Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

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  • Randonneur
    Alter Hase
    • 27.02.2007
    • 3373

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

    Ich bin eine wenig schockiert wie leicht hier eine Einschraenkung eines Grundrechts von beiden Seiten fuer moeglich gehalten wird.

    Ein Grundrecht darf nur eingeschraenkt werden wenn dies im Grundgesetz festgelegt ist und wenn das entsprechende Gesetz explizit auf das eingeschraenkte Grundrecht verweist. Wenn ein Zeltverbot ein Grundrecht einschraenkte waere es also ungueltig und man konnte dagegen Klagen.

    Eine statistische Aussage ueber den Prozentsatz der erfolgreichen Klagen ist natuerlich fuer den Einzelfall komplett unerheblich.

    Aber die Frage ist offensichtlich, was Freizuegigkeit eigentlich bedeutet. Kann ich mich aufhalten wo ich will oder kann ich zwischen moeglichen Aufenthaltsorten waehlen? Die erste Interpretation erlaubt mir mich bei irgendjemandem in den Garten zu stellen. Die zweite erlaubt mir zwischen den oeffentlich zugaenglichen Plaetzen zu waehlen. Es sollte klar sein welche Interpretation der Intention des Grundgesetzes entspricht. Entsprechend darf ich zwischen verschiedenen Wohnorten waehlen, aber nicht irgendeinen belieben Platz zu meinem Wohnort machen.
    Je suis Charlie

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    • rotfuxx
      Erfahren
      • 28.06.2009
      • 197
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

      Sorry, das Thema ist durch Stefans Sondersituation (Wohnwagenbenutzer, der sich ohne Erstwohnsitz auf das Grundrecht der Freizügigkeit beruft) abgespalten worden und dadurch sehr speziell.

      Für das Gros der Wildcamper ist das irrelevant. Da spielt eher die Rolle, ob es in Zukunft gelingen wird in den Ländern eine saubere Trennung zwischen legitimen Übernachten in nicht-geschützten Gebieten und illegetimen campieren zu ziehen. Das wäre schon ein großer Schritt für Langstreckenwanderer.

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      • Sheen
        Erfahren
        • 07.09.2011
        • 196
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

        Eigentlich will ich mich hier nicht wirklich einmischen, aber bereits der Threadtitel begünstigt eine Diskussion, die so gar nicht geht.

        Grundrechte, insbesondere also auch Art. 11 sind (überwiegend) Abwehrrechte und keine "Leistungsrechte". Sich die Frage zu stellen, ob Art. 11 zum wildzelten "berechtigt" ist schlicht falsch. Ich kann mich dagegen wehren, wenn der Staat mir vorschreibt, wo ich mich aufhalten / meinen Wohnsitz nehmen soll. Es bietet keinen Anspruch darauf, das ich mich überall aufhalten kann/wohnen darf bzw. mir der Staat sogar eine Wohnung stellen MUSS. Letzteres kann man nicht auf das "Abwehrrecht" aus Art. 11 stützen.

        Fachlich ausgedrückt ist meiner bescheidenen Meinung nach der Schutzbereich des Art. 11 GG für die hier im Threadtitel genannte Frage nicht mal im Ansatz eröffnet. Das gilt auch für die weitergehende Wohnmobilfrage. Zelte und andere Behausungen haben schon mal überhaupt nichts mit Art. 11 zu tun.

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        • Bandog
          Erfahren
          • 21.02.2012
          • 224
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          Hallo,

          Ich für meinen Teil sprach von nomadischem leben, sprich dem ständigen Wechsel des Aufenthaltsortes. Ich spreche (oder meine) nicht, dass Besetzen eines Grundstückes. Ich meine auch nicht das ich das Recht hätte (oder haben sollte), in speziellen geschützten Biotopen zu campieren.

          Mir geht es ausschließlich um das Recht frei durch das Land zu ziehen (sprich Freizügigkeit) und unterwegs für 1 bis 2 Nächte an einem Ort der weder Umfriedet noch ein spezielles Schutzgebiet, noch der Vorgarten von jemanden ist, zu übernachten um dann weiter zu ziehen.

          Welche "Gefahr" oder "Zumutung" für die Allgemeinheit geht den in einem solchen Fall von mir aus? Welche Rechtfertigung oder Begründung ist den gegeben, mir diese Freiheit zu verbieten? Oder besser gesagt, mir durch alle möglichen Gesetze und Sanktionen das Leben schwer zu machen?

          Wenn man sich die ganzen Gesetze und Maßnahmen gegen Fahrende ansieht, dann reicht dies bis ins frühe Mittelalter zurück. Unter dem Nazi Regime fand nur der bisherige Höhepunkt der Diskriminierung und Verfolgung statt. Leider hat sich bis jetzt zumindest in Deutschland nicht sehr viel getan! Eigentlich hat sich in der gesamten EU nichts getan. Das es auch anders geht, sieht man z.B. an der Schweiz.

          Und wenn ich lese, das nicht seshafte eine Art GPS mit sich führen sollten, dass permanent den Aufenthaltsort an die Behörden übermittelt, dann muss ich unweigerlich an diese elektronischen Fussfesseln in den USA denken, die man dort Verbrechern verpasst.

          Wozu sollte dies notwendig sein? Oder vielleicht besser, wieso?

          Vielleicht weil Fahrende alles Diebe und Verbrecher sind? Weil sie Asoziale, Kleinkriminelle sind, weil man sie überwachen und kontrollierten muss? Warum nicht wieder(!) internieren?

          Solange ich niemandem schade, warum sollte ich nicht so Leben dürfen? Mal abgesehen vom Kontrollzwang des Staates und den Vorurteilen der "konservativen" Bevölkerung.;)

          LG

          Bandog




          Gesendet von meinem GT-S5360 mit Tapatalk 2

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          • Ingwer
            Alter Hase
            • 28.09.2011
            • 3237
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

            OT: Stefan hat hier mal berichtet wie sie einen nicht genehmigten Eisenbahnwagon in der Pampa zu einem "Wohnmobil" umgebaut hat.
            http://www.myhomeismycar.com/reisebe...and6/index.php
            Kreative Lösung um Probleme mit Behörden zu umgehen.

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            • Igelstroem
              Fuchs
              • 30.01.2013
              • 1991
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

              Zitat von rotfuxx Beitrag anzeigen
              Kurze Nachfrage. Ich kenne nur noch das Prinzip, dass man Erstwohnsitze ummeldet. Also beim Umzug in die neue Stadt, meldet man sich an und der alte Wohnsitz wird dadurch entweder abgemeldet oder Zweitwohnsitz. Nur Zweitwohnsitze kann man direkt abmelden. Dieses Verfahren sorgt also dafür, dass ich zu jedem Zeitpunkt einen meldefähigen Erstwohnsitz habe.

              Den Erstwohnsitz kann ich nur abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe (was viele unterlassen haben und für die größte Abweichung beim letzten Zensus verantwortlich war). Melde ich meinen Erstwohnsitz unter dem Vorwand eines Umzug ins Ausland ab, um dann doch in Deutschland (auf meiner Yacht, in meinem Wohnwagen oder was auch immer) zu verbleiben, ist das wahrscheinlich nicht rechtens.

              Man kann seinen Erstwohnsitz abmelden und sich »ohne festen Wohnsitz« melden, auch wenn man in Deutschland bleibt. Die Meldepflicht bleibt dadurch erfüllt. Man ist nicht verpflichtet, einen Wohnsitz und eine ladungsfähige Anschrift zu haben. Im Ausweis wird entsprechend auch keine Anschrift eingetragen.
              In der Bevölkerungsstatistik bleibt man in diesem Fall Bürger der Gemeinde, in der man seinen letzten Erstwohnsitz hatte (also dort, wo man sich »ohne festen Wohnsitz« gemeldet hat).

              Unter Umständen ist man sogar verpflichtet, es so zu machen. Wenn jemand sein Haus komplett vermietet, so dass er selbst dort nicht mehr wohnen kann (und auch nirgends sonst), ist er zur Abmeldung verpflichtet, weil sein bisheriger Wohnsitz andernfalls ein Scheinwohnsitz (mit vorgetäuschter ladungsfähiger Anschrift) wäre.

              Im Übrigen bin ich kein Jurist und entnehme dies alles nur dem Internet (wo man bei diesem Thema Kraut und Rüben erntet). Vielleicht könnte einer der anwesenden Juristen mal einen Rosenkranz zur aktuellen Rechtslage beten.


              Frage: Wie macht es denn German Tourist? Das steht doch bestimmt irgendwo.
              Lebe Deine Albträume und irre umher

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              • Randonneur
                Alter Hase
                • 27.02.2007
                • 3373

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                Zitat von Sheen Beitrag anzeigen
                ... Sich die Frage zu stellen, ob Art. 11 zum wildzelten "berechtigt" ist schlicht falsch. ...
                Wie kann denn die Frage falsch sein? Ein Denkverbot? Diese Frage darf man nicht stellen?

                Die von Stefan implizierte Antwort ist sicher falsch.
                Je suis Charlie

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                • rumtreiberin
                  Alter Hase
                  • 20.07.2007
                  • 3236

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                  @Sheen

                  Der Threadtitel ist von mir und dient vor allem dazu, eindeutig zwischen den beiden ursprünglich ineinander "verwurschtelten" Themen unterscheiden zu können - und dafür MUSSTEN an dieser Stelle die zentralen stichworte Wildzelten, Freizügigkeit, Grundrechte in den Titel rein, der dummerweise allerdings nicht unbegrenzt lang sein darf.

                  Den Titel habe ich dem ganzen gegeben, als ich die Diskussion um die Freizügigkeit im Sinne des §11 GG, aus der Stefan09 ein Recht zum mal hier mal da mal dort bleiben ableitet, von der eigentlich anfänglich völlig anders verlaufenen Wildzelten-Diskussion die sich aus der Gesetzesänderung in Brandenburg ergeben hatte, getrennt habe.

                  Insofern ist eine Diskussion über den Thread-Titel hier einfach nicht sinnvoll.

                  Die wirklich spannende Frage dürfte wohl sein, was nun eigentlich das Grundgesetz meint, wenn es den Begriff Freizügigkeit verwendet, und warum sich aus diesem dem Laien mißverständlichen Rechtsbegriff eben KEIN generelles Recht zum kampieren wo man gerade Lust hat ableiten läßt. Womit wir dann eindeutig eher in einer Staats- und Verfassungsrechts-Diskussion als in einer Diskussion um zulässige Übernachtungsplätze für Reisende aller Art im Spannungsfeld der diversen Gesetze und Verordnungen die dazu irgendetwas aussagen, sind.

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                  • Sheen
                    Erfahren
                    • 07.09.2011
                    • 196
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                    Ach ... Mensch, legt doch nicht alles auf die Goldwage, sonder greift auf meinen gesamten Post zurück.

                    Meine Formulierung mag missverständlich sein. Mir gehts auch nicht um das "Erstellen" des Threadtitels, oder Kritik daran, sondern schlicht darum, dass eine "jusristische" Diskussion strengen Regeln folgt. Die Ausgangslage, die diesen Thread prägt stellt Schritt Nr. 2 dar, ohne dass - was absolut notwendig ist - jemand bisher darüber nach gedacht hat, ob Schritt Nr. 1 dazu führt, dass man auch den zweiten Schritt machen kann.

                    Schritt 1 wäre die Frage danach, ob Art. 11 überhaupt etwas mit wildzelten (alles andere klammere ich aus, da es für mich nicht in dieses Forum gehört und eher politischer Natur ist) zu tun haben könnte. Dies - das ist meine Meinung, auch wenn ich mir absolut sicher bin - ist nicht der Fall. Mir geht es darum, das bereits vor einer Diskussion um die Bedeutung "Freizügigkeit" erst geklärt sein muss, ob dieses Grundrecht auf solche Fragen anzuwenden ist. Ich will hier niemanden daran hindern, Gedankenexperimente durchzuführen, oder "nachzudenken", sondern darauf hinweisen, dass man nur zu einem Ergebnis kommen kann, wenn man am Anfang beginnt und nicht mitten drin.

                    Denn wenn man die Hypothese aufstellt, dass Art. 11 grundsätzlich auf solche Fälle anwendbar wäre, dann kommt man zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Für mich ist sowas Zeitverschwendung, wenn auch dieser (meine Meinung) Fehler bei der Herangehensweise selbst von gestandenen Juristen gemacht wird.

                    Es gibt nur sehr selten Streitfälle, bei denen Art. 11 überhaupt eine Rolle spielt - was nach meiner Meinung auch daran liegt, dass die Freizügigkeit in Deutschland gewahrt ist. Das sind Dinge wie: Vorschrift, wo ein Notar zu wohnen hat, damit er in seinem Bezirk tätig sein darf.

                    Art. 11 verbietet dem Staat, dem einzelnen vorzuschreiben, wo er zu Wohnen hat, wo er sich aufhalten soll. Ausnahmen davon bestehen nur in den in Art. 11 genannten Fällen - und nach meiner und der Meinung vieler anderen - und nur beim Vorliegen dieser. Es verbietet dem Staat aber nicht, zu erklären, wo man NICHT wohnen/sich aufhalten darf. Das müsste aber in Art. 11 verankert sein, wenn man darüber diskutieren will, ob wildzelten unter den Anwendungsbereich fällt. Schritt 1.

                    Das war und ist mein ganzes Anliegen. Unter dieser "Meinung" ist es wiederum meiner Ansicht nach "juristisch" falsch, Schritt 2 vor Schritt 1 zu machen. Aber es liegt mir absolut fern, die Erstellung von Threadtiteln zu kritisieren oder Denkverbote zu erteilen. Aber ich bleibe dabei, dass es "nach meiner Meinung" sinnlos ist, über die Bedeutung von Freizügigkeit im hier geposteten Zusammenhang zu diskutieren, wenn der "Fall" schon vorher vorbei ist.

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                    • rotfuxx
                      Erfahren
                      • 28.06.2009
                      • 197
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

                      Sheen, ich denke Du hast es auf den Punkt gebracht.

                      Kommentar


                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13373
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                        Zitat Ditschi Alle anderen Gesetze, die mit der Freizügigkeit nichts zu tun haben und aus anderen Gründen das gesellschaftliche Miteinander regeln, folglich die Freizügigkeit nicht tangieren, sind natürlich beachtlich. Ihnen steht Art. 11 nicht entgegen.
                        Zitat sheen:Schritt 1 wäre die Frage danach, ob Art. 11 überhaupt etwas mit wildzelten (alles andere klammere ich aus, da es für mich nicht in dieses Forum gehört und eher politischer Natur ist) zu tun haben könnte. Dies - das ist meine Meinung, auch wenn ich mir absolut sicher bin - ist nicht der Fall.
                        Wenn wir nicht um Worte klauben wollen, sind wir uns einig. Freizügikeit bedeutet, seinen Wohnort oder Aufenthalt frei zu wählen oder es zu lassen. Wie hier schon richtig ausgeführt wurde , muß aber der Ort, an dem ich mich konkret aufzuhalten gedenke, nach den allgemeinen Gesetzen für die Art der Nutzung auch frei zugänglich sein. So auch die Kommentierung, soweit ich sie im net nachgelesen habe. Ich denke, einfacher kann man es nicht sagen.

                        Was ich jetzt sage, richtet sich nicht gegen stefan09. Der junge Mann ist erst 23. Zu früh, die Memoiren zu schreiben.
                        Sein trotziger post war aber Auslöser für den abgetrennten thread.

                        Die Leute mit dem Grundgesetz unterm Arm gibt es tatsächlich. Ich habe und hatte oft mit ihnen zu tun. Was hat es damit auf sich?
                        Dem A wird ein Darlehen gekündigt und er muß jetzt Geld zurückzahlen, das er nicht hat. Der Sachverhalt ist unstrittig, ebenso der Rückzahlungsanspruch aus § 488 BGB. Was bleibt ? Er kommt mit dem Grundgesetz. Das BGB bringt er nicht mit.
                        Er weiß, in den Niederungen der einfachen Gesetze wird er ausgezählt. Folglich ist nicht nur § 488 BGB verfassungswidrig, sondern gleich das ganze Machwerk BGB. Bürgerlich. Sagt doch alles. Nein, die Zumutung, Geld zurückzuzahlen, beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und verstößt gegen Art. 2 GG. Jetzt kann man nach seiner Meinung argumentieren. Je abgehobener und abstrakter das Vorbringen, desto schwieriger, es zu widerlegen. Der querulatorische Strohhalm der Verzweiflung. Widerlege mal jemandem, daß er ohne Geld nicht in der Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt ist. Der dezente Hinweis, daß die einfachen Gesetze Teil der Verfassungmäßigen Ordnung sind, verhallt ungehört. Alltagsarbeit.

                        Gruß Ditschi

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                        • krupp
                          Fuchs
                          • 11.05.2010
                          • 1466
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                          Ich zitiere mal unseren Finanzminister Schäuble:

                          "...
                          Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen..."
                          (18.11.2011 auf dem European Banking Congress)

                          Weiter lässt er sich dort auch darüber aus das ohnehin Nationalstaaten ein Relikt der Vergangenheit sind ect pp.
                          Wer es genauer wissen möchte, kann selber googeln.

                          ---

                          Es gibt auch weitere Beispiele, auch ganz aktuelle (Nsa, Prism usw),
                          wenn nicht mal unserer Regierung (eig Volksvertreter) die Grundrechte oder gar die Verfassung ernst nimmt...
                          wenn wir nicht einmal ein souveräner Staat sind,
                          welchen Wert hat dann eine Verfassung,
                          ein Grundgesetz, ja überhaupt irgendein Gesetz ?

                          Und so hoch muss man eigentlich auch nicht greifen, denn einen Gleichheitsgrundsatz,
                          nämlich das alle vor dem Gesetz gleich sind, den haben wir hier auch schon lange verloren.
                          Auf dem Papier mag es evt heissen "unter Abwägung aller Interessen" aber wir wissen es doch alle...
                          ausschlaggebend sind wirtschaftliche Interessen und Lobbyarbeit.
                          Und da wird möglicherweisse durchaus mal jemand zu einer emfindlichen Geldbuße verdonnert weil er
                          wild zeltet, aber 1 jahr später prügelt man dann an der selben stelle eine Autobahn, Ice Strecke, Flughafen , Bahnhof, Akw, Endlager durch.

                          Als würde es in diesem Land jemanden interessieren was in irgendeinem Gesetzbuch steht.


                          Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

                          Kommentar


                          • cast
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 02.09.2008
                            • 19462
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                            Als würde es in diesem Land jemanden interessieren was in irgendeinem Gesetzbuch steht.
                            Ort: halle/s
                            Bist du gebürtig aus Neufünfland?

                            Dann solltest du vielleicht mal drüber nachdenken, was du so für einen Schxxx von dir gibst.
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

                            Kommentar


                            • krupp
                              Fuchs
                              • 11.05.2010
                              • 1466
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                              edit

                              was hat das mit meiner Herkunft zu tun ?
                              Zuletzt geändert von krupp; 01.08.2013, 19:46.
                              Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

                              Kommentar


                              • krupp
                                Fuchs
                                • 11.05.2010
                                • 1466
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                                #35
                                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                http://www.youtube.com/watch?v=YWfy63Wmdlw
                                Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                • Stefan09
                                  Anfänger im Forum
                                  • 18.06.2012
                                  • 41
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                                  #36
                                  AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                  Oh man, da hab ich ja was losgetreten :-)
                                  Als „Verursacher“ dieser Diskussion in der ich ja doch recht häufig persönlich angesprochen werde, denke ich dass es einfach der Höfflichkeit gebührt noch einmal auf das gesagte einzugehen.
                                  Zunächst einmal möchte ich die Umsichtige und gut gekennzeichnete Moderation loben! So oder so ähnlich hätte ich es wahrscheinlich auch gemacht. In dem Ursprungsthema ging es ja darum Gesetzestexte so zu sortieren das sie den wandernden Wildcamper darüber aufklären was erlaubt und was verboten ist.
                                  Als ich dieses Posting las konnte ich einfach nicht anders als meine Gesetzesinterpretation niederzuschreiben. Sie entspricht meiner persönlichen Überzeugung, da ändern auch die kritischen Kommentare nichts dran. Dass die deutschen Gerichte das anders sehen, das weiß ich, aber die Diskussion die hier entstanden ist zeigt mir einmal mehr das meine Denkweise durchaus diskussionswürdig ist.
                                  Da hier sehr viel gesagt wurde, möchte ich im weiteren Verlauf dieser Antwort gerne den Zitatstiel nutzen.

                                  Zitat von Bandog
                                  Zitat von Moltebaer
                                  Stichwort Waldbrandgefahr.
                                  Blick ich nicht! Ich lege mich also mit meinem Biwaksack in den Wald, und deshalb fängt der Wald an zu brennen?? Also so "heiß" bin ich auch wieder nicht.
                                  Blicke ich auch nicht. Wir reden von Zelten, Campen, Biwakieren. Feuer, Dreck zurücklassen, sich daneben Benehmen, so Dinge stehen auf einem andren Blatt und gehören separat diskutiert.

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Die Grundrechte sind keine allgemeine Gesetze, aus denen konkrete Verhaltensweisen abgeleitet werden können. Vielmehr dürfen die allgemeinen Gesetze (z.B. ein Naturschutzgesetz) die Grundrechte nicht verletzen. Dabei ist nicht jede Einschränkung eines Grundrechts sofort eine Verletzung, da zum einen das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigt werden muss als auch die Grundrechte selber konträr zueinander stehen
                                  Richtig, allgemeine Gesetze dürfen die Grundrechte nicht verletzen. Jetzt erkläre mir bitte welche Schäden bzw. welche Nachteile die Allgemeinheit daraus hat wenn ich irgendwo mein Zelt aufbaue oder meinen Wagen parke und darin nächtige.
                                  Der Naturschutz wurde in der Diskussion ja oft genannt. Mir ist es nicht ganz schlüssig welchen Schaden die Natur aus einem aufgebauten Zelt nimmt. Oder aus einem geparkten Wohnmobil. Der Zeltboden drückt ein paar Grashalme platt, das ist wohl war. Aber bitte, betrachten wir die Sache global. Was ist besser für die Natur? 3 Plattgedrückte Grashalme oder die Emissionen die durch den Rohstoffverbrauch entstanden wären wenn ich als Daheimgebliebner das Fernsehgerät angeschaltet hätte.
                                  Als Homo Sapiens bin ich ein Teil der Natur. Ich kann nicht verstehen weshalb ich die Natur durch meine blose Anwesenheit schädige.

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Der von Dir zitierte Grundrechtsartikel wird durch die Pflicht eines meldefähigen Erstwohnsitzes nicht verletzt. Du genießt Freizügigkeit hinsichtlich der Wahl Deines Wohn- und Aufenhaltsorts, aber dies muss ein meldefähiger Wohnsitz sein. Bis auf wenige Ausnahmen, die sonst in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt wären, sind meldefähige Wohnsitze in Deutschland feste Wohnsitze.Diese Einschränkung der grundrechtlichen Freizügigkeit ist im Sinne der Allgemeinheit sinnvoll (z.B. Gerichtsbarkeit, Wahlrecht und Steuerrecht).
                                  Irrtum! Es gibt in Deutschland keine Pflicht einen meldefähigen Wohnsitz zu haben. Ganz so schlimm ist das Land dann auch wieder nicht. Als offizieller OFW´ler können sie dich zwar jederzeit und grundlos bis zu 24 Stunde einsperren (von solchen Erlebnissen spreche ich übrigens wenn ich von politischer Verfolgung rede. Nicht von einem Strafzettel! Eher mehr davon das die Herren von der Polizei nachts um 3 Beulen mit ihren Gummiknüppel in meine Türe schlagen und ich am nächsten morgen in einer Ausnüchterungszelle aufwache)
                                  Erst wenn sie dich länger als 24 Stunden inhaftieren wollen brauchen sie einen richterlichen Haftbefehl.
                                  Du darfst zwar OFW sein, aber dann bist du das Freiwild der Obrigkeit.

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Bist Du nicht in der Lage einen festen Wohnsitz zu bezahlen, kannst Du staatliche Hilfen (Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe) beantragen beantragen, wobei allerdings auch der Umzug in eine günstigere Wohnung verfügt werden kann.
                                  … und was ist wenn ich keine Wohnung will? Es gibt noch ein tolles Grundgesetz. Nämlich Artikel 2:

                                  Zitat von Grundgesetzt der BRD
                                  Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung/Leben/körperliche Unversehrtheit/Freiheit der Person

                                  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

                                  (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
                                  Und ich möchte mich bitte dahingehend entfalten in einem Fahrzeug zu wohnen. Der wandernde Naturliebhaber der eine Nacht (oder auch mehrer) in seinem Zelt verbringen mag, der tut nichts anderes als seine Persönlichkeit zu entfalten.
                                  Und jetzt erkläre mir jemand wessen Rechte ich beim schlafen im Wald (oder eben in einem KFZ) verletze!
                                  Hier hätten wir dann auch die Antwort warum ich das Zelt nicht bei Frau Meier im Garten aufstellen kann. Nämlich weil das der Garten von Frau Meier ist und ich ihre Rechte verletze wenn ich es dort aufbaue. Aber ein Auto auf einem Parkplatz der zum parken vorgesehen ist, bzw. ein Zelt im Wald wessen rechte verletzt das? Die der platt gedrückten Grashalme?
                                  Oder verstößt schlaffen in Kraftfahrzeugen bzw. im Wald oder auf Feld und Flur gegen die Sitte oder die Verfassungsmäßige Ordnung?
                                  Ist es nicht vielmehr so das weiterreichende Gesetze die mir ein solches Handeln untersagen die verfassungsmäßige Ordnung aushebeln und somit als illegal anzusehen sind?
                                  Ich denke schon!

                                  Zitat von "rotfuxx
                                  Mir wäre kein Verfassungsgerichtsurteil bekannt, dass Deine Interpretation der Freizügigkeit stützt (Kurzform: Überall mit einem Wohnmobil ohne feste Adresse campieren). Du kannst gerne eine Verfassungsklage gegen das Meldewesen und die daraus folgenden Anforderungen an Deinen Wohnsitz anstregen, aber ich glaube da dürftest Du wenig Chance haben, überhaupt angenommen zu werden.
                                  Nein, da hätte ich keine Chance. Immerhin darf ich heutzutage den Versuch unternehmen eine Klage einzureichen. Vor noch nicht all zu langer Zeit wäre ich gleich im Konzentrationslager gelandet.
                                  Rotfuxx, du schreibst selber:

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Natürlich ist Recht stets im Fluss. Vor einigen Jahrzehnten stand Sex unter Männern noch unter Strafe, jetzt ist die Diskriminierung homosexueller Paare sogar im Steuerrecht gefallen. Dies wurde gerade durch erfolgreiche Verfassungsbeschwerden einzelner Personen vorangetrieben.
                                  Und ich hinterfrage ob geltendes Recht nicht eventuell doch Unrecht ist. Und um so mehr ich darüber nachdenke, um so mehr festigt sich meine Überzeugung das es das ist!
                                  Deshalb stimmt es mich ein wenig traurig dass wir nicht alle an einem Strang ziehen. Wisst ihr, im Grunde juckt mich das einen Dreck ob schlafen im Zelt erlaubt ist oder nicht. Ich schlafe in einem Auto. Und wenn ich doch mal in einem Zelt schlafe, dann tue ich das an Orten an denen ich nicht erwischt werde. Von daher ist mir die Gesetzeslage völlig Gleichgültig. Dennoch empfinde ich ein Gesetz das das Nächtigen oder auch wohnen in einem zelt verbietet als Verfassungswidrige Unverschämtheit und solidarisiere mich mit jedem der diesbezüglich in eine Konfliktsituation gerät. Dabei ist es mir einerlei ob ich mich, wie hier mit naturverbundenen Wandersleuten solidarisiere oder mit einem obdachlosen Berber der mal wieder von unsrer Staatsgewalt aus einer Tiefgarage geprügelt wird. Klar gehört die Tiefgarage nicht ihm und im Grunde könnte wir … Aber wen stört er schon wenn er nix kaputt macht und zum Pinkeln vor die Türe geht?

                                  Zitat von ingwer
                                  Meist steckt dahinter ein Gedanke: Wenn da einer mit seinem Wagen kommt, kommen auch noch weitere. Ist ersteinmal die eine Wagenburg etabliert, animiert das weitere Wagenburgen in die Kommune zu kommen und Flächen einzufordern. Dagegen gibt es politische wie ideologische Vorbehalte. Aber das hat nichts mit politischer Verfolgung zu tun.
                                  Ideologische Vorbehalte haben also nichts mit politischer Verfolgung zu tun. Ah ha, wieder was gelernt!
                                  Wenn es eine breite Menschenmasse gibt die ihre Persönlichkeit dahingehend entfalten will in einem Fahrzeug zu wohnen, dann brauchen wir Flächen damit diese breite Menschenmasse sich dahingehend entfalten kann. Selbstverständlich müssen diese Menschen eine angemessene Miete für diese Fläche bezahlen. Das muss ja jeder Wohnungsmieter auch. Aber wir brauchen Flächen für diese Menschen wenn sie so leben wollen.
                                  Aber dagegen gibt es ja politische wie ideologische Vorbehalte die selbstverständlich keine politische Verfolgung Andersdenkender beinhalten. Es sind schließlich nur Vorbehalte gegen eine Menschengruppe aus denen resultiert das dieser Menschengruppe ein leben verwährt wird wie sie es sich wünscht.

                                  Zitat von Ditschi
                                  @ stefan09, Deine persönliche Interpretation des Begriffes Freizügigkeit halte ich für eine bewußte und grotestke Fehlinterpretation.
                                  Ich nicht, siehe oben. Und das ich das richtig erläutert habe, das sagst du ja selber.

                                  Zitat von Ditschi
                                  Du erkennst an, daß Du dein Zelt "natürlich" nicht in Lieschen Müllers Vorgarten stellen darfst.
                                  Du erkennst an, daß Du Dein Wohnmobil nicht vor die Feuerwehrausfahrt stellen darfst.
                                  Warum erkennst Du das an? Tangieren nicht beide Verbote auch Deinen weiten Begriff von Freizügigkeit?
                                  Ich erkenne das an weil ich durch ein solches Handeln eindeutig die Grundrechte anderer Menschen verletze.

                                  Zitat von Ditschi
                                  Warum erkennt Du dann nicht auch an, daß Du dein Zelt aus Naturschutzgründen nicht mitten in die Landschaft stellen darfst?
                                  Weil ich nicht einsehen kann das der Natur ein Schaden durch mein Zelt zugefügt wird.

                                  Zitat von Ditschi
                                  Du suchst es Dir aus, welche Normen Dir gefallen und Deine Zustimmung finden, und welche Dir persönlich im Wege stehen.
                                  Nein, ich benutze meinen Verstand und hinterfrage gültige Normen.

                                  Zitat von Ditschi
                                  Mein Tipp: stelle Dein Wohnmobil mitten ins Naturschutzgebiet, fechte den Bußgelbescheid bis zur Rechtskraft aus und lege dann Verfassungsbeschwerde ein: das Verbot, im Naturschutzgebiet zu Campen, verletzte Dein Grundrecht aus Art 11 GG.
                                  Wird das Bundesverfassungsgericht Deine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen? Was glaubst Du?
                                  Ich hätte keine Chance.
                                  Aber … Gegenfrage: Der Flüchtling der Anno 1970 über eine Mauer in Berlin geklettert ist und der von einem wachhabenden Soldaten der DDR zum Krüppel geschossen wurde, was glaubst du welche Chance der in einem Prozess gehabt hätte? Welche Chance hätte wohl Edward Snowden heute wenn er in den USA vor Gericht stehen würde?
                                  Mit ist klar welche Chancen ich habe. Aber ich hinterfrage ob diese Rechtssprechung richtig ist.

                                  Zitat von cast
                                  und in welchem Land missachtest du nun geltende Gesetze und bastelst dir deine eigene Rechtfertigung?
                                  Zitat von Marahbal
                                  OT: Wo best Du denn heute? Es würde mich ja schon mal interessieren, wo es rechtstaatlich denn besser läuft als bei uns... vielleicht folge ich Dir dann ...
                                  In den Skandinavischen Ländern gibt es das so genante „Jedermansrecht“. Es erlaubt das freie Campieren ausdrücklich wenn ich einen Abstand von XY vielen Metern zu einem bewohnten Gebäude einhalte. Wenn ich in einem dieser Länder wäre bräuchte ich mir keine „Rechtfertigungen basteln“ sondern das was ich täte ginge konform mit den Gesetzen des Landes.
                                  Jetzt kann natürlich jemand erwidern dass die Skandinavischen Länder unterentwickelte Staaten mit anarchistischen Charakter sind. Ich würde eher sagen dass sie diesbezüglich eine andere, eine bessere Rechtssprechung haben und ihren Bewohnern so wie ihren Besuchern mehr Freiheiten einräumen.
                                  Es ist völlig unerheblich wo ich bin. Fakt ist das sich meine Situation gewandelt hat. In meiner Heimatstadt, da war ich der asoziale Penner in dem Auto. Heute bin ich im Ausland und somit bin ich Tourist der Devisen in das Land bringt.

                                  Zitat von Marahbal
                                  ... und genau da fängt es spätestens an falsch zu werden. Lebensunterhalt ist nämlich ungleich Lebensgrundlage.
                                  Den Unterschied musst du mir erklären.

                                  Zitat von Marahbal
                                  Und der Allgemeinheit entstehen durch Deinen Aufenthalt im (N)Irgendwo - nach geltener Rechtsauffassung in Deutschland, die m.E. übrigens auch aus Sicht der Nachhaltigkeit und generell ökologischer Überlegungen völlig richtig ist - Belastungen die qualifizierbar und quantifizierbar sind.
                                  Qualifizierbare und quantifizierbare Belastungen. A ha! Welche den?

                                  Zitat von Marahbal
                                  Dass auch durch andere Handlungen, die rechtlich in der BRD nicht beanstandet werden, der Allgemeinheit Lasten im gleichen räumlichen wie gedanklichen Umfeld auferlegt werden, ist dabei völlig belanglos, denn das ist eben die Freiheit des Souveräns (des Volkes), sich seinen Rechtsrahmen selbst zu schaffen. Und das funktioniert in Deutschland, auch wenn es dem einen oder anderen nicht passt, zum Glück über eine repräsentative und parlamentarische Demokratie.
                                  Repräsentative und parlamentarische Demokratie. Ja, das ist der offizielle Name unsrer Regierungsform. Ich würde sie eher „demokratische Diktatur“ oder diktatorische Demokratie“ nennen.
                                  Welche wirklich demokratischen Eigenschaften sind den in der deutschen Regierungsform vorhanden?
                                  Wir dürfen alle 4 Jahre abstimmen wer innerhalb der nächsten 4 Jahre das Diktat über uns ausübt. Wiedervereinigung, Euro, Kampeinsätze, Autobahnbau … Mich hat nie einer gefragt. Ich kann immer nur entscheiden: „CDU oder SPD“ Klar, die Parteien haben Wahlprogramme aber nach der Wahl giebt es Koalitionsverhandlungen und dann wird ein Punkt aus dem einen Parteiprogramm genommen und einer aus dem anderen. Und überhaupt fallen während einer Legislaturperiode so viele Entscheidungen an die nicht abzusehen waren und die dann einfach von Entscheidungsträgern bestimmt werden das ich den demokratischen Grundgedanken in unsrem Land kaum erkennen kann.
                                  Und wenn das Volk seine Meinung sagt … Castor, Stuttgart21, G8, blockupy … soll ich noch mehr Stichpunkte anführen in denen der deutsche Volkswille mit Polizeistiefeln niedergetreten wird? Nein, das kann ich so nicht sagen, das wäre falsch. Ob diese Demonstranten den deutschen Volkswillen vertreten, das können wir erst nach einer Volksabstimmung wissen. Vielleicht ist es nur eine große Masse von Menschen die gegen etwas ist aber die Mehrheit der Bevölkerung ist dennoch bereit das Risiko zu tragen das sich Katastrophen wie Chernobyl oder Fokushima wiederholen. Was ich aber sagen kann, das ist das das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit mit Polizeistiefeln niedergetreten wird.
                                  Wenn der türkische Ministerpräsident Erduan seine Prügelknaben in den Taximpark schickt, dann ist die deutsche Medienwelt durchaus in der Lage darüber kritisch zu berichten. In einem solchen Fall wird sogar im deutschen TV von Polizeigewalt gesprochen. Wenn aber das Gleiche in Deutschland passiert, dann waren es grundsätzlich gewaltbereite Demonstranten die zur Raison gebracht werden mussten.

                                  Zitat von Marahbal
                                  D.h. es kann durchaus passieren, dass wir in Deutschland irgendwann mehrheitlich der Meinung sind, freies Campieren ist gestattet.
                                  Nein, kann es nicht. Weil die Mehrheit in Deutschland erst gar nicht nach ihrer Meinung gefragt wird. Siehe oben. Du verwechselst hier Deutschland mit der Schweiz!

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Du sagst selber, dass das kurzfristige Verweilen im öffentlichen Raum statthaft wäre. Beim Wohnen geht es aber um eine langfristige Nutzung öffentlichen Raums für private Belange. Jedes Kleiderrondell, das auf einem Gehweg steht, muss Nutzungsentgelte an die Allgemeinheit zahlen. Jeder Café-Stuhl auf einem öffentlichen Platz muss bezahlt sein. Und dauerparkende Werbeanhänger bekommen je nach kommunaler Ordnung einen Bescheid. Die Nutzung öffentlichen Raums ist mitnichten komplett frei, insbesondere wenn es um private kommerzielle oder geldwerte Nutzung geht.
                                  Das stimmt rotfuxx und das ist ja auch gut so. Im Falle des „wohnens in einem Wagen“ schaut das aber anders aus.
                                  Schau, das Kleiderrondell oder die Cafehausbestuhlung, die stehen an einem Ort an dem normalerweise nix steht. Die stehen einfach so im öffentlichen Raum. Zugegeben, das tut das Fahrzeug eines Wagenbewohners auch. Aber anders als der Besitzer des Kleiderrondells hat der Besitzer des Wohnmobils schon Steuern für dieses Fahrzeug bezahlt. Als versteuertes und versichertes Fahrzeug hat sich der Fahrzeugeigentümer somit das Recht gesichert sein Fahrzeug auf jeder Parkfläche abzustellen. Und zwar so lange wie er möchte. Ich darf meine Karre parken, überall dort wo es nicht verboten ist. Und jetzt kommt die deutsche Gesetzgebung und bevormundet mich was ich innerhalb meines Eigentums, also meinem Wagen, darf und was ich dort nicht darf. Ich darf den da parken, solange ich will. Ich darf aber nicht darin nächtigen.
                                  Bitte, es muss mich doch irgendjemand verstehen wenn ich sage: Das ist Unrecht!
                                  Da steht ein Auto, das ist ganz legal. Nur wenn ich mich in diesem Auto aufhalte, dann wird es illegal. Das ich eins auf den Sack bekomme wenn ich dort alles zumülle oder mein Abwasser hinter den nächsten Baum kippe, das ist klar. Aber wenn ich das nicht tue meine Umgebung sauber halte und mit meinem Wagen regelmäßig zu einer Entsorgungsstation fahre um mein Abwasser los zu werden, dann kann ich einfach nicht erkennen warum parken legal, und im geparkten Wagen schlafen illegal ist.
                                  Ich erspare es mir auf den Rest deiner Worte in dem Posting einzugehen aus welchem ich obiges Zitat entnommen habe da ich glaube das bereits an vorheriger Stelle getan zu haben. Und nein, um mein Leben musste ich nicht fürchten. Ich wurde nur Zwangsenteignet, inhaftiert, verprügelt und musste Haus bzw. Wagendurchsuchungen über mich ergehen lassen. Das sind so die Dinge die einem in einem Rechtsstaat widerfahren wenn man von der Norm abweichend lebt und die ich, so deine Worte nicht mit dem Nazi Regim assoziieren darf.

                                  Zitat von Igelstroem
                                  (1) Es ist durchaus erlaubt, sich von seinem bisherigen festen Wohnsitz abzumelden und »ohne festen Wohnsitz« z.B. mit einer Yacht, einem Wohnmobil oder zu Fuß unterwegs zu sein. (Sondernutzungsrechte aller Art an öffentlich zugänglichen Flächen aller Art folgen daraus aber nicht.)
                                  Richtig, so schaut die Rechtslage offiziell aus.

                                  Zitat von rotfuxx
                                  Als Gedankenexperiment könnte man sich vorstellen, wie bei Privatpersonen mit mobilen Erstwohnsitzen den Anforderungen eines festen Wohnsitzes Genüge getan wäre, um meldefähig zu sein. Als vorladungsfähige "Adresse" könnte ein permanent übermitteltes GPS-Signal des Zelts oder Wohnmobils dienen. Als Zustelladresse ein Postfach, dessen Inhalt elektronisch als De-Mail (oder welches gerichtsfestes System auch immer) weitergeleitet wird. Hört sich scary an, aber das wäre vielleicht der Preis für die Freiheit, denn unser Staatswesen basiert nicht auf dem Prinzip: Wer etwas von mir will, soll mich erstmal finden.
                                  Also wenn die mich zu so etwas zwingen wollen, dann kämpfe ich bis zum tot! Das wird nicht lange dauern weil ich gegen eine Übermacht kämpfe, aber in einem solchen System würde ich mein Leben ohnehin nicht für Lebenswert halten.
                                  Was hältst du den davon wenn ich schlicht und einfach meine E Mail Adresse bei Vater Staat hinterlege? Ich bin ja obdachlos und außerhalb des Landes. Wenn mein Land etwas von mir will, dann können die mich so ohne weiteres gar nicht erreichen.
                                  Was habe ich als vorausschauender Mensch getan? Ich habe dafür gesorgt dass meine kleine Homepage gefunden wird wenn man meinen Namen in eine bekannte Internetsuchmaschine mit zwei O eingibt. Das ist der einzige Grund warum die ersten Worte auf der Startseite meiner HP mein voller Name sind. Dort findet man dann auch das KFZ Kennzeichen (findet man übrigens auch wenn man danach googelt). Auf dieser HP gibt es ein Kontaktformular über das ich erreichbar bin.
                                  Ich muss aber immer wieder betonen das ich meinem Land empfehle mich nicht zu erreichen. Ich habe dieses Land verlassen weil ich es HASSE! Ich will nichts von ihm und ich will ihm nichts geben. Wenn die aber was von mir wollen, dann sehen sie mich nur als Harz4 Empfänger wieder. Einen Psychodoktor der mich für bekloppt erklärt, den werde ich schon finden.

                                  Boa, ich bin noch ned fertig. Aber Müde. Ich denke ich mach morgen weiter :-)
                                  Zuletzt geändert von Stefan09; 02.08.2013, 03:18. Grund: Beim Zitiren den falschen Namen obendrüber geschrieben und per PN drauf aufmerksamm gemacht worden
                                  Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten. Non Stop unterwegs seit 2007.

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                                  • Ditschi
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                                    Liebt das Forum
                                    • 20.07.2009
                                    • 13373
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                                    #37
                                    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                    Jetzt erkläre mir bitte welche Schäden bzw. welche Nachteile die Allgemeinheit daraus hat wenn ich irgendwo mein Zelt aufbaue oder meinen Wagen parke und darin nächtige.
                                    Das ist ja Deine Kernfrage. Die Natur nimmt wenig Schaden, wenn Du es alleine tust. Die Natur nimmt viel Schaden, wenn es alle tun. Normen richten sich an alle.

                                    In der Frage, wo und wie jemand wohnt, geht es nicht nur um Naturschutz im engeren Sinne, sondern auch um Landschaftsschutz im weiteren Sinne: die Landschaft soll vor Zersiedelung geschützt werden.
                                    Deshalb gibt es Flächennutzungspläne, Bauleitpläne, Bebauungspläne etc.. Campingplätze und Wohnwagenstellplätze, auf denen Du Dein Mobil abstellen darfst, müssen auch beantragt , geprüft und genehmigt werden.
                                    Wenn Dir verboten wird , Dein Wohnmobil zu Wohnzwecken irgendwo in die Landschaft zu stellen, wird es anderen genauso verboten, ihr Haus im Außenbereich zu bauen, also mitten in den Wald oder an ein geschütztes Seeufer. Dort bekommen sie auch keine Baugenehmigung. Das Ganze ist Folge eines geregelten Miteinander in einem dichtbesiedelten Land.

                                    Als offizieller OFW´ler können sie dich zwar jederzeit und grundlos bis zu 24 Stunde einsperren (von solchen Erlebnissen spreche ich übrigens wenn ich von politischer Verfolgung rede. Nicht von einem Strafzettel! Eher mehr davon das die Herren von der Polizei nachts um 3 Beulen mit ihren Gummiknüppel in meine Türe schlagen und ich am nächsten morgen in einer Ausnüchterungszelle aufwache)
                                    Da wird es grob falsch. Bei einer vorläufigen Festnahme wegen einer Straftat ist der Beschuldigte unverzüglich, spätestens mit Ablauf des nächsten Tages, einem Richter vorzuführen oder freizulassen

                                    Du schilderst eine sogenannte Gewahrsamsnahme nach der Verwaltungsgesetzten der Länder aufgrund einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sprich: die Ausnüchterungszelle für Betrunkene und Randalierer.
                                    Auch die Gewahrsamsnahmen müssen richterlich genehmigt werden. Das war nicht immer so.
                                    Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Gerichte in D ihre Bereitschaftsdienstzeiten geändert.
                                    http://www.bundesverfassungsgericht..../bvg63-02.html
                                    Die richterliche Genehmigung von Gewahrsamsnahmen gehört heute zum Gerichtsalltag. Sollte Dir da Unrecht widerfahren sein, steht Dir der Rechtsweg offen.
                                    Gruß Ditschi

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                                    • smeagolvomloh
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                                      • 07.06.2008
                                      • 1929
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                      Hallo Stefan,

                                      da hast du wirklich eine interessante Diskussion eröffnet. Wie du selbst schreibst, handelt es sich bei deiner Argumentation um "deine" Interpretation und Meinung zur Gesetzeslage in Deutschland. Dass diese nicht maßgeblich für das deutsche Rechtssystem ist, ergibt sich glaube ich von selbst.

                                      In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich nur einen Punkt deiner Argumentation herausnehmen

                                      Zitat von Stefan09 Beitrag anzeigen

                                      ... Als offizieller OFW´ler können sie dich zwar jederzeit und grundlos bis zu 24 Stunde einsperren ...
                                      Eine entsprechende Befugnis gibt es weder in der Strafprozessordnung noch in den eingriffsrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer!

                                      P.S.
                                      Ditschi war schneller!
                                      "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                      Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                                      • Ditschi
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                                        Liebt das Forum
                                        • 20.07.2009
                                        • 13373
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                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                        Noch einmal kurz dazu:

                                        Die vorher zitierte Entscheidung des BVerfG hat bei den Richtern und in den Justizministerien der Länder Unruhe ausgelöst.
                                        Es stimmt: Richter haben keine feste Arbeitszeit und sind daher quasi immer im Dienst. Aber auch Richter müssen einmal schlafen. Wollte man von Ihnen verlangen, auch nachts zur Verfügung zu stehen, könnten sie am nächsten Tag ihr Dezernat nicht bearbeiten. Für einen geregelten Schichtdienst fehlt das Personal. Das käme die Länder auch zu teuer.
                                        Das BVerfG hatte ein Einsehen und hat in einer weiteren Entscheidung, die ich jetzt nicht parat habe, sozusagen den richterlichen Bereitschaftsdienst geregelt und die Richter von einem nächtlichen Einsatz zwischen 21.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens freigestellt.
                                        Ich kann nicht für alle Gerichte sprechen, aber für die in SL-H. . Hier ist der richterliche Dienst so geregelt, daß für Eilmaßnahmen in der Woche und am Wochenende in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 ein Richter zur Verfügung steht.
                                        Intern ist geregelt, daß in der Woche in der Kernzeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr der ordentliche Dezernent zuständig ist, in der übrigen Zeit der Bereitschaftsdienst.
                                        Gruß Ditschi

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                                        • Stefan09
                                          Anfänger im Forum
                                          • 18.06.2012
                                          • 41
                                          • Privat

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                                          #40
                                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                          Ich mag es nicht wenn mir untterschwellig unterstellt wird ich würde lügen!
                                          Wenn ich sage ich wurde grundlos inhaftiert, dann wurde ich grundlos inhaftiert. Und da bin ich nicht der Einzige ofw´ler dem es so ergeht.
                                          Mal eben schnell ergoogelt:

                                          Da wurde ich z.B. verprügelt, ohne dies vorab provoziert zu haben, und man fragte mich, ob ich wirklich eine Anzeige erstatten wolle. Als ich dies mit Ja beantwortete, sagte man mir dass man mich dazu mit auf die Wache nehmen müsste und ich dort dann die nächsten 24 Stunden verbringen könnte. Zwecks Ausnüchterung. Dass ich nicht einmal den Anschein erweckte angetrunken zu sein, interessierte sie nicht. Tatsächlich hatte ich zu diesem Zeitpunkt mal gerade ein Bier intus und war noch sehr strukturiert in meiner Aussage. Aber in meinem Ausweis war der Vermerk „ofW“ (ohne festen Wohnsitz) eingetragen und damit war ich auch schon automatisch der betrunkene Provokateur. Also beschloss ich auf eine Anzeige zu verzichten. Dies quittierten die beiden Polizisten mit der Aussage: „Das ist auch das einzige was dir übrig bleibt!“ Dies ist nur eine Situation, in der ich mich polizeilicher Gewalt und Willkür gegenüber sah. Mit dem eigentlichen Auftrag, jeden Menschen vor Straftaten zu schützen und Gewalt und Verbrechen zu verfolgen, hatte dieses Verhalten der Polizisten nichts zu tun.
                                          Quelle: http://www.lwl-schlossgeister.de/201...und-und-helfer

                                          In einem meiner Fälle sah das so aus:
                                          Ich war arbeiten und während dieser Zeit wurde ein KFZ auf dem Parkplatz aufgebrochen auf dem mein Wohnmobil parkte. Irgendwann in der Nacht kam dann die Polizei. Ich wurde verhört und abgeführt. OFW = Verdunklungs und Fluchtgefahr.
                                          Erst am nächsten Morgen durfte ich gehen. Einen Haftbefehl gab es nicht!
                                          Ich hab natürlich nie ein Auto geknackt, das war wer anders. Ich war arbeiten und hatte dafür glücklicherweise Zeugen.
                                          Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten. Non Stop unterwegs seit 2007.

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