Nach eingehender und kontroverser Beratung der beiden Gesundheitsministerien führen die Bundesländer Bayern und Tirol länderübergreifend die Warnwestenpflicht auf dem vielbegangenen Fernwanderweg E5 im Abschnitt Oberstdorf bis zur Südtiroler Grenze ein. In der letzten Wandersaison kam es wiederholt zu schweren Kollisionen mit entgegenkommenden Wanderern, besonders um die Mittagszeit. Für Kolonnenwandergruppen (ab 30 Personen) konnte ein Kompromiss gefunden werden, in dem nur der Gruppenerste eine leuchtgelbe Warnweste in RAL 1026 zu tragen hat, sowie der/die Schlussmann/frau eine rote Lampe im Blinkmodus. Die Bergpolizei wird eine Übergangsregelung bis Juli dulden und ggf. nur Belehrungen erteilen, danach aber ist mit Strafen bei Nichtbeachtung zu rechnen. Inspiriert von der deutsch-österreichischen Regelung plant man auf italienischer Seite ebenfalls mit einer Warnwestenpflicht, allerdings in einer anderen RAL-Farbe, sodass bei kompletter Begehung zwei verschiedene Westen mitgenommen werden müssen.

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