AW: Bootsfahren bei Nacht
Die Antwort gibt die BodenseeSchStrO. Das ist ein Internationales Gewässer mit eigenem Recht wie auch z.B. Rhein und Donau. Unsere deutsche BinnenSchStrO gilt da ja auch nicht.
Stimmt, die Lichterführung ist schon kompliziert. Aber da kann man rausarbeiten, daß für Kleinboote nach SeeSchStrO, BinnenSchStrO und BodenseeSchStrO zumindest das weiße Rundumlicht ein Muß ist, wenngleich es weitere erweiterte Möglichkeiten alternativ gibt.
Die Frage der Zulassung der Lichter ist leider noch komplizierter. Ich kann nichts dafür. Aber ich denke, ganz kompetente Antworten zusammengetragen zu haben, mit denen man etwas anfangen kann.
Auf meinen Booten führe ich kein Licht, was zur Folge hat, daß ich nachts nicht fahren darf. Hatte ich bislang auch nicht vor. Nur die starke Taschenlampe ist dabei im Küstenboot, vorgeschrieben für den Notfall nach § 10 Abs. 3 SeeSchStrO. Mit SOS-Programm ( nicht vorgeschrieben). Es ist ja in der Tat mit der zugelassenen Leuchte nicht getan, sondern man braucht ja auch, wie Du richtig schreibst, eine geeignete Energiequelle. Schwierig, das ganze.
Und jetzt, nach drei Stunden Recherche, kommt bestimmt wieder einer, der erklärt, daß er fährt, wie er will. Soll er.
Danke, Daß Du die Mühe anerkennst.
Ditschi
Hast es ja selbst schon gefunden.
Die Frage stellt sich, in wie fern es auf dem Bodensee gilt.
Stimmt, die Lichterführung ist schon kompliziert. Aber da kann man rausarbeiten, daß für Kleinboote nach SeeSchStrO, BinnenSchStrO und BodenseeSchStrO zumindest das weiße Rundumlicht ein Muß ist, wenngleich es weitere erweiterte Möglichkeiten alternativ gibt.
Die Frage der Zulassung der Lichter ist leider noch komplizierter. Ich kann nichts dafür. Aber ich denke, ganz kompetente Antworten zusammengetragen zu haben, mit denen man etwas anfangen kann.
Auf meinen Booten führe ich kein Licht, was zur Folge hat, daß ich nachts nicht fahren darf. Hatte ich bislang auch nicht vor. Nur die starke Taschenlampe ist dabei im Küstenboot, vorgeschrieben für den Notfall nach § 10 Abs. 3 SeeSchStrO. Mit SOS-Programm ( nicht vorgeschrieben). Es ist ja in der Tat mit der zugelassenen Leuchte nicht getan, sondern man braucht ja auch, wie Du richtig schreibst, eine geeignete Energiequelle. Schwierig, das ganze.
Und jetzt, nach drei Stunden Recherche, kommt bestimmt wieder einer, der erklärt, daß er fährt, wie er will. Soll er.
Danke, Daß Du die Mühe anerkennst.
Ditschi
Hast es ja selbst schon gefunden.
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