Hüttenreservierungen und Anzahlung

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  • beigl
    Fuchs
    • 28.01.2011
    • 1669
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    • Meine Reisen

    #61
    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

    Es handelt sich übrigens sicher nicht um einen Beherbergungsvertrag, da man auch von Meldepflicht und Kurtaxe etc. ausgenommen ist.
    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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    • Sydoni
      Erfahren
      • 13.08.2011
      • 272
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      • Meine Reisen

      #62
      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

      Zitat von beigl Beitrag anzeigen
      Es handelt sich übrigens sicher nicht um einen Beherbergungsvertrag, da man auch von Meldepflicht und Kurtaxe etc. ausgenommen ist.
      Was soll es denn sonst sein? Zumindest in Österreich gelten da ganz normal die ÖHVB. In DE ist ein Beherbergungsvertrag sowieso nicht näher definiert. Auch Behörden machen keinen Unterschied ob das jetzt eine Berghütte auf 3500 m ist, oder aber ein Gasthof im Tal.

      Kurtaxe ist zudem, z.B. beim Taubensteinhaus, sehr wohl fällig!


      Zitat von beigl
      Ich finde es absolut ok, eine Anzahlung einzuheben, um der Spassreservierungen Herr zu werden. Nicht ok finde ich, dass man die Kohle nicht zurückkriegt, wenn man absagt. 24 Stunden vorher müsste für Mitglieder schon drin sein, dass ist immerhin eine Bergtour kein Businesstrip. Und ein bisschen finde auch, dass die Infrastruktur der Vereinshütten (ausgenommen Verpflegung) für die Mitglieder da sein sollten und nicht wie ein beliebiger Wirtschaftsbetrieb geführt werden sollten.
      Das gabs doch mal früher in der Schweiz, dass der Hüttenwart Angestellter der Sektion war und ein fixes Gehalt bezogen hat. Da braucht das Ganze natürlich nicht wirtschaftlich zu sein. Hat sich natürlich für die Sektionen als Verlustgeschäft herausgestellt.

      Ich muss mir bei Reservierung halt darüber im Klaren sein, dass bei kurzfristigem Storno die 10 € einbehalten werden können; den Stornobedingungen hab ich aber durch die Reservierung vorher zugestimmt. Wieso sollte der Wirt in die Röhre gucken, weil dem Wanderer die Regenvorhersage nicht genehm ist (immer unter der Annahme, dass ein Hüttenzustieg immer noch gefahrlos möglich ist)?

      P.S. Hat eigentlich einer der Kritiker an der Stornoregelung bzw. an der wirtschaftlichen Ausrichtung der AV-Hütten das Thema schon mal auf der Mitgliederversammlung seiner Heimatsektion zur Sprache gebracht? Wohl nicht, da herrscht ja immer gähnende Leere. Dann sollte man sich auch nicht über Inhalte der Hüttenordnung mokieren, durch Anwesenheit hätte man es ja eventuell verhindern oder abändern können.
      "Was nützen mir tausend erstiegene Gipfel, wenn ich innerlich nichts von ihnen habe!." (Theodor Wundt)

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      • Gast-Avatar

        #63
        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

        Zitat von beigl Beitrag anzeigen
        Es handelt sich übrigens sicher nicht um einen Beherbergungsvertrag, da man auch von Meldepflicht und Kurtaxe etc. ausgenommen ist.
        Auf der Dresdner Hütte muss man "Ortstaxe" bezahlen.

        Dresdner Hütte Sommerpreise

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        • couchpotato
          Erfahren
          • 27.02.2011
          • 331
          • Privat

          • Meine Reisen

          #64
          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

          zu den hütten gab es im panorama einen recht lesenwerten artikel (=>klick) in dem auch ein paar hier aufgeworfene fragen kurz thematisiert werden.
          warum groß schreiben, wenn man nicht groß sprechen kann?

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 13192
            • Privat

            • Meine Reisen

            #65
            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

            Auf der Dresdner Hütte muss man "Ortstaxe" bezahlen.
            ....und sich aufgrund der Meldebestimmungen eintragen.

            Hoho, dann schaut Euch mal in A die Stornegebühren an:

            http://www.dresdnerhuette.at/accommo...rmationen.html

            Es gelten die Österreichen Hotelvertragsbedingungen.

            und da § 5.6:

            http://www.dresdnerhuette.at/fileadm...GBH_061115.pdf

            90% des Arrangementpreises bei Absage kürzer als 1 Woche vorher !

            Ditschi

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            • derSammy

              Lebt im Forum
              • 23.11.2007
              • 7413
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              • Meine Reisen

              #66
              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

              Zitat von couchpotato Beitrag anzeigen
              zu den hütten gab es im panorama einen recht lesenwerten artikel (=>klick) in dem auch ein paar hier aufgeworfene fragen kurz thematisiert werden.

              SENSATIONELL:

              aus o.G link... (ich hoff es ist OK unD ich bekomm nicht die (C) Abteilung auf den Hals....)



              Gast:
              Servus, ich hätt gern ein Lager.
              Wirt:
              Sorry, alles ausgebucht.
              Gast:
              Das geht aber nicht! Ich hab laut Satzung
              Anspruch auf ein Lager!
              Wirt:
              Wartst halt a weng, meistens sagen
              noch welche ab oder kommen nicht.
              Deshalb muss ich auch 100 Prozent belegen
              – oft tauchen 25 Prozent überhaupt nicht
              auf, dann stimmt’s wieder.
              Gast:
              Und wenn alle kommen?
              Wirt:
              Dann wird’s eng. Manche Wirtskolle
              -
              gen nehmen sogar mehr als 100 Prozent
              Reservierungen an, weil bei denen fast
              immer viele absagen. Wenn dann mal das
              Wetter gut ist, kriegen nicht mal alle mit
              Buchungsbestätigung einen Platz.
              Gast:
              Das ist ja wie bei Fluggesellschaften!
              Wirt:
              Ja, bloß dass wir keinen zweiten
              Flieger starten lassen können. Dann
              müssen die Leut halt mal auf dem Boden
              schlafen. Dank denen, die nicht ordentlich
              buchen oder absagen.
              Gast:
              Na, unter Bergsteigern wird das ja mal
              akzeptabel sein ...
              Wirt:
              Hast du ne Ahnung! Die schimpfen ja
              schon, wenn sie aufs Bergsteigeressen
              warten müssen, weil wir in der kleinen
              Küche gerade mit der Halbpension voll
              ausgelastet sind.
              Gast:
              Gibt’s jetzt eigentlich einen Platz?
              Wirt:
              Ich ruf mal auf der Nachbarhütte an ...
              Aha, die Zehnergruppe aus Dimpfelbach,
              die bei mir gebucht hat, hat grade dort
              eingecheckt. Die waren wohl zu müde zum
              Weiterlaufen. Da haben wir noch Glück
              gehabt, dass sie nicht ganz woanders
              hingegangen sind, wo das Wetter schöner
              ist; manche buchen im Osten, Westen und
              Süden und entscheiden am Donnerstag.
              Gast:
              Coole Idee eigentlich. Aber auch fies,
              wenn ich dann wegen der Reservierung keinen
              Platz kriege. Also sind jetzt die zehn Plätze frei?
              Wirt:
              Ja eben; mal hoffen, dass ich für die
              zehn Portionen Kalbsgeschnetzeltes noch
              Platz im Kühlraum finde – wenn ich schon
              das Essen nicht verkaufen kann, von dem
              ich eigentlich leben muss.
              Gast:
              Na, dann nehm ich doch zumindest eins
              davon, nachher. Und was machst du jetzt mit
              den zehn Leuten?
              Wirt:
              Was soll ich machen? Wenn sie nicht
              kommen, sind sie nicht da. Manche Kollegen
              verlangen bei der Reservierung zehn Euro
              Anzahlung und behalten sie als Aufwands
              -
              entschädigung, wenn die Gäste erst kurz
              vorher absagen oder nicht kommen.
              Gast:
              Das ist ja wie im Reisebüro und nicht
              auf einer Berghütte! Und fast teurer als der
              Übernachtungstarif!
              Wirt:
              Da siehst es! Entweder ich schau
              in die Röhre oder ich bin der Buhmann.
              Und organisieren musst du das auch noch
              können, mit den Buchungen, Gebühren
              und Kontrollen ... Magst was trinken?
              Gast:
              Ein Teewasser bitte!
              Wirt:
              Bitte schön!
              Gast:
              Und nacher zum Essen trink ich ein
              Radler. Oder zwei.
              Gast 2:
              Herr Wirt! Mein Nachbar im Lager
              hat meine Müsliriegel aufgegessen! Da müssen
              Sie einschreiten!

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              • Gast-Avatar

                #67
                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Es gelten die Österreichen Hotelvertragsbedingungen.

                und da § 5.6:

                http://www.dresdnerhuette.at/fileadm...GBH_061115.pdf

                90% des Arrangementpreises bei Absage kürzer als 1 Woche vorher !
                Die Dresdner Hütte ist allerdings ein Sonderfall. Auf Grund des Skigebietes mehr ein Hotel. Auf allen Zimmer fließend warmes Wasser! Und wen wundert es da, viele Nicht-AV-Mitglieder. Im Gegensatz zur Hochstuabihütte ist sie eine wahre Goldgrube. Gut für die Hochstuabihütte!

                Ditschi, damit Du verstehst, worum es geht, solltest Du vielleicht mal eine kleine Hüttentour wagen.

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                • Ditschi
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                  • 20.07.2009
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                  • Meine Reisen

                  #68
                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                  Ditschi, damit Du verstehst, worum es geht, solltest Du vielleicht mal eine kleine Hüttentour wagen.
                  OT: Nee, bestimmt nicht. Der Schwarzwald war mir grade hoch genug. Berghoch habe ich immer die falsche Übersetzung drauf, bergrunter zwickt die Knieathrose.
                  Ich habe mich zu den Rechtsfragen geäußert in D. Das BGB gilt von der Nordsee bis in die Alpen gleichermaßen.
                  Ich kann lesen und interpretieren, was da geschrieben steht.
                  Gehe mal den thread durch und lies, was jetzt rausgearbeitet wurde und was user, die sich dort auskennen, an mittlerweile widerlegten Ansichten geäußert haben.
                  Verstehen Leute, die Hüttentouren machen, aber nicht einmal wissen, wer ihr Vertragspartner ist, worum es geht? Das ist ein Rechtsthema, kein Erlebnisbericht über Hüttenwanderungen.
                  Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 18.08.2014, 07:23. Grund: Schreibfehler berichtigt

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                  • derSammy

                    Lebt im Forum
                    • 23.11.2007
                    • 7413
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                    #69
                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung



                    @Ditschi

                    Wenn "am Berg" jetzt auch nach "§" "gearbeitet" wird.....dann ists zwar noch nicht ganz "Das Ende der Welt" ..aber schon bald nah dran!!


                    > Dann is nimmer weit bis zur ersten RTL Skandalsendung in der UNZUMUTBARE ZUSTÄNDE auf Berghütten aufgedeckt werden .....

                    Kommentar


                    • st1xoo
                      Erfahren
                      • 07.09.2008
                      • 178
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                      #70
                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                      Hallo Ditschi,

                      ich wundere mich nun gerade sehr, dass du das Hüttenleben und Hüttenwandern nichtmal kennst. Natürlich kann man die ganze Fragestellungen deswegen trotzdem juristisch beleuchten und analysieren, was du ja offenkundig fachkundig auch getan hast. Juristen setzen sich ja auch regelmässig mit Themen auseinander, in denen sie keine Praxiserfahrung haben. Um diese Themen juristisch zu betrachten und (Mandanten) bei Konflikten zu beraten, müssen sie auch keine Praxiserfahrung haben. Denn alles in der Welt hat eben auch eine juristisch betrachtbare Seite, weil doch (fast) alles einem irgendeinem Vertrag folgt. Bei all deinen Beiträgen - und folgender Antworten anderer User - kamen auch ein paar Ergbnisse hervor, die durchaus "nice to know" sind.

                      Du schreibst
                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Der Vermieter behält die Vorauszahlung als Stornogebühr. Der muß nicht klagen. Er hat sein Geld. Du müßtest klagen, wolltest Du die Stornogebühr zurück. Ist sie nicht unangemesen hoch, wirst Du verlieren.
                      "Klagen", "verlieren"? Hallo? Mit meiner Gedankenanregung und Bitte um Meinung anderer zu dem Thema hatte ich nichtmal im entferntesten an diese von dir eingebrachte juristische Beleuchtung gedacht. Mir käme es im Leben nicht in den Sinn, wegen der 10 Euro - bzw. des vielfachen davon - mir Gedanken über die juristischen Zusammenhänge zu machen bzw. oder gar den Hüttenwirt, die Sektion, oder wenn auch immer juristisch zur Rückgabe dieser Anzahlung zu bewegen.

                      Ja, ich habe geschrieben, dass ich eine Hüttenwirtin überreden konnte meine Vorauszahlung gutzuschreiben (und weitere Beispiele). An die "juristisch Note" dabei ... meine Güte, Gott bewahre ... hatte ich niemals gedacht. Ich/wir haben einfach gefragt, ob ich/wir die 10 EUR (bzw. vielfaches) in irgendeiner Form zurückbekommen können. Die Antwort war meist Nein. Fertig. Dieses Thema beschäftigte uns schon mehrfach diesen Sommer. Daher Diskussionbeitrag hier.

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Was mich ärgert: Du machst das Thema wichtig ( post 1)
                      Ich mache das Thema "wichtig"? Ich habe das Thema einfach nur zur Diskussion gestellt! War dir der Eingangspost zu lange? Oder warum sagst du, ich mache das Thema "wichtig"?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      ( post 31). [...] wenn das plötzlich " alles keine Rolle mehr spielt", weil die Diskussion eine für Dich unerwartete Wendung nimmt.Ditschi
                      du meinst das?

                      Zitat von st1xoo Beitrag anzeigen
                      Mag sein. Solange aber keiner auf die absurde Idee kommt, seine angezahlten 10 EUR bei jedem Hüttenwirt einzeln einklagen zu wollen weil´s geregnet hat, spielt das alles aber noch keine Rolle.
                      Mein "Mag sein" bezieht sich auf deine wohl korrekte Bestimmung, welches Vertragsrecht gilt bei Hüttenreservierung und Anzahlung der 10 EUR.
                      Mein "absurde Idee" bezieht sich einfach darauf, dass es (mir) völlig absurd erscheint, wegen der 10 EUR eine Rückforderung auf juristischem Wege anzustreben. Nochmal: völlig absurd! Und ich es darüber hinaus auch völlig absurd finde, dies - bezogen auf meine Fragestellung - überhaupt juristisch zu betrachten. Natürlich kannst du im Rahmen einer offenen Diskussion meine Fragestellung um deine Sichtweise ergänzen, die darüber hinaus ja auch juristisch sehr kompetent zu sein scheint. Aber diese juristische Beleuchtung passt dann nicht mehr in meine (Berg-)"Welt" und ich bezeichnete das daher als absurde Idee.
                      (vielleicht siehst du das alles auch ganz anders. Es sei dir gestattet)


                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Verstehen Leute, die Hüttentouren machen, aber nicht einmal wissen, wer ihr Vertragspartner ist, worum es geht?
                      "Hüttentour"? "Vertragspartner"?
                      Huch! Vielleicht solltest du wirklich mal auf eine Hüttentour gehen! Das entspannt so manche Sichtweise ungemein.
                      Zuletzt geändert von st1xoo; 18.08.2014, 08:04. Grund: plötzliche Rechtschreibfehler die vorher nicht da waren! :)
                      vg,
                      Stefan

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                      • uli.g.
                        Freak
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                        • 16.02.2009
                        • 13261
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #71
                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                        Schnief......

                        der kleine Uli.G. aus F. versteht das Problem nicht......

                        Wenn ich was bestelle, muss ich dafür bezahlen. So what?

                        "Sehr geehrter Herr Schuhverkäufer; ich geh´ jetzt doch nicht wandern; das Wetter ist ist zu schlecht............ Wie jetzt? Sie nehmen die Wanderschuhe nicht zurück? Und mein Geld? Unverschämtheit!"






                        "... „After twenty years he still grieves“ Jerry Jeff Walkers +23.10.2020"

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                        • Flachlandtiroler
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                          Liebt das Forum
                          • 14.03.2003
                          • 30277
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #72
                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                          Zitat von uli.g. Beitrag anzeigen
                          der kleine Uli.G. aus F. versteht das Problem nicht......

                          Wenn ich was bestelle, muss ich dafür bezahlen.
                          Ich erklär's Dir

                          Was eventuell eine Alpenvereinshütte von einer anderen Unterkunft unterscheidet:
                          Du bist da Gast in einer "Hütte", die Du als Mitglied bereits finanzierst. Du bezahlst die Investitionen in den alten Schuppen, machst ehrenamtlich Renovierungsaktionen da oben und legst die Wege an, die zu der Hütte führen.
                          Dein Verein gewährt Dir dafür Rabatt bei der Übernachtung und bevorzugt Dich bei der Platzvergabe -- auch, um Dir als "richtigem" Bergsteiger die nötige Spontanität (Schlechtwetter etc.) einzuräumen.
                          Im Grund bist Du immer ohne viel Papierkrieg auf die Hütte gegangen. Anrufen "wir kommen" oder eben "wir kommen doch nicht" und gut war's.

                          Jetzt wird eine Regelung eingeführt, die diese hundert Jahre alten Privilegien empfindlich beschneidet. Gerade Alpenvereins-Veranstaltungen (Sektionstouren, Kurse) werden krass benachteiligt.
                          Was da im Vorfeld von diesen Alpenvereins-Veranstaltungen Sektions-intern mittlerweile so abgeht an Reservierung/Storno, steht auf einem anderen Blatt
                          Ich kann schon verstehen, wenn da regelmäßig das Jammern ausbricht...

                          Im Grund steht ein Richtungsentscheid dahinter:
                          Die Hütten als vereinseigene, alpine Subventions-Objekte behalten oder für Jedermann kommerzialisieren?
                          In den Ostalpen, wo man fast alle Touren auch ohne die Hütten machen kann; mit Auto oder Lift bis nahe an die Hütte kommt usw. usf. dürfte die Entscheidung klar sein... und dem DAV gehören nun mal vorzüglich Hütten in den Ostalpen.

                          OT: Ich persönlich sehe mich da wenig betroffen; übervolle Hütten meiden, Gruppenausflüge sind auch nicht meins und mit den Hüttenwirten kann man meistens ja reden.
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                            • 20.07.2009
                            • 13192
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                            #73
                            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                            St1xoo,

                            nur kurz: Du hast Rechtsfragen aufgeworfen: ob es o.K.ist, wenn Du stornierst wegen des Wetters und der Wirt trotzdem eine Stornogebühr möchte?
                            Ich habe mir dazu die Mühe gemacht, die Rechtslage in D darzustellen und dazulegen, daß nach deutschem Recht Stornogebühr o.K. ist.
                            Es steht nirgends, daß Du klagen mußt oder sollst wegen 10,-€.
                            Es gibt aber auch nichts zu lamentieren. Wenn der Wirt sie verlangt, ist das rechtlich o.K..

                            Und uli.g, auch Jurist und im Gegensatz zu mir bergerfahren, sagt es wieder einmal kürzer und besser.

                            Ditschi

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                            • beigl
                              Fuchs
                              • 28.01.2011
                              • 1669
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                              #74
                              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                              Zitat von Sydoni Beitrag anzeigen
                              Was soll es denn sonst sein? Zumindest in Österreich gelten da ganz normal die ÖHVB. In DE ist ein Beherbergungsvertrag sowieso nicht näher definiert. Auch Behörden machen keinen Unterschied ob das jetzt eine Berghütte auf 3500 m ist, oder aber ein Gasthof im Tal.
                              Du scheinst nach kurzer Googelei recht zu haben, aber warum habe ich dann fast noch nie ein Gästeblatt auf einer Vereinshütte ausfüllen müssen (auf privaten sehr wohl)?

                              Gefühlsmäßig würde ich als Hobbyjurist sagen, dass da im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft juristisch noch ein Spielraum sein dürfte - es gelten nämlich nur "beaufsichtigte" Schutzhütten als Beherbergungsbetriebe. Warum leuchtet mir nicht ganz ein.

                              Zitat von Sydoni Beitrag anzeigen
                              Das gabs doch mal früher in der Schweiz, dass der Hüttenwart Angestellter der Sektion war und ein fixes Gehalt bezogen hat. Da braucht das Ganze natürlich nicht wirtschaftlich zu sein. Hat sich natürlich für die Sektionen als Verlustgeschäft herausgestellt.

                              Ich muss mir bei Reservierung halt darüber im Klaren sein, dass bei kurzfristigem Storno die 10 € einbehalten werden können; den Stornobedingungen hab ich aber durch die Reservierung vorher zugestimmt. Wieso sollte der Wirt in die Röhre gucken, weil dem Wanderer die Regenvorhersage nicht genehm ist (immer unter der Annahme, dass ein Hüttenzustieg immer noch gefahrlos möglich ist)?
                              Man muss es eh so hinnehmen, aber das Konzept eines Vereines sehe ich ein bisschen anders, als dass man einfach eine Ermäßigung als Mitglied bekommt wie wenn ich mir einen Groupongutschein kaufe. Irgendein Verständnis für eine gemeinsame Infrasturktur aller Mitglieder sollte da auch vorhanden sein.
                              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                              • st1xoo
                                Erfahren
                                • 07.09.2008
                                • 178
                                • Privat

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                                #75
                                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                nur kurz: Du hast Rechtsfragen aufgeworfen: ob es o.K.ist, wenn Du stornierst wegen des Wetters und der Wirt trotzdem eine Stornogebühr möchte?
                                nicht ganz. Es war keine Rechtsfrage. Ich hatte niemals Zweifel dass das völlig rechtens ist (oje, schon wieder juristische Betrachtung. Ok, man kommt nicht darum herum). Zumal ich die Stornobedingungen vorher kenne und durch Überweisung der Vorauszahlung meine Willenserklärung dazu abgegeben habe.

                                Ich schrieb ja
                                Zitat von st1xoo Beitrag anzeigen
                                Mein anfängliches Verständnis für diese Praxis der Vorauszahlung schwappt nun mehr und mehr um.
                                Ich wollte einfach nur über diese Praxis diskutieren bzw. darüber, dass immer mehr Hütten dies so umsetzen.

                                Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                Dein Verein gewährt Dir dafür Rabatt bei der Übernachtung und bevorzugt Dich bei der Platzvergabe -- auch, um Dir als "richtigem" Bergsteiger die nötige Spontanität (Schlechtwetter etc.) einzuräumen.
                                Im Grund bist Du immer ohne viel Papierkrieg auf die Hütte gegangen. Anrufen "wir kommen" oder eben "wir kommen doch nicht" und gut war's.
                                Das drückt´s in meinem Sinne vollständig aus. Durch die Vorauszahlung erkaufe ich mir die Spontanität durch einen (wetterabhängigen) Zusatzbeitrag. Und daran störe ich mich.

                                Aber mein Frieden damit sieht nun so aus, dass ich einfach nur noch reserviere, wenn es nichts kostet. Bei Hütten, die Vorauszahlung verlangen, kündigen wir uns dann künftig spätestens morgens einfach an. Wenn eine Hütte voll ist, ist das unser Risiko, wir schlafen dann eben im Notlager. Was manchmal aber besser ist als alles andere. Aber nicht immer.


                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Ich habe mir dazu die Mühe gemacht, die Rechtslage in D darzustellen und dazulegen, daß nach deutschem Recht Stornogebühr o.K. ist.Ditschi
                                Ja, das hast du. Aus Höflichkeit sag ich mal Danke. Allerdings war das eben nicht der von mir gesuchte Aspekt. Aber es ist dein Aspekt (und der von anderen hier im Thread), was ja auch so ein soll.

                                Für meinen Geschmack hat diese juristische Betrachtung in diesem Zusammenhang (Berghütten) aber einfach nichts verloren. Ganz einfach weil es mir absurd erscheint, dass es in dieser Welt (Berghütten) zu juristisch ausgefochtenen Konflikten kommt. Damit will ich aber nicht die juristische Diskussion von dir und anderen "abwürgen". Ist halt nicht mein Thema.

                                Ein bissel was hab ich dazugelernt. Also, alles gut.
                                vg,
                                Stefan

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                                • beigl
                                  Fuchs
                                  • 28.01.2011
                                  • 1669
                                  • Privat

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                                  #76
                                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                  Zitat von couchpotato Beitrag anzeigen
                                  zu den hütten gab es im panorama einen recht lesenwerten artikel (=>klick) in dem auch ein paar hier aufgeworfene fragen kurz thematisiert werden.
                                  Es interessant. Aber das Mitleid mit den Hüttenwirten im Artikel ist schon frech - viele Sektionen erschweren den Pächtern das Leben nämlich gehörig. Unzählige Gespräche mit Hüttenwirten fördern da einiges an mangelndem betriebswirtschaftlichem Verständnis und tw. grotesken kontraproduktiven Bestimmungen im Pachtvertrag zu Tage.

                                  Den Pächtern gönne ich in der Regel eh alles, ein paar skurrile bis ungute Ausnahmen "vom alten Schlag" mal außen vor.
                                  Zuletzt geändert von beigl; 18.08.2014, 09:24.
                                  Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                                  • Flachlandtiroler
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                                    • 14.03.2003
                                    • 30277
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                                    #77
                                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                    Zitat von st1xoo Beitrag anzeigen
                                    Für meinen Geschmack hat diese juristische Betrachtung in diesem Zusammenhang (Berghütten) aber einfach nichts verloren. Ganz einfach weil es mir absurd erscheint, dass es in dieser Welt (Berghütten) zu juristisch ausgefochtenen Konflikten kommt.
                                    Den juristischen Konflikt hat der Hauptverein ja schon verloren, seit er diese Stornosch... letztes oder vorletztes Jahr in die Hüttenordnung übernommen hat.

                                    Ich bin auch der Meinung dass es traurig ist, wenn sich die Vereinsmitglieder (insbesondere auch die Aktiven!) darüber den Kopf zerbrechen müssen.

                                    Ich als nur "privates" AV-Mitglied habe daraus folgende Konsequenz gezogen, die der Alpenverein sich ruhig mal hinter die Ohren schreiben kann:
                                    - Ich vermeide Übernachtungen auf den Ostalpenhütten von D/ÖAV. Die meisten Touren da kann man ohnehin gleich vom Tal aus "erledigen".
                                    - Sollte ich doch mal langfristig was reservieren wollen und man fordert diese zehn Euro von mir gibt's zwei Strategien
                                    a) Kurzfristig anrufen ob frei ist -- Überweisen klappt dann sowieso nicht mehr
                                    b) Einfach raufkommen und auf Notlager o.ä. einstellen
                                    - Vorkasse zahlen ist für mich keine Alternative (die Touren sind halt schon wetterabhängig, bei instabiler Wetterlage braucht man garnicht erst aufsteigen...); besonders dann nicht, wenn der Wirt oder die Sektion (?) im Stornofall das Geld einfach einsackt, statt es mir für den nächsten Besuch gutzuschreiben.
                                    Meine Reisen (Karte)

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                                      #78
                                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                      Für meinen Geschmack hat diese juristische Betrachtung in diesem Zusammenhang (Berghütten) aber einfach nichts verloren. Ganz einfach weil es mir absurd erscheint, dass es in dieser Welt (Berghütten) zu juristisch ausgefochtenen Konflikten kommt.
                                      Einer juristischen Betrachtung zu entgehen, ist eine Illusion, denn so gut wie alles, was wir tun, ist juristisch erfaßt.
                                      Das ist irrelevant, wenn alles gut geht und klappt, und kommt zum Tragen, sobald es Konflikte gibt.
                                      Was nützt Dir Zustimmung von anderen, daß ihnen Vorauszahlung und Stornogebühr auch nicht gefallen?
                                      Letztendlich läuft es doch auf die Fragen hinaus: muß ich sie bezahlen oder nicht? Wer trägt das Risiko schlechten Wetters?
                                      Das sind juristische Fragen und bleiben es auch dann, wenn Dich das Juristische ankotzt. Verstehe ich ja, aber der Versuch, der juristischen Betrachtung aus Abneigung zu entgehen, beseitigt sie nicht.
                                      Und selbst, wenn man es nicht juristisch gelöst haben möchte: ist es nicht zumindest interessant, zu erfahren, wie eigentlich die Rechtslage ist, bevor ich mich empöre?
                                      Vielleicht bin ich zu sehr Jurist, aber das ist für mich immer die erste Frage, bevor ich mich aufrege.
                                      Ditschi

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                                        • 178
                                        • Privat

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                                        #79
                                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Das ist irrelevant, wenn alles gut geht und klappt, und kommt zum Tragen, sobald es Konflikte gibt.
                                        Was nützt Dir Zustimmung von anderen, daß ihnen Vorauszahlung und Stornogebühr auch nicht gefallen?
                                        Letztendlich läuft es doch auf die Fragen hinaus: muß ich sie bezahlen oder nicht? Wer trägt das Risiko schlechten Wetters?
                                        Das sind juristische Fragen und bleiben es auch dann, wenn Dich das Juristische ankotzt. Verstehe ich ja, aber der Versuch, der juristischen Betrachtung aus Abneigung zu entgehen, beseitigt sie nicht.
                                        Und selbst, wenn man es nicht juristisch gelöst haben möchte: ist es nicht zumindest interessant, zu erfahren, wie eigentlich die Rechtslage ist, bevor ich mich empöre?
                                        Vielleicht bin ich zu sehr Jurist, aber das ist für mich immer die erste Frage, bevor ich mich aufrege.
                                        Ditschi
                                        In alldem stimme dir vollständig zu. Ein Punkt fehlt allerdings.
                                        Durch vorheriges miteinander reden kann man Konflikte vermeiden.
                                        vg,
                                        Stefan

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                                          #80
                                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                          @Ditschi: Der AV hat durch seine geänderte Hüttenordnung erst bewirkt, dass die Stornogebühren justiziabel sind. Das "Gejammere" darüber richtet sich weniger gegen die Hüttenwirte, die ja auch wirtschaften müssen; sondern vielmehr beklagen sich die Mitglieder IMHO zurecht über ihren eigenen Verein, der ihnen das Leben schwer macht.

                                          Und nur weil etwas "Recht" ist, muss man es nicht klaglos schlucken.
                                          Gesetze kann man ändern und Hüttenordnungen erst recht.
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