Zwei Tote bei Zugspitzlauf

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  • hotdog
    Freak

    Liebt das Forum
    • 15.10.2007
    • 16106
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

    Der Zugspitzlauf ist zwar eine Freizeitveranstaltung und es soll auch kein Teilnehmer von der Eigenverantwortung freigesprochen werden.

    Aber mir ist seit einer Weile ein Gegenbeispiel im Kopf, wo dem Sportler die Eigenverantwortung abgesprochen wird, nämlich bei Profisportveranstaltungen, wie z.B. dem Skispringen. Hier ist es so, daß bei widrigen Wetterbedingungen ein Wettkampf erst dann abgebrochen wird, wenn schon ein Springer zu Schaden gekommen ist. Ein Sportler, der sich schon vorher weigert zu springen, weil es ihm zu gefährlich erscheint, riskiert, aus dem Kader geworfen zu werden. Was den Sportlern hier aufgebürdet wird, nur um Sendezeiten nicht zu gefährden, ist erbärmlich und unverantwortlich.

    Wenn dem Hobbyläufer, der vor der Glotze sitzt, da schon gezeigt wird, daß der, der sich weigert, ein Weichei ist, dann wird er das leicht auch auf sich selbst übertragen und eben einfach laufen solange der Lauf nicht abgebrochen wird.
    Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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    • Coenig
      Fuchs
      • 09.07.2005
      • 1400
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

      Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
      Aber mir ist seit einer Weile ein Gegenbeispiel im Kopf, wo dem Sportler die Eigenverantwortung abgesprochen wird, nämlich bei Profisportveranstaltungen, wie z.B. dem Skispringen. Hier ist es so, daß bei widrigen Wetterbedingungen ein Wettkampf erst dann abgebrochen wird, wenn schon ein Springer zu Schaden gekommen ist. Ein Sportler, der sich schon vorher weigert zu springen, weil es ihm zu gefährlich erscheint, riskiert, aus dem Kader geworfen zu werden. Was den Sportlern hier aufgebürdet wird, nur um Sendezeiten nicht zu gefährden, ist erbärmlich und unverantwortlich.
      Das ist ziemlich verallgemeinert ausgedrueckt. Natuerlich sind Wettkaempfe in der Vergangenheit schon so verlaufen wie Du es beschreibst, haeufig werden aber gerade im Skispringen inzwischen auch Wettkaempfe abgebrochen, bevor es richtig gefaehrlich wird - trotz des Unverständnisses der Zuschauer...
      www.instagram.com/christian.engelke

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      • Coenig
        Fuchs
        • 09.07.2005
        • 1400
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

        OT: Okej. Heute war natuerlich ein schønes Beispiel, das Dir Recht gibt, hotdog
        www.instagram.com/christian.engelke

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        • Packer
          Gerne im Forum
          • 18.05.2009
          • 61
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

          Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
          ... ganz einfach: Ich meine die Signalwirkung, die dieses Urteil für Tourismusverbände und Veranstalter allgemein hat - nämlich: Man kann "veranstalten" was man will, die Leute sind für sich selber verantwortlich. Zumindest, wenn eng wird und dann vor Gericht, kann man damit durchkommen.
          Und die Signalwirkung bei einem Schuldspruch ?
          Welcher Veranstalter würde sich den Schuh noch anziehen, wenn er in solchen Fällen von Merkbefreiung haften muß ?

          Extrem sollte es sein, extrem war es. Wer an extremen Events teilnehmen will sollte selbst wissen wann extrem für ihn zu extrem ist.

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          • Andreas L
            Alter Hase
            • 14.07.2006
            • 4351

            • Meine Reisen

            AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

            Zitat von Packer Beitrag anzeigen
            Und die Signalwirkung bei einem Schuldspruch ?
            Welcher Veranstalter würde sich den Schuh noch anziehen, wenn er in solchen Fällen von Merkbefreiung haften muß ?

            Extrem sollte es sein, extrem war es. Wer an extremen Events teilnehmen will sollte selbst wissen wann extrem für ihn zu extrem ist.
            Ja, genau. EXTREM kann man machen - für sich selbst, auf eigenes Risiko, in einer kleinen Gruppe maximal, in eigener Organisation. Im Bergsport lief das schon immer so. Die Auswüchse des extremen organisierten Events sind am Everest zu besichtigen. Und EXTREM ist auch im Himalaja: der Alpine Stil.

            Wer EXTREM will und dazu einen Veranstalter braucht, der ist extrem ... na ja - IMO. Deshalb wäre die Signalwirkung genau in meinem Sinne - so wie du sie beschreibst.

            Andreas
            "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

            BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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            • Jocki
              Fuchs
              • 26.12.2008
              • 1020
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

              Und wie definiert der Gesetzgeber "extrem"? Oder wäre es auch in deinem Sinne wenn jeder Veranstalter sportlicher Wettbewerbe plötzlich haftbar wäre?

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              • Flachlandtiroler
                Freak
                Moderator
                Liebt das Forum
                • 14.03.2003
                • 30477
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                Modedit: OT-Zeugs in zugehörigen Lagerfeuer-Thread abgeschoben.

                Gruß, Martin
                Meine Reisen (Karte)

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                • Torres
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 16.08.2008
                  • 32315
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                  Dieser Beitrag aus der Schwäbischen Post ist noch sehr aufschlussreich, da er sich eng an das Urteil hält. Demnach war die Sorgfalt des Veranstalters ausreichend, es wurde mit Warnungen und mit der Sperrung alles getan, um die Gefährung der Läufer zu vermeiden. Der Gipfel war bis 12.00 Uhr noch gut zu erreichen, die Sportler hatten das Gasthaus bereits frühzeitig passiert. Es war ihre eigene Entscheidung, unzureichende Kleidung zu tragen und den Lauf fort zu setzen. Dafür konnte der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden, zumal er ja den Lauf beim Wettereinbruch verkürzt hatte, also kein Menschenleben riskiert hatte. Es gab also keine mangelnden Sicherheitsvorkehrungen.

                  Folglich ist das Urteil auch KEIN Freibrief für Veranstalter, sondern fordert weiterhin die hohe Sicherheitsbestimmungen im Rahmen der gelten Gesetze ein.

                  Torres
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

                  Kommentar


                  • Andreas L
                    Alter Hase
                    • 14.07.2006
                    • 4351

                    • Meine Reisen

                    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                    Zitat von Jocki Beitrag anzeigen
                    Und wie definiert der Gesetzgeber "extrem"? Oder wäre es auch in deinem Sinne wenn jeder Veranstalter sportlicher Wettbewerbe plötzlich haftbar wäre?
                    Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wenn ich in den Bergen irgendwas vorhabe, dann plane ich das und führe es durch - alleine oder in einer Seilschaft Gleichgesinnter, eigenverantwortlich und ohne Veranstalter. Dann brauche ich keine Definitionen, keinen Gesetzgeber und keine Schuldzuweisungen wenn es schief gehen sollte. Natürlich verdient dann auch keiner dran.
                    Das ganze Theater haben wir doch nur, weil plötzlich eine Menge Leute meinen, organisiert in hellen Haufen auf den Berg laufen zu müssen. Würde das jeder für sich alleine oder mit ein paar Freunden machen, verteilt übern Sommer, dann wären die Retter nicht überfordert, das Naturerlebnis wäre nochmal ein ganz anderes und die Gerichte blieben verschont von diesem ... Blödsinn. Ganz einfach.

                    Und es macht auch überhaupt keinen Sinn, das jetzt auf "jeden Veranstalter sportlicher Wettbewerbe" ummünzen zu wollen: Durch die Höhe und die Unwegsamkeit im Gebirge kommt halt nun mal ein Gefahrenpotenzial ins Spiel, das im Flachland, wo der Krankenwgen überall in ein paar Minuten hinkommt, so nicht zum Tragen kommt.
                    Dort können sie doch machen, was sie wollen - die Läufer und die Veranstalter.

                    Andreas
                    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                    BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                    • Jocki
                      Fuchs
                      • 26.12.2008
                      • 1020
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                      Jupp, so gesehen ist es wirklich ganz einfach! Das was einem nicht gefällt wird einfach verboten. Macht das Leben definitv einfacher. Ist ne sehr souveräne Einstellung!





                      P.S. das mit der minutenschnellen Hilfe beim Flachlandsport musst Du nochmal recherchieren. Könnte sein dass es da Differenzen zu deiner Theorie gibt

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                      • Gast-Avatar

                        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                        ich kann jetzt beim besten Willen nicht erkennen, wo Andreas fordert, dass irgendwas verboten wird. Sicherlich Alterssenilität bei mir....

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                        • Randonneur
                          Alter Hase
                          • 27.02.2007
                          • 3373

                          • Meine Reisen

                          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                          Naja, einfach macht man sich das Leben wenn man denkt, dass alle das was man machen will, auch gut finden muessen.
                          Je suis Charlie

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                          • Randonneur
                            Alter Hase
                            • 27.02.2007
                            • 3373

                            • Meine Reisen

                            AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                            @Sternenstaub: Andreas hat es straeflich vernachlaessigt, eine Horde Laeufer in den Bergen ganz toll zu finden.

                            Wenn hier so etwas stattfindet dann nehmen Leute teil, die das Jahr ueber in den Bergen sind und Kamaradschaft ist wichtig. Da kuemmert man sich um andere Teilnehmer und man weiss wie man sich verhelten muss. Wenn aber so eine Veranstaltung Leute anzieht, denen die Berge schnurz sind sondern denen es nur um ihr Ego geht, dann ist das Ganze weniger schoen. Dann kuemmert sich halt jeder nur um sich.
                            Je suis Charlie

                            Kommentar


                            • Gast-Avatar

                              AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                              das habe ich ja schon mitbekommen, Ran und bewundere ihn fast für seinen Mut *g*

                              Ich habe nur überlegt, wo ein Verbot eingefordert wurde. aber vermutlich ist das verkürzt das selbe wie etwas nicht gut finden. ;)

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                              • Randonneur
                                Alter Hase
                                • 27.02.2007
                                • 3373

                                • Meine Reisen

                                AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                "Wer mich nicht toll findet ist gegen mich."
                                Je suis Charlie

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                                • j.c.locomote
                                  Fuchs
                                  • 24.10.2008
                                  • 1301
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                  Zitat von Sternenstaub Beitrag anzeigen
                                  Ich habe nur überlegt, wo ein Verbot eingefordert wurde. aber vermutlich ist das verkürzt das selbe wie etwas nicht gut finden. ;)
                                  Ich dachte, irgendwo in diesem endlosen Thread gelesen zu haben, dass eine Strafe für einen Veranstalter, welcher unterausgerüstete Läufer, auch wenn diese trotz Ermahnung laufen wollen, nicht disqualifiziert, schon fast einem Verbot solcher Läufe gleich komme, da sich dann niemand mehr dem Risiko aussetzen will, von einem unterausgerüsteten, sturköpfigen Läufer verklagt zu werden. Was dann einem Verbot sehr nahe kommen würde. War aber zu faul, wirklich nachzuschauen, wo das jetzt stand
                                  Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten.

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                                  • Packer
                                    Gerne im Forum
                                    • 18.05.2009
                                    • 61
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                    Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
                                    Und es macht auch überhaupt keinen Sinn, das jetzt auf "jeden Veranstalter sportlicher Wettbewerbe" ummünzen zu wollen:
                                    Natürlich macht das keinen Sinn. Allerdings würde das die Leute mit Rechtschutzversicherung nicht davon abhalten ihre "Ansprüche" geltend zu machen....

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                                    • Andreas L
                                      Alter Hase
                                      • 14.07.2006
                                      • 4351

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                      Kathi & Ran:

                                      Ansonsten: Ich glaube, ich hab jetzt alles dazu gesagt, was mir wichtig war.

                                      Andreas
                                      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                      BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

                                      Kommentar


                                      • Gast-Avatar

                                        AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                        Zitat von j.c.locomote Beitrag anzeigen
                                        Ich dachte, irgendwo in diesem endlosen Thread gelesen zu haben, dass eine Strafe für einen Veranstalter, welcher unterausgerüstete Läufer, auch wenn diese trotz Ermahnung laufen wollen, nicht disqualifiziert, schon fast einem Verbot solcher Läufe gleich komme, da sich dann niemand mehr dem Risiko aussetzen will, von einem unterausgerüsteten, sturköpfigen Läufer verklagt zu werden. Was dann einem Verbot sehr nahe kommen würde. War aber zu faul, wirklich nachzuschauen, wo das jetzt stand
                                        Aber nein, das ist durchaus weder semantisch noch sonst mit einem Verbot gleichzusetzen.
                                        Wenn jede Einschränkung oder Regelung eines Sachverhaltes gleich als Verbot ausgelegt würden, dürfte man in Deutschland z.B. kein Auto mehr fahren. Oder kein Marathon stattfinden.
                                        Wenn jemand nur dann Profit machen kann, wenn er bestimmte (in wie weit es notwendig ist, lasse ich bewusst außen vor) Sicherungheitsvorschriften nicht einbaut, weil die vielleicht kostenintensiv sind, erscheinen mir solche events doch recht fragwürdig.

                                        Kommentar


                                        • Jocki
                                          Fuchs
                                          • 26.12.2008
                                          • 1020
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Zwei Tote bei Zugspitzlauf

                                          @ Sternenstaub: Der j.c. locomote hat schon recht. Es wird sich keine juristische Regelung finden lassen, die einen Berglauf von jedem anderen Straßenlauf so differenziert, dass man definitiv sagen kann: "hier haftet der Veranstalter mit; hier nicht! Die Sicherheitslücken sind bei allen Veranstaltungen ähnlich groß. Ob auf dem Berg oder im Tal spielt da keine Rolle. Es würde also auf ein verbot hinauslaufen.

                                          Einzig und allein in Stadien mit genormter Infrastruktur kann man definierte Randbedingungen für die Sicherheit schaffen.

                                          Genau in diesem Punkt vermisse ich bei Andreas objektivität und die Bereitschaft sich zu informieren- daher die Aussage er mache es sich einfach.

                                          Das solche Veranstaltungen fragwürdig sind steht außer Zweifel. Auch wenn ich mich dafür begeistern kann ist mir sehr wohl bewußt, dass es ausreichend schlagkräftige Argumente gibt soetwas grundsätzlich zu verbieten.

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