Zitat von faule socke
Beitrag anzeigen
Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
@Ditschi:
im Gegensatz zu einigen anderen in diesem Thread, die gegensätzliche Meinungen abzubügeln versuchen, schreibst Du hier ausgewogener und neutraler, und versuchst auf beide Seiten einzugehen, das fällt mir auf und gefällt mir.
Aber weil ich ja weiss, dass Du in Norddtld fast an der Wasserkante sitzt (richtig, oder?), frage ich mich, ob Du die Alpen in Tirol kennst? Oder Alpenwirtschaft in ähnlich hohen Bergen? Eine ganz normal einfach gemeinte Frage!
Weil Du wiederholt betonst, der Bauer hätte halt einen Zaun setzen müssen zwischen Weg und Kühe. Diese konkrete Alm kenne ich jetzt nicht, aber meistens läuft diese Deine Forderung darauf hinaus, dass das ein zweiter Innenzaun wäre. Weil der Wanderweg eben mitten quer längs durch die Alm geht. Ein Innenzaun, der mit der grasenden Herde ständig arbeitsaufwendig mitversetzt werden müsste? Weil die Alm aussen ja wohl meistens einen hat. Sonst laufen die Kühe ja aus der Alm raus in irgendein Felsengebiet und stürzen ab. Oder verschwinden in einem Wald. Und meistens übersteigt man diesen Aussenzaun als Wanderer mit einem Zauntritt. Oder man öffnet und schliesst ein Gatter (scheren sich leider manche Touristen nicht drum und lassen es offen. Ganz schlecht, Viecher irgendwo). Oder man muss über ein Kuhgatter. Und an diesen Einstiegen in die Alm hat man zunehmend die Warnschilder.
Und wenn die Kuh mal gelernt hat, dass dieser einfach versetzbare Innenzaun kein Hindernis für ihre Kraft darstellt, wie auch schon geschrieben, schlecht. Zaun nutzlos. Dickeren bauen weder möglich noch erlaubt.
Ich glaube daher, Du hast zwar die besten Absichten aber überschätzt mangels Erfahrung mit diesen Almgebieten die Möglichkeiten, die so ein Bauer überhaupt hat punkto Trennung Viecher von Touristen, total. So liest es sich jedenfalls für mich. Ist nicht bös gemeint, man kann sich nicht überall auskennen, das geht nicht.
Und der Bauer ist auch nicht unbedingt derjenige, der vom Tourismus profitiert. Nicht jeder bietet Urlaub auf dem Bauernhof an. Die Hüttengastronomie betreibt ein anderer, etc. Der Bauer kann oft nicht abwägen, will ich Geld durch Kühe oder Geld durch Touristen. Die Kühe hat er seit Generationen. Und die Touristen sind einfach da/werden immer mehr/wissen immer weniger über Kühe und Hunde. Und die Kühe muss er artgerechter halten. Wodurch sie doch auch verwildern.
Und dass die ersten Bauern sperren was sie dürfen oder Hundeverbot aussprechen, ist doch kein Wunder! Der Unfall ist lange genug her, das Urteil ist draussen --> wenn bei ihnen ähnliches passiert, sind sie dran! Was sollen sie denn tun? ReinerGeorg übertreibt überhaupt nicht, in Tirol ist recht viel voll von Almen! Ich kenne die Situation im oberen Engadin in der Schweiz recht gut, dort wären die Probleme der Bauern ähnlich. Man kann da nicht einfach noch ein bisschen herumzäunen und gut ist. Geht topografisch nicht. Und darauf warten, ob ein Richter bei der eigenen Alm nicht auch noch einen "genau dort" Zaun für angebracht hält, ist russisches Roulette. Abgesehen davon dass sich der Herdenstandort ja unregelmässig aber häufig ändert. 500.000 ist für die meisten Betriebe das Aus! Also besser doch das Hundeverbot, Bauer will ja auch moralisch keine tödlichen Unfälle riskieren.
@all
Und klar tuts mir leid für die Frau und ihre Familie, das war Pech! Gerade wenn die Wanderer davor die Herde verschreckt hatten ohne ihr Wissen. Was ich erst aus der Pressemitteilung entnehmen konnte. Aber ich halte es für sinnvoll, bei Unfällen breit nach Ursachen Ausschau zu halten. Das ist keine Schuldzuschreibung meinerseits. Da wurde ich missverstanden. Ich definiere "Schuld" sehr eng. Das ist bei mir Vorsatz trotz besserem Wissen, also quasi eiskaltes Fehlverhalten. Das habe ich der Frau nie vorgeworfen, wie denn auch. Sie hatte Pech und aus Unwissen heraus ihren Hund zu fest an sich fixiert.
Denn das ist einfach Fakt, ohne Hund bei ihr wäre ihr nichts passiert. Das ist keine Schuldzuschreibung, ich betrachte das nicht juristisch, sondern psychologisch! Da geht es um Unfallauslöser (es ist ja nie nur einer! Das weiss ich beruflich! Erst bei 2-3 Faktoren knallt es! Hier kommt evt. dazu altersbedingte (sie war doch 75, oder?) eingeschränkte Rundumreizwahrnehmung, dadurch hat sie sich zusammenrottende und sie verfolgende Herde nicht bemerkt. Vermute ich.) und um Wissen zwecks Vermeidung ähnlicher Unfälle. Und dafür muss man sagen: Hund loslassbereit führen!
Das muss auf die Warnschilder! Die müssen besser werden! Aufklärung, Aufklärung! Früher wussten das die Leute noch, daher gab es solche tödlichen Unfälle nicht. Aber heute sind die Leute so wurschtig. Was ich hier in Süddtld allein schon sehe, was da an Müll und Hundekacke auf Weiden und Futterwiesen landet, furchtbar! Und nein, ich habe keine Verbindung zu Bauern. Ausser dass man überall liest, wie schwer sie es haben. Wir brauchen die, die sorgen für unser Essen!
Und eben, Zusatzzäune als "die" Lösung wird nur auf einem kleinen Bruchteil der Almen funktionieren.
Deshalb finde ich das Urteil weiterhin irgendwie weltfremd. Als jemand, der auch schon ohne eigenes Fehlverhalten über die Weide gejagt wurde.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von Piefke Beitrag anzeigenDie Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Eigentümer der Kühe bereits kurz nach dem Unfall im Jahre 2014 ein. Nur die Geldgier des Witwers führte zu einem zivilrechtlichen Prozess.
Unter anderem sind in der Summe auch Rentenansprueche eines Kindes (Hinterbliebenenrente, wenn man zur Halbwaise wird fehlt ein einkommen), Verdienstausfaelle, etc. enthalten. Der Tod eines Verdieners kann existenzielle probleme bereiten.
Und Strafrecht (Staatsanwaltschaft) und Schadenersatz (Zivilrecht) sind unterschiedliche paar Stiefel.
Ganz Banal: wenn Du jemand ein Auto verbeulst kann der auch Schadenersatz fordern, ohne, dass der Staatsanwaltscheft gegen Dich wegen einer Straftat ermittelt.
Also ueberlege bitte mal wie Du ueber die Tote und deren Hinterbliebenen redest, bzw. schreibst und ueberlege mal, wie Du Dich fuehlen koenntset, waerest Du an deren Stelle und wuedest so auf das uebelste beleidigt warden?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
@ Piefke, seelische Schäden zählen für Dich nicht ? Nur physische ?
In D gilt § 844 Abs. 3 BGB:
(3) 1Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. 2Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.Strafrechtlich ist er unschuldig und das sollte auch zivilrechtlich gelten!
Im übrigen war das jetzt ganz allgemein auf D bezogen. Das österreichische Recht kenne ich nicht.
Um die Geduld anderer Leser nicht weiter zu strapazieren, sollten wir diese Fragen beenden.
Ditschi
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen@ Piefke, die Existens eines unschuldigen Landwirtes sollte nicht gefährdet werden. Wenn er schuldig ist im Sinne des Zivilrechtes, dann sieht das anders aus. Und um die Frage geht es.
Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenUnd alle die hunderttausende Menschen, die schon jemals für einen unverschuldeten Autounfall, eine Hundesbiß oder eine sonstige Körperletzung Schmerzensgeld erhalten haben, auch nicht. Aber wer möchte, darf gerne verzichten.
Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenDas Gericht hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und dann entschieden, daß genau dort ein Zaun zumutbar und nötig war, um einen tödlichen Unfall zu verhindern.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
@ Piefke, die Existens eines unschuldigen Landwirtes sollte nicht gefährdet werden. Wenn er schuldig ist im Sinne des Zivilrechtes, dann sieht das anders aus. Und um die Frage geht es. Dafür schließt man ja eine Tierhalter-Haftplichtversicherung ab. Ohne entsprechende Versicherung ist übrigens die Existenz eines jeden von uns jeden Tag gefährdet. Da darf man dann nicht meckern, wenn man keine hat. Ob in unserem Fall hinter dem Landwirt eine Versicherung steht, ist übrigens, zumindest für mich, offen. Habe darüber noch nichts gelesen.
Ich halte es nicht für moralisch bedenklich, Schadenersatz zu fordern für einen immateriellen Schaden. Der Gesetzgeber auch nicht, wie die §§ 253 , 844 Abs 3 BGB beweisen. Und alle die hunderttausende Menschen, die schon jemals für einen unverschuldeten Autounfall, eine Hundesbiß oder eine sonstige Körperletzung Schmerzensgeld erhalten haben, auch nicht. Aber wer möchte, darf gerne verzichten.
@ reinergeorg, warum schließt Du Dich den Übertreibungen der Tiroler Landwirte an ? Es geht nicht darum, ganz Tirol einzuzäunen. Das Gericht hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und dann entschieden, daß genau dort ein Zaun zumutbar und nötig war, um einen tödlichen Unfall zu verhindern. Und nur darum geht es. Und da ich bei der Ortsbesichtigung nicht anwesend war und auch sonst die Örtlichkeit nicht kenne, kann ich selbst zu dieser ganz konkreten Entscheidung nichts sagen. Außer, daß ich angesichts des Verfahrensaufwandes nicht glaube, daß sich das Gericht die Sache leicht gemacht hat. Dazu müssen wir dann einmal das Urteil lesen. Und schauen, ob das Rechtsmittelgericht die Entscheidung hält?
Ditschi
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Ditschi - bitte genau lesen. Es führt kein Lift zur Almhütte - vom Lift zur Almhütte sind es 1,5 h = 90 Minuten Wanderung zu Fuß. Dass dort keine öffentlich nutzbare Straße hinführt, habe ich auch konkret angegeben, weil das schon in der Presse-mitteilung des Landesgerichts unrichtig stand und einige Foristen daraus sogar noch unrichtiger "verkehrsreich" daraus gemacht haben.
Und nochmals nein: Besucher haben sich dem Gastgeber anzupassen und nicht dessen Wirtschaft bestimmen zu wollen - auch, wenn es gern gesehene Gäste sind. Das wäre bei mir auch nicht anders. Kein Gastgeber lässt sich von den Gästen auf der Nase herumtanzen. Sonst kann er gleich die AM geben.
Und auch wiederholt: Örtliches Hundeverbot reicht völlig aus. Ein Forist hat sich hier schon über die von ihm so bezeichnete "Ver-Hundelung" aufgeregt gehabt - da ist wohl was dran.
Bei noch größeren Schildern regen sich dann die "Naturliebhaber" über Verschandelung der schönen Landschaft auf.
Einzäunung würde m. E. auch nichts bringen, da dann das Problem nur verlagert werden würde - wie stabil und hoch und nicht übersteigbar muss denn dann der Hunderttausend Kilometer (nicht: Meter) lange Zaun um alle Almen sein, um "ausbruchssicher" zu sein? Massive Zäune sind dort nämlich wie bei uns im bauplanerischen Außenbereich und Naturschutzgebiet schlicht verboten. Und bitte nochmals beachten, um welche Größenordnung es allein in Tirol geht bzw. gehen würde - nicht nur um eine Alm, sondern um 47% der gesamten Landesfläche.
Ansonsten schreien dann die gleichen Protagonisten wieder von "Kuh-KZ" und nicht artgerechter Haltung, machen gar eine Alm-Demo wider den garstigen Almbauern, der seine armen Kühe einsperrt, obwohl die seit Jahrtausenden auf der freien Alm grasen.
Das Urteil erinnert bedauerlicherweise sehr an das unsinnige US-Urteil, mit dem auch nur in der ersten Instanz ein Kaffee-haus zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verpflichtet wurde, weil der Kaffee zu heiß war.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenDie Ehefrau und Mutter zu verlieren ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Ein Trostpflaster, was beide begehren. Mehr nicht. Ich bin über den Mangel an Empathie mit den Opfern direkt erschrocken.
Ditschi
Aber Geld ersetzt kein Menschenleben. Mit dieser Klage wird die Existens eines aus meiner Sicht unschuldigen Landwirts gefährdet und Mutter und Ehefrau kommen trotzdem nicht zurück. Den Mangel an Empathie mit dem Opfer sehe ich eher beim Ehemann. Aus dem Tod eines geliebten Menschen noch Kapital schlagen zu wollen, halte ich moralisch für bedenklich.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Die Ehefrau und Mutter zu verlieren ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Ein Trostpflaster, was beide begehren. Mehr nicht. Wenn ein Gericht ein Verschulden bejaht, steht es ihnen zu. In D § 253 Abs. 2 BGB. Ich bin über den Mangel an Empathie mit den Opfern direkt erschrocken.
Aus der Tatsache, daß ein Strafverfahren eingestellt wurde, läßt sich für ein Zivilverfahren nichts herleiten, weil -- zumindest in D-- der Verschuldensmaßstab in beiden Rechtsbereichen nicht der gleiche ist.
Ditschi
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Eigentümer der Kühe bereits kurz nach dem Unfall im Jahre 2014 ein. Nur die Geldgier des Witwers führte zu einem zivilrechtlichen Prozess.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat Rumpelstil:
Als direkte Reaktion auf das Urteil wurden übrigens bereits die Wanderwege durch die Kolbentalalm gesperrt.
Nun laßt uns erst einmal lesen, was da im Urteil genau drinsteht. Und rechtskräftig ist es ja auch noch nicht.
Ditschi
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von rumpelstil Beitrag anzeigenIch kenne die Verhältnisse an dem Ort nicht, aber ich sehe nicht ein, warum plötzlich Alpweiden einzäunt werden sollen, nur damit Touristen ungestört mit ihren eigenen Tieren darauf herumlaufen können.
Es haben schon immer Wege über Alpen geführt.
Als direkte Reaktion auf das Urteil wurden übrigens bereits die Wanderwege durch die Kolbentalalm gesperrt.
Und es wäre "daran vorbei" laufen und nicht "darauf". Ich frage mich, was die Betreiber der Hütte jetzt dazu meinen, denen geht das Geschäft aus.
Angesichts des tragischen Ausgangs der Geschichte hätte ich, ehrlich gesagt, als Ehepartner auch geklagt.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
OT: Ich amüsiere mich ja immer wieder über "womensplaining", also wenn Frauen Männer "darauf hinweisen", sie betrieben "mensplaining"
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Ich kenne die Verhältnisse an dem Ort nicht, aber ich sehe nicht ein, warum plötzlich Alpweiden einzäunt werden sollen, nur damit Touristen ungestört mit ihren eigenen Tieren darauf herumlaufen können.
Es haben schon immer Wege über Alpen geführt.
Als direkte Reaktion auf das Urteil wurden übrigens bereits die Wanderwege durch die Kolbentalalm gesperrt.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von Piefke Beitrag anzeigenAber für die Städter sind ja immer die "bösen" Bauern die Schuldigen!
Soviel zu Beissreflexen und Standesverteidigungen. Es geht eben NICHT von boesen Staedtern gegen arme Bauern sondern darum, ob dort ein Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, wenn seine Kuehe jemand auf einem oeffentlichen Weg attackieren und toeten.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Wie gesagt, man kann die Mutterkühe einfach einzäunen. Ich sehe das Problem nicht, haben wir hier oft genug (Forstweg, links und rechts Weide, Zaun davor).
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Zitat von Vegareve Beitrag anzeigenDas ist sehr billige Polemik. Die Frau ist auf einem ausgeschilderten Zufahrtsweg zu einer Hütte gelaufen.
Sollte dieses Urteil Bestand haben, wird es weit reichende Folgen haben. Entweder man schafft die Almwirtschaft ab oder untersagt den Touristen das Betreten dieser Flächen. Ist das so gewollt?
Die allgemeine Klagewut, die in Europa schon fast amerikanische Zustände annimmt, finde ich einfach nur zum K...Zuletzt geändert von Piefke; 24.02.2019, 13:04.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
@ reinergeorg, nach Deinen eigenen Ausführungen führen ein Lift und ein öffentlicher Fußweg zur bewirtschafteten Hütte. Es ist unerheblich, daß der Fußweg nicht mit einem PKW befahren werden darf, denn die Dame war zu Fuß unterwegs. Und nicht verpflichtet, den Lift zu nehmen. Mehr hat auch niemand behauptet: zu Fuß auf einem öffentlichen Weg zu einer bewirtschafteten Hütte.
Du hast recht, mit der Bewertung des Urteils vorsichtig zu sein. Es liegt uns zum eigenen Nachlesen ja noch nicht vor, sondern wir kennen nur die Pressemitteilung. Diese Pressemitteilungen sind in der Regel ausgewogen und zumeist genauer als andere Presseartikel, aber natürlich nicht erschöpfend.
Zitat reinergeorg:Die Touris haben sich gefälligst den seit Jahrtausenden bestehenden örtlichen Gegebenheiten anzupassen und almtypische Gefahren wie Kuh-Herden und erst recht Mutterkühe mit Kälbern auf den freien Bergweiden zu beachten. Nicht Kühe sind einzuzäunen, sondern Mensch und Hund haben sich hier an die Realität anzupassen und nicht Zeter und Mordio gegen den Almbauer zu richten.
Zitat reinergeorg:Das Gericht hat zumindest dies auch als Sorgfaltspflichtverletzung der Dame eingeschätzt, jedoch m. E. im Ergebnis unrichtig abgewogen und gewertet.
Weiß übrigens jemand, ob das Gericht durch einen Einzelrichter entschieden hat oder durch den Dreiersenat? Weil immer von " der Richter " im Singular die Rede ist. Bei den Landesgerichten in Österreich ist die Einzelrichterentscheidung üblich. Bei Streitwerten über 100 000,- € -- und das liegt hier vor--können die Parteien aber die Senatsentscheidung beantragen. Ich habe über die Besetzung bislang nichts herausgefunden.
Ditschi
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Hier scheint einiges aus dem Ruder zu laufen, u. a. weil die aus meiner Sicht unglückliche Pressemitteilung des Landes-gerichts Innsbruck den Sachverhalt verkürzt und damit im Ergebnis einer Betrachtung nur anhand dieser Pressemitteilung unrichtig darstellt.
Die betreffende Pennisalm mit der angegebenen Gastwirtschaft erreicht man als Tourist üblicherweise vom Lift aus in 1,5 h bergauf, von der benachbarten Alm aus in 1,75 h jeweils zu Fuß. Nur zu Fuß.
Eine "öffentliche Straße" in unserem Sinne gibt es dort entgegen der Angabe in der gerichtlichen Pressemitteilung nicht. Was vorhanden ist, ist ein Forstweg, der gerade für jeden öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch das auch bei uns bekannte Verkehrsschild "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" gesperrt ist. Ausnahmen gelten für den Hüttenwirt, der neben Versorgungsfahrten im jetzigen Winter einmal täglich um 12:00 Uhr Gäste mit Jeep und angehängten Schlitten hochfahren darf, das kleine sogenannte Pennis-Shuttle im Sommer mit zweimal täglich hoch und runter und naturgemäß den Almbauer sowie den Forst.
Also nix da mit Verkehrstrubel einer öffentlichen Straße. Die Alm und die Wirtschaft liegen über 1.500 m hoch im abgelegenen Seitental.
Ansonsten ist eine Alm im gesamten Alpengebiet seit etwa 3.700 Jahren eine von Almbauern bewirtschaftete freie Bergweide als deren Lebensunterhalt - keine Hundeauslaufzone und, wie der DAV sowie der ÖAV richtig seit vielen Jahren warnend angeben, auch kein Streichelzoo.
Touristen gibt es dort überhaupt erst seit etwa 150 Jahren, viele Touristen überhaupt erst seit den 1960-ern. Die Touris haben sich gefälligst den seit Jahrtausenden bestehenden örtlichen Gegebenheiten anzupassen und almtypische Gefahren wie Kuh-Herden und erst recht Mutterkühe mit Kälbern auf den freien Bergweiden zu beachten. Nicht Kühe sind einzuzäunen, sondern Mensch und Hund haben sich hier an die Realität anzupassen und nicht Zeter und Mordio gegen den Almbauer zu richten. Jeder Hund ist ein Abkömmling des Wolfes - der Schutzinstinkt gegen diese Räuber nicht nur bei Mutter-Kühen ausgeprägt vorhanden. Das muss jeder (!) Hundehalter wissen. Und beachten. Der gerichtsbeauftragte eine Gutachter hat auch noch eingeschätzt, dass eine Mikro-Umzäunung dort konkret nichts bringen würde, weil ein Unglück dann eben Hundert Meter weiter oben oder unten passieren kann.
Nochmals: auf den Almen sind Hunde von Touristen und deren unbedarfte Halter das Problem, nicht die Kühe.
Die Dame hier hat wohl weder die Kuh-Herde (= Mehrzahl einer Kuh mit jeweils 400 - 600 kg) an sich beachtet noch deren mögliches, weil arttypisches Verhalten des Mutterschutzes in ihrem leichtsinnigen Verhalten des "Nicht-im-Blick-behalten" berücksichtigt gehabt. Sonst hätte sie die zunächst langsam heranrückenden Kühe (= Mehrzahl einer Kuh) bemerken müssen, nicht nur bemerken können. Bergnatur ist was anderes als ein Auslauf im Kurpark einer beschaulichen 18.500-Einwohner-Stadt wie Bad Dürkheim. Wenn die Dame tatsächlich schon mehrfach in der Berg-Gegend dort mit den Almen und den Kühen war, hätte sie das erst recht wissen und umsetzen müssen.
Und dann hätte sie eben in der konkret erkennbaren Situation ihren Hund sofort ableinen bzw. freilassen müssen - auch das ist deutliche wörtliche und tatsächlich vielfach veröffentlichte Empfehlung des DAV, des ÖAV und auch der Tourismus-verbände seit vielen Jahren schon vor diesem Unglücksfall. Auch hier in diesem Thread wie in den Post´s 16, 18, 24, 37, 42, 53 schon vor Jahren angegeben. Das Gericht hat zumindest dies auch als Sorgfaltspflichtverletzung der Dame eingeschätzt, jedoch m. E. im Ergebnis unrichtig abgewogen und gewertet. Bei sofortigem Freilassen der Hunde passiert nämlich nichts, weil der Hund davonrennt bzw. die Hunde davonrennen und die Kühe sich sofort beruhigen - im hiesigen Fall sogar dadurch konkret dokumentiert, weil nach Freiwerden des Hundes der Dame und dessen Weglaufen sofort Beruhigung der Kühe erfolgte.
Und ja: wieder mal wird Einzäunung gefordert. Der Kühe. Nochmals: geht´s noch? In Tirol sind 47% der Landesfläche Almen. Es gibt nur in Tirol 24.000 km Berg- und Wanderwege. Am Donnerstag dieser Woche hat ein Bundestagsabgeordneter, der selbst Landwirt und Viehhalter ist, in der Plenarsitzung zur Wolfs-Problematik in vergleichbarem Zusammenhang von "Balkon-Biologen" gesprochen - war auf Phoenix live mitzuerleben. Man kann solche Forderungen nach Einzäunung m. M. nach auch anders formulieren: "lebensfremd" und "doktrinär". Der montägliche Volks-Eintopf lässt grüßen.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Das ist sehr billige Polemik. Die Frau ist auf einem ausgeschilderten Zufahrtsweg zu einer Hütte gelaufen.
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: