AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel
Ich bin eine wenig schockiert wie leicht hier eine Einschraenkung eines Grundrechts von beiden Seiten fuer moeglich gehalten wird.
Ein Grundrecht darf nur eingeschraenkt werden wenn dies im Grundgesetz festgelegt ist und wenn das entsprechende Gesetz explizit auf das eingeschraenkte Grundrecht verweist. Wenn ein Zeltverbot ein Grundrecht einschraenkte waere es also ungueltig und man konnte dagegen Klagen.
Eine statistische Aussage ueber den Prozentsatz der erfolgreichen Klagen ist natuerlich fuer den Einzelfall komplett unerheblich.
Aber die Frage ist offensichtlich, was Freizuegigkeit eigentlich bedeutet. Kann ich mich aufhalten wo ich will oder kann ich zwischen moeglichen Aufenthaltsorten waehlen? Die erste Interpretation erlaubt mir mich bei irgendjemandem in den Garten zu stellen. Die zweite erlaubt mir zwischen den oeffentlich zugaenglichen Plaetzen zu waehlen. Es sollte klar sein welche Interpretation der Intention des Grundgesetzes entspricht. Entsprechend darf ich zwischen verschiedenen Wohnorten waehlen, aber nicht irgendeinen belieben Platz zu meinem Wohnort machen.
Ich bin eine wenig schockiert wie leicht hier eine Einschraenkung eines Grundrechts von beiden Seiten fuer moeglich gehalten wird.
Ein Grundrecht darf nur eingeschraenkt werden wenn dies im Grundgesetz festgelegt ist und wenn das entsprechende Gesetz explizit auf das eingeschraenkte Grundrecht verweist. Wenn ein Zeltverbot ein Grundrecht einschraenkte waere es also ungueltig und man konnte dagegen Klagen.
Eine statistische Aussage ueber den Prozentsatz der erfolgreichen Klagen ist natuerlich fuer den Einzelfall komplett unerheblich.
Aber die Frage ist offensichtlich, was Freizuegigkeit eigentlich bedeutet. Kann ich mich aufhalten wo ich will oder kann ich zwischen moeglichen Aufenthaltsorten waehlen? Die erste Interpretation erlaubt mir mich bei irgendjemandem in den Garten zu stellen. Die zweite erlaubt mir zwischen den oeffentlich zugaenglichen Plaetzen zu waehlen. Es sollte klar sein welche Interpretation der Intention des Grundgesetzes entspricht. Entsprechend darf ich zwischen verschiedenen Wohnorten waehlen, aber nicht irgendeinen belieben Platz zu meinem Wohnort machen.
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