Doch, es gibt Änderungen am Waffengesetz, die am 31.10.24 in Kraft getreten sind.. Wesentllch daran sind wohl die erweiterten Möglichkeiten für eben solche lokalen Verbotszonen. Auch sonst ein paar Änderungen. Ich habe mich damit nicht ausgiebig befaßt und habe eigentlich auch keine Lust mehr dazu, obwohl das Waffenrecht für mich hier schon einmal ausgiebig Thema war. Verschiedene Verbände und Interessengruppen haben sich bemüht, die Änderungen für ihre Klientel zusammenzufassen. Solche Zusammenfassungen enthalten oft eigene Interpretationen, bei denen man nur durch eigenes Studium herausfindet, ob und in welchem Umfang sie gelungen sind. Eine gewisse Skepsis sollte beim Lesen solcher mittelbaren Wissensverbreitung immer mitschwingen. Meine Unlust liegt auch darin begründet, daß das Ganze nur noch unübersichtlicher und komplexer geworden ist. Ein Schnellschuß aus der Hüfte als Beleg für Handlungsfähigkeit aus konkreten Anlässen, aber nicht von Könnern abgegeben. Dann trifft man auch nicht.
Ditschi
Ditschi
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