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Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?
Ich möchte die Bitte weitergeben. Hier sind ja viele kompetente user, unter ihnen auch weitere Juristen.
Wem bei vivelranger eine Änderung auffällt, bitte PN an mich.
Oder an Joe Vogel, wenn er hier einen account hat. ( Ich habe angeregt, er möge einen anlegen, falls er noch keinen hat). Viele Augen sehen mehr als zwei.
Hat er. Gelöscht wurde der nicht. Auch tausende seiner Beiträge finden sich noch. Nur wurden sie nach seinem Bruch mit diesem Forum von "Vivalranger" in "Waldhoschi" umbenannt, klick.
Ob PNs ihn darüber noch erreichen bzw. welche aktuelleren Accounts er inzwischen hier nutzt, fragst du ihn am besten mal selbst, dann könntst du dir die Weiterleitung sparen.
Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.
AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel
Ob PNs ihn darüber noch erreichen bzw. welche aktuelleren Accounts er inzwischen hier nutzt, fragst du ihn am besten mal selbst, dann könntst du dir die Weiterleitung sparen.
Ist schon geschehen per mail. Ich hoffe, ich bekomme eine Antwort.
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