AW: Garantiefalle?
Hat denn jemand mal etwas von Vaude gekauft und die Garantiebestimmungen zur Hand ?
Im net steht auf der Seite von Vaude.com nur, daß sie eine Herstellergarantie auf Bekleidung von zwei Jahren gewähren.
Der Fristbeginn steht da nicht.
In der Garantieurkunde muß er enthalten sein gem § 477 Abs 1 Ziff. 2 BGB.
Die Behauptung, die Garantie gelte ab Werksauslieferung, muß ja nicht stimmen.
Bei Vertoß gegen § 477 BGB Verbraucherzentrale oder Anwalt möglich. Wäre eine Abmahnung wert, wenn die sich nur auf interne Bestimmungen berufen. Schadensersatz prüfen nach § 280 BGB wg. Verstoß gegen § 443, 477 BGB bei fehlender Angabe.
Gruß Ditschi
Lese grade im Palandt, 66. Aufl. 2007, § 443 RdNr.14 ( den neuesten habe ich zu Hause nicht):
Fristbeginn des Garantieversprechens nach Vereinbarung; wird sie nicht getroffenen, Fristbeginn ab Gefahrübergang gem §§ 446,447 BGB, also nach Kauf !
Alle Gerantieurkunden, die ich habe ( keine von Vaude), schreiben: Beginn der Garantie ab Kaufdatum.
Hat denn jemand mal etwas von Vaude gekauft und die Garantiebestimmungen zur Hand ?
Im net steht auf der Seite von Vaude.com nur, daß sie eine Herstellergarantie auf Bekleidung von zwei Jahren gewähren.
Der Fristbeginn steht da nicht.
In der Garantieurkunde muß er enthalten sein gem § 477 Abs 1 Ziff. 2 BGB.
Die Behauptung, die Garantie gelte ab Werksauslieferung, muß ja nicht stimmen.
Bei Vertoß gegen § 477 BGB Verbraucherzentrale oder Anwalt möglich. Wäre eine Abmahnung wert, wenn die sich nur auf interne Bestimmungen berufen. Schadensersatz prüfen nach § 280 BGB wg. Verstoß gegen § 443, 477 BGB bei fehlender Angabe.
Gruß Ditschi
Lese grade im Palandt, 66. Aufl. 2007, § 443 RdNr.14 ( den neuesten habe ich zu Hause nicht):
Fristbeginn des Garantieversprechens nach Vereinbarung; wird sie nicht getroffenen, Fristbeginn ab Gefahrübergang gem §§ 446,447 BGB, also nach Kauf !
Alle Gerantieurkunden, die ich habe ( keine von Vaude), schreiben: Beginn der Garantie ab Kaufdatum.
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