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Ich war drauf und dran, gestern mal bei Flow in Berlin anzurufen und ein Proberollern zu vereinbaren, da ich eh gerade in Spandau unterwegs war. Dann dachte ich aber, dass ich ja eigentlich erst im Frühjahr einen Roller kaufen will, außerdem musste ich einen Krankenbesuch machen, der dann viel länger gedauert hat, als ich vorher gedacht hatte.
Also weiter warten und Eure Beiträge lesen...
LG,
Babs
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Schade, das macht die Argumentation, warum sich diese Anschaffung lohnt, schwieriger... Aber ein Proberollern konnte ich rausschlagen.
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Stimmt, das ist ein sehr berechtigter Einwand.
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Noch einmal zum Kinderanhänger... Es gibt durchaus Möglichkeiten es tretbar zu machen, das größte Problem ist aber, dass sich die Kleinen da hinten nicht wohl fühlen werden. Durch die immer wieder abreißende Kraftübertagung wird es sehr ruppig hinten. Bei einem Fahrrad bleibt der Vortrieb gleichmäßiger. Das ist etwas angenehmer für die Zwerge.
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Das ist vermutlich wieder von der Region abhängig. Mir sind bei uns die Radwege zu gefährlich. Ich genieße es förmlich, mit dem Roller den Bürgersteig nutzen zu können. Mit einem großen Roller ist das zwar nicht immer gerne gesehen, das stimmt, mit dem kleinen Roller aber kein Problem. Die Radwege sind zu eng, zu kaputt und das Verhalten der Hamburger Radfahrer mittlerweile so krass, dass ich in der Stadt selbst meine Radfahrten stark reduziert habe. Da muss ich nicht mit einem Roller den Verkehr zusätzlich gefährden. Und die Straßen sind teilweise viel zu stark befahren. Nur in den Schulferien nehme ich mir in den Abendstunden heraus, auf der Straße zu fahren.
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Zitat von steliflo Beitrag anzeigenDanke Chouchen für die Antwort! Mit welchem Modell warst du eigentlich in Island? Hattest du Probleme mit der Bodenfreiheit? Die Trittbretter schauen so niedrig aus...
Zum Thema "Fahren auf Bürgersteigen": Wenn ein Radweg da ist, benutze ich diesen. Gesetzeslage hin oder her: Dort störe ich weniger als auf dem Gehweg, kann "mitschwimmen", Fußgänger fühlen sich nicht von mir belästigt und Radfahrern bin ich auch nicht im Weg. (Genauso habe ich es früher mit Skates gehandhabt, wenn ich sozusagen im Trainingsmodus und entsprechend flott unterwegs war.) Muss ich mal eine Landstraße nehmen, fahre ich ganz normal wie ein Radfahrer. Falls es dafür jemals irgendwo irgendwie ein Knöllchen geben sollte (was ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen kann, ich weiss nicht wie oft ich schon den Jungs und Mädels in Grün-weiss begegnet bin), dann ist das eben so und es wird bezahlt. Die Einstufung als Spielzeug oder Sportgerät ist dann interessant, wenn man z.B. durch Fußgängerzonen durchbummelt. Dann kann man eventuell dem Ordnungsamt unter die Nase halten, dass man das als Rollerfahrer ja darf, bzw. muss. Für den Alltagsgebrauch ist die Bürgersteigregel realitätsfremd und abträglich für die Sicherheit der Beteiligten und wird darum von mir ignoriert.
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Zitat von bemme Beitrag anzeigenhm. gute frage... http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/107-24-besondere-fortbewegungsmittel - gehört da rein, oder? hiese ja dann, dass du mit so nem teil am linken strassenseitenrand fahren dürftest, oder?
In Italien habe ich das übrigens so gemacht. Das ging gar nicht anders. Die fahren einen sonst über den Haufen, und ich konnte dann rechtzeitig ins Gebüsch springen, wenn es ernst wurde.
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Das ist der Grund, warum ich eigentlich fast nur noch den Klapproller nutze. Bei uns gibt es nur wenige Feldwege, wie ich sie z.B. aus Süddeutschland kenne. Dafür aber ein großes Netz Wanderwege und da reicht der kleine Roller, den ich als wendiger und offroadtauglicher empfinde. Schnelligkeit ist da nicht so wichtig. Dafür kann ich ihn dann zusammengeklappt auch in Sperrzeiten mitnehmen und muss keinen Aufpreis zahlen. In den Öffis hier gilt ein großer Roller nämlich als Fahrrad....
Ich würde an Deiner Stelle übrigens versuchen, Probe zu fahren. Ich habe den Eindruck, dass mir Mibo mehr liegt als Kostka. Es gibt da also durchaus Unterschiede.
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Zitat von Torres Beitrag anzeigendass Tretroller ja keine Fahrzeuge wie Fahrräder sind, sondern eigentlich auf dem Gehweg fahren müssen. Er wäre mir damit zu lang. (Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt erlaubt ist, in Deutschland mit Tretrollern Landstraße zu fahren? Weiß da jemand etwas? Es fehlen ja auf jeden Fall die Blinker. Die ausgewiesenen Gehwege an den Landstraßen müsste man wohl auf jeden Fall nutze, oder?)
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Gut zu wissen, falls man sich einen anschaffft... Ist ja für die Reiseplanung durchaus wichtig.
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In Deutschland ist das anders, hier gilt er als Spielzeug, Sportgerät. Er darf noch nicht mal auf die Radwege:
http://www.tretroller.de/faq_allgemein.htm#Stra
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/e...t.php4?id=1916
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=48&t=242706
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Zitat von Torres Beitrag anzeigenWas für mich auch gegen den Anhänger spräche, wäre, dass Tretroller ja keine Fahrzeuge wie Fahrräder sind, sondern eigentlich auf dem Gehweg fahren müssen. Er wäre mir damit zu lang. (Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt erlaubt ist, in Deutschland mit Tretrollern Landstraße zu fahren? Weiß da jemand etwas? Es fehlen ja auf jeden Fall die Blinker. Die ausgewiesenen Gehwege an den Landstraßen müsste man wohl auf jeden Fall nutze, oder?)
http://www.tretrollerverkauf.at/stra...rkehrsordnung/
Zitat:
Fassung vom 15.04.2014
§ 2 Begriffsbestimmungen.
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetze gilt als Fahrrad (Pkt. 22.)
a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,
b) ein Fahrzeug nach lit. a, das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad),
c) ein zweirädiges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder
d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;
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Ich setze oft auf, mit beiden Modellen (Kostka, Mibo). Wobei ich jetzt gerade nicht weiß, welcher der beiden niedriger ist, ich glaube der Mibo ist niedriger. Man gewöhnt sich aber daran, und ich habe ein Gefühl dafür entwickelt, was noch geht und was nicht. Baumwurzeln, Kantsteine, Schlaglöcher, Senken, Abhänge, kaputte Radwege, Gehwegplatten sind alles Dinge, die man dann mit Augenmaß durchfahren muss.
Einen Anhänger könnte ich mir nicht vorstellen. Probiert habe ich es aber nicht, da ich auf dem Rad nicht mit Hänger klarkomme. Die Lenkerbefestigung des Gepäcks fand ich dagegen prima, und ich hatte ja die gesamte Ausrüstung inkl. Zelt dabei.
Was für mich auch gegen den Anhänger spräche, wäre, dass Tretroller ja keine Fahrzeuge wie Fahrräder sind, sondern eigentlich auf dem Gehweg fahren müssen. Er wäre mir damit zu lang. (Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt erlaubt ist, in Deutschland mit Tretrollern Landstraße zu fahren? Weiß da jemand etwas? Es fehlen ja auf jeden Fall die Blinker. Die ausgewiesenen Gehwege an den Landstraßen müsste man wohl auf jeden Fall nutze, oder?)
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Danke Chouchen für die Antwort! Mit welchem Modell warst du eigentlich in Island? Hattest du Probleme mit der Bodenfreiheit? Die Trittbretter schauen so niedrig aus...
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Möglich ja, sinnvoll nur bedingt: im Regelfall ist die achse zu kurz, so das man beim abstoßen mit dem hänger kollidiert. Es gibt aber durchaus leute, die mit Anhänger fahren. Ich habs mal probiert und komme damit nicht gut klar.
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Mal eine allgemeine Frage: Denkt ihr es ist möglich/realistisch/sinnvoll an einem Reisetretroller einen Kinderanhänger zu montieren?
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Ich habe jetzt endlich mal meinen Tretroller-Reisebericht von der Island-Tour 2013 fertig gestellt.
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Zitat von schneehuhn Beitrag anzeigen
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das gibt's auch schon
http://www.helgolaender-botschaft.de...-marathon.html
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