Bootsfahren bei Nacht

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  • SammyGray
    Erfahren
    • 13.03.2008
    • 409
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    • Meine Reisen

    Bootsfahren bei Nacht

    Hallo zusammen,

    wir wollen am Wochenende mit unseren Kajaks (Gumotex Seawave, Pouch) die beiden Feuerwerke des Seenachtsfestes in Konstanz bzw Kreuzlingen anschauen. Also Abends gemütlich ein paar KM nach Konstanz paddeln und eben von Boot aus zusehen. Soweit ich verstanden habe, müssen wir nur weiße Positionslichter anbringen die man von allen Seiten sehen kann. Heute habe ich gelesen, dass nach dem Feuerwerk viele betrunken(!) in Motorboten sich auf die Heimreise machen und da kommen wir uns mit unseren weißen Powerflares an unsere Booten doch sehr klein vor. Ohnehin sind wir nur im Uferberreich unterwegs und tragen neben neonfarbenen Schwimmwesten auch noch Stirnlampen.

    Nun zur eigentlichen Frage:

    Gibt es große Probleme, wenn ich die Powerflares anstatt von Dauerleuchten auf Blinken stelle? Ich finde, dass dies viel auffälliger ist.

    Was würdet ihr denn machen? bzw raten?

    Grüße Pascal

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 13192
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Bootsfahren bei Nacht

    Ein kurzer Blick in die Bodensee- Schiffahrtsordnung zeigt für Boote ohne Maschinenantrieb die Möglichkeit des Anbringens eines weißen Rundumlichtes.
    Diese Art der vorgeschriebenen Beleuchtung für Kleinboote kenne ich auch sonst für Binnengewässer und Meer. Scheint überall gleich zu sein.

    Weiter sagt die Bodensee- Schiffahrtsordnung bereits am Anfang und beantwortet damit Deine Frage:

    § 3.01.
    (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung
    vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein
    gleichmäßiges ununterbrochenes Licht werfen.
    Was ich rate ? Halte Dich dran. An der vorgeschriebenen Beleuchtung erkennen andere Schiffsführer, wen sie vor sich haben und stellen sich darauf ein. Eigenkreationen sind nicht nur verboten, sondern können unabsichtlich ein völlig anderes Gefährt vortäuschen.

    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Du wohnst am Bodensee und paddelst da. Da muß Du Dich nicht um sonstige Gewässer kümmern, sondern nur um Deine Bodensee- Schiffahrtsordnung. Ist in 1 Minute ergoogelt. Oder das Merkblatt:

    https://www.bodenseekreis.de/uploads...erfuehrung.pdf

    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 04.08.2014, 19:32.

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    • oflow
      Erfahren
      • 21.03.2010
      • 390
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Bootsfahren bei Nacht

      Also ich kann nur mal aus eigener Erfahrung am Bodensee berichten... Unabhängig vom weißen Positionslicht für stehende / ankernde Fahrzeuge.

      Wir waren in einem Biergarten nördlich der Reichenau gesessen. Neben uns am Tisch (Public Viewing) saß auch eine Gruppe die gut getrunken hatte.
      Nach dem Spiel sind die zu ihrem vor dem Biergarten ankernden Boot mit Doppel-Außenborder - das waren schon die größeren Teile - nach der 300m Zone VOLL durchgestartet. Das Boot hat man noch laut gehört, als es schon in der Mitte des Sees und darüber hinaus, also südlich der Mettnau war. Dort sind sie dann im ZickZack-Kurs über den See gedonnert, wohl weils so schön war. Die Position konnte man in aufgrund der Positionslichter und kreuzendem Verkehrs relativ gut erkennen.
      Was man noch dazu sagen sollte, wäre vielleicht dass die drei Mann Bootsbesatzung sich schon schwer getan haben ins Boot zu kommen. Waren wohl gut betrunken.

      Was ich damit sagen wollte, war eigentlich nur, dass man immer mit der Dummheit anderer rechnen sollte. Ich würde es nicht machen, so ein kleines weißes Licht knapp über dem Wasser übersieht man recht schnell.
      i want to plant a tree

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 13192
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Bootsfahren bei Nacht

        Ich würde es nicht machen
        Ich auch nicht. Sich mit einem Kanu nachts in den maschinengetriebenen Bootsverkehr mischen ? Das wäre mir auch ein Feuerwerk nicht wert. Man muß nicht einmal betrunken sein, um nachts ein Kanu trotz Positionsleuchte zu übersehen.
        Aber das ist die Entscheidung des TO.
        Seine Frage: Blinklicht? Antwort: nein.
        Ditschi

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        • Nita
          Fuchs
          • 11.07.2008
          • 1751
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Bootsfahren bei Nacht

          Wie es gesetzlich geregelt ist, ist bereits geschrieben - ununterbrochenes Rundumlicht ist das Mindeste.

          Wir sind erst vor kurzem eine Nachtregatta gefahren und ich muss sagen, dass man selbst mit guten Laternen im kleinen Boot erst im letzten Augenblick zu sehen ist und schon gar nicht im Wirrwarr der größeren Boote. Gerade bei vielen Motorbooten würde ich in der Nacht nicht auf dem Wasser sein wollen.

          Außerdem sollte man die Orientierung in der Nacht nicht unterschätzen.
          Reiseberichte

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          • SammyGray
            Erfahren
            • 13.03.2008
            • 409
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Bootsfahren bei Nacht

            Vielen Dank für die Antworten.

            Bevor es zu Missverständnissen kommt, hier unsere geplante Tour:

            Abseits der Massen, keine fahrt in die Häfen oder auf Fahrrouten der Passagierschiffe,.. . Einfach am Ufer entlang und aus der Ferne das Feuerwerk beobachten. So haben wir auch nicht das Problem, dass alle in Aufbruchstimmung rechts und links an uns vorbei rasen. Trotzdem möchte ich möglichst sichtbar für jeden sein.

            Örtlichen Kanuclubs fahren meines Wissens auch wieder mit ihren Booten raus.

            Die entsprechenden Regelungen habe ich gelesen, mir ging es wie gesagt nur um die bessere Sichtbarkeit und man sieht das blitzen einfach viel besser. Eventuell wäre es ja als Zusatzoption eine Möglichkeit? Im Straßenverkehr sind ja auch die meisten Leuchten nicht erlaubt und ich wurde auf rund 1000km nachts oder im Nebel/ Regen noch nicht angehalten. Trotz vielen Begegnungen mit der Polizei. Deshalb meine Frage. Und zur Fehleinschätzung von Anderen durch dieses: Mir ist kein Gefahrzeichen bekannt, dass diese Gefahr durch einen weißen Doppelblitz als Beispiel darstellt. Was natürlich nicht heißen soll, dass es OK und erlaubt ist. Deshalb melde ich mich auch hier

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            • cane

              Alter Hase
              • 21.10.2011
              • 4401
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Bootsfahren bei Nacht

              Mach ein Positionslicht dran und nimm zusätzlich eine ordentliche Funzel mit die Du bei Bedarf als Strobo anschalten kannst, das können doch die meisten aktuellen LED Lampen.
              Damit verwirrst Du niemanden und kannst die Funzel im Bedarfsfall wenn dir der Hintern auf Grundeis geht immer noch zielgerichtet einschalten.

              Oder noch besser: Miet dir das größte Motorboot am Platz

              mfg
              cane

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13192
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Bootsfahren bei Nacht

                Stimmt natürlich, Blinklicht ( besser Blitzlicht) sieht man besser. Deshalb bedeutet Blitzlicht Seenot. Und deshalb müssen Positionslichter dauerhaft leuchten. Der Mißbrauch wird bestraft ( § 145 StGB) . Unter Umständen darfst Du dann die Rettungsaktion bezahlen.

                http://www.seacurity.de/Unsere-Produ...-Rettungsringe

                http://www.koesling.de/_sicherheit/N...t-Armgurt.html

                Diese Notblitze mit Klettband für den Oberarm sind preiswert und gut!

                oder Zitat:

                Notlicht: ein Notlicht ist ein Blitzlicht, welches mit der Rettungsweste verbunden ist. Nachts ist es normalerweise unmöglich, einen im Wasser treibenden Menschen zu finden. Ein Notlicht ist die einzige Chance, auch bei Nachttörns gefunden zu werden.
                Eine starke Taschenlampe ist nicht falsch, falls man in Seenot gerät. Besser als Stroboskop sind Lampen mit prorammiertem SOS. Auch Stroboskop ist Blitzlicht und würde auf Seenot hinweisen! Meine im Boot ist ist die Nitecore EA8. Enorme Reichweite und SOS-Programm, mit AA-Batterien. Für`s Kanu vielleicht zu groß. Schaut mal, ob es kompaktere mit SOS- Programm gibt?

                Ditschi

                Speziell für Kanus:

                http://www.kanu.de/nuke/downloads/Sichtbarkeit.pdf

                Zitat auch da:


                Zusätzlich bietet es sich bei einem Seenotfall an, ein weißes Blitzlicht zu aktivieren und am Körper bzw. auf Deck zu befestigen.
                Zuletzt geändert von Ditschi; 05.08.2014, 05:34. Grund: Ergänzung

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                • earlyworm

                  Erfahren
                  • 07.03.2007
                  • 387
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Bootsfahren bei Nacht

                  Zitat von SammyGray Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank für die Antworten.

                  Bevor es zu Missverständnissen kommt, hier unsere geplante Tour:
                  Also bei dem kurzen Stück vorne am Hörnle würde ich mir eigentlich keine Sorgen machen. Die Strategie einfach ganz nahe am Ufer bleiben halte ich für absolut sinnvoll. Dort wo ihr paddelt sind eh nicht viele Boote, die fahren alle nach vorne und liegen dann im Konstanzer Trichter. (Da kommen dann auch die Boote der Veranstalter vorbei und kassieren für die Feuerwerks Show ... bis vor 3-4 Jahren hat man das als Bootsfahrer noch umsonst bekommen, dann haben sie angefangen auch auf dem Wasser abzukassieren).

                  Die Hinweise zum den rechtlichen Hintergründen, also was man offiziell benötigt finde ich sehr gut. Allerdings würde ich dann noch abwägen "wie oft brauche ich das Blinkzeug sonnst noch ???" Sich für eine einmalige Aktion immer wieder neue Sachen zu kaufen finde ich übertrieben... auch hinsichtlich des kurzen Stücks nahe am Ufer das ihr paddeln wollt. Ich würde vermutlich einfach meine Fahrrad Stirnlampe nehmen.
                  ------------------------------------------------
                  http://www.canoeguide.net
                  Only the early worm catches the fish
                  ------------------------------------------------

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13192
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Bootsfahren bei Nacht

                    Allerdings würde ich dann noch abwägen "wie oft brauche ich das Blinkzeug sonnst noch ???" Sich für eine einmalige Aktion immer wieder neue Sachen zu kaufen finde ich übertrieben...
                    Richtig. Auf Großgewässern ist es eine Überlegung wert. Dazu zähle ich auch Schiffahrtstraßen. Die Ausrüstung für Seekajakfahrer auf dem Meer ist natürlich eine andere als auf dem Kleinfluß. Es sollte nur eine Anregung sein, was es so gibt. 29,-€ für ein Blitzlicht am Oberarm sind nicht zuviel.
                    Ditschi

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                    • raftinthomas
                      Erfahren
                      • 31.01.2007
                      • 289
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Bootsfahren bei Nacht

                      ich bin da nicht so buchstabentreu.
                      Binnen benutze ich meist alles, was da ist. Neulich zum Feuerwerk im 2er Canadier vorn ne sehr helle Stirnlampe, hinten mein weisses Notfall-Rettungsblinklicht. Gerade an so Feuerwerksdingern werden ja oft die Schiffe auch mit allem möglichen iluminiert. Da ist mir Auffallen am wichtigsten und ich pfeiffe auf die Buchstaben des Gesetzes. Gern auch noch zusätzlich mit Fahrradrücklichtern, Taschenlampen, blinkenden LED-Armbändern etc. Kein mensch kommt an so einem Abend auf die Idee, du hättest einen Seenotfall, bloss weil dein Boot in 4 Farben leuchtet und blinkt.
                      Und die grösseren Boote sind in zweierlei Hinsicht gefährlich, einmal weil potentiell betrunken, andererseits weil die so kleine Boote wie Paddler gar nicht auf der Vorstellungsliste haben.
                      Auf See benutze ich Knicklichter und Stirnlampe. Zugelassenen Kram gibt es für Paddler nach meinem Wissensstand da eh nicht.
                      Und das wichtigste: Immer Augen auf, auch nach achtern.

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13192
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Bootsfahren bei Nacht

                        Kein mensch kommt an so einem Abend auf die Idee, du hättest einen Seenotfall, bloss weil dein Boot in 4 Farben leuchtet und blinkt.
                        Dann kann man nur hoffen, daß keiner einen Seenotfall hat, grade an so einem Abend. Da stünden die Chancen schlecht. Noch ein Grund mehr, nicht zu fahren.

                        Aber Du hast recht. Ich kenne das von den Festtagen in Friedrichstadt. Grachtenfahrt mit Feuerwerk. Tausend Leute auf dem Wasser mit allen möglichen Booten, illuminiert in allen Farben, ohne jeglichen Schimmer, wie man sich eigentlich auf dem Wasser verhält.. Das schaue ich mir gerne von Ufer aus an. So gerne ich in Friedrichstadt mit dem Canadier durch die Grachten bummel: an dem Abend nicht! Tote hat es zum Glück noch nicht gegeben, aber jede Menge Zwischenfälle und Rettungsaktionen.
                        Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 05.08.2014, 17:34.

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                        • pickhammer
                          Erfahren
                          • 17.04.2006
                          • 425
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Bootsfahren bei Nacht

                          Hallo
                          Was die Beleuchtung angeht, so hat Ditschi die Lage zweifelsfrei klargestellt.

                          Ich war beim Seehasenfest-Feuerwerk in Friedrichshafen auf dem See.
                          Was da abgeht, wenn das Feuerwerk vorbei ist, das ist für einen Canadierfahrer nicht mehr wirklich lustig. Zu gross ist die Ungewissheit, von hinten nicht doch noch platt gefahren zu werden.
                          Da hilft nur einige Geduld, am Ufer abwarten bis dass die Motorboote vor dir sind.

                          Es hat m.E. keinen Zweck, Beleuchtungsvorschriften über eine Diskussion, welche Lampen nun auch noch alle ausreichend wären, für sich privat aufweichen zu wollen.
                          Es ist EIN Licht vorgeschrieben, und das soll zwei km weit sichtbar sein. Dazu muss es übrigens auch hoch genug angebracht sein, ca. einen Meter, sonst leuchtet es nicht so weit, obwohl es hell genug wäre.

                          Gruss vom pickhammer

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                          • raftinthomas
                            Erfahren
                            • 31.01.2007
                            • 289
                            • Privat

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                            #14
                            AW: Bootsfahren bei Nacht

                            Da oben steht ja: "Was würdet ihr denn machen? bzw raten?"
                            und nicht
                            "Wie lautet die Vorschrift?"

                            Und so habe ich geschrieben, was ich aus meiner Erfahrung heraus in der Situation mache.

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                            • SammyGray
                              Erfahren
                              • 13.03.2008
                              • 409
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Bootsfahren bei Nacht

                              Wow, vielen Dank nochmal für die vielen Informationen.

                              Ehrlicherweise habe ich nicht an das Rettungssignal (Blitz) gedacht, dass dies auch weiß ist.

                              Da ich an unserem Boot auf die schnelle keine Stange befestigen kann, werde ich einfach vorne und hinten ein Powerflare auf Dauerlicht einstellen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es deshalb Ärger mit der Wasserschutzpolizei geben sollte. Eine sehr helle Stirnlampe, die ich im Bedarfsfall auch auf blinken stellen kann, habe ich so oder so dabei. Vom Laufen habe ich noch 2 neongelbe Leuchtarmbänder, die werden wir evt auch noch anziehen.

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                              • Flusspirat
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                                • 28.07.2011
                                • 35
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Bootsfahren bei Nacht

                                Die Gesetzeslage ist bestens definiert:
                                Binnenwasserstrasse
                                Ein einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug muss bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes
                                gewöhnliches Licht führen. ("Gewöhnliches Licht" ist in einer DIN Norm definiert, die ich aber noch nicht gefunden habe)

                                Seewasserstrasse
                                § 10 Kleine Fahrzeuge
                                (2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder b der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht im Sinne von Regel 21 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln zu führen.

                                Hier ist ein Tragweite von 2 Seemeilen vorgeschrieben.
                                Hinzu kommt noch, das die Lampe vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) zugelassen sein muss. Dies verbilligt die Anschaffung nicht gerade.

                                Nun aber zum Bodensee
                                Weiße Rundumlichter können dort auch verwendet werden:
                                als Ankerlicht, zur Kennzeichnung am Ufer stilligender Fahrzeuge, zur Kennzeichnung von Stellnetzen, zur Markierung von Schwimmkörpern und Stegen. Hinzu kommt die Frage in wie weit du dich mit deiner Lampe von störenden Hintergrundlichtern, wie Uferbeleuchtung oder gar PKW Scheinwerfern auf Uferstrassen abhebst.
                                (Was davon in dem von dir zu befahrenden Bereich zutrifft, kann ich nicht sagen)

                                Um sicher zu gehen würde ich das Rundumlicht nehmen - es gibt hier im Forum einiges an Bastelanleitungen. Zusätzlich eine wasserdichte lichtstarke Taschenlampe, um im Gefahrenfall Aufmerksamkeit zu erregen.

                                Aus eigener Erfahrung:Nachts auf dem Wasser zu sein ist ein besonderes Erlebnis - selbst wohlbekannte Flussabschnitte sehen in der Dunkelheit ganz anders aus.

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                                • SammyGray
                                  Erfahren
                                  • 13.03.2008
                                  • 409
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                                  #17
                                  AW: Bootsfahren bei Nacht

                                  Sooo... mittlerweile kam mir doch noch eine Idee, wie ich die Powerflare-Leuchte (360° Rundumlicht) über einem Meter nach oben befestigen kann. Werde mich morgen mal ans basteln machen. Brauche dafür zum Glück nicht viel. Die Konstruktion ist dann auf jeden Fall stabil und so oder so Wetterfest.

                                  Ich habe irgendwo in einem DKV-Bericht gelesen, dass bei einem Kajak eben kein BSH-geprüftes Licht benötigt wird. Leider finde ich den Artikel nicht mehr.

                                  Laut Wikipedia (sorry ) wird bei einem Ruderboot es auch nicht benötigt: http://de.wikipedia.org/wiki/Lichterf%C3%BChrung

                                  Ich habe auch gelesen, dass es in der Schweiz Blinklichter erlaubt sind um sich eben vom Hintergrund hervorzuheben. Könnten auch von dieser Seite starten.

                                  Es ist nur schwer Vorzustellen, dass man ein 25Watt starkes BSH-geprüftes Licht mit schleppen muss. Dann müsste ich ja auch gleich einen großen Akku mitschleppen.

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                                  • Ditschi
                                    Freak

                                    Liebt das Forum
                                    • 20.07.2009
                                    • 13192
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                                    #18
                                    AW: Bootsfahren bei Nacht

                                    Da ist zur Lichterführung unglaublich viel Unsinn im Umlauf.

                                    Richtig ist, daß Du Lichter führen darfst mit BSH- Zulassung, aber nicht nur: an ihre Stelle dürfen auch Lichter mit EU-Zulassung treten nach den KVR ( Kollisionsverhütungsregeln) Auch Lichter nach Normen anderer EU-Staaten, die gleichwertig sind, werden anerkannt.

                                    Der § 10 Abs. 1 SeeSchStrO, wo früher noch drinstand, daß Boote auf Seeschiffahrtsstraßen nur Lichter mit BSH-Zulassungführen dürfen, ist aufgehoben worden. Stattdessen Verweis auf die KVR und die Lichter mit EU-Zulassung.

                                    Das ganze findest Du mit weiteren Verweisen da:

                                    http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ationslichter/

                                    Seltsamerweise ist die BodenseeSchStrO da nicht genannt. Was da nun gilt? Korrektur: Doch! Unter u.s.w .Und nun frage mich bitte nicht weiter. Ich habe mich da keinesfalls durchgewühlt. Zuviel Arbeit und zu kompliziert. Frage im Zweifel die Wasserschutzpolizei vor Ort. Die müßte ja wissen, was sie kontrollieren.

                                    Klar ist nur: selbtgebaute Funzeln, auch mit CE- Kennzeichen, reichen nicht.

                                    Das ist der wichtige Satz, der überall und für jedes Boot gilt:

                                    Auf Fahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Navigationslichter geführt werden, deren Konstruktion und Anbringung den Anforderungen
                                    der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) entspricht und die zugelassen sind.
                                    Ich habe mal weiter gewühlt. Die ganzen EU-Normen richten sich an die Schiffsausrüster und sind ( selbst für mich) kaum lesbar. Da kann man nur hoffen, daß man im Fachgeschäft gut bedient wird und richtig zertifiziertes Gerät verkauft bekommt.
                                    Eines ist sicher: wenn noch BSH- zertifiziert, ist man auf der sicheren Seite.

                                    Hier hat sich mal ein Juristenkollege durchgewühlt. Alles, was ich verstanden, ist, daß nach EU-Recht die zugelassenen Lichter das Steuerrad-Symbol tragen müssen.

                                    http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=184997

                                    Aktuell 22.19 Uhr: Das muß man dreimal lesen. Klingt dann aber überzeugend.

                                    Ditschi

                                    Ich habe auch gelesen, dass es in der Schweiz Blinklichter erlaubt sind um sich eben vom Hintergrund hervorzuheben. Könnten auch von dieser Seite starten.
                                    Kann ich mir nicht vorstellen. Die Deutsche BinnenSchStrO gilt auf z.B. auf Bodensee und Rhein nicht, weil man dort eigene Schiffahrtsstraßenordnungen geschaffen hat gemeinsam mit den Anrainerstaaten. Die BodenseeSchStrO ist für alle Anrainer verbindlich.
                                    Das halte ich für ein Gerücht, es sei denn, Du zitierst mit die gesetzliche Quelle.
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 06.08.2014, 21:41.

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                                    • SammyGray
                                      Erfahren
                                      • 13.03.2008
                                      • 409
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                                      #19
                                      AW: Bootsfahren bei Nacht

                                      Zum Thema Blitzlicht in der Schweiz:

                                      Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern

                                      Art. 25
                                      39
                                      Schiffe ohne Maschinenantrieb

                                      Schiffe ohne Maschinenantrieb in Fahrt führen bei Nacht ein weisses gewöhnliches Rundumlicht. Dieses kann auf Ruderbooten auch als Blitzlicht (Art. 2 Bst. c Ziff. 2) ausgeführt sein.
                                      Die Frage stellt sich, in wie fern es auf dem Bodensee gilt. Ich habe schon ein Bericht gelesen in dem es um Tragen von Schwimmwesten in Schlauchbooten auf dem Bodensee gegangen ist, wo ein Urlauber Strafe zahlen musste, weil er von einem schweizer Ufer aus gestartet ist. Obs stimmt, weiß ich leider nicht.

                                      [EDIT] Die Verordnung gilt ausnahmsweise nicht auf dem Bodensee...sehr schade!
                                      --

                                      Danke für deine tolle Recherche. Also kommt man, wenn mal rechtlich korrekt sein möchte, um eine teure Anschaffung nicht drumherum. Sehr interessant finde ich, dass sehr viele Postionsleuchten nicht BSH (oder vergleichbares) zugelassen sind. Oft steht dann dabei, dass diese für Schlauchboote bzw Boote unter 7m geeignet sind. Lustigerweise steht im aktuellem Prospekt vom Bauhaus Nautik auch drinnen, dass man unter 7m eigentlich nur eine Handleuchte braucht. Kann gerne eine Foto via PN zusenden, wen es interessiert.

                                      Mhm, so langsam bin ich echt überfragt, was ich machen soll. Eigentlich möchte ich keine 100€ Lampe kaufen und diese dann mit einem extra 12 Volt Akku betreiben.....
                                      Zuletzt geändert von SammyGray; 06.08.2014, 22:46.

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                                      • SammyGray
                                        Erfahren
                                        • 13.03.2008
                                        • 409
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                                        #20
                                        AW: Bootsfahren bei Nacht

                                        Habe nun auch was speziell für den Bodensee gefunden: https://www.bodenseekreis.de/uploads...erfuehrung.pdf (Aber mit Stand von 2006)

                                        Also reicht ein Rundumlicht mit 2km Reichweite.

                                        Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb müssen während
                                        der Fahrt bei Nacht und bei unsichtigem Wetter
                                        Seitenlichter oder eine Zweifarben-Leuchte und ein
                                        Hecklicht oder ein weißes Rundumlicht führe
                                        Zuletzt geändert von SammyGray; 06.08.2014, 22:37.

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