Gewährleistung, Garantie und Kulanz
Moin,
Mal etwas Grundsätzliches zur Gwährleistung und Garantie. Für die rechtliche und korrekte Richtigkeit gibt es keine Gewähr und eine Haftung schließe ich ebenfalls aus.
Gewährleistung:
Vom Gesetzgeber ist eine zweijährige Gewährleistung vorgesehen. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler und in den restlichen 18 Monate beim Käufer. Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer das Recht die defekte Sache zu reparieren oder auszutauschen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen kann der der Käufer die Kaufpreisrückerstattung verlangen, in diesem Fall hat der Verkäufer aber das Recht den Erstattungspreis um den Grad der Abnutzung zumindern.
Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder Verkäufers die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Das dieses freiwillig ist kann er die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen. Verschleiß und Abnutzung ist in der Regel ausgeschlossen.
Kulanz:
Hierbei handelt es sich um Kostenübernahme ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen bzw. zu haben.
In der Branche in der ich arbeite wird viel mit 20 bis 25 Jahre Leistungsgarantie um sich geworfen. Wenn man sich aber die Bedingungen genauer durchliest und sich klar macht in wie weit diese praktikabel sind, dann weis man auch was diese wert sind.
Also nicht nur auf die Schlag- und Werbeworte hören, auch das Kleingedruckte will gelesen werden. Und das gilt für alle Branchen und Herstellern.
so, und Tschüß ich habe keine Lust mehr und gehe jetzt.
David
PS: Von mir aus kann ein MOD jetzt diesen Thread schliessen!
Moin,
Mal etwas Grundsätzliches zur Gwährleistung und Garantie. Für die rechtliche und korrekte Richtigkeit gibt es keine Gewähr und eine Haftung schließe ich ebenfalls aus.
Gewährleistung:
Vom Gesetzgeber ist eine zweijährige Gewährleistung vorgesehen. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler und in den restlichen 18 Monate beim Käufer. Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer das Recht die defekte Sache zu reparieren oder auszutauschen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen kann der der Käufer die Kaufpreisrückerstattung verlangen, in diesem Fall hat der Verkäufer aber das Recht den Erstattungspreis um den Grad der Abnutzung zumindern.
Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder Verkäufers die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Das dieses freiwillig ist kann er die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen. Verschleiß und Abnutzung ist in der Regel ausgeschlossen.
Kulanz:
Hierbei handelt es sich um Kostenübernahme ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen bzw. zu haben.
In der Branche in der ich arbeite wird viel mit 20 bis 25 Jahre Leistungsgarantie um sich geworfen. Wenn man sich aber die Bedingungen genauer durchliest und sich klar macht in wie weit diese praktikabel sind, dann weis man auch was diese wert sind.
Also nicht nur auf die Schlag- und Werbeworte hören, auch das Kleingedruckte will gelesen werden. Und das gilt für alle Branchen und Herstellern.
so, und Tschüß ich habe keine Lust mehr und gehe jetzt.
David
PS: Von mir aus kann ein MOD jetzt diesen Thread schliessen!
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