Tarp Urlaub Im Wald

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  • Rattus
    Lebt im Forum
    • 15.09.2011
    • 5177
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Tarp Urlaub Im Wald

    Zitat von Iring Beitrag anzeigen
    Aber ich weis das manche Sachen nützlich sind obwohl ich sie komisch finde
    Das liegt wohl daran, dass du sie nicht kennst
    Das Leben ist schön. Von einfach war nie die Rede.

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    • Robiwahn
      Fuchs
      • 01.11.2004
      • 2099
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Tarp Urlaub Im Wald

      Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
      ...Ich lese hier das ein Jäger jemanden mit vorgehaltener Waffe anhält.
      Nach meinem Verständnis sollte er keine Berechtigung haben seine Waffe auf einen Menschen zu richten.
      Kann man in so einem Fall den Jäger anzeigen? ...
      Moin

      Ich wage zu bezweifeln, das ein Jäger das wirklich getan hat, wird wohl eher eine umgangssprachliche Sache sein. Die meisten Jäger haben kein Interesse, ihren Jagdschein und damit ihre Waffenbesitzkarte wegen solcher Lappalien abzugeben und haben die Waffe beim normalen Revierspaziergang meist auf dem Rücken. Anders sieht das aus, wenn der Jäger grad auf der Pirsch ist und nen fetter Keiler erwartet (Waffe in der Hand und schußfertig). Aber wenn ich als Jäger dann ein Zelt oder sowas sehen würde (da wären also auffällige Zeltstoffe besser als irgendwelche Tarnfarben ), würde ich pers. die Waffe erstmal wegtun (also z.B. entladen und auf den Rücken damit), bevor ich mich dem Zelt nähere.
      Manche Waffen (z.B. Schrotflinten) haben auch kippbare Läufe, wenn man die abgekippt unter dem Arm geklemmt trägt, könnte ich mir vorstellen, das es für Laien so aussieht, als ob man jetzt mit vorgehaltener Waffe angehalten wird (für den Laien ist wahrscheinlich auch nicht ersichtlich, ob da jetzt Patronen drin stecken oder nicht). Aber wenn die Waffe abgekippt ist, ist sie quasi wie auseinandergebaut und nicht schußfähig.

      Falls es wirklich zu oben beschriebener Verhaltensweise kommt, ist eine Anzeige auch in meinen Augen auf jeden Fall angebracht.

      Grüße, Robert
      quien se apura, pierde el tiempo

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      • Fritsche
        Alter Hase
        • 14.03.2005
        • 2817
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: Tarp Urlaub Im Wald

        Ich glaube meinem Freund schon, dass das so war wie er beschrieb (=vorgehaltene Waffe). Es gibt natürlich noch Begleitumstände: diesem Jäger wurden in der Vergangenheit wiederholt die Tritte seines Hochsitzes angesägt. Und plötzlich sieht er nachts im Wald nen Pfadi rumlaufen und meinte, den Bösewicht gefunden zu haben. Erklärt wohl etwas mehr sein Verhalten...
        Zuletzt geändert von Fritsche; 11.10.2012, 10:05.

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        • ml100
          Erfahren
          • 05.08.2004
          • 213

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Tarp Urlaub Im Wald

          [QUOTE=Fritsche;1081161] lass Messer, auch wenn sie nicht unter das Trageverbot fallen zu Hause. QUOTE]

          Meines Erachtens ist das ein völlig sinnloser Ratschlag. Das wichtigste Werkzeug zuhause lassen, auch dann wenn es legal zu führen ist?? Ist das vorauseilender Gehorsam zur nächsten Gesetzesänderung?

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          • Ingwer
            Alter Hase
            • 28.09.2011
            • 3237
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Tarp Urlaub Im Wald

            Das muß jetzt wirklich nicht nochmal aufgekocht werden, oder?

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            • Fritsche
              Alter Hase
              • 14.03.2005
              • 2817
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Tarp Urlaub Im Wald

              [QUOTE=ml100;1081560]
              Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
              lass Messer, auch wenn sie nicht unter das Trageverbot fallen zu Hause. QUOTE]

              Meines Erachtens ist das ein völlig sinnloser Ratschlag. Das wichtigste Werkzeug zuhause lassen, auch dann wenn es legal zu führen ist?? Ist das vorauseilender Gehorsam zur nächsten Gesetzesänderung?

              Aus dem Gedächtnis aus unserer Regionalzeitung von vor ein paar Monaten: Im Nachbarort hat eine Frau Ladendiebstahl begangen. Es wurde anschließend ein Schweizer Messerchen in ihrer Handtasche gefunden. Es war damit kein einfacher Ladendiebstahl mehr, sondern irgendwas mit dem Adjektiv "bewaffnet". Kein Witz.

              Aber vielleicht kann Ditschi uns weiterhelfen was es damit auf sich hat.
              Zuletzt geändert von Fritsche; 11.10.2012, 13:36.

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              • Prachttaucher
                Freak

                Liebt das Forum
                • 21.01.2008
                • 11907
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                #47
                AW: Tarp Urlaub Im Wald

                Zitat von Iring Beitrag anzeigen
                ...Was brauche ich für 3 Wochen im Wald. 15 Kilo soll alles höchstens Wiegen. Habt Ihr Rat und Vorschläge ?...
                OT: Es wundert mich zwar, daß das hier so ernsthaft diskutiert wird und nicht ins Survival-Forum kommt, aber wie dem auch sei...

                Die 15 kg halte ich für völlig illusorisch, es sei denn Du hast Dir ausgedacht, von Regenwürmern o.ä. zu leben. Wenn man 600 g Essen pro Tag rechnet, was eher wenig ist, kommst Du schon auf 12,6 kg Essen für die Zeit. Da Du aber keine Trekking-Tour machst, wo Du Dich an der schönen Landschaft "sattsehen" kannst, sondern den ganzen Tag rumsitzt und vermutlich alle paar Minuten an Essen denken wirst, würde ich eher mal von 800 g ausgehen, was schon 16,8 kg sind. Ein bißchen Ausrüstung soll ja auch noch mit. Ich würde also eher mal von 30 kg Startgewicht ausgehen.

                Oder das ganze erstmal auf eine Woche beschränken. Wenn diese Woche gut geht, kannst Du ja noch immer, wenn Du das dann wirklich noch willst.

                Für deutlich eher realisierbar halte ich eine Kombination von unterwegs sein und abends immer woanders zu nächtigen. Das ganze könntest Du ja sehr gemütlich angehen, mit nur wenigen Tageskilometern. Vielleicht kommst Du so ja auch an einer Einkaufsmöglichkeit vorbei, was das ganze wieder erleichtert.

                Ansonsten : Was willst Du Dir mit den 3 Wochen beweisen ? Das Du extreme Langweile aushalten kannst ?

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12397
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                  #48
                  AW: Tarp Urlaub Im Wald

                  Aus dem Gedächtnis aus unserer Regionalzeitung von vor ein paar Monaten: Im Nachbarort hat eine Frau Ladendiebstahl begangen. Es wurde anschließend ein Schweizer Messerchen in ihrer Handtasche gefunden. Es war damit kein einfacher Ladendiebstahl mehr, sondern irgendwas mit dem Adjektiv "bewaffnet". Kein Witz.

                  Aber vielleicht kann Ditschi uns weiterhelfen was es damit auf sich hat.
                  völlig OT:

                  § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
                  (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

                  1.
                  einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter

                  a)
                  eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
                  b)
                  sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

                  2.
                  als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder
                  3.
                  einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

                  (2) Der Versuch ist strafbar.
                  (3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
                  (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist § 73d anzuwenden.


                  Und das sagt der BGH dazu in 3 StR 246/07:

                  Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.

                  Da kann es einmal echt teuer werden, ein Messer nur so dabei zu haben.

                  Gruß Ditschi

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