Garantiefalle?

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 13260
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Garantiefalle?

    Hat denn jemand mal etwas von Vaude gekauft und die Garantiebestimmungen zur Hand ?

    Im net steht auf der Seite von Vaude.com nur, daß sie eine Herstellergarantie auf Bekleidung von zwei Jahren gewähren.
    Der Fristbeginn steht da nicht.

    In der Garantieurkunde muß er enthalten sein gem § 477 Abs 1 Ziff. 2 BGB.

    Die Behauptung, die Garantie gelte ab Werksauslieferung, muß ja nicht stimmen.

    Bei Vertoß gegen § 477 BGB Verbraucherzentrale oder Anwalt möglich. Wäre eine Abmahnung wert, wenn die sich nur auf interne Bestimmungen berufen. Schadensersatz prüfen nach § 280 BGB wg. Verstoß gegen § 443, 477 BGB bei fehlender Angabe.

    Gruß Ditschi

    Lese grade im Palandt, 66. Aufl. 2007, § 443 RdNr.14 ( den neuesten habe ich zu Hause nicht):

    Fristbeginn des Garantieversprechens nach Vereinbarung; wird sie nicht getroffenen, Fristbeginn ab Gefahrübergang gem §§ 446,447 BGB, also nach Kauf !

    Alle Gerantieurkunden, die ich habe ( keine von Vaude), schreiben: Beginn der Garantie ab Kaufdatum.
    Zuletzt geändert von Ditschi; 12.12.2012, 21:16.

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    • Canadian
      Fuchs
      • 22.01.2010
      • 1328
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Garantiefalle?

      Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
      Du kannst ja auch mal bei dem Verkäufer nachfragen, wie es ist, wenn du Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, ob er es an VauDe weitergeben kann, dann kannst du dich ja immer noch entscheiden, ob du das machen willst. Vielleicht kannst ja auch so mit deinem Händler eine Abmachung für einen guten Preis bei einem Neukauf machen.
      Ditschi hats ja schon ausführlich erklärt, aber der Vollständigkeit halber dazu noch:
      Die Hersteller besitzt auch einen 2 jährigen Gewährleistungsanspruch seinerseits. Zwar kann er ihn rechtlich (keine Beweislastumkehr) und wirtschaftlich (Abhängigkeit von großen Herstellern) nicht so einfach umsetzen wie ein Verbraucher, aber irgendwann gibt es auch mal den Punkt, an dem ich sage: Mir egal.

      Dann müssen sich die Händler eben gegen Gewährleistungsverweigerer zusammen tun, aber bitte nicht auf unserem Rücken austragen.
      Bilder aus dem Saltfjell.
      flickr

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 13260
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Garantiefalle?

        Ja, hatten wir schon mal bei scrätti: Rückgriffskette des Verkäufers gem. 478 BGB.

        Hat keiner eine Vaude- Garantie- Urkunde?

        Gruß Ditschi

        So, kleine Korrektur aus dem Büro post 21: Palandt-Zitat in der neuesten Auflage 2012 noch genauso.
        Zuletzt geändert von Ditschi; 13.12.2012, 07:10.

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        • edelweiß
          Erfahren
          • 18.03.2007
          • 329
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Garantiefalle?

          Hallo,

          habe einen Rucksack von Vaude und das Heftchen dazu aufgehoben. Das steht drin:

          Garantie: "Dem Erstbesitzer wird auf Vaude Rucksäcke eine 3-jährige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Diese Garantie ist auf Fabrikationsfehler beschrenkt und schließt Schäden aus, die auf den unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung oder Verschleiß bei längerem Gebrauch zurückzuführen sind. Für Garantieleistungen im Rahmen dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler."

          Ich denke, das es auch für die Jacken gilt.
          Der Berg wird steiler, wenn du näher kommst.
          (Sprichwort)

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          • T0M

            Fuchs
            • 13.08.2009
            • 1505
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            Garantiefalle?

            Zitat von edelweiß Beitrag anzeigen
            Hallo,

            habe einen Rucksack von Vaude und das Heftchen dazu aufgehoben. Das steht drin:

            Garantie: "Dem Erstbesitzer wird auf Vaude Rucksäcke eine 3-jährige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Diese Garantie ist auf Fabrikationsfehler beschrenkt und schließt Schäden aus, die auf den unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung oder Verschleiß bei längerem Gebrauch zurückzuführen sind. Für Garantieleistungen im Rahmen dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler."

            Ich denke, das es auch für die Jacken gilt.
            Ja, bei Textilien allerdings nur 2 Jahre lang.

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            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 13260
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Garantiefalle?

              Toll, danke.

              Ja, also, dominiksavj , wenn in den Garantiebedingungen von Vaude gem. § 477 Abs 1 Ziff. 2 BGB nicht ausdrücklich vereinbart ist, daß die Herstellergarantie ab Auslieferung ab Werk beginnt, gilt mein Palandt- Zitat: Garantie ab Gefahrübergang
              ( Aushändigung der Kaufsache). Vaude wäre verpflichtet, den Garantiebeginn in die Garatieurkunde aufzunehmen.
              Dürfte auch ein Wettbewerbsverstoß sein. Habe dazu heute morgen ein paar OLG-Entscheidungen gelesen, in denen es ebay- Händlern an den Kragen ging.
              Liegt an Dir, was Du daraus machst. Mit den " internen Bestimmungen" würde ich mich nicht zufrieden geben.
              Gruß Ditschi

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              • TanteElfriede
                Moderator
                Lebt im Forum
                • 15.11.2010
                • 6604
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Garantiefalle?

                OT: ...es ist schon ärgerlich so ein Verhalten eines Herstellers zu lesen. Ich habe - leider nicht von Klamotten - ein schönes Beispiel wie es auch gehen kann. Ein amerikanischer Hersteller gewährt eine Lebenslange Garantie. Ich habe nur per e-mail einen Schaden an einem Schloß eines Koffers geschildert, gesagt, dass ich da Teil selbst tauschen könnte, gefragt wie wir weiter vorgehen, weil ich keinerlei Kaufbelege mehr hatte. In der Antwort stand, kein Problem, Teil sei unterwegs. War zwei Tag später per express kurier bei mir. Ich würde mich heute als Markenbotschafter dieser Firma sehen. Warum ist es für Hersteller so schwer einzusehen, dass zufriedene Kunden wiederkommen, unzufriedene nicht?

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                • Torres
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 16.08.2008
                  • 32315
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Garantiefalle?

                  Nur mal so als Frage: Wie läuft denn die Verkaufskette bei Vaude? Die meisten Produkte sind doch gar nicht regulär in den Shops. Das heißt, man / der Händler bestellt bei Vaude direkt und bekommt die Ware dann kurz darauf ausgehändigt. Das wäre dann auch Kauf ab Werk.
                  Besteht die Möglichkeit, dass die Jacke aus irgendeinen unspezifischen Grund unzumutbar lange gelegen hat und daher aus Vaudes Sicht nicht mehr von der Garantie erfasst wird?
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13260
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Garantiefalle?

                    Hallo,

                    Vertragspartner ist der, mit dem Du den Kaufvertrag schließt. Wenn Du zu einem Händler gehst, also in der Regel der Händler.
                    Will er nicht Vertragspartner sein, müßte er darauf hinweisen, daß er nur einen Vetrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden vermittelt ( gegen Provision ?).
                    Wenn der TO bei einen Händler gekauft hat, --so der Ausgangspost --, ist dieser auch Vertragspartner und Ansprechpartner für die Gewährleistung.
                    Gibt es für die Ware eine Herstellergarantie ( 2 Jahre von Vaude auf Kleidung), entsteht ein selbstständiger einseitig verpflichtender Garantievertrag mit dem Hersteller.
                    Wegen § 443 Abs. 2 BGB besser als die Gewährleistung, denn die Beweislast, daß kein Garantiefall vorliegt, liegt aufgrund der gesetzlichen Vermutung beim Hersteller -- ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
                    dominiksavj, druck Dir das mal aus und gehe zu einer Verbraucherzentrale.
                    Gruß Ditschi

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                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3472
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Garantiefalle?

                      Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigen
                      OT: Warum ist es für Hersteller so schwer einzusehen, dass zufriedene Kunden wiederkommen, unzufriedene nicht?
                      OT: Ging mir kürzlich mit einem defekten Kindersitz für ~200€ so. Kein Kaufbeleg mehr vorhanden, aber definitiv noch keine zwei Jahre alt. Mit dem Hersteller telefoniert, der sagte 'Das Herstellungsdatum ist aus der Seriennummer ableitbar. Bitte beim Händler abgeben, wir sagen dem Händler schon mal im Vorfeld Bescheid'. Beim Händler gab es einen mietfreien Leihsitz und nach drei Wochen konnten wir unseren rundum reparierten Sitz abholen. Kosten für uns: 0,0€. Sehr unbürokratisch. Mein Ärger, dass der Kindersitz überhaupt kaputt gegangen ist, ist darüber verflogen. Hersteller froh, Händler froh, Kunde froh.

                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • Torres
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 16.08.2008
                        • 32315
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                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Garantiefalle?

                        Ist aber nicht ein defekter Koffer oder ein defekter Kindersitz etwas anderes? Gerade bei Kleidung ist es meiner Erfahrung nach sehr kompliziert für beide Seiten, zu einem Ergebnis zu kommen. Nicht nur zwischen Käufer und Händler, sondern auch zwischen Händler und Hersteller (und dessen Produzent etc.) Wenn ein Schloss defekt ist, ist klar, dass - wenn es nicht völlig zerstört aus sieht - etwas mit dem Schloss fehlerhaft war. Bei Textilien ist halt immer die Frage, was damit gemacht wurde. Wenn von einer ganzen Serie Jacken dagegen nur eine Jacke zurückgegeben wird, dann ist es doch schwierig zu beurteilen, woran es lag. Das soll jetzt keine Herstellerverteidigung sein und auch nicht den Fall von dominiksavj bewerten, aber ich finde die Beispiele hinken etwas.
                        Zumal ja auch bestimmte Materialen einem Alterungsprozess unterliegen können, selbst wenn sie nur im Geschäft auf dem Bügel hingen oder im Rucksack getragen wurden (was sich jetzt wieder nicht auf den konkreten Fall bezieht, den kann ich nicht beurteilen).

                        Vielleicht fließen diese unterschiedlichen Erwägungen in das Herstellerverhalten mit ein. Wobei meine Vaude Sachen bisher nicht fehlerhaft waren. Insofern kenne ich den Kundendienst und die Reklamationsbehandlung von Vaude nicht und kann nicht beurteilen, ob sie immer so vorgehen.
                        Oha.
                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                        • markrü
                          Alter Hase
                          • 22.10.2007
                          • 3472
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                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Garantiefalle?

                          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                          Ist aber nicht ein defekter Koffer oder ein defekter Kindersitz etwas anderes?
                          Ja, ist es...
                          Es gibt aber bei vielen Produkten Schäden, bei denen man fragt, "wie kann das denn passiert sein?". Gerade, wenn es sich um einen Materialfehler handelt, ist man leicht geneigt, zu sagen, "da war wohl jemand zu grob"...
                          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                          • TanteElfriede
                            Moderator
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                            • 15.11.2010
                            • 6604
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                            #33
                            AW: Garantiefalle?

                            ...gut dann ein Beispiel mit Klamotten. Händler war ein Sportartikel Shop im Nordosten von Hamburg, gelegen in einem Einkaufzentrum. Gegenstand war eine Fleecejacke. Im Bereich der Taschen tratt nach einigen Wochen ein sehr starkes Pilling auf. Händler hat die Fleecejacke (da keine mehr vorhanden war) komplett bar erstattet. Kaufbeleg hatte ich ebenfalls nicht mehr (ich weiß ich sollte da mehr Ordnung halten). Auch das geht. Seine Aussage war: Ich regel das mit dem Hersteller.

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                            • TanteElfriede
                              Moderator
                              Lebt im Forum
                              • 15.11.2010
                              • 6604
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                              #34
                              AW: Garantiefalle?

                              OT:
                              Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                              Wenn ein Schloss defekt ist, ist klar, dass - wenn es nicht völlig zerstört aus sieht - etwas mit dem Schloss fehlerhaft war.
                              ...in dem Fall hatten die nur meine mail, dass es kaputt ist. Keinerlei Foto oder ähnliches. Ich dachte ja, dass die mir einen Händler in D nennen wo ich vorstellig werden muß... aber soweit kam es ja dank des Express Versands gar nicht.

                              Kommentar


                              • Torres
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                                • 16.08.2008
                                • 32315
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                                #35
                                AW: Garantiefalle?

                                Ich habe eben mit dem Kundenservice von Vaude gemailt, weil mich der Fall interessiert hat. Die Jacke ist vor über 6 Jahren hergestellt worden. Vaude sieht daher den gesetzlich rechtlichen Kaufvertragspartner, d.h. den Fachhändler, in der Handlungspflicht, da er die Jacke mehrere Jahre im Laden gelagert hat (meiner Berechnung nach 5 Jahre). Das, was an Reparatur möglich war, wurde auf Kulanz vorgenommen und auch die 15 Prozent Rabatt bleiben als Angebot bestehen.
                                Zuletzt geändert von Torres; 13.12.2012, 16:16.
                                Oha.
                                (Norddeutsche Panikattacke)

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                                • Ditschi
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                                  #36
                                  AW: Garantiefalle?

                                  Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                  Ich habe eben mit dem Kundenservice von Vaude gemailt, weil mich der Fall interessiert hat. Die Jacke ist vor über 6 Jahren hergestellt worden. Vaude sieht daher den gesetzlich rechtlichen Kaufvertragspartner, d.h. den Fachhändler, in der Handlungspflicht, da er die Jacke mehrere Jahre im Laden gelagert hat (meiner Berechnung nach 5 Jahre). Das, was an Reparatur möglich war, wurde auf Kulanz vorgenommen und auch die 15 Prozent Rabatt bleiben als Angebot bestehen.
                                  Der Fachhändler ist sicher in der Pflicht.
                                  Aber wenn Vaude eine Herstellergarantie auf Neuware gibt und in der Garantieurkunde nicht ausdrücklich vereinbart, daß die Garantiefrist ab verlassen des Werkes beginnt, dann beginnt sie eben nach Verkauf durch Übergabe oder Versendung an den Kunden. Der kann ja so gut wie nie wissen, wie lange die Neuware lagert. Die Ansprüche auf Gewährleistung gegen der Verkäufer und aus Garantievertrag gegen den Hersteller stehen nebeneinander, und der Kunde hat die Wahl.
                                  Den Rest müssen Verkäufer und Hersteller unter sich ausmachen.
                                  Ob ansonsten tatsächlich ein Garantiefall vorliegt, ist Frage des Sachverhaltes und notfalls durch einen Textilsachverständigen zu klären.
                                  Ich persönlich würde nicht so weit gehen, wegen der Jacke zu klagen, obwohl die Chancen nicht schlecht stehen.
                                  Ich würde mich aber auch mit vaudes Argumentation nicht so einfach abspeisen lassen.
                                  Da liegt ja wohl auch im argen, daß die Garantieurkunde nicht so ist, wie sie gesetzlich sein muß.
                                  Gruß Ditschi

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                                    • 16.08.2008
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                                    #37
                                    AW: Garantiefalle?

                                    Ist das denn Neuware?
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                      #38
                                      AW: Garantiefalle?

                                      Hallo Ditschi,

                                      in den Garantiebestimmungen steht aber (scheinbar) auch daß man sich an einen Händler vor Ort wenden soll

                                      Zitat von AGB von Vaude
                                      V. Versand, Gefahrenübergang
                                      1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an Frachtführer übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes von VAUDE.
                                      Ganz ehrlich:
                                      Ich kann verstehen daß Vaude nicht mehr als 15% Kulanz springen lässt bei einem Artikel der 6 Jahre alt ist, auch wenn das in diesem Fall ärgerlich für den Kunden ist.

                                      Ich sehe auch eher den Händler vor Ort in der Pflicht.

                                      Grüße
                                      Thomas

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                                        #39
                                        AW: Garantiefalle?

                                        V. Versand, Gefahrenübergang
                                        1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an Frachtführer übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes von VAUDE.
                                        Das ist aber was anderes, als der beanstandete Sachmangel.



                                        Die Gewährleistung läuft gegen den Händler und die Garantie gegen den Hersteller. Wenn der Hersteller ein Garantieversprechen abgibt, dann muss er mit den Konsequenzen rechnen, das ist nun mal das unternehmerische Risiko und dafür kann man Rückstellungen bilden.

                                        Dass die Garantie ab Werk gilt, muss dem Kunden auch zumutbar vermittelt werden, denn der Kunde verlässt sich auf ein Garantieversprechen. Und nur weil irgendwo was in den AGB's steht, muss es nicht rechtkräftig sein. Platt gesagt: Wenn in den AGB's was steht, was keiner erwartet, dann gilt es auch nicht.

                                        Dann reden wir nämlichen nicht über großzügige 15% Kulanz, sondern über die Verweigerung eines Garantieversprechens.
                                        Bilder aus dem Saltfjell.
                                        flickr

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                                        • Ditschi
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                                          #40
                                          AW: Garantiefalle?

                                          Hallo,
                                          die von Lobo zitierte AGB gilt für den Kaufvertrag zwischen Hersteller und Händler.

                                          § 477 BGB schützt nicht nur den Verbraucher, sondern auch den Wettbewerb. Der einseitig verpflichtende Garantievertrag ist freiwillig. Wer ihn als Hersteller aber eingeht, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil vor einem Hersteller, der keine Garantie gibt. Wer eine bessere Garantie gibt, verschafft sich einen Vorteil vor dem, der schlechtere Bedingungen anbietet.
                                          Der Kunde kann aber nur vergleichen, wenn die Garantie glasklar ist, wie es § 477 BGB verlangt. Fristbeginn, Laufzeit, Umfang sind essentiell. Auch den Fall überlagerter Ware könnte man da ja regeln.
                                          Ist die Garantie unklar, dann geschieht genau das wie im vorliegenden Fall: vaude nutzt unklare oder fehlende Angaben, um Leistungen zu verweigern, spricht von Kulanz statt von vertraglicher Pflicht. Unter Mißachtung des Grundsatzes, daß Unklarheiten zu lasten des Herstellers gehen, nicht zu lasten des Kunden. Das sollte man denen mal ganz klar sagen.
                                          Abgesehen davon kann ein Wettbewerbsverstoß teuer werden.
                                          Wären die Garantieangaben so klar, wie es das Gesetz verlangt, gäbe es diesen thread nicht.
                                          Gruß Ditschi

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