Vorfahrt und straßenbegleitende Radwege

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  • sigggi
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    Vorfahrt und straßenbegleitende Radwege


    Editiert vom Moderator
    Ausgelagerte Diskussion von hier

    Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der


    Zitat von Nordman Beitrag anzeigen
    ich bin gerade ziemlich erstaunt, so was auf einer offiziellen seite zu lesen, sprechen die sich nicht mit der rechtsabteilung ab?
    Schlimm finde ich auch diesen Satz hier.

    Zitat von BMVI

    1. Irrtum
    Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.

    Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht.
    Zuletzt geändert von Pfad-Finder; 17.06.2016, 21:39.

  • derMac
    Freak
    Liebt das Forum
    • 08.12.2004
    • 11888
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

    Der Text scheint die Meinung zu vertreten, dass "sicher mobil" sein öfter mal "schieben" bedeutet. Sicher ist das vll (je nach Fall), aber mobil irgendwie nur eingeschränkt. Das Verkehrsministerium scheint immer noch der Meinung zu sein, dass Radfahrer vornehmlich mit viel Zeit haben und nur aus Spaß unterwegs sind und das Fahrrad nicht etwa ein zum Auto alternativers und gleichgestelltes Verkehrsmittel ist.

    Mac

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    • Torres
      Freak

      Liebt das Forum
      • 16.08.2008
      • 30726
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

      Hhhm, ich habe das noch so gelernt. Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg nicht zu benutzen ist, z.B. durch eine Baustelle, muss geschoben werden, sofern nicht ein anderes Schild (Radfahrer frei) die Erlaubnis gibt, auf dem Gehweg zu fahren. Ebenso darf bei Hindernissen, wie z.B. anderen Fahrrädern, die freundlicherweise auf dem Radweg geparkt wurden, nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Alternative: Schieben oder rollern. Früher hat man das auch so gemacht - ist aber unmodern geworden.
      Wo es keine Benutzungspflicht gibt und kein "Radfahrer frei", ist dann auf die Straße auszuweichen.
      Oha.
      (Norddeutsche Panikattacke)

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      • derMac
        Freak
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        • 08.12.2004
        • 11888
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        • Meine Reisen

        #4
        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
        Hhhm, ich habe das noch so gelernt. Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg nicht zu benutzen ist, z.B. durch eine Baustelle, muss geschoben werden, sofern nicht ein anderes Schild (Radfahrer frei) die Erlaubnis gibt, auf dem Gehweg zu fahren. Ebenso darf bei Hindernissen, wie z.B. anderen Fahrrädern, die freundlicherweise auf dem Radweg geparkt wurden, nicht auf den Gehweg ausgewichen werden. Alternative: Schieben oder rollern.
        Das der Radfahrer nicht fahrend auf den Gehweg ausweichen darf ist klar. Wenn er allerdings schiebt muss er zwingend auf den Gehweg (wenn vorhanden), da er dann Fußgänger ist. Wenn er fahren will und kein benutzbarer Radweg vorhanden ist, muss er auf der Straße fahren, wo denn sonst. Ansonsten würde ein benutzungspflichtiger, aber nicht benutzbarer Radweg einem Radfahrverbot entsprechen. "Rollern" ist übrigens fahren, nicht schieben.

        Mac

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        • windriver
          Moderator
          Fuchs
          • 25.11.2014
          • 1917
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

          Das sehen zumindest das OLG Stuttgart 5 Ss 479/87 und dss Kammergericht Berlin 12 U 68/03 anders . Für die beiden ist rollern nicht gleich radfahren .

          MfG, windriver

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          • Torres
            Freak

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            • 16.08.2008
            • 30726
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            • Meine Reisen

            #6
            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

            Wenn er allerdings schiebt muss er zwingend auf den Gehweg (wenn vorhanden), da er dann Fußgänger ist.
            Richtig. Auf dem Radweg kann er ja nicht schieben, da der Radweg gesperrt ist. Tretroller sind übrigens Fußgängern gleichgestellt, also geht Rollern meiner Kenntnis nach auch.

            Ansonsten würde ein benutzungspflichtiger, aber nicht benutzbarer Radweg einem Radfahrverbot entsprechen.
            Für das Teilstück ist das so, und so lese ich es auch heraus. Genauso wie eine gesperrte oder nicht benutzbare Straße einem Autofahrverbot entspricht. Der Autofahrer darf dann auch nicht auf dem Bürgersteig fahren, wenn es nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist. Folglich ist der Radfahrer ebenfalls gezwungen, entweder umzukehren oder als Fußgänger den Gehweg zu benutzen.
            Spannend wäre jetzt, wenn es keinen Gehweg gibt. Konsequenterweise müsste er dann solange warten, bis die Stadt ein Schild aufgestellt hat (also ewig).

            Edit: Als es noch benutzungspflichtige Radwege gab, stand auch immer vor ausgeschilderten Baustellen ein Schild: "Radfahrer absteigen und schieben."
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

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            • derMac
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              • 08.12.2004
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              #7
              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

              Zitat von windriver Beitrag anzeigen
              Das sehen zumindest das OLG Stuttgart 5 Ss 479/87 und dss Kammergericht Berlin 12 U 68/03 anders . Für die beiden ist rollern nicht gleich radfahren .
              Ah, ok, wieder was gelernt. Zumindest, wenn man beim rollern neben dem Fahrrad steht.

              Mac

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              • derMac
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                • 08.12.2004
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                #8
                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                Genauso wie eine gesperrte oder nicht benutzbare Straße einem Autofahrverbot entspricht. Der Autofahrer darf dann auch nicht auf dem Bürgersteig fahren, wenn es nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist. Folglich ist der Radfahrer ebenfalls gezwungen, entweder umzukehren oder als Fußgänger den Gehweg zu benutzen.
                Du bringst jetzt Straße und Fahrbahn bzw. Fahrsspur durcheinander. Wenn eine Fahrspur gesperrt ist darf man auf eine andere ausweichen solange diese erlaubt ist. Und die Fahrspuren der Fahrbahn sind für Radfahrer dann erlaubt, wenn nicht ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Der Radweg kann aber nicht gleichzeitig benutzungspflichtig und nicht benutzbar sein. Was anderes ist es, wenn die Fahrbahn explizit für Radfahrer verboten ist.

                Mac

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                • Torres
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                  #9
                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                  Der Radweg kann aber nicht gleichzeitig benutzungspflichtig und nicht benutzbar sein.
                  Temporär schon. Eben, wenn ein Witterungsereignis eingetreten ist, das nicht vorgesehen ist. Oder er durch ein unerwartetes Ereignis / eine Baustelle nicht verkehrssicher/gesperrt ist. Dauerhaft wäre das natürlich ein Widerspruch, richtig. Aber darum ging es hier ja nicht.

                  Wieso verwechsele ich Fahrbahn und Fahrspur? Wenn die Fahrbahn gesperrt ist, weil zwei Autos ineinandergefahren sind und sämtliche Fahrstreifen blockieren oder ein Baum umgestürzt ist, der alle Fahrspuren blockiert, ist die Straße nicht benutzbar, obwohl sie benutzungspflichtig ist. Da kann ich als Autofahrer also nicht auf den Bürgersteig ausweichen, selbst wenn der breit genug ist (auf der Autobahn darf ich übrigens im Stau auch nicht auf den Seitenstreifen ausweichen, auch wenn das einige Leute tun). Also hilft nur umdrehen oder warten.

                  Der Radfahrer hat dagegen die Option, abzusteigen und sozusagen seinen Status vom Radfahrer durch Absteigen in einen Fußgänger/Rollerfahrer zu ändern, wenn seine Fahrspur, die durch Benutzungspflicht vorgegeben ist, nicht benutzbar ist, Einn echter Vorteil, wie ich finde. Wie gerne hätte ich schon mein Auto auf eine handliche Größe geklappt.
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                  • derMac
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                    • 08.12.2004
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                    Die Benutzungspflicht endet mit der Nichtbenutzbarkeit weil sich das logisch ausschließt. Ein Auto darf nicht auf Rad- oder Fußweg ausweichen weil diese explizit verboten sind. Die Fahrbahn ist für für Radfahrer aber nicht generell verboten sondern nur, wenn ein benutzungpflichtiger Radweg existiert (es sei denn es gibt ein explizites Verbotsschild). Der existiert aber nicht, wenn er nicht benutzbar ist. Schieben steht dir natürlich immer frei.

                    Mac

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                    • Torres
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                      #11
                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                      Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                      Die Benutzungspflicht endet mit der Nichtbenutzbarkeit weil sich das logisch ausschließt. Ein Auto darf nicht auf Rad- oder Fußweg ausweichen weil diese explizit verboten sind. Die Fahrbahn ist für für Radfahrer aber nicht generell verboten sondern nur, wenn ein benutzungpflichtiger Radweg existiert (es sei denn es gibt ein explizites Verbotsschild). Der existiert aber nicht, wenn er nicht benutzbar ist. Schieben steht dir natürlich immer frei.

                      Mac
                      Das ist Deine Interpretation.

                      Daher ja auch die Pressemitteilung aus dem Ministerium:

                      Nur wenn der Radweg tatsächlich nicht befahrbar ist - z.B. wenn er zugeparkt oder von einer Eisschicht bedeckt ist -, muss er nicht benutzt werden. Das heißt aber nicht, dass dann selbstverständlich auf die Fahrbahn ausgewichen werden darf. Wenn es die Sicherheit erfordert, muss ggf. an dem Hindernis vorbei geschoben werden...
                      Oha.
                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                      • derMac
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                        • 08.12.2004
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                        #12
                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                        Das ist Deine Interpretation.
                        Nicht nur meine, auch der ADFC sieht das so. Die entsprechenden Urteile such ich jetzt aber nicht raus.

                        Mac

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                        • Torres
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                          • 16.08.2008
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                          #13
                          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                          Daher vermutlich die Pressemitteilung. Da sich aber eh kaum jemand mehr an Regeln hält, ist es eh wurscht.
                          Oha.
                          (Norddeutsche Panikattacke)

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                            Alter Hase
                            • 13.07.2005
                            • 3047
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                            #14
                            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                            http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html

                            http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Radfahrer_absteigen
                            Wo war ich bloß?

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                            • Torres
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                              • 16.08.2008
                              • 30726
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                              #15
                              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                              Das stammt sicher noch aus der Zeit, wo willkürlich Benutzungspflicht angeordnet wurde und selbst auf ländlichen Dorfstraßen die Polizei Schüler aufschrieb, wenn sie den Radweg bei Schnee und Eis verließen. Diese Situation ist ja nicht mehr der Fall. Mittlerweile sind es nur noch Gefahrenstellen, die so gekennzeichnet sind. Und so interpretiere ich auch weiterhin die Formulierung in meinem Sinne, dass Fahrbahnen tabu:

                              Wenn es die Sicherheit erfordert, muss ggf. an dem Hindernis vorbei geschoben werden.....
                              Anders ausgedrückt: Es ist keine Option für Radfahrer, sich auf Straßen platt fahren zu lassen, auf denen von Autos eine reele Gefahr ausgeht, weil sie sich und andere damit massiv gefährden. Daher gibt es ja eine Benutzungspflicht, weil Radfahrer dort eben tatsächlichen Gefahren ausgesetzt sind. Also gilt: Schieben.

                              Aber wie ich schon sagte: Ist eh wurscht. Wer unbedingt auf der Fahrbahn fahren will, kümmert sich nicht um Radbenutzungspflicht, und wer auf dem Radweg fährt, wird wohl kaum anhalten wollen, um sich zwischen parkenden Autos den Bordstein herunterzuquetschen, sich auf der Straße zwischen hupenden Autos im Berufsverkehr einzufädeln und dann nach dem Hindernis wieder den Bordstein hoch zu bewegen, um auf dem Radweg weiterzurfahren. Da wird dann halt mit Vollgas über den Bürgersteig gebrettert. Ist schneller und effektiver.

                              Und außer mich stört das wohl auch keinen (bisher bereits fünfmal in diesem Jahr als Fußgänger von Radfahrern angefahren worden. Außerdem ein Frontalzusammenstoß mit einem Geisterradler auf der Fahrbahnspur und ein Zusammestoß mit meinem Roller auf dem Gehweg. Mal sehen, wie das Jahr weitergeht. . Ein Bekannter liegt gerade im Krankenhaus, weil ihm ein radelnder Rentner auf dem Radweg die Vorfahrt genommen hat).
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

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                              • derMac
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                                • 08.12.2004
                                • 11888
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                                #16
                                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                Anders ausgedrückt: Es ist keine Option für Radfahrer, sich auf Straßen platt fahren zu lassen, auf denen von Autos eine reele Gefahr ausgeht, weil sie sich und andere damit massiv gefährden.
                                Welche anderen gefährden die Radfahrer durch ihr fahren auf der Fahrbahn denn "massiv" und warum?

                                Mac

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                                • Flachlandtiroler
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                                  Moderator
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                                  • 14.03.2003
                                  • 29045
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                  Ich sag' mal ganz platt:
                                  Absteigen wegen einer Baustelle, Fahrbahnverschwenkung oder sonstiger, konstruktiv bedingter Gefahrenstelle ist für den Alltags-Radfahrer als Verkehrsteilnehmer völlig inakzeptabel.
                                  An einer Unfallstelle, umgestürzter Baum, spontane Menschenansammlung o.ä. wird natürlich geschoben, das dürfte einleuchtend sein.
                                  Aber geplante und zeitlich oder räumlich anhaltende "Schiebestellen" darf es nicht geben!

                                  Es versteht sich aber IMHO von selber, dass das Verletzen einer verhängten Benutzungspflicht (ob "gerechtfertigt" oder nicht...) entsprechend gesteigerte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme (!) erfordert.
                                  Meine Reisen (Karte)

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                                  • derMac
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                                    • 08.12.2004
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                                    #18
                                    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                    An einer Unfallstelle, umgestürzter Baum, spontane Menschenansammlung o.ä. wird natürlich geschoben, das dürfte einleuchtend sein.
                                    Aber geplante und zeitlich oder räumlich anhaltende "Schiebestellen" darf es nicht geben!
                                    Auch wenn ich sonst zustimme, würde ich das noch etwas härter formulieren. Wenn die Verwaltung eine Benutzungspflicht verhängt, verpflichtet sie sich damit in besonderem Maße auch eine Benutzbarkeit zu gewährleisten. Also sollten umgestürzte Bäume und ähnliche temporäre Hindernisse mit dem gleichen Nachdruck beseitigt werden wie das bei Hindernissen für den Autoverkehr getan wird.

                                    Mac

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                                    • sigggi
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                                      #19
                                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                      Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                                      Die Fahrbahn ist für für Radfahrer aber nicht generell verboten sondern nur, wenn ein benutzungpflichtiger Radweg existiert (es sei denn es gibt ein explizites Verbotsschild).

                                      Mac
                                      Wobei es das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) auch nicht in Verbindung mit einem Radweg geben dürfte.
                                      In dem Fall wäre es nämlich auch verboten auf dem Radweg zu radeln, da das Schild für die ganze Strasse gilt, also auch für den Radweg.
                                      Allerdings sieht man diesen Unsinn immer wieder.
                                      Na ja, wen wunderts. Wenn schon ein Ministerium Sachen verkündet die man nirgendwo in der StVO findet.


                                      Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                      Anders ausgedrückt: Es ist keine Option für Radfahrer, sich auf Straßen platt fahren zu lassen, auf denen von Autos eine reele Gefahr ausgeht, weil sie sich und andere damit massiv gefährden. Daher gibt es ja eine Benutzungspflicht, weil Radfahrer dort eben tatsächlichen Gefahren ausgesetzt sind. Also gilt: Schieben.
                                      Ich denke mal die StVO ist dir bekannt.
                                      §25 Fußgänger

                                      (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
                                      Zuletzt geändert von sigggi; 08.06.2016, 17:37.

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                                      • derMac
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                                        #20
                                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                        Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                        Wobei es das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) auch nicht in Verbindung mit einem Radweg geben dürfte.
                                        Da wir hier schon die Zeit Spitzfindigkeiten betreiben: Doch, das geht, der Radweg gehört dann einfach nicht zu Straße. Das Radwegzeichen zeigt dann nicht eine Benutzungspflicht (es gibt ja keine zugehörige Fahrbahn) sondern ein Benutzungsverbot für Nichtfahrräder an. Und wenn so ein Radweg temorär nicht benutzbar ist, dann muss man eben woanders langfahren (aber nicht auf der verbotenen Straße). Es gibt IMO auch tatsächlich Stellen, wo solche Konstrukte sinnvoll sind (meist als kombinierter Rad/Fußweg) obwohl es dort prinzipiell z.b. auch Zeichen 260 tun würde.

                                        Mac

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