Edit: Dieser Post bezieht sich nicht auf den Fall hier im Thread sondern auf die Frage nach Quellenangaben zu meiner Auslegung von Reklamation und Wandlung in #50.
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Ok, direkt daraus ergibt sich das nicht, aber da im Beratungsgespräch etwas nicht zutreffendes über das Produkt gesagt worden sein könnte, wäre der Vertragsabschluss u.U. wegen eines Eigenschaftenirrtums § 119 BGB anfechtbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
Hört sich jetzt irgendwie nach Betrug an, aber leider wird in Beratungsgesprächen oft Halbwissen vermittelt bzw. der Kaufabschluss auf fragwürdige Weise forciert. Außerdem ist das Gegenteil schlecht nachweisbar.
In vielen Fällen bleibt der Händler auch nicht auf dem Schaden sitzen, gerade bei größeren Lieferanten bekommt er direkt eine Gutschrift.
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					Zitat von willo
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Ok, direkt daraus ergibt sich das nicht, aber da im Beratungsgespräch etwas nicht zutreffendes über das Produkt gesagt worden sein könnte, wäre der Vertragsabschluss u.U. wegen eines Eigenschaftenirrtums § 119 BGB anfechtbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
Hört sich jetzt irgendwie nach Betrug an, aber leider wird in Beratungsgesprächen oft Halbwissen vermittelt bzw. der Kaufabschluss auf fragwürdige Weise forciert. Außerdem ist das Gegenteil schlecht nachweisbar.
In vielen Fällen bleibt der Händler auch nicht auf dem Schaden sitzen, gerade bei größeren Lieferanten bekommt er direkt eine Gutschrift.









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