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Bayern und Tirol führen Warnwestenpflicht für E5-Wanderer ein
Verstöße gegen die Fernwander-Kolonnen-Markierungs-Ordnung sind anders als von siarti genannt in Deutschland natürlich nur Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet. Ok in anderen EU-Ländern kann man wohl von Straftaten sprechen. Aber dazu kann uns Ditschi bestimmt mehr sagen?
Au Mist, und ich dachte schon, mir ohne großen Aufwand einen wohldotierten Posten als EU-Kommissar sichern zu können
Ok, der Aufdruck auf der Weste des Führers ist schon mal klar. Aber was steht beim Schließenden der Gruppe drauf?
siarti hat das doch schon beantwortet: Der Letzte trägt eine rote Lampe im Blinkmodus.
Der von siarti erwähnte angebliche Sonderweg von Italien ist allerdings eigentlich nur die Vorwegnahme der für 2017 geplanten EU-Norm für alle Europäischen Fernwanderwege, erkennbar an dem E in der Wegbezeichnung. Dabei trägt der oder die Letzte zusätzlich zur roten Lampe im Blinkmodus eine rot-weiße Warnweste mit der Aufschrift "LETZTE(R)" in allen offiziellen EU-Sprachen, sowie in den Sprachen der ethnischen Minderheiten im jeweiligen Gebiet. Außerdem soll auf der Rückseite dieser Weste (oder auf der Rückseite des Rucksacks, falls es sich um einen Rucksackträger handelt) eine schwarze Zahl auf weißem Grund befestigt werden, die angibt, aus wievielen Wanderern die Kolonne besteht. Diese EU-Regelung hat drei Vorteile im Vergleich mit dem bayerisch-österreichischen Sonderweg: 1. Aufgrund der Aufschrift können auch Wanderer, die mit der Vorschrift nicht vertraut sind, erkennen, worum es geht. 2. gibt es keine Verwechslungen mit Radfahrern, die auch oft rote Blinklichter nutzen. Und 3. können überholende Wanderer und Wanderkolonnen anhand der Zahl abschätzen, ob sie es schaffen, die Kolonne innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu überholen. Falls ein Überholen unmöglich ist, gibt es übrigens auch eine Vorschrift zur Vereinigung von Wanderkolonnen: Um das hier nicht allzusehr auszuwalzen: Vom Prinzip her geht es darum, nach hinten durchzuzählen, damit der letzte der zweiten Kolonne erfährt, welche Zahl er sich hinten anheften muss. Im Falle von Sprachproblemen ist auch die Schriftform in arabischen Ziffern zulässig.
Österreich geht übrigens seinen Sonderweg, weil es die rot-weiße Markierung des letzten Wanderers ablehnt. Noch ist unklar, wann und ob es überhaupt eine EU-Norm geben wird, weil Österreich in Brüssel und Straßburg bisher sein Veto eingelegt hat. EDIT: Polen hat sich übrigens der Stimme enthalten und steht somit einer Einigung nicht mehr im Weg.
Dass Bayern die Österreichische Regelung einführt, soll angeblich bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria Bank durch die Bayerische Landesbank vereinbart worden sein. Nach der späteren Pleite, Rückübernahme und Notverstaatlichung durch Österreich sieht Bayern sich auch nicht mehr an diese Abmachung gebunden und plant angeblich blau-weiße Westen für den oder die Erste(n) und genau wie Rest-Europa rot-weiße Westen für den oder die Letzte(n).
Verstöße gegen die Fernwander-Kolonnen-Markierungs-Ordnung sind anders als von siarti genannt in Deutschland natürlich nur Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet. Ok in anderen EU-Ländern kann man wohl von Straftaten sprechen. Aber dazu kann uns Ditschi bestimmt mehr sagen?
Zuletzt geändert von AlfBerlin; 01.04.2014, 21:13.
Grund: Info über Polen ergänzt
AW: Bayern und Tirol führen Warnwestenpflicht für E5-Wanderer ein
An der Farbe kann man noch arbeiten. Neonpink?
Meine Weste als Brandschutzhelfer ist übrigens Rot, damit das zu maximaler Verwirrung im Brandfall führt.
Wie wäre es mit unterschiedlichen Farbcodes statt Aufschrift anhand von täglicher Kilometerleistung, statt "Letzter" z.B. in Mattschwarz?
Zuletzt geändert von Ultraheavy; 01.04.2014, 20:56.
AW: Bayern und Tirol führen Warnwestenpflicht für E5-Wanderer ein
ich würde mich allerdings für die Aufschrift Erster/Ersterin und Letzter/Letzterin aussprechen.
Wenn man schon mal was sinnvolles einführt sollte man es nicht handwerklich vermasseln.
Ok, der Aufdruck auf der Weste des Führers ist schon mal klar. Aber was steht beim Schließenden der Gruppe drauf?
Das wird noch im Normen- und Gesetzesausschu(l)uss debattiert.
"Schluss" oder "Ende".
"Letzter" wurde schon abgelehnt, da es zweideutig ist und beleidigenden Charakter für das "Schlusslicht" hat.
"Schlusslicht" wäre dagegen noch im Rennen, da die Bezeichnung auf eine "Leuchte" hindeutet, was wiederum positiv zu werten wäre.
"Erster" ist gerade im Gespräch spiegelbildlich aufzudrucken, um beim überholt werden auf Autostraßenstücken dem Autofahrer im Rückspiegel das Ende der zu überholenden Kolonne deutlicher zu anzuzeigen.
Ich habe kürzlich erfahren, dass in BW etwas ähnliches geplant ist, nur mit dem Zusatz, dass bei Wanderungen entlang von Gewässern Schwimmwesten getragen werden müssen.
Diese Schwimmwesten-Pflicht sollte man auch für Besitzer von Wasser-Grundstücken einführen. Vorletztes Jahr erst wäre ein Anwohner beinahe ertrunken , als er versuchte, hinter meinem Boot herzuschwimmen. Weiß Gott was ihn geritten hatte. Vermutlich wollte er sich über mein Schlauchkajak lustig machen, indem er versuchte, mich schwimmend zu überholen, was ihm natürlich nicht gelang. Anfangs rief er mehrmals: "Ich krieg dich!" Mitten auf dem See verließen ihn dann seine Kräfte und ich sah mich gezwungen, ihm einen Zweig von meinem Handstrauß von wild wachsenden Bäumen zuzuwerfen, den ich gerade erst gesammelt hatte. Damit konnte er sich dann mit letzer Kraft zurück ans Ufer retten.
Zuletzt geändert von AlfBerlin; 01.04.2014, 20:01.
AW: Bayern und Tirol führen Warnwestenpflicht für E5-Wanderer ein
Warnweste auf Wanderwegen und Schwimmwesten in der Nähe von Gewässern lassen sich in der Tat mit dem gesunden Menschenverstand regeln. Genau dafür ist er bestens geeignet.
Der gesunde Menschenverstand ist die Summe aller Vorurteile, die sich bis zum 18. Lebensjahr im Bewusstsein festgesetzt haben!
AW: Bayern und Tirol führen Warnwestenpflicht für E5-Wanderer ein
Ich habe kürzlich erfahren, dass in BW etwas ähnliches geplant ist, nur mit dem Zusatz, dass bei Wanderungen entlang von Gewässern Schwimmwesten getragen werden müssen. Es soll wohl für alle Gewässer gelten, also auch für Bäche, da man sonst genau die Breite und Strömungsgeschwindigkeit angeben müsste, ab wann die Regelung gilt. Und dass das mit dem gesunden Menschenverstand nicht regelbar ist, kann uns Ditschi sicher erklären.
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