Garantieansprüche Haglöfs

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  • senna
    Neu im Forum
    • 10.10.2013
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    Garantieansprüche Haglöfs

    Hallo Zusammen!

    Ich würde gerne etwas mehr über die Garantiebestimmungen bei Haglöfs oä. Unternehmen in Erfahrung bringen.
    Zur Sache:
    Ich habe mir vor knapp 2 Jahren eine Haglöfs electron in einem kleinen Outdoorrladen besorgt. Vor Ablauf der Garantie ging das Material an bestimmten Stellen kaputt und ich habe die Jacke zur Garantie eingereicht.
    Soweit so gut - wurde auch akzeptiert.
    Als Ausgleich allerdings wird nun ausschließlich ein Gutschein, zum Kauf von Irgendetwas(nicht zwingend von Haglöfs), bei dem genannten Outdoorladen im Wert des Kaufpreises der Jacke angeboten, da das Modell nicht mehr produziert wird.

    Ich will aber nur eine neue Hardshelljacke und die Auswahl vor Ort ist sehr klein.

    Hat man da keine Ansprüche auf eine Barauszahlung? Liegt es an dem Händler oder an Haglöfs selbst? Mir kommt dass etwas seltsam vor und die Garantieabwicklung hat auch über 3 Wochen Zeit in Anspruch genommen

    Würde mich sehr über etwas Aufklärung zu dem Thema freuen!
    Zuletzt geändert von senna; 10.10.2013, 18:02.

  • tjelrik
    Fuchs
    • 16.08.2009
    • 1244
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Garantieansprüche Haglöfs

    Frag mal den Händler, ob er dir was bestellt. Ist in der Regel kein Problem - du solltest aber vorher schon genau wissen was du haben willst...(also z.B. schon mal anprobiert etc...)
    bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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    • senna
      Neu im Forum
      • 10.10.2013
      • 5
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Garantieansprüche Haglöfs

      Heisst das also, das ist durchaus eine übliche Vorgehensweise?

      Die Händler sind recht nett und Bestellung wäre wahrscheinlich schon möglich(von den geführten Marken).
      Nur hatte ich mir damals nicht umsonst große Mühe gegeben die "passende" Jacke zu finden- die es jetzt nicht mehr gibt.

      Die Auswahl vor Ort ist eher begrenzt (im Laden wie Umgebung) und es wäre ganz nett so langsam wieder
      eine (Regen-)Jacke zu haben. der herbst kommt und der Kunde hat weder ne Jacke noch sein Geld...

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      • senna
        Neu im Forum
        • 10.10.2013
        • 5
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        • Meine Reisen

        #4
        AW: Garantieansprüche Haglöfs

        Danke für die Antwort im Übrigen

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        • tjelrik
          Fuchs
          • 16.08.2009
          • 1244
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          #5
          AW: Garantieansprüche Haglöfs

          Also aus diesem Forum und von Bekannten hört man i.d.R folgendes:

          Jacke, keine 2 Jahare alt und kaputt -> Hersteller repariert.

          Jacke, keine 2 Jahre alt und kaputt -> Hersteller wiegelt ab und sagt: Eigenverschuldung.

          Jacke, keine 2 Jahre alt, kaputt -> Hersteller schickt gleiches Modell.

          Jacke, keine 2 Jahre alt, kaputt -> Hersteller schickt Nachfolgemodell oder ähnliches Modell.

          Insofern finde ich deine Version doch echt gut: Schnell, ohne viel Bürokratie kannst du dir nun was aussuchen. Falls die Auswahl im Laden dir nicht zusagt, würde ich die Internetkataloge der Hersteller (oder muss es Haglöfs sein) durchschauen. (Bei Haglöfs weisst du ja sogar welche Größe passt). Falls du irgendeine tolle Jacke findest - kannst du den Händler fragen - ob er sie unverbindlich bestellt.
          oder die (verwerflich angesehene) Methode des Bestellens bei einem anderen Versender, dann anprobieren, dann zurückschicken und bei deinem Händler die endgültige Bestellung aufgeben.
          bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
            • 13413
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            #6
            AW: Garantieansprüche Haglöfs

            Hallo @ senna,

            zunächst einmal ist fraglich, ob Haglöffs eine Herstellergarantie gewährt und was da drinnen steht. Ich weiß es nicht und habe dazu auch nichts gefunden. Du hast doch die Jacke gekauft und weißt etwas von einer zweijährigen Garantie. Woher? Hing da ein Zettel dran mit einem Garantieversprechen?
            Es bringt nichts, jetzt auf so ein Garantieversprechen rechtlich einzugehen, denn ich könnte nur zu deutschem Recht etwas sagen. Haglöffs ist aber ein schwedischer Hersteller.

            Grundsätzlich aber gilt, daß man sich entscheiden muß, ob man den Hersteller aus dem Garantieversprechen --welchen freiwilligen Inhalt das auch immer haben mag-- in Anspruch nehmen möchte, oder den ( deutschen ) Verkäufer aus Gewährleistung nach Kaufrecht. Im letzteren Fall ist immerhin deutsches Recht anwendbar.
            In gebotener Kürze:
            Unterstellt, es läge tatsächlich ein innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufgetretener Sachmangel vor:
            dann geht der Anspruch zunächst wahlweise ( Wahlrecht ausüben!) auf Beseitung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt das fehl ( Jacke nicht reparabel und lieferbar), kann die Rückerstattung des Kaufpreises in Betracht kommen.
            Dann ist aber wichtig zu wissen, daß man sich nicht mit einem Einkaufsgutschein abspeisen lassen muß.
            Eine solche Methode, die Rückzahlung des Kaufpreises abzuwenden, ist dem deutschen Recht fremd. Das muß man nicht akzeptieren. Aber man kann es akzeptieren.
            Ist nämlich fraglich und streitig, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, und bietet der Verkäufer um des Friedens Willen einen Einkaufsgutschein in Höhe des Kaufpreises an, kann man das als Vergleichsangebot betrachten. Dann wäre das ein gangbarer gütlicher Weg.
            Ditschi

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            • senna
              Neu im Forum
              • 10.10.2013
              • 5
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              #7
              AW: Garantieansprüche Haglöfs

              Hallo Ditschi!

              zu der "Haglöfs-Garantie" kann ich auch nichts sagen - auf der Homepage ist dazu ein kurzer Absatz vermerkt:

              MY HAGLÖFS PRODUCT HAS BROKEN – WHAT DO I DO?
              You should go back to the shop where you purchased the product and show them the product and your receipt. The shops have good procedures for handling claims. Haglöfs follows the Consumer Purchases Act for each market.
              If the shop has closed down, you are welcome to get in touch with us via e-mail: Claims@haglofs.se

              Sollte also nach hiesigem Recht ablaufen wenn ich das richtig verstehe.

              An der Jacke waren 3 Mängel offensichtlich, die nicht aus "falschem" Umgang entstehen konnten.

              -an der Kapuze kam ohne Witz, nadelspitz der Draht heraus, der dann beidseitig Richtung Schläfen/Augen heraus stand
              -das Packlite Material war nicht richtig verbunden so dass die äußere Schickt kleine "Blasen" gebildet hat
              -die Klettverschlüsse an den Ärmeln waren nicht gut genug verklebt so dass die oberste Gummischicht sich gelöst hat (damit hätte ich aber leben können)

              So bin ich dann also zu dem Händler marschiert und war überzeugt davon dass - wenn Garantie besteht- adäquat reagiert wird. Der Händler hat mir zugestimmt(2 Jahre Anspruch) und mich darauf hingewiesen dass er die Jacke auf jeden Fall nochmal waschen würde bevor er sie einschickt weil Haglöfs da als allererstes einen Geruchstest macht wenn der nicht bestanden wird gäbe es auch keine Garantie. Also Kommando zurück, gewaschen(obwohl eigentlich ziemlich sauber) - abgeschickt.

              Nach Händlerauskunft war die Jacke dann ca eine Woche bei Haglöfs.... dann ca 2 Wochen bei Goretex (wg dem Packlite vermute ich)
              Was die Abrechnung wegen der Garantie betrifft habe ich auch kurz mit dem Händler gesprochen. Der meinte er könne mir nur einen Gutschein ausstellen da er sonst keinen finanziellen Ersatz (Überweisung von Haglöfs) bekäme.

              Und das kam mir eben insgesamt ein wenig sonderbar vor - im 300€ Regenjackensegment.

              Danke für die tolle Hilfe und umso mehr dafür mir die Paragrafen in voller Breite zu ersparen
              Zuletzt geändert von senna; 10.10.2013, 19:57.

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              • SteveMcGood
                Anfänger im Forum
                • 19.07.2013
                • 21
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                • Meine Reisen

                #8
                AW: Garantieansprüche Haglöfs

                Grundsätzlich ist es völlig egal um welchen Hersteller es sich handelt. Also auch ob es sich um einen deutschen oder schwedischen Hersteller handelt. Den Kaufvertrag aus dem du deine Mängel geltend machst hast du mit einem deutschen Händler geschlossen. Daher gilt auch deutsches Mängelrecht. D.H. du hast im Falle eines Mangels das Recht diesen Mangel beseitigen zu lassen. Da das der Händler in der Regel nicht selbst macht sondern zum Hersteller einschickt (Meist in den Lieferantenbedingungen des Händlers geregelt). Der Hersteller hat dann verschiedene Wege, entweder er erkennt den Mangel nicht an (zB aus Eigenverschulden) - dann lehnt er die Reklamation ab und du bekommst die kaputte Jacke zurück (meiner Erfahrung nach sind viele Hersteller aber sehr kulant und bieten zumindest Preisnachlässe für Neuanschaffungen etc.), er kann auch die Jacke reparieren - dann bekommst du eine erneuerte Jacke zurück oder er "tauscht". D.H. in der Regel bekommt der Händler seine Kosten gutgeschrieben oder es wird mit dem Kunden zusammen eine Alternative ausgesucht.
                Da du aber grundsätzlich keinen Anspruch auf eine neue Jacke ggü. dem Hersteller hast, sondern dich rechtlich (was tatsächlich anders passiert läuft auf Kulanzbasis) immer an deinen Händler vor Ort wenden musst. WIe schon gesagt hat der Händler vor Ort das Recht nachzubessern oder dir eine neue Jacke zu beschaffen die in Art, Qualität etc. deiner alten entspricht. Meist ist das aber auf Grund der wechselnden Modelle nicht möglich, daher gibt es in der Regel "gutschein" beim Händler. Einen Anspruch auf Geld zurück hast du nicht, gibt er dir trotzdem dein Geld zurück, hast du einen sehr kulanten Händler gefunden, bei dem ich bleiben würde ;)

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                • SteveMcGood
                  Anfänger im Forum
                  • 19.07.2013
                  • 21
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                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Garantieansprüche Haglöfs

                  vergessen...

                  Nach Händlerauskunft war die Jacke dann ca eine Woche bei Haglöfs.... dann ca 2 Wochen bei Goretex (wg dem Packlite vermute ich)
                  Was die Abrechnung wegen der Garantie betrifft habe ich auch kurz mit dem Händler gesprochen. Der meinte er könne mir nur einen Gutschein ausstellen da er sonst keinen finanziellen Ersatz (Überweisung von Haglöfs) bekäme.

                  Und das kam mir eben insgesamt ein wenig sonderbar vor - im 300€ Regenjackensegment.
                  Dein Händler kauft die Jacke ja beim Hersteller ein, dafür hat er andere Preise als der Endkunde (du) bezahlst, logisch er muss ja irgendwo auch seine Kosten decken können. Vom Hersteller bekommt er aber natürlich nur den sog. Einkaufspreis, also seinen gezahlten Preis zurück. Würde er dir jetzt dein Geld zurückgeben, würde er auf der Differenz sitzen bleiben also der Teil der seine Kosten decken soll würde ihm wegfallen. Da muss gerade bei kleinen Händler auch ein wenig Rücksicht nehmen und Verständnis haben. Frag deinen Händler einfach ob er dir nicht deine gewüschte Jacke bestellen kann. Dann ist euch beiden geholfen.

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
                    • 13413
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                    #10
                    AW: Garantieansprüche Haglöfs

                    WIe schon gesagt hat der Händler vor Ort das Recht nachzubessern oder dir eine neue Jacke zu beschaffen die in Art, Qualität etc. deiner alten entspricht.
                    Sorry, das ist falsch und widerspricht dem, was ich an anderer Stelle auch schon versucht habe zu erklären: nicht der Händler hat das Recht zu wählen, ob er nachbessern möchte oder eine neue Sache nachliefern möchte, sondern der Kunde hat das Recht der Wahl, § 439 Abs 1 BGB. Das Wahlrecht sollte man ausüben. Der Händler ist an die Wahl des Kunden gebunden.

                    § 439
                    Nacherfüllung

                    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


                    Auch wird in post 8 nicht sorgfältig unterschieden zwischen den Ansprüchen aus Garantievertrag gegenüber dem Hersteller
                    ( 443 BGB) und den Ansprüchen aus Gewährleistung gegen über dem Verkäufer ( § 437 ff. BGB).

                    Zwischen beiden Wegen kann man als Kunde wählen. Es sind aber, auch in den Rechtsfolgen, zwei völlig verschiedene Rechtswege. Man muß abwägen, bei welchem Weg man besser fährt.

                    Das Vertragsverhältnis zwischen Hersteller, ev. Großhändler und Verkäufer muß den Kunden nicht interessieren, auch nicht die weitere Abwicklung des Schadensfalles auf der Ebene.

                    Schlägt die Nacherfüllung ( Nachbesserung oder Nachlieferung ) fehl, gibt es natürlich einen weiteren Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, den der Verkäufer nicht mit einem Einkaufsgutschein abwenden kann.
                    Immer unterstellt, es liegt tatsächlich ein Sachmangel vor. Ob man mit dem Verkäufer Mitleid haben sollte, wenn er auf Kosten sitzen bleibt, mag jeder selbst entscheiden. Ich denke, daß die Abwicklung von Gewährleistungansprüchen Teil der kaufmännischen Kalkulation ist.

                    Soviel zum Formaljuristischen. Ist gegentlich notwendig, wenn Fehlinformationen tradiert werden.

                    Es mag individuell unterschiedlich sein, aber ich persönlich würde wegen der im Raume stehenden Summe nicht den Klagweg beschreiten. Speziell wenn ein Mangel am Ende der Garantiezeit oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist eintritt, kann man oft trefflich streiten, ob ein Sachmangel vorliegt oder ein vom Kunden zu vertretender Verschleiß. Da macht es Sinn, sich nicht auf die formaljuristischen Hinterbeine zu stellen, sondern gemeinsam in dem Dreieck Hersteller/Verkäufer/Kunde zu schauen, ob man als Kunde nicht etwas herausbekommt. Und wenn es ein Einkaufsgutschein ist.
                    Ich persönlich würde auch dann nicht klagen ( jedenfalls nicht bei den kleinen Summen wie bei einer Jacke), wenn ich eindeutig formaljuristisch im Recht bin und der Verkäufer mir, wie oft, irgendwelchen Unsinn schreibt, falls er überhaupt reagiert. Betrag abschreiben, Händler als unseriös von der Liste streichen und abhaken.
                    Ditschi

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                    • khyal
                      Lebt im Forum
                      • 02.05.2007
                      • 8195
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                      #11
                      AW: Garantieansprüche Haglöfs

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Sorry, das ist falsch und widerspricht dem, was ich an anderer Stelle auch schon versucht habe zu erklären: nicht der Händler hat das Recht zu wählen, ob er nachbessern möchte oder eine neue Sache nachliefern möchte, sondern der Kunde hat das Recht der Wahl,...
                      Hmm kann das nicht durch die AGBs bestimmt werden, dass der Haendler erstmal das Recht auf Nachbesserung hat und erst wenn diese fehl schlaegt z.B. weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist ?

                      Naja ist jetzt auch nicht so wichtig, denn ein wichtiger Punkt bleibt unerwaehnt...

                      Wenn ich mich nicht auf die Garantie des Herstellers berufe (wobei es ja nach dem, was aufgelistet wird, hier eh keine besondere Garantie des Herstellers gab), sondern die Backen aufblase und auf´s deutsche Gewaehrleistungsrecht, dann gibt es da halt ein halben Jahr nach Kauf die Beweislast-Umkehr und ich muss dann beweisen, dass die aufgetretenen Maengel durch fehlerhafte Produktion zustande kommen und z.B. nicht etwa durch Verschleiss oder fehlerhafte Behandlung meinerseits o.A.

                      Die von Dir aufgelisteten Maengel 1+3 koennen eben auch Verschleissmaengel sein, die Delamination falsche Behandlung (z.B. bei der Reinigung).
                      Was die Reinigung vor Rekla-Annahme betrifft, hat der Haendler voellig recht, z.B. verschwitzte, dreckige Sachen werden haeufig bei den Herstellern nicht bearbeitet und erstmal zurueckgeschickt bzw "kostenpflichtigt" gereinigt.

                      Ich wuerde den Haendler fragen, ob der Gutschein auch fuer Bestellungen gilt (wahrscheinlich bei verbindlicher Abnahme von Dir), welche Lieferanten er im Hardshell-Bereich hat, mir da was Schoenes auf der Herstellerseite aussuchen, beim Hersteller bzw Importeur telefonisch checken, dass es auch lieferbar ist, dies (dass Du schon gecheckt hast, dass sie z.Z. lieferbar ist) auch dem Haendler mitteilen (hat evtl Einfluss drauf, wann bestellt wird, nicht jeder Haendler bestellet bei jedem Lieferanten jede Woche) mich an der neuen Jacke und an deinem Haendler freuen, der eine easy Abwicklung fuer dich vorgenommen hat.
                      www.terranonna.de

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                      • Ditschi
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                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13413
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Garantieansprüche Haglöfs

                        Zitat Ditschi: Sorry, das ist falsch und widerspricht dem, was ich an anderer Stelle auch schon versucht habe zu erklären: nicht der Händler hat das Recht zu wählen, ob er nachbessern möchte oder eine neue Sache nachliefern möchte, sondern der Kunde hat das Recht der Wahl,...
                        Zitat Khyal: Hmm kann das nicht durch die AGBs bestimmt werden, dass der Haendler erstmal das Recht auf Nachbesserung hat und erst wenn diese fehl schlaegt z.B. weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist ?
                        Nein, da ist das Gewährleistungsrecht durch vorherige Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher unandingbar, § 475 Abs. 1 BGB. Lediglich nach Mitteilung des Mangels kann man sich durch Vereinbarung anders einigen, so man möchte.

                        Der Hinweis auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der Gewährleistung ist richtig und gehört grundsätzlich zum Inhalt der Überlegung, welcher Weg ( aus Garantievertrag oder nach Gewährleistung) erfolgversprechender ist.

                        Zum Inhalt der Überlegung gehört auch, wo und nach welchem Recht man die Haglöfs AB in Torsång, Gemeinde Borlänge, Schweden, notfalls auf Erfüllung der Ansprüche aus Garantievertrag verklagt, wenn diese nicht erfüllt werden.
                        ( Ich weiß es nicht. Bin im Internationalen Privatrecht nicht firm. Zu speziell. Zuletzt gehört an der Uni.)

                        In der Tat: bei der im Raume stehenden Schadenssumme ist jedwede Einigung, bei der man zumindest einen Teilerfolg erzielt, von Vorteil. Da sind wir uns einig.

                        Es gibt aber ein Problem, das sich wie ein roter Faden durch die Kaufberatung des Forums zieht: Kaufrecht ist, wie der Name sagt, eine juristische Angelegenheit, aber nicht den Juristen vorbehalten. Es gehört zur kaufmännischen Ausbildung und wird dort gelehrt und gelernt. Nur haben wir es zu Zeiten der Internet-Shops zunehmend mit Händlern zu tun, die keine Kaufleute sind und folglich keine kaufmännische Ausbildung genossen haben. Zu häufig stößt man bei der Reklamation eines Mangels auf Reaktionen, die erkennen lassen, daß der Verkäufer respektive seine Angestellten vom Kauf- und Gewährleistungsrecht nicht den Hauch des Schimmers einer Ahnung haben. Das nervt und führt zu unnötigem Schriftverkehr, langwierigen Diskussionen und Verärgerung. Ich zahle mittlerweile lieber ein paar Euro mehr und kaufe dort, wo ich weiß, daß die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen problemlos abgewickelt und nicht als persönlicher Angriff auf den Verkäufer empfunden wird, dessen Lamento ich mir dann anhören muß.
                        Ditschi

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                        • Canadian
                          Fuchs
                          • 22.01.2010
                          • 1328
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Garantieansprüche Haglöfs

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Es gibt aber ein Problem, das sich wie ein roter Faden durch die Kaufberatung des Forums zieht: Kaufrecht ist, wie der Name sagt, eine juristische Angelegenheit, aber nicht den Juristen vorbehalten. Es gehört zur kaufmännischen Ausbildung und wird dort gelehrt und gelernt. Nur haben wir es zu Zeiten der Internet-Shops zunehmend mit Händlern zu tun, die keine Kaufleute sind und folglich keine kaufmännische Ausbildung genossen haben.
                          Da muss ich aber auch mal kurz einschreiten: Kaufmann ist nicht, wer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat. Das steht doch schon in §1 HGB. Durch kaufmännische Ausbildung wird man "Kaufmannsgehilfe".

                          Dass ein ein Kaufmann bestenfalls über kaufrechtliche Grundlagen verfügt (die werden übrigens auch im wirtschaftswissenschaftlichem Studium gelehrt) oder zumindest jemanden einstellt, der ein solches Wissen aufweist, steht außer Frage, aber die die Kaufmannseigenschaft nunmal nicht an eine Qualifikation gebunden ist, kann man das eben auch nicht erwarten.

                          Aber sei mal froh, dass du dich hier und nicht in Musikerforen rumtreibst. Du werden nicht nur von den Händlern hinters Licht geführt, sondern glauben den Quatsch auch noch und fangen teilweise an schon defekt gelieferte Ware auf eigene Kosten zu reparieren...da wird einem manchmal anders.
                          Bilder aus dem Saltfjell.
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                          • Ditschi
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                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 13413
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                            #14
                            AW: Garantieansprüche Haglöfs

                            Da muss ich aber auch mal kurz einschreiten: Kaufmann ist nicht, wer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat. Das steht doch schon in §1 HGB. Durch kaufmännische Ausbildung wird man "Kaufmannsgehilfe".
                            Ja, stimmt, formal hast Du recht. Dann muß ich richtigerweise unterscheiden zwischen Kaufleuten mit und ohne Ausbildung.
                            Wer " Kaufmann" von der Pike auf gelernt hat, mit dem hat man halt bei der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen weniger Probleme, egal, ob er Chef ist oder Angestellter. Probleme machen die Händler, die von Kaufrecht nichts wissen und mit oft dreisten Falschbehauptungen versuchen, den Kunden bei Reklamationen wie einen Bittsteller abzuwimmeln.
                            Ditschi

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                            • senna
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                              • 10.10.2013
                              • 5
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                              #15
                              AW: Garantieansprüche Haglöfs

                              Nochmal Hallo Zusammen!

                              Danke für die ausführlichen Erläuterungen zu dem Thema! Wer hätte gedacht dass so eine Kleinigkeit so kompliziert werden kann .
                              Die anfängliche Sympathie für den Händler war nicht ganz unangebracht und der Umtausch sollte jetzt vom Tisch sein.
                              Glücklicherweise konnte ich bei einem anderen Händler eine passenden Ersatz anprobieren und dann bei besagtem Händler per Gutschein bestellen(obwohl eigentlich die Marke nicht im Sortiment ist).
                              Es war aber doch eher ein Glücksfall ohne großen Aufwand eine Jacke zu finden die wirklich gut passt...

                              http://www.millet.fr/de/produkte/spr...ore-tex-jacket (btw taugt die was?)

                              Inwieweit die beiden Modelle gleich viel Wert sind sei mal dahingestellt (wäre echt ganz interessant zu wissen ob da dann Differenzsummen ausgezahlt werden müssten oder ob es eher per Handschlag geregelt ist). Nur für den Fall dass Ditschi oder jemand anderes nochmal Lust hat ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen.

                              Für mich ist der "Umtausch" bisher doch ganz fein gelaufen (wenn alles klappt).
                              Weil ich nicht mehr vor Ort sein kann wird mir die Jacke 300km zu meinem zweiten Wohnsitz nachgeschickt, was ich nicht als selbstverständlich empfinde.

                              Grundsätzlich ist es aber schon gut bescheid zu wissen was geht und was nicht! Und wenn man eben ein Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises hat dann sollte man 1. hinreichend darüber informiert werden (auch was das angesprochene Wahlrecht angeht) und 2. sollte einem nicht unterstellt werden (das schwingt hier leider teilweise ein bisschen mit) wegen unsorgsamem Umgang mit Produkten die Garantie zu missbrauchen.( von wegen kurz vor Ablauf nochmal umtauschen!)
                              Wenn etwas garantiert wird dann bitte auch daran halten - das ist schließlich auch ein Beweggrund zum Kauf.

                              Was das kaufmännische angeht... ich finde es ja prinzipiell super wenn passionierte "Outdoormenschen" Läden eröffnen, sich selbst zu verwirklichen, gute Beratung zu geben etc. daher spiele ich auch mit dem Gedanken dem kleinen Laden diesen Thread zukommen zu lassen um auch auf der Seite ein bisschen info zu geben, falls hier niemand etwas dagegen hat!??
                              Beste Grüße,
                              senna

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                              • khyal
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                                • 02.05.2007
                                • 8195
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                                #16
                                AW: Garantieansprüche Haglöfs

                                Zitat von senna Beitrag anzeigen
                                ...Und wenn man eben ein Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises hat dann sollte man 1. hinreichend darüber informiert werden (auch was das angesprochene Wahlrecht angeht) und 2. sollte einem nicht unterstellt werden (das schwingt hier leider teilweise ein bisschen mit) wegen unsorgsamem Umgang mit Produkten die Garantie zu missbrauchen....Wenn etwas garantiert wird dann bitte auch daran halten - das ist schließlich auch ein Beweggrund zum Kauf.

                                Was das kaufmännische angeht... ich finde es ja prinzipiell super wenn passionierte "Outdoormenschen" Läden eröffnen, sich selbst zu verwirklichen, gute Beratung zu geben etc. daher spiele ich auch mit dem Gedanken dem kleinen Laden diesen Thread zukommen zu lassen um auch auf der Seite ein bisschen info zu geben, falls hier niemand etwas dagegen hat!??
                                Beste Grüße,
                                senna

                                Na dann wollen wir aber hier mal ein paar Sachen richtig stellen......


                                Eben das Recht hattest Du nicht...

                                Mal leicht vereinfacht ausgedrueckt...
                                Was viele Kaeufer missverstehen, ist eben, dass mit dem deutschen Gewaehrleistungsrecht einem nicht eine 2 jaehrige Garantie auf Fehlerfreiheit o.A. zugesprochen wird, sondern nur, dass das Produkt frei von Produktionsmaengeln zum Zeitpunkt des Kaufs ist. (meine waere BGB § 434, 446, 476)

                                Um nun evtl Produktionsmaengel zu ruegen, hat man

                                6 Monaten Zeit, in denen der Gesetzgeber es dem Kaeufer recht einfach gemacht hat, nachzuweisen, dass der Mangel ein Produktionsmangel ist, in dem er die Beweislast dem Verkaeufer aufbuerdet, mit anderen Worten, wenn in so einem Fall der Haendler nicht dem Kunden nachweisen kann, dass der Mangel kein Prduktionsmangel ist, muss er eben Ersatz leisten.
                                BTW gibt es gerade bei Funktionsbekleidung recht viele Moeglichkeiten, wenn es ein Hersteller darauf anlegt, den Nachweis zu fuehren z.B. Reste von Weichspueler o.A. an der Membran, typische "Scheuerbilder" von schweren Rucksaecken an Hardshells, die nach der Beschreibung nicht dafuer geeignet sind, normaler Verschleiss usw usw

                                Danach hat man nochmal 18 Monate Zeit, nachzuweisen, dass der Mangel ein Produktionsmangel ist, in diesen liegt aber die Beweislast beim Kaeufer. Das ist aber meist sehr schwer bis unmoeglich und wenn, kostenintensiv (Thema Gutachter).

                                Wenn also ein Haendler hergeht und ab dem 7. Monat noch easy eine Reklamation annimmt, wenn sich ein Kunde auf das Gewaehrleistungsrecht beruft, handelt er schon kulanter, als er nach der Rechtslage muesste.

                                Was nun etwaige Garantien seitens des Herstellers betrifft, nun da herscht sozusagen Vertragsfreiheit, was der Hersteller zusagt, muss er einhalten, aber sonst nix.
                                Was das betrifft, wurde hier nur von der Hagloefs-Webpage dies zitiert "...Haglöfs follows the Consumer Purchases Act for each market..."
                                Mit anderen Worten, Hagloefs garantiert dir, dass du die Rechte gegenueber dem Haendler hast, die Du eh nach der Gesetzeslage hast also eine ziemlich sinnbefreite leere Wortblase damit bleibt bis jetzt nur das Gewaehrleistungsrecht...

                                Was nun also die Rechtssituation betrifft, haettest Du nachweisen meussen, dass die Defekte Maengel sind, deren Keim schon in der Produktion gelegt war und nicht etwa Verschleiss oder falsche Behandlung oder Pflege...kurz gesagt, vergiss es...

                                Entsprechend hat Dein Haendler recht kulant gehandelt und Dir mehr zugestanden, als er nach der Gesetzeslage gemusst haette.

                                Wenn Du ihm nun diesen Thread zur Aufklaerung schicken willst, nur zu...


                                Ich verstehe es nicht, warum Manche hier derartig die Backen aufblasen und den Haendlern unterstellen, dass sie sich nicht mit der Materie auskennen, wenn sie offensitlich selber da nicht firm sind, oder sehr wesentliche Bestandteile des Gewaehrleistungsrechts "unterschlagen" und damit ein falsches und recht einseitiges Bild der Rechtslage zeichnen.


                                Natuerlich werden die meisten Haendler deutlich mehr tun, als sie nach der Gesetzeslage muessten, sie wollen schliesslich auch zufriedene Kunden, die wieder kommen und jeder "Streit" ist Stress, aber ich wuerde da nicht so heftig auftrumpfen, wie es z.B. jemand hier im Thread "vorzeichnet".


                                Zum Einen sitzt man nach 6 Monaten nach der Gesetzeslage am kurzeren Hebel und ist auf den "Goodwill" des Haendlers angewiesen und auch da gilt meist "Wie es in den Wald hineinschallt, schallt es heraus" zum Anderen ist auf der anderen Seite der Theke auch ein Mensch, der meist seinen Job moeglichst gut machen will und den Kunden zufrieden stellen, dessen Handlungsspielraum aber haeufig auch begrenzt ist.

                                OT:
                                BTW habe ich auch keinen Bock drauf, hoehere Verkaufspreise zu bezahlen, damit entsprechende uebertriebene "Gewaehrleistungsansprueche" abgedeckt werden (soll jetzt keine Anspielung auf diesen Thread sein, damit meine ich ganz andere Sachen)
                                www.terranonna.de

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
                                  • 13413
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                                  #17
                                  AW: Garantieansprüche Haglöfs

                                  Eben das Recht hattest Du nicht...
                                  Das wissen wir nicht. Kein Grund, den TO so anzugehen. Khyal, Deine Ausführungen zum Gewährleistungrecht sind richtig.
                                  Die Frage, ob der Mangel bei Kauf ( Gefahrübergang) schon angelegt war, ist in der Tat der Schwachpunkt, zumal , wie Du richtig ausführst, die Mängel erst gegen Ende der Gewährleistung auftraten und nach 6 Monaten die Beweislast beim TO liegt.
                                  Aber warum hätte ihm der Beweis nicht gelingen sollen? Das ist offen.
                                  Ich habe, wie nachzulesen ist, bei meinen Ausführungen immer unterstellt, daß ein Sachmangel vorliegt, da ich hier keine konkreten Fälle löse, sondern exemplarisch am Fall allgemeine Rechtsauskünfte gebe.
                                  Übigens: im deutschen Kaufrecht bin ich firm. Mein Eingeständnis, nicht firm zu sein, bezog sich auf das Internationale Privatrecht.

                                  Im Ergebnis sind wir uns auch einig, daß der gesamte Ablauf Streit verhütete und der TO daher zufrieden sein kann und wohl auch ist.

                                  Nochmal zur Garantie: Ein Garantieversprechen ist freiwillig, sein Inhalt auch. Die Form--zumindest nach deutschem Recht--nicht. Ein Garantieversprechen ist auch ein Mittel des Wettbewerbs, und was drin stehen muß, wenn es denn abgegeben wird, regelt § 477 BGB. Daran halten sich zumeist nicht einmal deutsche Firmen. Für Hersteller im Ausland gilt die Norm ohnehin nicht. Was da von Haglöffs zu lesen war, ist --unterstellt, das war alles--inhaltlich so dürftig, daß man von einer Garantiezusage wohl kaum sprechen kann.

                                  Ich verstehe es nicht, warum Manche hier derartig die Backen aufblasen und den Haendlern unterstellen, dass sie sich nicht mit der Materie auskennen, wenn sie offensitlich selber da nicht firm sind, oder sehr wesentliche Bestandteile des Gewaehrleistungsrechts "unterschlagen" und damit ein falsches und recht einseitiges Bild der Rechtslage zeichnen.


                                  Natuerlich werden die meisten Haendler deutlich mehr tun, als sie nach der Gesetzeslage muessten, sie wollen schliesslich auch zufriedene Kunden, die wieder kommen und jeder "Streit" ist Stress, aber ich wuerde da nicht so heftig auftrumpfen, wie es z.B. jemand hier im Thread "vorzeichnet".
                                  Wer sind " Manche"? Ich war das . Wenn Du mich meinst, Khyal, kannst Du mich ruhig ansprechen.

                                  Ich unterstelle nichts, ich habe von meinen Erfahrungen geschrieben , und die lasse ich mir nicht absprechen.

                                  Häufigste Erfahrung bei einer Reklamation:

                                  Ich wähle -- weil der Hersteller im Ausland sitzt und/oder die Garantiezusage dürftig und nichtssagend ist-- bewußt den Weg über die Gewährleistung statt über die Garantie. Der Verkäufer akzeptiert mein Wahlrecht nicht.
                                  " Sie müssen sich an den Hersteller wenden. Da ist noch Garantie drauf ." Oder: " Wir haben die Sache für Sie an den Hersteller weitergeleitet. Sie bekommen von dort Antwort. " Das Wegschieben der Verantwortung ist beliebt, die nachfolgenden Diskussionen über die Rechtslage nervig.

                                  Zweithäufigster Fall der Hinweis auf fehlendes Verschulden, das jedoch im Gewährleistungsrecht keine Rolle spielt:
                                  " Mag sein, daß der Schalter nach drei Tagen abgebrochen ist, aber das ist dann ein Konstruktionsfehler des Herstellers. Dafür können wir nichts."

                                  Dritter, etwa gleich häufiger Fall, ist das Ignorieren meines Wahlrechts bei der Nacherfüllung. Ich wähle, da ich keine neue reparierte Sache möchte, als Nacherfüllung die Nachlieferung einer neuen mangelfreien Sache.
                                  Antwort: " Wir haben die Sache unserer Reparaturabteilung übergeben". Nach einiger Zeit bekomme ich dann meine gekaufte Sache geflickt oder geklebt zurück.

                                  Bei Hinweisen auf die tatsächliche Rechtslage wird diese meist zunächst geleugnet, später wird die Diskiussion abgebrochen.

                                  Das sind meine Erfahrungen. Ja, zum Glück gibt es auch Reklamationen, die reibungslos und einwandfrei ablaufen.
                                  Bei mir jetzt vermehrt, denn diese Verkäufer wähle ich wieder, statt nur nach dem billigsten Schnäppchen zu jagen.

                                  Gruß Ditschi
                                  Zuletzt geändert von Ditschi; 12.10.2013, 09:43. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler + Ergänzung

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                                  • fischifroschi
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                                    • 25.04.2013
                                    • 163
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                                    #18
                                    AW: Garantieansprüche Haglöfs

                                    Interessant in diesem Zusammenhang ist die alte "Garantie" von 6 Monaten, also vor den 6 Monaten Garantie + 18 Monaten Gewaehrleistung. Damals lag die Beweispflicht allein beim Käufer. Damals wurde in der Regel auch gewandelt, repariert oder ausgetauscht. Probleme gab es selten. In Zeiten des Internet muss sich sowohl der Hersteller als auch der Händler bewußt sein, was er macht und wie er verfährt. Der Käufer sollte aber auch darauf achten, wie er seine Beschwerde vorträgt.

                                    Für uns Käufer sind es gute Zeiten, was man aber gerade bei Outdoor-Produkten und ihren Preisen erwarten darf. ( Garantiefälle einkalkuliert?)

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                                    • Overwatch
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                                      • 08.01.2012
                                      • 24
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                                      #19
                                      AW: Garantieansprüche Haglöfs

                                      Mal ganz unabhängig von der Rechtslage muss ich persönlich sagen, dass ich bisher kein Geschäftsfeld erlebt habe, in dem so kulant mit Kunden umgegangen wird, wie im Outdoorsegment.

                                      Die besten Erfahrungen habe ich damit gemacht, mich telefonisch bis in die Serviceabteilungen durchzufragen.

                                      Bisher habe ich keinen Fall erlebt, in dem ich meine Produkte (Schuhe/Jacken/Hosen) mit diversen Mängeln/Abnutzungen nicht einsenden konnte. Mal von einem Haix Schuh abgesehen, bei dem zwar die Sohle beim ersten Einsenden auf Kulanzbasis neu geklebt wurde, nun jedoch gerissen ist und auf Grund des Alters >5 Jahre nicht mehr in die Kulanz fällt, wurden sämtliche Teile zu meiner vollen Zufriedenheit (gegen minimalen Kostenaufwand) repariert.

                                      Klarer Tipp: Zum Hörer Greifen und den Hersteller direkt kontaktieren

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                                      • khyal
                                        Lebt im Forum
                                        • 02.05.2007
                                        • 8195
                                        • Privat

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                                        #20
                                        AW: Garantieansprüche Haglöfs

                                        Zitat von Overwatch Beitrag anzeigen
                                        Mal ganz unabhängig von der Rechtslage muss ich persönlich sagen, dass ich bisher kein Geschäftsfeld erlebt habe, in dem so kulant mit Kunden umgegangen wird, wie im Outdoorsegment...
                                        Klarer Tipp: Zum Hörer Greifen und den Hersteller direkt kontaktieren
                                        Ersten Teil seh ich auch so, wenn ich manchmal sehe, mit welchen Erwartungen Kunden sich auf die Gewaehrleistung usw berufen und wie kulant haeufig Shops + Hersteller darauf reagieren.

                                        Wenn man sich mal wirklich bewusst macht, dass eben die Gewaehrleistung sich nur darauf bezieht, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer fehlerfrei ist und nicht etwa darauf, dass innerhalb eines gewissen Zeitraums nix zu Bruch gehen darf o.A.

                                        Wenn ich mal so Revue passieren lasse, was ich schon so an "berechtigten Gewaehrleistungsanspruechen" in Foren oder live mitbekommen habe...wo z.B. Waschanleitungen fuer Hardshells ingnoriert werden, aber, wenn dann die Membran dabei hingerichtet wird, der Hersteller das richten soll, oder auch auf welche mindestens strittigen Reklamationsanfragen von mir schon Shops bzw Hersteller nett und positiv reagiert haben...

                                        Das Kontakten des Herstellers sollte eigentlich nicht noetig sein, wenn man in einem guten Laden gekauft hat, da sollte die entsprechende Reklamation im Laden reichen, oder man sollte mal ueberpruefen, ob es der richtige Laden ist...
                                        www.terranonna.de

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