Man unterscheidet " Waffen im technischen Sinn" und " Waffen im nichttechnischen Sinn". Beides die richtigen Fachbegriffe. " Waffen im technischen Sinn" und vom Waffengesetz erfaßt sind Gegenstände, die von Anfang an in Konstruktion und Herstellung dazu bestimmt sind, Verletzungen oder den Tod herbeizuführen. " Waffen im nichttechnischen Sinn" sind alle Gegenstände mit einer andere Zweckbestimmung, die aber ebenfalls zu gleichem geeignet sein können. Die originäre Bestimmung macht den Unterschied.
Was wo zählt ist ein weites Feld. Im StGB herrscht z.B. ein anderer Waffenbegriff als im Waffenrecht. Da ist u.a. auch von " gefährlichen Werkzeugen" die Rede, die "Waffen im technischen Sinn" gleichgestellt sind. Und im Waffengesetz sind auch
" Anscheinswaffen" verboten. Da sagt schon der Name, daß sie eigentlich keine sind.
Für die Verbotszonen kann man so als Faustregel festhalten, ob ein gefährlicher Gegenstand dahin paßt, wo man hingeht und ihn mitführt. Das ist ja schon gesagt worden: was soll Einspickel auf dem Weihnachtsmarkt?
Es könnte eng werden, wenn man gefährliche Gegenstände mitführt und wo dann Erklärungsbedarf besteht, warum man sie grade hier und jetzt dabei hat, wo sie eigentlich nicht hinpassen. Am einfachsten ist doch, solchen Fragen aus dem Weg zu gehen.
Ditschi
Neues Waffengesetz und die Auswirkungen: Bergsteigen
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OT:Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigenP.S.: Was noch alles „Waffe“ sein kann:
- Im englischen gibt es seit Maggie Thatcher den Begriff „handbagging“.
- Ein Ziegelstein in der Handtasche wäre eine Ergänzung zu den „Hell‘s grannies“
- Selbst entsprechende Kleidung kann Waffe sein: Dress to kill
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Ich habe schon damals im Selbstverteidigungskurs gelernt, was man alles als Waffe verwenden kann, z.B. den Regenschirm, selbst einen Knirps, aber nicht omamäßig auf den Kopf hauen sondern mit beiden Händen aus der Hüfte heraus zustechend, oder z.B. der Hausschlüssel, zwischen die Finger in der Faust eingeklemmt.
Wird das dann auch bald alles auf die Liste gesetzt? Das glaube ich nicht, denn es wird wohl um Waffen/Gegenstände gehen, mit denen ich in kurzer Zeit viele Menschen schwer verletzen oder töten kann.
Da fällt ein normaler Regenschirm (ohne Kingsmen-JamesBond-JonnyEnglish-Zusatzfeatures) nicht darunter.
P.S.: Was noch alles „Waffe“ sein kann:
- Im englischen gibt es seit Maggie Thatcher den Begriff „handbagging“.
- Ein Ziegelstein in der Handtasche wäre eine Ergänzung zu den „Hell‘s grannies“
- Selbst entsprechende Kleidung kann Waffe sein: Dress to kill
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Ooooder der KGB... war da nicht mal was in England, so 1960er...?
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Zitat von Torres Beitrag anzeigenHeute morgen wurde ein DB Kiosk - Mitarbeiter bei einem Angriff verletzt. Tatwerkzeug: Regenschirm.
Kein Scherz.
https://www.spiegel.de/panorama/hint...e-a-59989.html
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Tragen nicht immer mehr Wanderer, Hiker und Outdoorer Regenschirm statt Goretex?
Gibt es da nicht vielleicht eine Korrelation? Nur, um beim Thema zu bleiben...
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Heute morgen wurde ein DB Kiosk - Mitarbeiter bei einem Angriff verletzt. Tatwerkzeug: Regenschirm.
Kein Scherz.
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Zitat von Shuya Beitrag anzeigenWahlkampf hin oder her, wir in Deutschland sind nicht dafür bekannt, Gesetze kritisch auf ihre Wirksamkeit zu bewerten, so wie es in der Industrie bei Veränderungen gang und gäbe ist...
Aber wenn vorher von der Industrie die Wirksamkeit bewertet wird, wäre das ja wirklich mal ein Fortschritt...
[/Satire]
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Wahlkampf hin oder her, wir in Deutschland sind nicht dafür bekannt, Gesetze kritisch auf ihre Wirksamkeit zu bewerten, so wie es in der Industrie bei Veränderungen gang und gäbe ist...
Zur Verhältnismässigkeit dieses Gesetzes passt wunderbar dieses Video.
https://m.youtube.com/watch?v=ekxkveEnE2k
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Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigenBTT: Vermutlich siehst Du zu wenig nach Eispickel-schwingendem Bergsteiger aus
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Zitat von Torres Beitrag anzeigenIch werde meist nur lasch kontrolliert. Vermutlich sehe ich zu unbescholten aus.
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Ich werde meist nur lasch kontrolliert. Vermutlich sehe ich zu unbescholten aus.
Seit vorgestern gilt Waffenverbot an allen Bahnhöfen und in den Zügen des hvv. Wegpacken und gut iss. Bin mal gespannt, ob kontrolliert wird.
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Pfad-Finder
Das ist genau auch mein Eindruck! Ich vermute, dass ohne Kamera die älteren Leutchen nicht kontrolliert bzw. beim Essen gestört worden wären. Das ist natürlich eine reine Vermutung bzw. basiert auf rein persönlicher Erfahrung, weil ich zwar noch nicht so alt bin aber noch nie kontrolliert wurde. Bin aber auch nicht so oft in der Großstadt…
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Zu dem SWR-Beitrag und der Oma: Wahrscheinlich hatten die Polizisten von ihrer Pressestelle die Weisung bekommen, auch absolut unverdächtige Kartoffeldeutsche zu kontrollieren, damit auf keinen Fall der Verdacht aufkommt, die Polizei würde "Racial Profiling" betreiben.
OT: Polizei-Pressestellen sind schon recht eigen: Nach einer Reportage über eine Mitfahrt bei der Berliner Fahrradstaffel wurde von der Pressestelle der Wunsch geäußert, eine Textstelle, wo die Polizisten mit Augenmaß agiert und es bei einem verschärften "DuDu!" belassen hatten, wegzulassen, "weil wir alle OWi mit der gleichen Strenge des Gesetzes behandeln".
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Nachdem ja genau die große Menschenansammlung als potentiell "weiches Ziel" geschützt werden soll, finde ich es schon nachvollziehbar, dass das eben nicht mehr gilt, wenn er nachts geschlossen ist.
Auf unserem örtlichen, der nur an zwei Wochenenden überhaupt auf hat und wirklich klein ist, marschierten dieses Jahr 5 bis an die Zähne bewaffnete Beamte im Trupp durch die Gegend.
Aktionismus, oder hindern die einen LKW daran in die Menschenmenge zu brummen?
Straßensperren lasse ich mir noch gefallen. Aber was hat sich seit letztem Jahr getan, daß das rechtfertigt.
Eben, es ist Wahlkampf und Law and order kehrt zurück. German Angst.
Wahrscheinlich gibts demnächst Versicherungen die speziell für den Besuch von Weihnachtsmärkten abgeschlossen werden können.
Ein Verbot von Taschenmessern ändert jedenfalls nichts daran.
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Kann man jetzt auch von Polizisten oder Anwärtern nicht unbedingt erwarten, dass sie über die kompletten juristischen Hintergründe jeder ihrer Amtshandlungen stets total fundiert Bescheid wissen, finde ich...
Denen wird man halt sagen, was sie wie tun sollen und dürfen oder auch nicht.
Ich persönlich würde jetzt auch nicht die große Einschränkung sehen, eben beim Weihnachtsmarktbesuch auf mein Taschenmesser zu verzichten. Natürlich kann man es auch z. B. in eine kleine Reissverschlusstasche mit Schloss packen und sich dann im Zweifelsfalls ein wenig streiten - wäre mir den Ärger und den vielleicht verdorbenen Abend halt nicht wert. Dass man nicht unbedingt mit dem Messer sichtbar griffbereit im Holster am Zuckerwattestand oder Kinderkarussell stehen sollte ist ja klar.
Ich habe gar nicht den Eindruck, dass die Polizei auf einmal Rentnerinnen mit kleinem Taschenmesser für total gefährlich hielte - im Gegenteil vermute ich eher, es ist beabsichtigt, dass die Rentnerin sich am Glühweinstand sicher fühlt, weil sie sieht, dass Polizei präsent ist und irgendwie kontrolliert.
Nachdem ja genau die große Menschenansammlung als potentiell "weiches Ziel" geschützt werden soll, finde ich es schon nachvollziehbar, dass das eben nicht mehr gilt, wenn er nachts geschlossen ist.
Also man kann sich natürlich ärgern, andererseits ist es wirklich ziemlich einfach, von keinen Einschränkungen betroffen zu werden.
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Zitat von cast Beitrag anzeigenDas Ganze ist völlig idiotisch.
Ich bin 61 und trage mindestens seit 50 Jahren immer ein Klappmesser mit mir herum. Seitdem Einhandmesser zumindest eingeschränkt sind eben ein Slipjoint, oder wenn feststellbar nicht einhändig zu öffnen oder ein kleines fixed.
Und jetzt wird eine Waffenverbotszone auf dem Weihnachtsmarkt eröffnet, allerdings nur so lange wie der Weihnachtsmarkt selbst geöffnet ist, also ab 22 Uhr dürfte ich wieder und morgens vor 10 Uhr. Wer lässt sich denn solch einen Schwachsinn einfallen?
Zumal etwas falsch im obigen ÖRR Beitrag dargestellt worden ist.
Ich darf auf diesem Weihnachtsmarkt kein Messer FÜHREN.
Im Rucksack und einem extra Täschchen mitnehmen schon, laut Gesetz gilt für Messer seit 1.11. die Drei Handgriff Regel.
Also wenn man mehr als drei Handgriffe braucht um ans Messer zu kommen ist das kein führen.
Dann darf ich eins dabei haben. §42,4a, Absatz 1, Punkt 3 und Anlage1 zum WaffG, Abschnitt 2 Punkt 13.
Polizisten treten meist selbstbewußt auf. Rechtskenntnisse sollte man da allerdings nur eingeschränkt voraussetzen.
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