Battert: Sperrung der größten Wand droht - Bitte Petition unterschreiben

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  • opa
    Lebt im Forum
    • 21.07.2004
    • 6825
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    • Meine Reisen

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Das heißt aber nicht, daß er sie wieder herstellen müßte, sollten sie einmal berechtigt entfernt worden sein.
    Ditschi
    na wunderbar! haken im gegenwert von warhscheinlich mehreren 1.000 € entfernen, für das wiederherstellen zahlt dann ein anderer!

    falls die behörde den prozess verliert, könnte das für das unternehmen, dass die haken rausgeflext hat, ein echtes geschäftsmodell sein: haken raus, haken rein.....
    mehrere instanzen später haben die sich dann eine goldene nase verdient....

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 13327
      • Privat

      • Meine Reisen

      Das Risiko beginnt schon, wenn ich für 1000,- € oder mehr Haken in die Felswand auf einem fremden Grundstück einschlage und daran sofort das Eigentum verliere.
      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 21.07.2023, 12:16.

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      • ApoC

        Moderator
        Lebt im Forum
        • 02.04.2009
        • 6632
        • Privat

        • Meine Reisen

        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        Das Risiko beginnt schon, wenn ich für 1000,- € oder mehr Haken in die Felswand auf einem fremden Grundstück einschlage und daran sofort das Eigentum verliere.
        Das ergibt sich ja über viele Jahre durch verschiedene Personen die Routen eröffnet haben.

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        • opa
          Lebt im Forum
          • 21.07.2004
          • 6825
          • Privat

          • Meine Reisen

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Das Risiko beginnt schon, wenn ich für 1000,- € oder mehr Haken in die Felswand auf einem fremden Grundstück einschlage und daran sofort das Eigentum verliere.
          Ditschi
          das sollte man nicht allzu sehr an die große glocke hängen, sonst erschließt / saniert ja keiner mehr routen...

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 13327
            • Privat

            • Meine Reisen

            Was heißt " an die große Glocke " hängen ? Das ist kein Geheimwissen, sondern jeder Kletterer kann es nachlesen z.B. in der Broschüre des Alpenvereins e.V.:
            https://ig-klettern-niedersachsen.de...indernatur.pdf
            Ist halt Jura. Da macht man lieber einen Bogen drum. Für einen Ditschi ganz interessant, denn immer, wenn sich jemand auf ein fremdes Grundstück begibt und dort für sich irgendwelche baulichen Verwendungen tätigt, wird es juristisch spannend. Führt aber hier zu weit.
            Ditschi
            ...grade nachgelesen: zum Eigentumsverlust an den Bohrhaken kurz und richtig Punkt 3.5.2 am Anfang.





            Zuletzt geändert von Ditschi; 21.07.2023, 15:14. Grund: Ergänzung

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            • Lampi
              Fuchs
              • 13.05.2003
              • 1908
              • Privat

              • Meine Reisen

              Danke für die juristische Erklärung. Ein Anwalt hätte dafür jetzt 300 Oironen genommen
              Liebe Grüße von Lam?[tm]-Nur echt mit dem Pi und cw-Wert > 0,3
              Auf Tour
              "Exclusiv Klettern mit der Sektion Breslau" bei Facebook. Mit Stuttgarts kleinster Sektion, kein Lärm, kein Anstehen, familiäres Umfeld!

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              • Con
                Dauerbesucher
                • 20.01.2018
                • 666
                • Privat

                • Meine Reisen

                Die juristische Auseinandersetzung geht weiter:

                https://www.lacrux.com/klettern/stre...er-die-justiz/
                Wir leben in dem Himmel oder der Hölle die wir selber erschaffen

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                • Flachlandtiroler
                  Freak
                  Moderator
                  Liebt das Forum
                  • 14.03.2003
                  • 30403
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  Next today:
                  https://www.swr.de/swraktuell/baden-...baden-100.html

                  Meine Reisen (Karte)

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                  • Schattenschläfer
                    Fuchs
                    • 13.07.2010
                    • 1706
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    Ich bin ja nicht neidisch auf die Kammer, die hier urteilen muss. Es ist damit zu rechnen, dass man von einer Seite und Teilen der Öffentlichkeit angegriffen wird. Als Juristin bist du wahrscheinlich bei Klettern und Vogelkunde nicht im Thema und musst dich auf Experten verlassen. Gutachten, die vorliegen, wurden jeweils von Prozessparteien beauftragt und bezahlt, was die jeweils andere Seite zu Zweifeln an Neutralität und Fachlichkeit veranlasst. Keine tolle Ausgangslage.

                    Ich persönlich finde natürlich ein zeitlich befristetes Kletterverbot während Paarungs- und Brutzeit natürlich sinnvoll und ausreichend. Andere deutsche Mittelgebirge zeigen ja, dass man mit so einer Regelung, die dann auch akzeptiert und durch die Verbände überall verkündet wird, zu starken Beständen der entsprechenden Vögel gekommen ist.

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                    • Schattenschläfer
                      Fuchs
                      • 13.07.2010
                      • 1706
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      Was ich nicht ganz verstehe - vielleicht weiß ich da etwas nicht: Im von lacrux heißt es, dass die Haken in der Sperrungszeit verschraubt wurden und somit nicht benutzbar waren. Wie kann dann der Vorwurf entstehen, das Verbot sei nicht eingehalten worden?

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                      • Flachlandtiroler
                        Freak
                        Moderator
                        Liebt das Forum
                        • 14.03.2003
                        • 30403
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        War das nicht so dass die Haken endgültig (sprich: abgeflext) rückgebaut worden sind?
                        Mir ist nicht bekannt dass an dieser Wand weiterhin geklettert würde. Klar könnte man trotzdem (mit mobiler Absicherung oder schlicht toprope) klettern, aber nochmal, derartiges war nicht zu lesen.
                        Ich stecke allerdings auch nicht drin im Geschehen.
                        Meine Reisen (Karte)

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                        • Schattenschläfer
                          Fuchs
                          • 13.07.2010
                          • 1706
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          Sind sie auch. Natürlich wird aktuell bekanntermaßen dort nicht geklettert. Die Frage bezieht sich auf die Zeit vor dem Absägen. (Deswegen auch die Vergangenheitsform Imperfekt). Wenn die Haken in der Sperrungszeit verschraubt (und somit unbenutzbar gemacht) wurden, würde ich ja davon ausgehen, dass das zeitlich befristete Kletterverbot auch eingehalten wurde?

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                          • Flachlandtiroler
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                            • 14.03.2003
                            • 30403
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            Ja, davon gehe ich auch aus.
                            Meine Reisen (Karte)

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                            • Moltebaer
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                              • 21.06.2006
                              • 14045
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                              • Meine Reisen

                              Die Klettersperre geht nun nur noch vom 15.01. bis 31.07., also innerhalb der Brutzeit.
                              Ab dem 1.08. darf also wieder geklettert werden
                              Wandern auf Ísland?
                              ICE-SAR: Ekki týnast!

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                              • ApoC

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                                Lebt im Forum
                                • 02.04.2009
                                • 6632
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                                Hier steht was dazu

                                https://www.alpenverein-bw.de/index....endet&catid=24

                                Und was die abgesägten Haken angeht: Ich denke nicht, dass diese offiziell wieder angebracht werden. Ich vermute, dass wenn das eine Firma im Auftrag des Regierungspräsidium macht jemand dafür die Haftung übernehmen muss. Ob sich das jemand ans Bein bindet? Normalerweise gelten ja Haken als als "so vorgefunden" sprich es muss niemand die Haftung dafür einbohren wenn er/sie Haken einbohrt. Richtig fände ich es aber wenn nach der Aktion das Regierungspräsidium dazu verpflichten würde die Haken wieder anbringen würde. Im Zweifelsfall müsste dafür halt eine vermutlich sehr sehr teure Versicherung abgeschlossen werden. Direkt als Signalwirkung für andere Hakensäger.
                                Zuletzt geändert von ApoC; 30.07.2025, 15:06.

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                                • Flachlandtiroler
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                                  Moderator
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                                  • 14.03.2003
                                  • 30403
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                                  Korrigiert mich wenn was falsch ist:
                                  • die Badener Wand ist einer von über zwei Dutzend "Sektoren" im Klettergebiet Battert.
                                  • zu ihren Füßen liegt eine unter besonderem Schutz stehen BlockSchutthalde mit permanentem Betretungsverbot
                                  • es gab bereits vor der Sperrung durch die RP ein saisonales Kletterverbot während der Brutperiode
                                  • der Erfolg der Vogelbrut dort unterliegt neben der Frequentierung durch Wanderer (!), einer nicht bewiesenen Frequentierung durch durch Kletterer und natürlich dem Wetter auch noch dem Einfluß von Freßfeinden, Nesträubern, grassierenden Seuchen usw usf.
                                  • die Routen in der Wand waren überwiegend traditionell, d.h. viele Haken waren da nicht drin
                                  • das Entfernen der Haken geschah auf Veranlassung der RP
                                  • dies griff einer zunächst nur befristeten Sperrung vor und ignorierte auch Einlassungen / Einsprüche / Klagen
                                  Meine Reisen (Karte)

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                                    Scheint auf den ersten Blick alles korrekt. (Außer, daß das Regierungspräsidium Neutrum ist).
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                                      Zitat von DAV-KA
                                      Aus gegebenem Anlass füge ich dem obigen Text unserer Pressemitteilung noch hinzu: der 1. 8. ist diesen Freitag, aaaaber: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daher ist die Allgemeinverfügung und somit das Kletterverbot an der Badener Wand zunächst weiterhin in Kraft. Die Gegenseite hat Gelegenheit, Berufung einzulegen. Wir bitten daher eindringlich darum, nicht in voller Sektionsstärke am Freitag zur Badener Wand aufzubrechen, sondern die Badener Wand weiterhin nicht zu beklettern. Wir halten Euch an dieser Stelle auf dem Laufenden!
                                      Wandern auf Ísland?
                                      ICE-SAR: Ekki týnast!

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                                        Obige nachgeschobene Pressemitteilung des DAV-KA war auch nötig, denn die Pressemitteilungen der Kläger lasen sich bis dahin, als sei mit einem uneingeschränkten Sieg schon alles in trockenen Tüchern. Dem ist nicht so.
                                        Hier die Pressemitteilung des VG Karlsruhe:
                                        https://verwaltungsgericht-karlsruhe...STPAGE=5952450
                                        Uneingeschränkter Sieg ? Offenbar haben die Kläger die komplette Aufhebung der Allgemeinverfügung begehrt. Die Klagen waren aber nur teilweise erfolgreich und wurden im übrigen abgewiesen. Es bleibt bei einer befristeten Teilsperrung, wie sie allerdings wohl schon früher galt.
                                        Und alles in trockenen Tüchern ? Da wurde übersehen, daß die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, so daß man jetzt nachträglich auf die Euphoriebremse treten mußte.
                                        Einen Rechtsmittelverzicht einer Partei gab es offenbar nicht.
                                        Wie geht es jetzt vermutlich weiter ?
                                        Das Urteil muß schriftlich abgefaßt und zugestellt werden. Das kann etwas dauern. Üblicherweise äußert sich eine Partei erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt und ausgewertet werden kann. Und nicht voreilig. Dann wird sie entscheiden, ob sie das Rechtsmittel einzulegen gedenkt. Auszuschließen ist eine Berufung der Beklagtenseite nicht. Zumindest würde sie doch den Falken noch ein Jahr oder länger Ruhe gönnen.
                                        Im Urteil muß das VG entscheiden, ob es die Berufung zuläßt. Das wird vermutlich geschehen wg. der Bedeutung der Sache. Berufungsfrist 1 Monat ab Zustellung, Begründungsfrist 2 Monate ab Zustellung. Alles nachlesbar in §§ 124, 124a VwGO.
                                        Wegen der teilweisen Abweisung der Klagen können beide Seiten Berufung einlegen.
                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; Heute, 16:46. Grund: Schreibfehler berichtigt

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