Das Ganze ist völlig idiotisch.
Ich bin 61 und trage mindestens seit 50 Jahren immer ein Klappmesser mit mir herum. Seitdem Einhandmesser zumindest eingeschränkt sind eben ein Slipjoint, oder wenn feststellbar nicht einhändig zu öffnen oder ein kleines fixed.
Und jetzt wird eine Waffenverbotszone auf dem Weihnachtsmarkt eröffnet, allerdings nur so lange wie der Weihnachtsmarkt selbst geöffnet ist, also ab 22 Uhr dürfte ich wieder und morgens vor 10 Uhr. Wer lässt sich denn solch einen Schwachsinn einfallen?
Zumal etwas falsch im obigen ÖRR Beitrag dargestellt worden ist.
Ich darf auf diesem Weihnachtsmarkt kein Messer FÜHREN.
Im Rucksack und einem extra Täschchen mitnehmen schon, laut Gesetz gilt für Messer seit 1.11. die Drei Handgriff Regel.
Also wenn man mehr als drei Handgriffe braucht um ans Messer zu kommen ist das kein führen.
Dann darf ich eins dabei haben. §42,4a, Absatz 1, Punkt 3 und Anlage1 zum WaffG, Abschnitt 2 Punkt 13.
Polizisten treten meist selbstbewußt auf. Rechtskenntnisse sollte man da allerdings nur eingeschränkt voraussetzen.
Neues Waffengesetz und die Auswirkungen: Bergsteigen
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
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Letzten Sommer wurden die Waffenverbotszonen in diversen Bahnhöfen kurz vor meinem Urlaub eingeführt, als ich mit der Bahn zum Bergsteigen gefahren bin. Start in Essen mit Umstieg in München. Tickets waren gebucht und plötzlich kommen kurzfristig die Waffenverbotszonen.
Meine Lösung war letztendlich, dass ich den Regenschutz über den Rucksack gezogen habe. Denn, auch wenn es die Sportgeräte-Regelung gibt, hatte ich:
a) keinen Bock auf Diskussionen
b) kann es ja tatsächlich irgendwelche Gestörten geben, die versuchen einem den Eispickel vom Rucksack zu reißen
(jetzt nicht unbedingt früh morgens am Hbf München - aber der Essener Hbf ist bzgl. dubioser Gestalten ganz vorne dabei)
Also auch um sich selbst vor irgendwelchen Vollidioten zu schützen, sollte man den Eispickel an deutschen Bahnhöfen nicht sichtbar am Rucksack tragen.
Interessant auch:
Bei meiner Anreise zum Mt. Fuji hatte ich meinen Eispickel und Steigeisen im Gepäck. Bin über Shanghai geflogen und hatte dort so lange Aufenthalt, dass ich mir ein Hotelzimmer genommen habe.
Als ich wieder zurück zum Flughafen bin, um meinen Flug nach Japan zu nehmen, musste ich dann durch eine Kontrolle. Das Gepäck sämtlicher Leute, die den Flughafen betreten wollten wurde durchleuchtet und gefährliche Gegenstände waren verboten.
Aber als ich dann mit Händen und Füßen erklärt habe, dass ich auf dem Weg zum Bergsteigen bin, durfte ich mein Gepäck, allerdings in Begleitung, ganz normal einchecken.
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Ich bitte Euch - Das war in den 70ern. In Großbritannien. Das kann man doch nicht vergleichen!
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Zitat von Torres Beitrag anzeigenWoher weißt Du, dass Rentner unbescholten sind?...
Eben:
https://m.youtube.com/watch?v=9_OIs4...aG9uIG9tYXM%3D
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Soweit ich weiß, sind Rentnerinnen (nicht Rentner:/Innen!) bei Straftaten mit Waffengewalt in der Kriminalstatistik nicht soo sehr vertreten... Aber ich kann mich natürlich irren...
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Woher weißt Du, dass Rentner unbescholten sind? In allen Gruppen gibt es solche und solche.
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Zu der Rentner-Kontrolle im Beitrag: Da hat wohl jemand 'anlasslos' und 'ohne Sinn und Verstand' verwechselt...
Sollte das Gesetz wirklich dazu dienen, unbescholtene Rentner zu verunsichern?
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Nach diesem tollen Beitrag des ÖRR fühle ich mich gleich viel sicherer. Man man man, über 90 Messerkontrollen.... Und ausgerechnet Oma Irmgard (Name frei erfunden), bricht dann diese Positivserie mit ihrem Schweizer! Irre, sie weiß zwar nicht ob sie ein Messer mithat, aber "schaun se doch mal in die Tasche".
Ernsthaft jetzt? Zur Sache...
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Hier mal ein Link zum ÖRR wie die Kontrollen so ablaufen (Weihnachtsmarkt, aber auch Waffenverbotszone nach dem neuen Waffengesetz):
https://www.youtube.com/watch?v=CZL_erTWIGw
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Aber Obacht. Mit dem Eispickel. 😉
Leo Trotzki wurde 1940 mit einem solchen erschlagen. Man glaubt es kaum es geschah in Mexico City. Der Originlpickel wurde wohl geklaut. Angeblich war es ein Modell von Cassin.
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OT:Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenEine gewisse Skepsis sollte beim Lesen solcher mittelbaren Wissensverbreitung immer mitschwingen.
herrlich, den satz klaue ich mir für den schriftverkehr mit schwurbelkunden
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Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigenDie Unterschiede von "führen" und "transportieren" sind im Waffenrecht für andere Waffen schon lange aktiv. Im Zweifel macht man ein kleines Schloß an das Transportbehältnis und ist bei einer Kontrolle im öffentlichen Bereich auf der nahezu sicheren Seite.
Und ja, ein Eisgerät ist eine klassische Mordwaffe; da gibt's keine leichten Verletzungen
Für Trekkingstöcke ist es mit dem Verpacken je nach Modell auch schwierig, aber die davon ausgehende Gefahr im Sinne eines Amoklaufs sehe ich als gering an
Bei Steigeisen sehe ich den Punkt nicht wirklich; außer auf der Tour zum Trocknen hat die eigentlich jeder in einer Steigeisentasche, wo die für den Laien kaum noch sichtbar sind geschweige denn sofort verfügbar.
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Die Unterschiede von "führen" und "transportieren" sind im Waffenrecht für andere Waffen schon lange aktiv. Im Zweifel macht man ein kleines Schloß an das Transportbehältnis und ist bei einer Kontrolle im öffentlichen Bereich auf der nahezu sicheren Seite.
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Doch, es gibt Änderungen am Waffengesetz, die am 31.10.24 in Kraft getreten sind.. Wesentllch daran sind wohl die erweiterten Möglichkeiten für eben solche lokalen Verbotszonen. Auch sonst ein paar Änderungen. Ich habe mich damit nicht ausgiebig befaßt und habe eigentlich auch keine Lust mehr dazu, obwohl das Waffenrecht für mich hier schon einmal ausgiebig Thema war. Verschiedene Verbände und Interessengruppen haben sich bemüht, die Änderungen für ihre Klientel zusammenzufassen. Solche Zusammenfassungen enthalten oft eigene Interpretationen, bei denen man nur durch eigenes Studium herausfindet, ob und in welchem Umfang sie gelungen sind. Eine gewisse Skepsis sollte beim Lesen solcher mittelbaren Wissensverbreitung immer mitschwingen. Meine Unlust liegt auch darin begründet, daß das Ganze nur noch unübersichtlicher und komplexer geworden ist. Ein Schnellschuß aus der Hüfte als Beleg für Handlungsfähigkeit aus konkreten Anlässen, aber nicht von Könnern abgegeben. Dann trifft man auch nicht.
Ditschi
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Es stimmt schon, man muss die Kirche schon mal im Dorf lassen. Es gibt eine neue Verordnung, die nur lokal und nur beim Oktoberfest und dem Münchener Weihnachtsmarkt gilt.
Und bei der Augenmaß angekündigt wurde. Es ist also m. E. recht wahrscheinlich, dass niemand aus diesem Forum betroffen ist und eingeschränkt wird.
Trotzdem finde ich das generelle Muster schon überdenkenswert und nicht ideal.
Eine der tollen Sachen am Bergsteigen ist ja eigentlich, dass die blöde Politik (also das blöde Thema) normalerweise keine Rolle spielt.
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Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigenJa, wenn man sucht, findet man natürlich Beispiele für Übergriffe und Gewalt durch Polizisten.
[...] und/oder von Polizisten zusammengeschlagen zu werden.
Und: Ja, ich bin mit solchen Gesetzen auch alles andere als Glücklich!
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Mit dem Auto fahren sollte nicht langfristig das Ziel sein.
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Also wer sich da wirklich - aus meiner Sicht unbegründet - vor eventuellen Eventualitäten fürchtet, der muss eben mit dem Auto fahren.
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Jopp, im dümmsten Fall bekommt man die Teile mit sehr hoher Sicherheit irgendwann wieder, aber die konkret anstehende Tour ist dann erstmal im Eimer, solange man nicht im Zielgebiet Material leiht/kauft.
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