Servus zusammen!
ich würde gerne mal was zur Diskussion stellen und Meinungen anderer hören zu einem Thema, was mich zur Zeit sehr beschäftigt: Vorauszahlungen bei Hütten-Reservierungen.
Vorab: in die Berge gehen wir immer als Gruppe, meist 4-6 Leute. Wir planen am Jahresanfang unsere meist so 6-7 Wander- und Klettersteig-Touren pro Jahr, Ostalpen und Südtirol. Für die vorgesehen Termine haben wir dann meist so Anfang/Mitte Juni die Hütten reserviert, vorzugsweise Zimmerlager/Betten. Alle sind wir DAV-Mitglieder.
Sollte 2-3 Tage vor Tourbeginn das Wetter schlecht sein - was bei uns nur Dauerregen oder Gewittergefahr bedeutet - haben wir immer gewissenhaft unsere Reservierungen bei den Hütten abgesagt. Das hat seit vielen Jahren super geklappt.
In letzter Zeit nehmen nun aber immer mehr Hütten eine Anzahlung für eine Reservierung von meist 10 EUR / Nacht / Person.
Rückzahlung einer geleisteten Vorauszahlung ist in der Regel nur möglich bei Absage von meist 10-14 Tagen oder so. In manchen Regelungen steht ausdrücklich, dass schlechtes Wetter kein Grund für eine Absage und Rückzahlung sei. Als langjährige Hüttenwanderer haben wir dafür Verständnis, denn wir haben schon einige male erlebt, wie sich Wirte über nicht abgesagte Reservierungen ärgern.
Bei einer unserer letzten Touren mit angezahlten/vorausbezahlten Hütten war nun kurzfristig sehr schlechtes Wetter, auch mit "leichter" Gewittergefahr und wir haben abgesagt. Bei einer Hütte hat sich die Wirtin bei der telefonischen Absage überreden lassen, die Anzahlung gutzuschreiben. Das Wetter hat sich unerwartet gebessert, die Tour kam trotzdem zustande. Super.
Bei einer anderen Tour ins Verwall hatten wir auf der letzten Hütte (Edmund-Graf-Haus) vorausbezahlt. 5 Personen, 50 Euro. Während der Tour hat sich das Wetter verschlechtert. Wir haben entschieden die Strecke zu verkürzen und haben dort 1 Tag vorher abgesagt. Laut Stornoregelung bekommt man 50% zurück. Ein E-Mail Verkehr mit dem sehr schlecht erreichbaren und darüber hinaus unfreundlichen (das wussten wir vorher) Hüttenwirt beginnt. Es gab zwar Zusage für Rückzahlung, aber alles sehr zäh und nervig. Nach nunmehr 5 Wochen ist immer noch nichts passiert.
Eine andere Tour ins Verwall konnten wir wegen Dauerregen auch nicht starten. Freitags morgens vor dem Tourstart am Samstag haben wir überall angerufen und gemailt, dass wir nicht kommen. Vorauszahlung ingesamt 2x 60 EUR.
Die Potsdamer Hütte sah überhaupt kein Problem, unsere Anzahlung für einen späteren Besuch gutzuschreiben.
Bei der Pforzheimer Hütte war nix zu machen, pampige Antwort auf unser Frage und Geld weg. Zwei Wochen später war einer von uns dann doch auf der Pforzheimer Hütte und hat die Wirtin darauf angesprochen. Es sei halt so, Geld weg, war ihre lapidare Antwort. Trinkgeld gab´s jedenfalls keines bei dieser Übernachtung.
Mein anfängliches Verständnis für diese Praxis der Vorauszahlung schwappt nun mehr und mehr um.
Mittlerweile halte ich die Regelung mit den 10-14 Tagen Stornomöglichkeit für völlig praxisfern in Bezug auf Hüttentouren. Das Wetter muss einfach eine wichtige Rolle spielen dürfen bei einer Absage. Auch Dauer/Starkregen muss für den Hüttenbesucher ein legitimer Grund sein, die Tour abzusagen.
Das ärgert mich dabei am meisten: die Regelung gibt es, weil "immer mehr" (Aussage mehrer Wirte) Vollpfosten reservieren und dann einfach nicht kommen. Wir, die schon immer gewissenhaft mit Reservierungen umgehen, müssen nun also wegen dieser Vollpfosten auch vorauszahlen. Für das Wetter können wir aber auch nichts und es muss verständlich sein, dass wir eine Tour absagen. Auch bei Dauerregen. Nicht erst bei (z.B. gewitterbedingter) Gefahr.
Noch ein Aspekt: ich gehe im September mit zwei Anfängern auf eine Tour mit 3 Übernachtungen. Die letzte Etappe ist die schwierigste und stellt die beiden vor eine (machbare) Herausforderung. Bei der letzten Hütte wurde per Mail eindringlich(!) auf den nun gültigen Beherbungsvertrag und die Stornoregelung aufmerksam gemacht. Eine Anzahlung wurde allerdings nicht verlangt. Aber laut Stornoregelung fallen auch hier bei kurzfristiger Absage 10EUR/Person an.
Angenommen nach 2 Tagen beschliessen wir einen Abbruch, weil ich erkenne, dass die letzte Etappe zu schwierig für die beiden wird. Ich müsste am Vorabend absagen. Aber können wir dann schmerzfrei die 30 EUR abdrücken? Klar, wir wussten es ja vorher. Aber empfinde ich das als "fair" wenn ich (zumal aus wichtigem Grund) gute 24 Stunden vorher absage und der Wirt dann die Plätze womöglich 2x bezahlt bekommt, weil er sie bei gutem Wetter garantiert voll bekommt? (es ist eine überlaufene Hütte).
Ich sehe für mich zu dem Thema nun diese Argumentation:
Man könnte sagen, wir können ja auf die Reservierung verzichten und einfach ankommen auf der Hütte. Dabei bitte ich zu beachten, dass wir meist 4-6 Personen sind. Da kündigt man sich dann auch an. Zudem planen wir Monate im voraus. Da reserviert man dann natürlich auch gerne.
Wie auch immer, wir werden jetzt wohl dazu übergehen weiterhin zu reservieren, aber keine Anzahlung mehr zu leisten. Wenn unsere Plätze dann verfallen, ist das halt Pech. Wir werden künftig bei Tourstart zusätzlich nochmal alle Hütten anschreiben, dass wir dann auch kommen. Sollten unsere Reservierungen mangels Anzahlung sowieso verfallen sein, oder die Bude voll sein - naja - dann ist das halt so.
Natürlich ist es sehr viel einfacher wenn man z.B. zu zweit unterwegs ist. Aber auch dann möchten manche vielleicht gerne ein Bett statt Lager - und das geht ja meist nur mit Reservierung und immer öfter nur mit Anzahlung.
Nach dieser dann doch sehr lang gewordenen Mail - danke mal für´s lesen bis hierher - würde mich interessieren wie ihr das seht, wie ihr damit umgeht. Habt ihr Verständnis wenn wegen schlechtem Wetter eure Anzahlung flöten geht und der Hüttenwirt nicht bereit ist zur Gutschrift? Ist euch das schon passiert? Wie sind eure Erlebnisse dazu? Bin sehr gespannt!
ich würde gerne mal was zur Diskussion stellen und Meinungen anderer hören zu einem Thema, was mich zur Zeit sehr beschäftigt: Vorauszahlungen bei Hütten-Reservierungen.
Vorab: in die Berge gehen wir immer als Gruppe, meist 4-6 Leute. Wir planen am Jahresanfang unsere meist so 6-7 Wander- und Klettersteig-Touren pro Jahr, Ostalpen und Südtirol. Für die vorgesehen Termine haben wir dann meist so Anfang/Mitte Juni die Hütten reserviert, vorzugsweise Zimmerlager/Betten. Alle sind wir DAV-Mitglieder.
Sollte 2-3 Tage vor Tourbeginn das Wetter schlecht sein - was bei uns nur Dauerregen oder Gewittergefahr bedeutet - haben wir immer gewissenhaft unsere Reservierungen bei den Hütten abgesagt. Das hat seit vielen Jahren super geklappt.
In letzter Zeit nehmen nun aber immer mehr Hütten eine Anzahlung für eine Reservierung von meist 10 EUR / Nacht / Person.
Rückzahlung einer geleisteten Vorauszahlung ist in der Regel nur möglich bei Absage von meist 10-14 Tagen oder so. In manchen Regelungen steht ausdrücklich, dass schlechtes Wetter kein Grund für eine Absage und Rückzahlung sei. Als langjährige Hüttenwanderer haben wir dafür Verständnis, denn wir haben schon einige male erlebt, wie sich Wirte über nicht abgesagte Reservierungen ärgern.
Bei einer unserer letzten Touren mit angezahlten/vorausbezahlten Hütten war nun kurzfristig sehr schlechtes Wetter, auch mit "leichter" Gewittergefahr und wir haben abgesagt. Bei einer Hütte hat sich die Wirtin bei der telefonischen Absage überreden lassen, die Anzahlung gutzuschreiben. Das Wetter hat sich unerwartet gebessert, die Tour kam trotzdem zustande. Super.
Bei einer anderen Tour ins Verwall hatten wir auf der letzten Hütte (Edmund-Graf-Haus) vorausbezahlt. 5 Personen, 50 Euro. Während der Tour hat sich das Wetter verschlechtert. Wir haben entschieden die Strecke zu verkürzen und haben dort 1 Tag vorher abgesagt. Laut Stornoregelung bekommt man 50% zurück. Ein E-Mail Verkehr mit dem sehr schlecht erreichbaren und darüber hinaus unfreundlichen (das wussten wir vorher) Hüttenwirt beginnt. Es gab zwar Zusage für Rückzahlung, aber alles sehr zäh und nervig. Nach nunmehr 5 Wochen ist immer noch nichts passiert.
Eine andere Tour ins Verwall konnten wir wegen Dauerregen auch nicht starten. Freitags morgens vor dem Tourstart am Samstag haben wir überall angerufen und gemailt, dass wir nicht kommen. Vorauszahlung ingesamt 2x 60 EUR.
Die Potsdamer Hütte sah überhaupt kein Problem, unsere Anzahlung für einen späteren Besuch gutzuschreiben.
Bei der Pforzheimer Hütte war nix zu machen, pampige Antwort auf unser Frage und Geld weg. Zwei Wochen später war einer von uns dann doch auf der Pforzheimer Hütte und hat die Wirtin darauf angesprochen. Es sei halt so, Geld weg, war ihre lapidare Antwort. Trinkgeld gab´s jedenfalls keines bei dieser Übernachtung.
Mein anfängliches Verständnis für diese Praxis der Vorauszahlung schwappt nun mehr und mehr um.
Mittlerweile halte ich die Regelung mit den 10-14 Tagen Stornomöglichkeit für völlig praxisfern in Bezug auf Hüttentouren. Das Wetter muss einfach eine wichtige Rolle spielen dürfen bei einer Absage. Auch Dauer/Starkregen muss für den Hüttenbesucher ein legitimer Grund sein, die Tour abzusagen.
Das ärgert mich dabei am meisten: die Regelung gibt es, weil "immer mehr" (Aussage mehrer Wirte) Vollpfosten reservieren und dann einfach nicht kommen. Wir, die schon immer gewissenhaft mit Reservierungen umgehen, müssen nun also wegen dieser Vollpfosten auch vorauszahlen. Für das Wetter können wir aber auch nichts und es muss verständlich sein, dass wir eine Tour absagen. Auch bei Dauerregen. Nicht erst bei (z.B. gewitterbedingter) Gefahr.
Noch ein Aspekt: ich gehe im September mit zwei Anfängern auf eine Tour mit 3 Übernachtungen. Die letzte Etappe ist die schwierigste und stellt die beiden vor eine (machbare) Herausforderung. Bei der letzten Hütte wurde per Mail eindringlich(!) auf den nun gültigen Beherbungsvertrag und die Stornoregelung aufmerksam gemacht. Eine Anzahlung wurde allerdings nicht verlangt. Aber laut Stornoregelung fallen auch hier bei kurzfristiger Absage 10EUR/Person an.
Angenommen nach 2 Tagen beschliessen wir einen Abbruch, weil ich erkenne, dass die letzte Etappe zu schwierig für die beiden wird. Ich müsste am Vorabend absagen. Aber können wir dann schmerzfrei die 30 EUR abdrücken? Klar, wir wussten es ja vorher. Aber empfinde ich das als "fair" wenn ich (zumal aus wichtigem Grund) gute 24 Stunden vorher absage und der Wirt dann die Plätze womöglich 2x bezahlt bekommt, weil er sie bei gutem Wetter garantiert voll bekommt? (es ist eine überlaufene Hütte).
Ich sehe für mich zu dem Thema nun diese Argumentation:
- Ich bin der Gast, ich zahle. Der Wirt muss sich einstellen auf die Situation. Er kennt auch das Wetter!
- solche wetterbedingten Ausfälle müssen hinzunehmendes wirtschaftliches Risiko der Hütte sein. Gerade in solchen exponierten gastronomischen Lagen, wo das Wetter ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer Tour ist.
- manche Wirte sehen ihre Hütte als Vereinsheim, nicht als Gastronomiebetrieb. Das ist meiner Meinung der wesentliche Punkt der Fragestellung. Ist eine (AV-)Berghütte nun "gefühlt"(!) mehr das eine oder das andere?
Man könnte sagen, wir können ja auf die Reservierung verzichten und einfach ankommen auf der Hütte. Dabei bitte ich zu beachten, dass wir meist 4-6 Personen sind. Da kündigt man sich dann auch an. Zudem planen wir Monate im voraus. Da reserviert man dann natürlich auch gerne.
Wie auch immer, wir werden jetzt wohl dazu übergehen weiterhin zu reservieren, aber keine Anzahlung mehr zu leisten. Wenn unsere Plätze dann verfallen, ist das halt Pech. Wir werden künftig bei Tourstart zusätzlich nochmal alle Hütten anschreiben, dass wir dann auch kommen. Sollten unsere Reservierungen mangels Anzahlung sowieso verfallen sein, oder die Bude voll sein - naja - dann ist das halt so.
Natürlich ist es sehr viel einfacher wenn man z.B. zu zweit unterwegs ist. Aber auch dann möchten manche vielleicht gerne ein Bett statt Lager - und das geht ja meist nur mit Reservierung und immer öfter nur mit Anzahlung.
Nach dieser dann doch sehr lang gewordenen Mail - danke mal für´s lesen bis hierher - würde mich interessieren wie ihr das seht, wie ihr damit umgeht. Habt ihr Verständnis wenn wegen schlechtem Wetter eure Anzahlung flöten geht und der Hüttenwirt nicht bereit ist zur Gutschrift? Ist euch das schon passiert? Wie sind eure Erlebnisse dazu? Bin sehr gespannt!
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