AW: Geocaching goes Landgericht
Ob das strafrechtlich relevant ist, ist ne andere Baustelle.
Diebstahl erfordert ja zB. Bruch fremden Gewahrsams.
Ob man das bejahen kann bei einem versteckten Gegenstand kann ich so nicht sagen.
Es könnte jedenfalls einen Schadenersatzanspruch mit sich bringen, wenn man den Inhalt einfach nur mitnimmt.
IMHO ist das nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch des Geocache, wie ihn der Eigentümer vorgesehen hat.
Die Zusammenhänge sind bei Wikipedia Fundrecht recht gut erklärt.
PS: Zum Strafrechtlichen: Das Behalten einer Fundsache ist kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung.
Allerdings zweifle ich, ob ein absichtlich versteckter Gegenstand nicht doch noch im Gewahrsam des Eigentümers ist, denn er weiss ja, wo der Gegenstand ist und kann jederzeit drauf zugreifen.
Beim Geocache könnte es also Diebstahl sein.
Ob das strafrechtlich relevant ist, ist ne andere Baustelle.
Diebstahl erfordert ja zB. Bruch fremden Gewahrsams.
Ob man das bejahen kann bei einem versteckten Gegenstand kann ich so nicht sagen.
Es könnte jedenfalls einen Schadenersatzanspruch mit sich bringen, wenn man den Inhalt einfach nur mitnimmt.
IMHO ist das nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch des Geocache, wie ihn der Eigentümer vorgesehen hat.
Die Zusammenhänge sind bei Wikipedia Fundrecht recht gut erklärt.
PS: Zum Strafrechtlichen: Das Behalten einer Fundsache ist kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung.
Allerdings zweifle ich, ob ein absichtlich versteckter Gegenstand nicht doch noch im Gewahrsam des Eigentümers ist, denn er weiss ja, wo der Gegenstand ist und kann jederzeit drauf zugreifen.
Beim Geocache könnte es also Diebstahl sein.
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