AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren
	
		
			
			
				
	
Als Richter (der ich nicht bin) würde ich so argumentieren: Vorfahrtsregeln gelten immer für die ganze Straße (im Gegensatz zu Fahrverboten, die IMO für einzelne Fahrspuren gelten können) - es heißt ja Vorfahrtsstraße. Wenn jetzt ein Radweg andere Vorfahrtsregeln als "der Rest" der Straße hat, kann er logisch nicht Teil der Straße sein. Wenn ich als Radfahrer also auf ein Vorfahrtachten-Schild treffe, die parallele Fahrbahn aber eine Vorfahrtsstraße ist, bin ich logisch nicht Teil dieser Straße, sonst hätten wir einen Widerspruch.
Mac
					
					Zitat von sigggi
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Mac






 In solchen Situationen kann ich dann eine Diskussion schon verstehen, ob der Radweg benutzungspflichtig ist, weil fahrbahnbegleitend, oder nicht, andererseits würde ich auf solchen Fahrbahnen ungerne mit dem Rad fahren wollen.
  In solchen Situationen kann ich dann eine Diskussion schon verstehen, ob der Radweg benutzungspflichtig ist, weil fahrbahnbegleitend, oder nicht, andererseits würde ich auf solchen Fahrbahnen ungerne mit dem Rad fahren wollen.





 
							
						
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