Garantiefalle?

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  • Torres
    Freak

    Liebt das Forum
    • 16.08.2008
    • 32299
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Garantiefalle?

    Also welche Bestimmungen wären demnach rechtens?

    Kleine Auswahl der mir zufälllig vorliegenden Produktzettel:

    Dem Erstbesitzer wird auf VAUDE Produkte eine dreijährige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler eingeräumt. Diese Garantie ist auf Fabrikationsfehler beschränkt und schließt Schäden aus, die auf unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung oder Verschleiß bei längerem Gebrauch zurückzuführen sind. Für Garantieleistungen im Rahmen dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. (Vaude Zelt)
    If this product fails you for reasons of fabric fault or manufacturing flaws we will repair it for free of charge with no questions asked. (Mountain Equipment)
    Mountain Hardwear garantiert, dass die Materialien und Verarbeitung eines jeden von uns hergestellten Produkts der Benutzung, für die es konzipiert ist, standhält. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, Unfälle oder natürliche Abnutzung des Materials nach längerer Zeit und Benutzung entstehen. Bitte senden Sie alle Produkte an uns zur Begutachtung und wir werden diese nach unserem Ermessen reparieren oder ersetzen. Schäden infolge von Unfällen oder unsachgemäßer Pflege werden zu einem angemessenen PReis repariert.
    Tubbs..... Informationen über die begrenzte Garantie auf Lebenszeit für dieses Produkt, Anweisungen für Bindungen und die Seite zur Registrierung Ihres Produktes finden sie auf www....
    Anm zu Tubbs: Dort auf die Schnelle nix gefunden.
    Zuletzt geändert von Torres; 27.12.2012, 21:41.
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 13191
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Garantiefalle?

      Zitat Torres: Also welche Bestimmungen wären demnach rechtens?
      Keine, jedenfalls nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Hat sich wohl überschnitten, aber § 477 BGB habe ich jetzt mal reingestellt.

      Es ist aber nicht so ( siehe § 477 Abs 3 BGB), daß ein Verstoß gegen § 477 BGB die Garantieerklärung gegenüber dem Kunden unwirksam macht, sondern dann gilt für den Kunden die gesetzliche Regel. Fehlt z.B. die Angabe über den Fristbeginn, beginnt die Garantie mit Gefahrübergang, also mit Übergabe der Ware. Keinesfalls aber ab Werk. Auch das habe ich schon ausgeführt mit Zitat Palandt.

      Aber beachten: § 477 BGB gilt nur für den Garantievertrag selbst ( Garantieurkunde), nicht für bloße Werbung mit einer Garantie ( invitatio ad offerendum):
      BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

      Gruß Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 27.12.2012, 22:01.

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      • dominiksavj
        Fuchs
        • 10.04.2011
        • 2344
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        • Meine Reisen

        AW: Garantiefalle?

        Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
        So, meine Vaude Remote Jacke ist undicht.
        Also Kassenzettel raus, 13Monate alt, zum Händler getragen.
        Der Händler hat sie ohne Probleme eingeschickt.

        Heute der Anruf: Der Oberstoff sei durchlässig, das Membran dadurch defekt. Jacke kaputt.
        Aber:
        Da die Jacke schon älter ist zählt meine Garantie nicht, sondern die Garantie gilt ab verlassens des Werks.
        Aber kulanterweise könne man mir 15% auf eine neue Jacke geben.

        Ist das noch normal? Oder rechtens?
        Ich hab kein Alzheimer.

        Das mit der Membran kann oder hab ich durcheinandergebracht.

        Das was ich rot markiert habe ist Fakt. (Ob Recht oder nicht, so wurde es mir gesagt.)

        Die 15% haben sich mittlerweile auf 25% erhöht, aber der Rest steht.
        freedom's just another word for nothing left to lose

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 13191
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          • Meine Reisen

          AW: Garantiefalle?

          Zitat dominiksavjas was ich rot markiert habe ist Fakt. (Ob Recht oder nicht, so wurde es mir gesagt.)
          Danke für die Klarstellung.

          Gruß Ditschi

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          • Torres
            Freak

            Liebt das Forum
            • 16.08.2008
            • 32299
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            • Meine Reisen

            AW: Garantiefalle?

            Natürlich nicht ab Werk, das war ja nur das Missverständnis mit den AGB für Gewerbetreibende. Klammern wir das also endlich hier aus.

            Das mit dem Übergang der Ware kenne ich auch als Beginn: Ab Kauf. Daher Bon aufheben.

            Okay, dann sehe ich jetzt klarer.
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

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            • dominiksavj
              Fuchs
              • 10.04.2011
              • 2344
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              • Meine Reisen

              AW: Garantiefalle?

              Ich hoff ich hab grad nicht noch mehr Verwirrung gestiftet.

              Für mich ist immernoch klar:
              Reklamationen werden nur noch schriftlich bearbeitet.
              Sorgt für Ordnung, macht weniger Ärger.

              Dann kommt es auch nicht so rüber wie wenn ich jemand abzocken will, was absichtlich falsch ausgedrückt oder ausgesagt habe usw.

              Auf die Idee mit der Dusche hätte man auch früher kommen können, ich hoffe trotzdem das ich mit meinem Versuch gezeigt habe, das ich fair und ehrlich bin.

              Gruß
              Dominik
              freedom's just another word for nothing left to lose

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              • Torres
                Freak

                Liebt das Forum
                • 16.08.2008
                • 32299
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                • Meine Reisen

                AW: Garantiefalle?

                Ne, ich fand Dein Verhalten völlig okay. Du hast den Thread zur Klärung eröffnet und uns auch ehrlich auf dem Laufenden gehalten. Fand ich gut. Interessant war es auch.
                Oha.
                (Norddeutsche Panikattacke)

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                • dominiksavj
                  Fuchs
                  • 10.04.2011
                  • 2344
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                  • Meine Reisen

                  AW: Garantiefalle?

                  Für mich bleibt trotzdem ein fader Beigeschmack.

                  Ob es jetzt Garantie oder nicht ist, es lässt einen sein Konsumverhalten schon überdenken...
                  Zuletzt geändert von dominiksavj; 27.12.2012, 22:52.
                  freedom's just another word for nothing left to lose

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                  • Jens2001
                    Dauerbesucher
                    • 02.04.2006
                    • 892
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                    • Meine Reisen

                    AW: Garantiefalle?

                    Ob es jetzt Garantie oder nicht ist, es lässt einen sein Konsumverhalten schon überdenken...
                    es war Garantie (der vermeintliche Wassereinbruch und die Klettverschlüsse) auch wenn Vaude es gern anders hätte!

                    wo ich mir allerdings unsicher bin ist die fehlende Imprägnierung, bzw. wie lange auf diese Garantieanspruch besteht...

                    denn es ist eine Eingenschaft die Pflege bedarf... eine Maschine benötigt Treibstoff und muss geölt werden, Schuhe geputzt werden und ein T-Shirt gewaschen werden... genauso muss eine Imprägnierung von Zeit zu Zeit erneuert werden.

                    Wann das ist und ob auf die Haltbarkeit dieser einer Garantie unterliegt, hängt meiner Meinung nach von der Produktbeschreibung ab und wie der Hersteller damit wirbt!

                    lg

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                    • Torres
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 16.08.2008
                      • 32299
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                      • Meine Reisen

                      AW: Garantiefalle?

                      OT: @dominiksavj
                      Ich hatte mit Produkten eines anderen Herstellers Probleme und damals gelernt, Ladenhüter sofort zu testen und am besten gar nicht erst zu kaufen. Selbst wenn sie Dir das Geld ausgezahlt hätten (was sie bei mir gemacht haben), hättest Du immer noch keine neue Jacke dafür.
                      Ich hoffe, Du hast mit der jetzt noch lange Freude.
                      Oha.
                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                      • Nordman
                        Fuchs
                        • 10.03.2010
                        • 1726
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Garantiefalle?

                        Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
                        Ich hab kein Alzheimer.

                        Das mit der Membran kann oder hab ich durcheinandergebracht.

                        Das was ich rot markiert habe ist Fakt. (Ob Recht oder nicht, so wurde es mir gesagt.)

                        Die 15% haben sich mittlerweile auf 25% erhöht, aber der Rest steht.
                        könnte es vielleicht sein, dass VauDe am telefon dachte du bist kein endkunde, sondern ein mitarbeiter vom laden (also der händler)?
                        dann wäre die aussage von VauDe nämlich nachvollziehbar.
                        An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.

                        Käpt´n Blaubär

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                        • derSammy

                          Lebt im Forum
                          • 23.11.2007
                          • 7413
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Garantiefalle?

                          Zitat von dominiksavj Beitrag anzeigen
                          Für mich bleibt trotzdem ein fader Beigeschmack.

                          Ob es jetzt Garantie oder nicht ist, es lässt einen sein Konsumverhalten schon überdenken...
                          Inwiefern??

                          ( und das mein ich jetzt werden bösartig noch dummschwätzerisch sonder ehrlich )

                          - Ausschau nach Schnäppchen machen
                          ( und bei jedem "echten" Schnäppchen wird es nunmal einen Grund für den Abverkaufspreis geben)

                          und dann:

                          > damit Leben dass man für den reduzierten Preis auch etwas "reduziertes" bekommt ( reduziert jetzt im Sinne von > doofe Farbe, alte Software, Vorderindische Bedinungsanleitung, angelagertes Material)

                          oder
                          > trotz des reduzierten Preises die selben Rechte enfordern die derjenige hat der ( seinerzeit) den regulären Preis bezahlt hat ...

                          oder ab jetzt

                          - ( in den sauren Apfel beisen) und 2013 das 2013er Modell zur 2013er UVP mit den 2013er Garantieleistungen kaufen um somit bis 2015 "fein raus zu sein ...

                          Und wie gesagt, die Frage mein ich Ernst !!

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 13191
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Garantiefalle?

                            Hallo,

                            wo ich grade Sammy lese, sollte ich kurz darauf auch noch hinweisen:

                            Sammy hat richtig darauf hingewiesen ( z.B. in post 129), daß bei ihm überlagerte Sachen zu reduziertem Preis ohne Herstellergarantie und mit auf ein Jahr reduzierter Gewährleitung verkauft werden.

                            Beim Verbrauchsgüterkauf ( Kauf einer Ware duch einen Verbraucher ( § 13 BGB) bei einem Unternehmer ( § 14 BGB)) ist die Reduzierung der Gewährleistungfrist von 2 Jahren ( § 438 BGB) bei Neuwaren ausgeschlossen.
                            Zulässig ist die Reduzierung nur bei gebrauchter Ware.
                            Sammy sollte dann darauf hinweisen, daß er überlagerte oder nicht mehr aktuelle Ware als "gebraucht" verkauft.

                            Zum Beleg die Norm:

                            § 475
                            Abweichende Vereinbarungen

                            (1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

                            (2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.

                            (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.


                            Gruß Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 28.12.2012, 08:04.

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                            • berni71
                              Musteruser
                              Fuchs
                              • 27.01.2005
                              • 1612
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Garantiefalle?

                              so ganz allgemein halte ich es für sehr bedenklich, wenn artikel schon nach geringer lagerzeit im neuzustand unbrauchbar werden. So einen krempel sollte man m.e. Gar nicht erst kaufen. Was passiert dann erst bei mir im schrank oder auf tour damit? Das nur nebenbei, weil ich hier im forum so oft von nachhaltigkeit lese.

                              Kommentar


                              • derSammy

                                Lebt im Forum
                                • 23.11.2007
                                • 7413
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Garantiefalle?

                                Herr Im Himmel!!

                                in dem Fall gehts um ne Imprägnierung nach 6 Jahren !!

                                Wer "auf Tour" geht seine Jacke nach 6 Jahren aus dem Schrank nimmt es nicht für nötig hält mal was draufzuprühen und dann feucht wird....der soll halt daheim bleiben ....

                                @Ditschi

                                stimmt!

                                Wobei, bei dem Beispiel von mir ( bzgl. Autos z.B.) es nach der Tagszulasung dann eh ein Gebrauchter ist.

                                ( hab ich wohl net ausgeführt )

                                Kommentar


                                • Jens2001
                                  Dauerbesucher
                                  • 02.04.2006
                                  • 892
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Garantiefalle?

                                  @berni71

                                  ja, da spricht du etwas an! Es handelt sich dabei um eine meiner Meinung nach bewusst eingebaute und "Geplante Obsoleszenz" um die Lebensdauer eines Produktes bewusst herab zu setzen und den Kunden so zu zwingen in einem geplanten Zeitraum ein neues Produkt kaufen zu müssen.

                                  Im Rahmen von Lebensdauerberechnungen wurden Sollbruchstellen ohne technische Notwendigkeit bei Verbrauchsgütern bereits während meines Studiums gelehrt (z.B. Baumarktwerkzeug Handbohrmaschinen).

                                  Aus meiner beruflichen Tätigkeit weiß ich von solchen bewußt "konstruierten Fehlern" auch bei sehr teuren Fahrzeugen, zu denen die Konstrukteure gezwungen werden.

                                  lg
                                  Zuletzt geändert von Jens2001; 28.12.2012, 09:56.

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                                  • derSammy

                                    Lebt im Forum
                                    • 23.11.2007
                                    • 7413
                                    • Privat

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                                    AW: Garantiefalle?

                                    @Jens

                                    mal so ganz unter uns ...

                                    Was genau arbeitest Du ?

                                    Wie genau meinst Du funktioniert die Wirtschaft ??

                                    Schaffen von Begehren zum einen
                                    ( ständige) Nachfrage von Verbrauchs- und Gebrauchsgütern zum anderen!

                                    Freilich wärs schön, wenn jeder Erdenbürger zu seiner Geburt EINE Zahnbürste bekommt und diese dann nach seinem Ableben ggf. noch 3 Generationen weiter vererben könnte ( Zahnbürste ist gerne zu ersetzten mit Auto, Fernseher, Waschmaschine, Jacke, Hose...wie Du magst )

                                    Manchmal glaub ich echt das ODS ist die Insel der Glückseeligen im Tal der Blinden ist...

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                                    • Jens2001
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                                      • 02.04.2006
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                                      AW: Garantiefalle?

                                      @ sammy

                                      ich bin selbst. Maschinenbau Ingenieur und berate die Industrie mache komplexe FEM-Berechnungen für Maschinenbau, Automotiv, Schiffbau etc.

                                      lg

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                                      • fraizeyt

                                        Fuchs
                                        • 13.08.2009
                                        • 1891
                                        • Privat

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                                        AW: Garantiefalle?

                                        So, bin gerade fertig meine Schuhe mal wieder zu wachsen, um die geplante Obsoleszenz zu sabotieren. Ich muss da wirklich mal ein ernstes Wort mit Herrn Geiger wechseln.

                                        Gestern hatte ich mir mal beim örtlichen Outdoordealer einige Vaude Jacken angeschaut. Auf deren Waschzetteln ist von Garantie keine Rede, die beschränken sich auf die Vorzüge der hauseignen Membran und ihrer grünen Philosophie. Und im Sinne dieser Philosophie ist es konsequent die Jacke nicht auszutauschen.

                                        Warum es so schwer sein soll, durch das Hinzufügen des Satzes "Ihr gesetzlichen Rechte bleiben von dieser Garantie unberührt." eine konforme Regelung zu schaffen, erschließt sich mir nicht.
                                        Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

                                        Kommentar


                                        • Randonneur
                                          Alter Hase
                                          • 27.02.2007
                                          • 3373

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                                          AW: Garantiefalle?

                                          @Jens2001: Welche Impraegnierung haelt denn laenger als 6 Jahre?
                                          Je suis Charlie

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