AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung
Es handelt sich übrigens sicher nicht um einen Beherbergungsvertrag, da man auch von Meldepflicht und Kurtaxe etc. ausgenommen ist.
Es handelt sich übrigens sicher nicht um einen Beherbergungsvertrag, da man auch von Meldepflicht und Kurtaxe etc. ausgenommen ist.
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