohnmobils schon Steuern für dieses Fahrzeug bezahlt.
                        Ach und die Firmen zahlen krine Steuern?

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Als versteuertes und versichertes Fahrzeug hat sich der Fahrzeugeigentümer somit das Recht gesichert sein Fahrzeug auf jeder Parkfläche abzustellen. Und zwar so lange wie er möchte.
                        Und das sagt wer? Also ich kenne sehr viele Parkflächen, wo ich das nicht darf, z.B. Kurzparkplätze, Parkhäuser, Privatparkplätze, Autobahnparkplätze, usw.

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Bitte, es muss mich doch irgendjemand verstehen wenn ich sage: Das ist Unrecht!
                        Nö, ich verstehe wenn du sagst, das heutige Recht findest du scheiße, aber das macht es nicht zu Unrecht.
                        Im übrigen hast du (oder hattest, ich erinnere mich daran von einer früheren Diskussion) auf deiner homepage auch Schilderungen in denen du eindeutig Unrecht, z.B. Wilderei begehst, natürlich nicht nach deiner Interpretation, denn nach der ist alles was du doof findest Unrecht und alles was du tust rechtens, sondern nach den Gesetzen fast jedes Staates.

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Da steht ein Auto, das ist ganz legal. Nur wenn ich mich in diesem Auto aufhalte, dann wird es illegal. Das ich eins auf den Sack bekomme wenn ich dort alles zumülle oder mein Abwasser hinter den nächsten Baum kippe, das ist klar. Aber wenn ich das nicht tue meine Umgebung sauber halte und mit meinem Wagen regelmäßig zu einer Entsorgungsstation fahre um mein Abwasser los zu werden, dann kann ich einfach nicht erkennen warum parken legal, und im geparkten Wagen schlafen illegal ist.
                        Das ist wie im Bettenladen: Probeliegen ist erwünscht, dort Übernachten nicht ...
                        Ich gehe auch davon aus, dass wenn man da eine Nacht im Auto schläft wird keiner was sagen, wenn man aber für unbestimmte Zeit da "campt" ist es was anderes.

                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Richtig, so schaut die Rechtslage offiziell aus.
                        Die Interpretation der Rechtslage durch die jeweiligen Polizeistreife, muss nicht die tatsächliche Rechtslage wiederspiegeln. Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass das so ist, kannst du dagegen vorgehen.


                        Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                        Ich muss aber immer wieder betonen das ich meinem Land empfehle mich nicht zu erreichen. Ich habe dieses Land verlassen weil ich es HASSE! Ich will nichts von ihm und ich will ihm nichts geben. Wenn die aber was von mir wollen, dann sehen sie mich nur als Harz4 Empfänger wieder. Einen Psychodoktor der mich für bekloppt erklärt, den werde ich schon finden.
                        Es gibt da aktuelle Beispiele, die den Psychodoktor eher nicht empfehlen, denn deer könnte deine Bewegungsfreiheit noch viel massiver einschränken lassen. Es steht dir frei, die ein anderes Land zu suchen, z.B. in den USA gibt es die Einschränkungen wie Meldepflicht nicht. Ob die dich bei deinem Auftreten allerdings wollen, ist eine andere Frage. Wenn du da an der falschen Stelle campst, wird auch keiner klopfen um dich zu vertreiben, die machen von außen ein nettes Musters in den Wagen ...

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                        • Ingwer
                          Alter Hase
                          • 28.09.2011
                          • 3237
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                          Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                          Ideologische Vorbehalte haben also nichts mit politischer Verfolgung zu tun. Ah ha, wieder was gelernt!
                          Wenn es eine breite Menschenmasse gibt die ihre Persönlichkeit dahingehend entfalten will in einem Fahrzeug zu wohnen, dann brauchen wir Flächen damit diese breite Menschenmasse sich dahingehend entfalten kann. Selbstverständlich müssen diese Menschen eine angemessene Miete für diese Fläche bezahlen. Das muss ja jeder Wohnungsmieter auch. Aber wir brauchen Flächen für diese Menschen wenn sie so leben wollen.
                          Aber dagegen gibt es ja politische wie ideologische Vorbehalte die selbstverständlich keine politische Verfolgung Andersdenkender beinhalten. Es sind schließlich nur Vorbehalte gegen eine Menschengruppe aus denen resultiert das dieser Menschengruppe ein leben verwährt wird wie sie es sich wünscht.
                          Hallo Stefan,

                          also freie Enklaven sind nicht nur möglich, sondern auch existent. Dezentralisierte Lebensexerperimente findet man wirklich oft und sind kein romantischer Traum. Ich habe mittlerweile einige Wagenburgen erlebt, die als anarchistischer Traum begannen, auf der Suche nach einem staatenlosen Zustand, einer Kommune mit einer freien Gesellschaft und freien Kultur.
                          Einige entwickelten sich zu autonome Zonen von Dauer. Es entwickelten sich Wagenburgen, deren Bewohner ein ganz normales Arbeitsleben haben, die abends kurz vor 20 Uhr zum Supermarkt hechten und die mit Vorbehalt auf Neuankömmlinge mit ihren Wägen schauen, denn die bedeuten erstmal Stress. Diese Wagenburgen entwickelten sich also vom Aufstand zu einer Revolution die letztlich alles änderte, nur damit alles so bleibt wie es vorher war.
                          Die anderen waren nur temporär. Sie besetzten ein Gebiet und gingen eine ganze Weile in Ruhe ihrer Existenz nach und betrieben ihre Art eines poetischen Terrorimus (Hakim Bey). Und sobald sie vom Staat wahrgenommen wurden, sich auflösten. Eine temporäre autonome Zone nach der Definition von Hakim Bey. Möglichst lange unsichtbar bleiben und dann weiterziehen, ein bißchen wie Guerilla, zuschlagen und abhauen. Eine Art Daueraufstand, der ein manifestiertes bürgerliches Leben wie in den autonomen Zonen auf Dauer nicht aufkommen läßt.

                          Was du hingegen machst, ist in meinen Augen ein sinnloses Märtyrertum in Folge einer direkten Konfrontation mit dem Staat. Du möchtest Veränderung, bist aber nicht geblieben um für diese Veränderung einzutreten.

                          Mir ist durchaus klar wie stressig so ein Leben sein kann. Ich habe selber einmal das Experiment Wagenburg gemacht bei Camp Rhino. Es ist durchaus interessant so ein Leben, auch wenn es nur temporär war. Persönlich habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass viele Bewohner eine Toleranz für ihren Lebensstil bei anderen Teilen der Bevölkerung einforderten, aber nie bereit waren selber Toleranz für den Lebenssstil anderer aufzubringen. Und das hat mich an dieser Art zu Leben am meisten gestört.

                          Grüße

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                          • Marhabal
                            Erfahren
                            • 08.06.2013
                            • 498
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                            #53
                            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                            Irgendwie hat das alles nur noch wenig mit dem Ausgangsthema zu tun, aber ich möchte die Stellungnahmen von Stephan hier nicht einfach hier so stehen lassen. Daher alles weitere von mir OT gekennzeichnet.

                            OT:
                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Zitat von Marhabal
                            ... und genau da fängt es spätestens an falsch zu werden. Lebensunterhalt ist nämlich ungleich Lebensgrundlage.
                            Den Unterschied musst du mir erklären.
                            Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27 SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Dies sind alles personenbezogene Bedürfnisse. Lebensgrundlagen hingegen sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich hierbei gerade nicht um personenbezogene, sondern um kollektive ("unpersönliche", "nicht vom Einzelnen gemachte") Ressourcen und/oder Bedürfnisse handelt. Sprich dies sind (neben vielen anderen) z.B. Dinge wie "Luft zum Atmen". "trinkbares Wasser", "Möglichkeit der Fortpflanzung" ... Aus jedem persönlichen Bedürfnis des Lebenunterhalts kann man (durch Potenzieren) ein allgemeines Bedürfnis hochleiten. ABER Lebensgrundlagen kann man nicht einfach auseinanderdevidieren, um dann wieder Bedürfnisse des Lebensunterhalts zu haben. Der hier im GG gebrauchte Begriff ist der der Lebensgrundlage. Also einer, der sich an die Allgemeinheit richtet, während Du schaust, ob Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Letzteres hat aber nichts mit dem Art. des GG zu tun.

                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Qualifizierbare und quantifizierbare Belastungen. A ha! Welche den?
                            Qualifizierbar sind sie, weil man sie benennen kann: z.B. Eutrophierung, Schadstoffbelastung, Tritt- und Standbelastung, Einschränkung der Freiheiten anderer (nicht jeder will Dein Auto da stehen sehen... genauer: keiner außer Dir will das) usw. usf.

                            Quantifizierbar sind sie, weil man sie alle messen kann. Nun sagst Du wahrscheinlich, dass Dein Eingriff in das Ökosystem regenerativ ist. Stimmt. Du sagst auch, dass jedes Leben ein Eingriff in das Ökosystem ist. Stimmt auch. Nur kam ja schon der Hinweis, dass Recht Normierungen für alle sind. Wenn wir alle - oder nur ein ziemlich großer Teil, der dass dann auch wollen würde - uns mit unseren Wagen hinstellten, wo wir wollten, dann sind die Eingriffe nicht mehr regenerativ.

                            Kleiner Nebenhinweis: ein sog. "Ökoindividualtourist" hat (bei gleicher Entfernung des Reiseziels) eine massiv schlechtere Ökobilanz als ein "Ballermannmassenpauschaltourist". Und welche Folgen das hat, da braucht es nur einen Blick in die Hochalpen, in US-Nationalparks usw. überall dort, wo Indiviualtouristen in großer Zahl auftauchen, sind die Schädigungen durch diese habituell größer, als die des Massentourismus.

                            Das Phänomen der nomadischen vs. der sesshaften Lebensform gilt natürlich auch anders herum. Und es stimmt. Die Sesshaften haben den Nomaden den Lebensraum über die Jahrhunderte fast vollständig weggenommen und man könnte den ganzen Thread auch anders herum schreiben. Aber sesshafte Lebensformen haben in den meisten Räumen unserer Erde (Ausnahmen sind vor allem Trockegebiete) eine erheblich höhere Bioproduktivität auf der gleichen Fläche erzeugen können. Daher ist es kein Wunder, dass sich diese Lebensform in einer wachsenden Weltbevölkerung durchsetzt und - als "Demokratie der 51%" - die Nomaden verdrängt.

                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Repräsentative und parlamentarische Demokratie. Ja, das ist der offizielle Name unsrer Regierungsform. Ich würde sie eher „demokratische Diktatur“ oder diktatorische Demokratie“ nennen.
                            Welche wirklich demokratischen Eigenschaften sind den in der deutschen Regierungsform vorhanden?
                            Wir dürfen alle 4 Jahre abstimmen wer innerhalb der nächsten 4 Jahre das Diktat über uns ausübt. Wiedervereinigung, Euro, Kampeinsätze, Autobahnbau … Mich hat nie einer gefragt.
                            1. Dich hat jemand gefragt. Es gab Wahlen, es gab Parteien, die sich gegen oder nur halbherzig für die Wiedervereinigung ausgesprochen haben - genauso wie es das zu allen anderen Fragen gab und gibt. Diese Parteien sind (Fall Wiedervereinigung) "abgestraft" worden (oder nie zu was geworden), die CDU, der man vorher keine Chance mehr gegeben hatte, hat die Wahlen mit Bravour gewonnen, die FDP (damals schon als FastDreiProzent verspottet) hat sich ein Jahrzehnt wieder stabilisieren können usw... Auch bei allen anderen Themen konnten sich Parteien sehr wohl etablieren oder sind verschwunden. Vertriebenenparteien, die es nach dem Krieg noch im Parlament gab, gibt es die noch? Nein. Dafür aber die Grünen, die Linken und - wenn sie sich nicht so dämlich anstellen würden - hätten es im Herbst wohl auch die Piraten geschafft. Dass es danach zu Verhandlungen kommt, ist ja wohl auch richtig und gut, Ja, große Probleme werden meist sogar im Gesamtkonsens gelöst, so dass wir nicht solche sozialen Spannungen im Land haben wie in GB und den USA. Dies ist viel mehr als die Form von Demokratie, die Dir vorschwebt - und die wahrscheinlich dazu führen würde, dass es in Dtld. ziemlich flott wieder dazu käme, dass Menschen mit abweichenden Grundkonzepten (wie Du) es sehr viel schwerer hätten.

                            2. ja, repräsentative Demokratie, ein Glück, weil dies zu viel weniger Populismus und viel schnellerem Wandel führt. Schweiz, das Land, in dem Frauen so lange nicht wählen duften? Das Land, in dem Ausländer-, Schwulen-, Sozialleistungsempfänger- und jede andere Form der Minderheitenhetze immer wieder zu positiven Bürgernetscheiden geführt hat???? Also spätestens hier habe ich mich gefragt, lohnt es, überhaupt zu antworten...ja, weil sonst deine unsäglichen Thesen hier auch noch unkommentiert stünden.

                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Ich kann immer nur entscheiden: „CDU oder SPD“
                            Falsch, du kannst mitarbeiten, selber Parteien gründen und ziemlich schnell Meinungen durchgesetzt bekommen, wenn sie denn mehrheitsfähig sind. Nur muss man dafür anpacken und nicht abhauen und aus der Ferne nörgeln.


                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Und wenn das Volk seine Meinung sagt … Castor, Stuttgart21, G8, blockupy … soll ich noch mehr Stichpunkte anführen in denen der deutsche Volks Wille mit Polizeistiefeln niedergetreten wird?
                            Volkes Wille wurde hier befragt. Volkeswille ist ziemlich eindeutig. Nur ist Volkes Gesamtwille nicht identisch mit dem Willen der (aus ihrer Sicht) unmittelbar Betroffenen. Aber was zählt für Dich nun mehr? Und wann zählt was? Und wer soll das entscheiden? Und wenn du das alles durchdacht hast und wir nicht Diktator Stephan ernennen wollen, dann landest du in etwa bei einem System, wie es die westlichen Demokratien haben. Mal ein wenig so, mal ein bisschen anders...

                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Wenn der türkische Ministerpräsident Erduan seine Prügelknaben in den Taximpark schickt, dann ist die deutsche Medienwelt durchaus in der Lage darüber kritisch zu berichten. In einem solchen Fall wird sogar im deutschen TV von Polizeigewalt gesprochen. Wenn aber das Gleiche in Deutschland passiert, dann waren es grundsätzlich gewaltbereite Demonstranten die zur Raison gebracht werden mussten.
                            Das nicht nur mit einander zu vergleichen (was legitim ist, aber zu einem anderen Ergebnis führt), sondern auf eine Stufe zu stellen, ist so ein Hohn für die Leute in der Türkei... das ist nur peinlich

                            Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                            Nein, kann es nicht. Weil die Mehrheit in Deutschland erst gar nicht nach ihrer Meinung gefragt wird. Siehe oben. Du verwechselst hier Deutschland mit der Schweiz!
                            Falsch, siehe oben. Du verstehst nicht den Begriff "repräsentativ". Und - wie allerdings viele in Deutschland - siehst Du offenbar nicht die gewaltigen Gefahren, die direkte Demokratien in sich bergen, gerade und vor allem für Menschen wie Dich. Ich befürchte, da wäre per Volksentscheid auch schnell mehrheitsfähig, dass GG abzuschaffen (denn da ist ja nun wirklich das Volk nicht zu befragt worden, ob das unsere unveräußerlichen Grundlagen sien sollen) und Leuten, die keinen festen Wohnsitz haben, in Lager zu stecken, schau nur nach Rumänien, Ungarn und Du kannst Dir flott ausmahlen wie in bestimmten Situationen der Wille eines direkt entscheidenden Volkes aussieht.

                            Aber das ist nun ein ganz anderes Thema.


                            Gruß Marhabal

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                            • rotfuxx
                              Erfahren
                              • 28.06.2009
                              • 197
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                              #54
                              Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

                              Stefan, ich glaube Du bist einfach nicht zum Leben in größeren Gesellschaften mit Arbeitsteilung und pluralen Lebensentwürfen gemacht. Vielleicht wohnte das Einsiedlerdasein schon immer in Dir, vielleicht hat es sich durch das Fehlen dauerhafter, auf gegenseitigen Verpflichtungen basierenden Beziehungen noch einmal verstärkt.

                              Dir fehlt die Empathie für die Belange anderer und das Allgemeinwohl. Die Fähigkeit zum Kompromiss schwindet damit. Alles was Deinen Belangen entgegensteht, muss unberechtigt sein. Mag sein, dass Du in vielen Dingen doch differenzierter denkst, aber das ist Dein hier veröffentlichtes Mantra.

                              Vielleicht findest Du bei den vielen Dingen, die Du erlebst, doch noch die Erkenntnis, dass der Mensch ein soziales Lebewesen ist, dessen Stärke auf der Bildung komplexer Kollektive und nicht auf dem Einzelkämpferdasein bassiert.

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                              • Igelstroem
                                Fuchs
                                • 30.01.2013
                                • 1991
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                                #55
                                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen
                                Deswegen melde ich mich jetzt hier raus. Also nicht aus dem Forum, sondern aus dem Thema
                                Finde ich sehr vernünftig.

                                Stefan ist ja kein Ideologe, sondern ein ganz schlauer Pragmatiker, der mit seinem bürgerlichen Hausstand (Einbauküche) durch die Gegend fährt und u.a. vom Reisejournalismus lebt. Hin und wieder gibt es Konflikte, die sich aus der mobilen Lebensweise ergeben. Aber ansonsten ist der Lebensentwurf nicht so ungewöhnlich. Märtyrertum sehe ich keins.

                                Die Reaktionen von heute morgen habe ich nur noch überflogen. »Rosenkränze des Rechtsgehorsams« war die erste Formulierung, die mir dazu eingefallen ist, aber es trifft nicht auf alle zu.
                                Lebe Deine Albträume und irre umher

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                                • Werner Hohn
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                                  Liebt das Forum
                                  • 05.08.2005
                                  • 10872
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                                  #56
                                  AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                  Eine Frage, die auch nicht ganz zum Thema passt, doch immerhin näher dran ist.

                                  Wer hat dann schon mal Ärger mit der Justiz bekommen weil er/sie in Wald, Feld und Flur eine Nacht im Zelt oder Biwak gepennt hat?

                                  Ich noch nie, obwohl ich schon mehrfach Besuch hatte. Mehr als die Auffordung kein Feuer zu machen und keinen Müll zu hinterlassen, musste ich mir nie anhören. Aus diesem Grund werde ich weiterhin ohne GG und BGB im Rucksack im Wald pennen.
                                  Zuletzt geändert von Werner Hohn; 02.08.2013, 14:15.
                                  .

                                  Kommentar


                                  • rotfuxx
                                    Erfahren
                                    • 28.06.2009
                                    • 197
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                                    #57
                                    Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

                                    Das wäre auch nicht UL. Außer natürlich Du lässt Dir Art. 11 tätowieren.

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
                                      • 13373
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                                      #58
                                      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                      Stefan ist ja kein Ideologe, sondern ein ganz schlauer Pragmatiker, der mit seinem bürgerlichen Hausstand (Einbauküche) durch die Gegend fährt und u.a. vom Reisejournalismus lebt.
                                      Sehe ich anders. Er ist jung in die Pleite geschlittert und macht aus der Not eine Tugend. Der larmoryant-anklagende Ton läßt erahnen, daß das Scheitern so freiwillig nicht war und wohl auch nicht gefällt. Wie immer ein Erfolg den persönlichen Fähigkeiten zugeschrieben wird, beruht ein Scheitern auf dem Verschulden der Gesellschaft und den Verhältnissen. Zur Zeit ergeht er sich in Fatalismus und tut sich leid. Aber er ist jung, 23 Jahre alt. Er hat noch viel Zeit, von seinen jetzigen Erfahrungen zu profitieren. Das meinte ich mit zu jung, die Memoiren zu schreiben. Vielleicht ist er eines Tages Vorstandsvorsitzender bei der Deutschen Bank?
                                      Gruß Ditschi

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                                      • Ingwer
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                                        • 28.09.2011
                                        • 3237
                                        • Privat

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                                        #59
                                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Sehe ich anders. Er ist jung in die Pleite geschlittert und macht aus der Not eine Tugend. Der larmoryant-anklagende Ton läßt erahnen, daß das Scheitern so freiwillig nicht war und wohl auch nicht gefällt. Wie immer ein Erfolg den persönlichen Fähigkeiten zugeschrieben wird, beruht ein Scheitern auf dem Verschulden der Gesellschaft und den Verhältnissen. Zur Zeit ergeht er sich in Fatalismus und tut sich leid. Aber er ist jung, 23 Jahre alt. Er hat noch viel Zeit, von seinen jetzigen Erfahrungen zu profitieren. Das meinte ich mit zu jung, die Memoiren zu schreiben. Vielleicht ist er eines Tages Vorstandsvorsitzender bei der Deutschen Bank?
                                        Gruß Ditschi
                                        Nein, aber bei der Allianz wird er bestimmt gerne von Michael Diekmann aufgenommen.

                                        OT: Er ist 32, nicht 23.

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                                        • Ditschi
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                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
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                                          • Meine Reisen

                                          #60
                                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                          OT: Er ist 32, nicht 23.
                                          OT: Oh, echt? Ja, im blog steht Jahrgang 80. Entschuldigung, ein freudscher Verleser. Das klang noch so jung.
                                          Ditschi

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