Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

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  • derSammy

    Lebt im Forum
    • 23.11.2007
    • 7413
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

    weder das eine noch das andere unterstell ich hier irgendjemand!

    ich kann aber auch genausowenig das eine oder andere nachvollziehen

    wer kauft denn "privat" ein zelt vom hersteller persönlich???

    welcher zelthersteller empfiehlt einen Boden zu imprägnieren ???

    drum find ichs halt ein bissl voreilig die genannte Firma lauthals zu "beschimpfen" allerdings würd ich auch pete nicht der lüge bezichtigen...


    andererseits isses mir ja auch ziemlich wurscht
    Zuletzt geändert von derSammy; 01.02.2010, 20:04.

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    • Gast-Avatar

      #22
      AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

      Kann da wirklich nur Sammy zustimmen, bis jetzt ist hier nichts gesagt worden was nicht auch durch ein Mißverständnis verursacht sein könnte.
      Es klingt auch einfach mal sehr seltsam, der Chef der der gar nicht soo kleinen Outdoorschmiede Reejka verkauft privat ein Zelt seiner Firma und sagt der Käufer hätte die Imprägnierung rausgewaschen?
      Ich tippe ehrlich gesagt auf nen Mißverständnis von Petes Seite, oder er ist übern Tisch gezogen worden.
      Und wie auch schon geschrieben, gab hier schon so viele Leute die Kondens fürn undichtes Zelt gehalten haben, deswegen jetzt hier gleich riesen bashing statt in in dubio, Junge Junge.

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      • khyal
        Lebt im Forum
        • 02.05.2007
        • 8195
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

        Hi Pete,

        wie waere es denn, wenn Du mal ein bisschen erzaehlen wuerdest, was ich Dich gefragt habe "...Also erzaehl doch mal ein bisschen Genaueres, Wann, Was, Wieviel, in welcher Zeit, bei welchen Bedingungen usw..." ?

        Wenn ich mal das, was Du so geschrieben hast zusammenfasse, war das Zelt also ein Jahr absolut dicht, wurde dann auf einmal unter gleichen Bedingungen undicht, dann hast Du Reijka zuerst angemailt, daraufhin die zietierte Antwort bekommen (Thema gewaschen) dann trotzdem hingeschickt, zurrueckbekommen (angeblich 2* Boden nachimpraegniert) und der Boden ist aber noch undicht ?

        Koenntest Du dass noch mit Zeitdaten vervollstaendigen (ist evtl wichtig fuer ein argumentatives Gespraech mit dem Hersteller) ?

        Du hast das Zelt als Neuzelt gekauft ?

        Wo wohnst du (hast ja Dein Profil nicht ausgefuellt) ?
        Evtl koennte sich ja mal jemand mit mehr Fachwissen das Zelt anschauen bzw Du koenntest es zu einem Stammtisch mitnehmen...

        Wenn es so abgelaufen ist, wird sich sicherlich ein Loesung finden lassen...

        Mich wundert aber schon ein bisschen, dass Du einerseits anscheinend ja sehr grosse Erfahrungen mit div Zeltmarken hast, da Du ja recht eindeutige Urteile ueber sie faellst "...Bei deinen Ansprüchen würde ich nur Bergsteigermarken empfehlen. Vau De (super Preis Leistung) insbesondere, aber auch North Face (teuer), Marmot, Tatonka (etwas schwerer)...lasst bloss die Finger von Jack Wolfskin, der letzte Schrott wenn's wetter richtig schlecht wird...." aber andererseits Dich bei Reijka argumentativ nicht durchsetzen konntest...

        Gruss

        Khyal
        Zuletzt geändert von khyal; 01.02.2010, 14:02.
        www.terranonna.de

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        • konamann
          Fuchs
          • 15.04.2008
          • 1070
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

          ja ein bisschen hintergrund würde die sache vielleicht ein bisschen ausleuchten!

          hab nun schon länger mein Rejka Zatara (jetzt Agadir) und bin sehr zufrieden damit. hatte auch schon längere emailwechsel mit eben diesem besitzer übers thema verbesserungen (die wohl auch teilweise im Agadir umgesetzt wurden) und kann eigentlich nicht glauben, dass er sich zwar mit zelten aber nciht mit deren böden auskennt...
          Draußenkind!

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          • rejka
            Neu im Forum
            • 01.02.2010
            • 2
            • Unternehmen

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

            Da mich das Thema als Hersteller direkt betrifft, hier meine Stellungnahme zur Versachlichung der Angelegenheit:

            Das betreffende Zelt wurde 2005 als Musterzelt verkauft.
            Alle Musterzelte werden vor Verkauf abgedrückt und die WS überprüft.
            Danach wurde mehrmals mit pete per mail Kontakt gehalten und u.a. auch die Reinigung der Außenhaut besprochen,
            da Harz das Zelt verschmutzte, wobei die Wetterfestigkeit des Zeltes sehr gelobt wurde.
            Von einer Undichtigkeit des Zeltes war bis dahin nicht die Rede.
            Erst 2008 wurde das Zelt aufgrund von Undichtigkeit am Boden reklamiert und eingeschickt.
            Der Boden wies eine WS von 8.000mm auf und nur punktuell eine WS von ca. 4.000mm, wo das Wasser durchdrückte.
            Da die PU-Masse maschinell gleichmäßig über den Stoff aufgetragen wird, kann sich eine derartige, punktuelle Verschlechterung der PU-Beschichtung auf wenigen, kleinen Flächen nur nachträglich durch äußere Einwirkung einstellen.
            Ob nun durch Waschen mit Weichspüler oder andere unsachgemäße Handhabung, sei dahin gestellt und war nur eine Vermutung, was ich auch zum Ausdruck brachte.
            Die Reklamation und ein Umtausch des Innenzeltes nach drei Jahren wurden aufgrund des Sachverhaltes abgelehnt.
            Seit dieser Zeit fand kein Schriftwechsel zu diesem Vorgang statt und wurde erst durch das Lesen auf den outdoorseiten wieder aktuell.
            Da ich als kleiner Hersteller sehr darauf achte, dass meine Kunden zufrieden sind und hier das Zelt nicht sofort entsorgt werden muss, wurde vor 2 Jahren vorgeschlagen, dass Zelt dreimal zu imprägnieren und eine Bodenplane aus Kulanz mitzuliefern, damit ein zusätzlicher Schutz für den Boden gegeben ist und sich die Imprägnierung nicht so schnell abreibt. Auch wenn eine Imprägnierung eine Beschichtung nicht ersetzen kann, habe ich hier zumindest versucht, dem Kunden zu helfen.
            Das ich willkürlich meine Garantieleistung von fünf Jahren außer Kraft setze, ist nicht richtig. Jedes verkaufte Zelt und jeder Kunde ist für mich sehr wichtig und wird
            ernst genommen. Allerdings kann auch nicht jede Reklamation anerkannt werden, die für mich offensichtlich und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung keine ist.
            Daher auch diese Klarstellung des Sachverhaltes.
            Das ich diesen Vorgang nach zwei Jahren zurückverfolgen kann, ist auf eine neuerliche Anfrage von Pete nach einem neuen Antao IV zu erklären.
            In Verbindung mit den Vorwürfen im Forum konnte ich diese besondere Reklamation in Verbindung mit dem Namen nochmals aufarbeiten.
            Ich beteilige mich nicht weiter an dieser öffentlichen Diskussion, sondern wollte nur weiteren Schaden durch nicht ganz richtige Behauptungen vermeiden.
            Für weitere Fragen bin ich jedoch gerne unter meiner mailadresse von Rejka zu erreichen.

            Gruß

            Reiner

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            • volx-wolf

              Lebt im Forum
              • 14.07.2008
              • 5576
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

              Danke für die Darstellung "von der anderen Seite", so kann sich nun jeder sein eigenes Urteil bilden.

              Bevor jetzt hier aber weiter und evtl. auch stärker schmutzige Wäsche (oder Zelte ) gewaschen wird, würde ich den Mods doch vorschlagen, diesen Thread damit zu beenden...

              Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
              daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)

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              • pfrinz
                Fuchs
                • 11.12.2006
                • 1440
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                Vorher will ich auch noch schnell was dazu schreiben:

                Ganz abgesehen von der wie auch immer gearteten Sachlage finde ich es super wenn sich ein Hersteller so einbringt wie Rejka gerade eben !

                Könnte ruhig öfter mal vorkommen...

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                • Leif

                  Dauerbesucher
                  • 03.02.2008
                  • 743
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                  Zitat von volx-wolf Beitrag anzeigen
                  ... würde ich den Mods doch vorschlagen, diesen Thread damit zu beenden...
                  Vorher fände ich einen kurzen (und vielleicht letzten) Beitrag von pete60 recht spannend.

                  Zitat von rejka Beitrag anzeigen
                  Das ich diesen Vorgang nach zwei Jahren zurückverfolgen kann, ist auf eine neuerliche Anfrage von Pete nach einem neuen Antao IV zu erklären.
                  Wieso fragt man eigentlich das gleiche Zelt erneut an, wenn man mit seinem doch so unzufrieden ist???

                  Meiner Meinung nach macht das doch keinen Sinn...
                  Ich brauche nicht viel Gepäck, nur ein paar Träume!

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                  • khyal
                    Lebt im Forum
                    • 02.05.2007
                    • 8195
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                    Habe da auch noch ein paar Gedanken zu...

                    Finde es auf jeden Fall gut, dass Reiner/Reijka dazu ausfuehrlich Stellung bezogen hat.

                    Komme mir ja jetzt erstmal etwas verars*** vor, wenn Pete erstmal schreibt 1 Jahr, es aber lt Reiner 3 Jahre waren...finde, waere jetzt mal eine Stellungnahme von Pete dazu hochinteressant, denn entweder hat er Kaese erzaehlt (mit 1 bzw 3 Jahre kann man eigentlich nicht verwechseln) oder es laesst sich ja ansonst easy ueber das Forwarden des entsprechenden Mailverkehrs an jemand vom Forum belegen, dass es doch nur 1 Jahr war...faende das schon gut das aufzuklaeren, denn wenn das wirklich 3 Jahre waren, grenzt das schon an Geschaeftsschaedigung einen Thread zu eroeffnen, in dem man schreibt, es waere ein Jahr gewesen und vor so einen Karren wuerde ich mich bzw das Forum ungern spannen lassen und im umgekehrten Falle waere es auch gut, wenn das hier klar rauskaeme...

                    Allerdings...Grad wenn ein Hersteller 5 Jahre Garantie auf Material- und Verarbeitungsmängel gibt und schreibt "Falls doch mal etwas mit ihrem Zelt passieren sollte oder Sie gar Grund zur Reklamation haben, kann ich Ihnen versichern, dass wir als kleiner, Inhabergeführter Betrieb unkompliziert und kulant helfen werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen." finde ich es etwas duenn, wenn dann argumentiert wird "...Da die PU-Masse maschinell gleichmäßig über den Stoff aufgetragen wird, kann sich eine derartige, punktuelle Verschlechterung der PU-Beschichtung auf wenigen, kleinen Flächen nur nachträglich durch äußere Einwirkung einstellen.
                    Ob nun durch Waschen mit Weichspüler oder andere unsachgemäße Handhabung, sei dahin gestellt..." koennte man genauso argumentieren, wenn keine sichtbaren mechanischen Beschaedigungen wie Abschabungen vorliegen, besteht auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es eben mit der urspruenglichen Beschichtung nicht 100% geklappt hat (kann ja z.b. an manchen Stellen etwas duenner sein), denn beim kompletten Waschen des IZ muesste ja bei 100% Beschichtung diese wenn schon gleichmaessig komplett geschaedigt sein...man kann natuerlich auch sagen, na vielleicht hat ja der Kunde an diesen Stellen irgendwelchre Chemikalien verspritzt o.A....aber auch das waere ja ein 100% Beweislast auf den Kunden abwaelzen und dann ist eben eine 5 Jahres-Garantie generell nix mehr wert ohne Gutachter ...

                    Fakt ist, normalerweise sollte bei einermassen vernuenftiger Behandlung nach 3 Jahren ein guter Zeltboden nicht undicht sein...

                    Fakt ist natuerlich auch, wenn man sehr niedrige Preise haben will, kann man halt nicht unbegrenzte Kulanz erwarten, die muss auch durch irgendwas finanziert werden...you get, what you paid for...ich kaufe z.B. meine Sachen ganz gerne bei Globi, auch wenn sie da manchmal was teurer als das billigste Inet-Angebot sind, aber da weiss ich sicher, dass wenn ich mit einer derartige Rekla kaeme, eine fuer mich zufrieden stellende Loesung gefunden wuerde...eben in so einem Fall auch wieder you get, what you paid for

                    Aber wer sich mit 5 Jahren Garantie aus dem Fenster lehnt, muss sich auch daran messen lassen...

                    Mal 2 Beispiel-Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis, was ich mit Kundenfreundlichkeit bzw Kulanz meine :
                    Bei Tatonka wurde, lange nachdem die Garantie abgelaufen war, bei einem beschaedigten IZ fuer sehr kleines Geld ein neues IZ angeboten, bei JW (sowenig wie ich inzwischen auch die Marke aufgrund ihres politischen/rechtlichen Handelns mag bzw noch was von JW kaufen wuerde) wurde bei einem Gestaengebruch bei einem grosses Family-Zelt, deutlich nach der Garantiezeit, zuerst zugesagt kostenlos einen neuen Bogen zu liefern und als sie das nicht konnten, wurde das Zelt zum Org-Preis gutgeschrieben...

                    Ich merke mir solche Sachen immer recht gut, da ich, wenn ich schon mal Aerger mit dem Material habe, wenigstens keinen Palaver bei der Rekla haben moechte...

                    Gruss

                    Khyal
                    www.terranonna.de

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                    • Fjaellraev
                      Freak
                      Liebt das Forum
                      • 21.12.2003
                      • 13981
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                      Zitat von khyal Beitrag anzeigen
                      Allerdings...Grad wenn ein Hersteller 5 Jahre Garantie auf Material- und Verarbeitungsmängel gibt und schreibt "Falls doch mal etwas mit ihrem Zelt passieren sollte oder Sie gar Grund zur Reklamation haben, kann ich Ihnen versichern, dass wir als kleiner, Inhabergeführter Betrieb unkompliziert und kulant helfen werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen." finde ich es etwas duenn, wenn dann argumentiert wird "...Da die PU-Masse maschinell gleichmäßig über den Stoff aufgetragen wird, kann sich eine derartige, punktuelle Verschlechterung der PU-Beschichtung auf wenigen, kleinen Flächen nur nachträglich durch äußere Einwirkung einstellen

                      ......

                      Aber wer sich mit 5 Jahren Garantie aus dem Fenster lehnt, muss sich auch daran messen lassen...
                      Dazu muss man aber auch sehen dass es ein Musterzelt war, wer sich ein solches kauft ist sich in der Regel auch im Klaren darüber dass es nicht überall der Serie entspricht da es ja ein Versuchsmuster ist und man eigentlich keine Garantieleistung erwarten kann.
                      Da empfinde ich das Verhalten von Reiner schon als sehr entgegenkommend, wenn seine Darstellung stimmt (Wovon ich mal ausgehe, denn im Gegensatz zu Pete hätte er durch eine falsche Information hier ja Einiges zu verlieren).

                      Gruss
                      Henning
                      Es gibt kein schlechtes Wetter,
                      nur unpassende Kleidung.

                      Kommentar


                      • wesen
                        Fuchs
                        • 16.02.2005
                        • 2155
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                        Zitat von Fjaellraev Beitrag anzeigen
                        Dazu muss man aber auch sehen dass es ein Musterzelt war, wer sich ein solches kauft ist sich in der Regel auch im Klaren darüber dass es nicht überall der Serie entspricht da es ja ein Versuchsmuster ist und man eigentlich keine Garantieleistung erwarten kann.
                        Da empfinde ich das Verhalten von Reiner schon als sehr entgegenkommend, wenn seine Darstellung stimmt (Wovon ich mal ausgehe, denn im Gegensatz zu Pete hätte er durch eine falsche Information hier ja Einiges zu verlieren).

                        Gruss
                        Henning
                        Ähemm.. Ohne jetzt dem Threaderöffner unbedacht zustimmen zu wollen: Ich denke, du schießt über das Ziel hinaus, @Fjaellraev. Falls ich mal ein Musterzelt kaufen sollte, würde ich ganz sicher davon ausgehen, dass die Beschichtung des Bodens dem Standard entspricht. Zumindest, so lange nicht auf das Gegenteil hingewiesen würde. Und ebenso würde ich davon ausgehen, dass der Boden der Gewährleistung unterliegt.

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                        • TSC
                          Erfahren
                          • 05.06.2009
                          • 375
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                          Zitat von khyal Beitrag anzeigen
                          "Falls doch mal etwas mit ihrem Zelt passieren sollte oder Sie gar Grund zur Reklamation haben, kann ich Ihnen versichern, dass wir als kleiner, Inhabergeführter Betrieb unkompliziert und kulant helfen werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen."
                          Zitat von rejka
                          Da ich als kleiner Hersteller sehr darauf achte, dass meine Kunden zufrieden sind und hier das Zelt nicht sofort entsorgt werden muss, wurde vor 2 Jahren vorgeschlagen, dass Zelt dreimal zu imprägnieren und eine Bodenplane aus Kulanz mitzuliefern, damit ein zusätzlicher Schutz für den Boden gegeben ist und sich die Imprägnierung nicht so schnell abreibt. Auch wenn eine Imprägnierung eine Beschichtung nicht ersetzen kann, habe ich hier zumindest versucht, dem Kunden zu helfen.
                          Ich kenne jetzt die genauen Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen dieser Firma nicht, aber das Angebot, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen das Zelt (kostenlos) zu reparieren und einen zusätzlichen Schutz (kostenlos) mitzuliefern finde ich schon kulant.

                          Gruss,
                          Thomas

                          Kommentar


                          • khyal
                            Lebt im Forum
                            • 02.05.2007
                            • 8195
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                            Zitat von TSC Beitrag anzeigen
                            Ich kenne jetzt die genauen Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen dieser Firma nicht, aber das Angebot, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen das Zelt (kostenlos) zu reparieren und einen zusätzlichen Schutz (kostenlos) mitzuliefern finde ich schon kulant.

                            Gruss,
                            Thomas
                            Tja vielleicht haettest du dann einfach im Thread lesen sollen, statt nur zu Posten ist mehrfach geschrieben worden, das Reijka 5 Jahre Garantie "hat", also innerhalb der Garantie und eine Reparatur ist nicht angeboten worden (einen Zeltboden zu impraegnieren laesst ja trotzdem Wasser durch, ist in meinen Augen Frickelei, Reparatur waere Neubeschichtung oder neuen Boden Einnnaehen gewesen)...die Reaktion von Reiner bzw Reijka waere imho voellig ok gewesen, wenn eben nicht die von mir oben zitierten Texte und 5 Jahre Garantie auf der Webpage staenden...

                            Gruss

                            Khyal
                            www.terranonna.de

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                            • Torres
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 16.08.2008
                              • 32315
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                              Ich bin kein Jurist, aber meiner Kenntnis betrifft Garantie nur Mängel, die an dem Produkt selbst liegen - ich drück das jetzt blöd aus, aber vielleicht wisst ihr, was ich meine.

                              Wenn das Produkt auf die Wassersäule getestet wurde, dann dicht ist und dann nach 4 Jahren Gebrauch plötzlich und unerwartet undicht wird und die Prüfung ergibt, dass der Boden nur punktuell undicht ist, dann muss ja punktuell was passiert sein, z.B. durch speziellen Gebrauch. Werksseitig kann die Beschichtung dann wohl kaum falsch aufgebracht worden sein, sondern das muss später gekommen sein.

                              Bei fehlerhaftem Gebrauch oder Abnutzung greift jedoch meiner Kenntnis nach kein Garantieanspruch. Hier kann lediglich Kulanz zum Tragen kommen und hier hat sich der Hersteller meiner Meinung korrekt verhalten, zumal eine Bodenplane tatsächlich den Mangel beheben würde. Das auch vor dem Hintergrund - ohne Pete jetzt zu Nahe treten zu wollen - dass es durchaus Kunden gibt, die eigene Gebrauchsfehler auf den Hersteller abwälzen wollen bzw. Garantieregeln nutzen, um ihre Produktepalette kurz vor Ablauf der Zeit auf den neusten Stand zu bringen.

                              Ich habe auch mal ein Zelt zurückgeben müssen, weil die Beschichtung kaputt war. Aber 1. hat es beim ersten Regen bereits reingeregnet und 2. war die Beschichtung gleichförmig im Eimer, d.h. ich lag quasi unter einem Duschkopf.
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

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                              • khyal
                                Lebt im Forum
                                • 02.05.2007
                                • 8195
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                                #35
                                AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                Ich bin kein Jurist, aber meiner Kenntnis betrifft Garantie nur Mängel, die an dem Produkt selbst liegen - ich drück das jetzt blöd aus, aber vielleicht wisst ihr, was ich meine.

                                Wenn das Produkt auf die Wassersäule getestet wurde, dann dicht ist und dann nach 4 Jahren Gebrauch plötzlich und unerwartet undicht wird und die Prüfung ergibt, dass der Boden nur punktuell undicht ist, dann muss ja punktuell was passiert sein, z.B. durch speziellen Gebrauch. Werksseitig kann die Beschichtung dann wohl kaum falsch aufgebracht worden sein, sondern das muss später gekommen sein.

                                Bei fehlerhaftem Gebrauch oder Abnutzung greift jedoch meiner Kenntnis nach kein Garantieanspruch...
                                Garantie ist im Gegensatz zur Gewaehrleistung sozusagen freies Vertragsrecht, da bestimmt der Garantiegeber, was die Garantie abdeckt, da gibt es keine "allgemeingueltigen" Bestimmungen...

                                Klar kann eine Beschichtung falsch aufgebracht worden sein, gerade PU-Beschichtungen knicken im Laufe des Gebrauchs in der Wasserdichte gut ein...wenn nun die Beschichtung an manchen Stellen etwas duenner aufgetragen wurde bzw bei Mehrfach-Beschichtung an manchen Stellen nicht alle Schichten einwandfrei aufgetragen wurden, kann die Wasserdichte nach einigem Gebrauch an manchen Stellen nachlassen...hatte ich z.B. mal bei einem PU-AZ nach ca einem Jahr...es ist also nicht unbedingt falsche Handhabung auf Seiten des Nutzers bzw Pete...

                                Aber nochmal, wenn nur die gesetzliche Gewaehrleistung greifen wuerde, waere das Thema rechtlich mehr oder minder schon nach 1/2 Jahr durch, da zwar die Gewaehrleistungsfrist 2 Jahre betraegt, aber nach 1/2 Jahr ist Beweislastumkehr zuungunsten des Kaeufers, da waere man dann auf Kulanz angewiesen...aber wenn eine Firma 5 Jahre Garantie auf der Webpage raushaengen laesst, womit sie sich ja einen Wettbewerbsvorteil vor anderen Firmen sichert, die nur 2 oder 3 Jahre geben, dann soll sie auch innerhalb dieser Frist dafuer einstehen...

                                Was fuer mich jetzt aber ueberhaupt noch nicht zusammenpasst, ist, dass Pete ja von massiven Wassereinbruch im IZ "...schwimme ich auf einmal im Wasser..." und Reiner von "... punktuell eine WS von ca. 4.000mm, wo das Wasser durchdrückte..." schreibt...4000mm also 4t Wasser / qm oder mal anders ausgedrueckt, muesste ich 200 kg wiegen, damit ich, wenn ich im Zelt stehen wuerde, sich ueberhaupt Wasser durchdruecken koennte und dazu muesste ja das Zelt auch noch in einem "See" stehen...btw SI-Nylon wird meist mit 2000mm neu angegeben, der Zeltboden von Extremtextil, der ja nun wirklich sehr dicht ist, mit 5000mm, der Boden vom SL3-IZ, mit dem ich nun wirklich schon 2 Tage auf mehreren cm Wasser gestanden habe, ohne dass ein Tropfen durchkam, mit 3000mm...

                                Waere nach wie vor interessant mal was Naeheres von Pete zu hoeren...also Pete, Du hast ja nun die ganze Sache angetreten, aeussere Dich doch bitte mal...

                                Gruss

                                Khyal
                                www.terranonna.de

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                                • Alex79
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                                  • 05.06.2007
                                  • 740
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                                  #36
                                  AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                  Na also,

                                  genau so etwas hatte ich mir durch meinen Vorschlag Rejka den Link zu senden erhofft. Nicht "Bashing", wie sich hier einige vorschnell aufregten, sondern die Möglichkeit einer Stellungnahme standen im Vordergrund. Insbesondere da auch mir Rejka als sehr guter und günstiger Hersteller ein Begriff ist.

                                  Sehr schön auch das Rainer diese Möglichkeit genutzt hat. Ich finde es immer gut, wenn Hersteller so nah an der "Basis" sind.

                                  Andererseits muss ich khyal zustimmen:

                                  1.) Wenn ich 5 Jahre Garantie gebe, so gilt die IMO für alle Fehler, welche trotz sachgerechtem Gebrauch des Produktes auftreten.
                                  Bei einem Zelt gehört zur sachgerechten Nutzung bestimmt auch das Aufstellen und darin schlafen.
                                  Je nach Qualität der Beschichtung des Bodens kann diese darunter mehr oder weniger leiden.
                                  Wenn ich 5 Jahre Garantie gebe, dann gebe ich den Eindruck, das ich als Hersteller der Beschichtung (bei sachgerechtem Gebrauch des Zeltes) ohne Probleme diese Lebensdauer zutraue.
                                  Dazu muss ich dann aber IMO auch stehen, wenn sich dies bei einem Einzelfall mal als falsch herausstellt!
                                  (Das PU nicht immer gleichmäßig aufgetragen wird hatten wir hier schon öfter. Ich kann mich noch an einen Thread eines Wechsel-Kunden erinnern, welcher bei Nässe dunklere Flecken auf seinem Pathfinder hatte. Dies kam durch ungleichmäßige Beschichtung und wurde durch Wechsel ohne Probleme ausgetauscht.)

                                  2.) Wenn es bei einem Musterzelt keine 5 Jahre Garantie gibt, so sollte man darauf hingewiesen werden (Keine Ahnung ob dies geschehen ist, soll keine Unterstellung sein!).

                                  So oder so, ich wäre mit dem Kulanzangebot zufrieden gewesen... 4000mm WS + Groundsheet ist mehr als alle Marmot Zelte

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                                  • Torres
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                                    Liebt das Forum
                                    • 16.08.2008
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                                    #37
                                    AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                    Wenn ich 5 Jahre Garantie gebe, so gilt die IMO für alle Fehler, welche trotz sachgerechtem Gebrauch des Produktes auftreten.
                                    Genau, bei sachgerechtem Gebrauch. Und das ist oft ein strittiger Punkt, denn wenn ich ein Zelt sachgerecht gebrauche und es geht kaputt, z.B. bei Wind, dann ist für den Hersteller auch einsichtig, dass er das Zelt zurücknehmen muss und das geschieht in der Regel ohne Probleme. Wenn ich aber unbedingt mit einem Campingzelt auf Schotterpisten zelten muss, könnte es schwieriger werden. Allerdings war von Löchern hier ja gar nicht die Rede.

                                    Ich fand Khyals Frage an Pete daher sehr interessant. Wie kann es sein, dass man im Wasser schwimmt, obwohl Wassersäule 4000 vorhanden ist. Mein Aldi Zelt hatte 1500 und war dicht von unten. Mit zusätzlicher Plane sowieso, sogar die UL-Fraktion, die mit Tarp und Plane unterwegs ist, schläft trocken. Kann es wirklich am Boden liegen, wenn es so nass wird?

                                    OT: (Ich habe auch mal in meinem Aldi Zelt geschwommen und dachte es ist undicht. Es lag aber an den Funktionsklamotten, die ich im Zelt getrocknet habe - das Wasser ist nicht getrocknet, sondern ausgelaufen.)
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                    • Fernwanderer
                                      Alter Hase
                                      • 11.12.2003
                                      • 3885
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                      Wir verlieren uns in Spekulationen.

                                      Wir haben die Wahl zwischen einem 1 oder fast 5 Jahre altem Zelt.
                                      Ich war nach pete60 Darstellung von einem fabrikneuen Zelt ausgegangen, Reiner schreibt von einem Musterzelt.
                                      Wir wissen nicht ob die Undichtigkeit nach einem Jahr oder nach drei Jahren (nach einer Harzfleckenentfernung?) auftrat .
                                      Pete60 schwamm, Reiner will punktuell 4000mm gemessen haben.

                                      Reiner berichtet Details, pete60 bisher nicht. Warten wir doch besser mal ab, was pete60 zu Reiners Stellungnahme schreibt.
                                      In der Ruhe liegt die Kraft

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                                      • konamann
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                                        • 15.04.2008
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                                        #39
                                        AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                        ich befürchte er wird auf sich warten lassen.....
                                        Draußenkind!

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                                        • derSammy

                                          Lebt im Forum
                                          • 23.11.2007
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                                          #40
                                          AW: Wie Hersteller die Garantie außer Kraft setzen!

                                          Zitat von Fernwanderer Beitrag anzeigen
                                          Wir verlieren uns in Spekulationen.
                                          .....Warten wir doch besser mal ab, was pete60 zu Reiners Stellungnahme schreibt.


                                          hat (für mich)ein bissl was von der Lindenstrasse .... eigentlich vollkommener Käse * , aber irgendwie schon "spannend" wie´s weitergeht






                                          *
                                          fühl mich halt berufsbedingt immer eher der Hersteller/Händlerseite zugewandt
                                          Zuletzt geändert von derSammy; 02.02.2010, 14:36.

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