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War lange Zeit auch mein Favorit. Aber am Ende habe ich mir angewöhnt bei meinen Booten das selbe Konzept wie bei meinen Computern anzuwenden: Ich benenne sie Pokemon. Das schränkt die Auswahl schonmal auf 151 bis maximal 251 Möglichkeiten ein.
Ich sehe allerdings ein technisch bedingtes Problem, an dass der Gesetzgeber offenbar nicht gedacht hat:
".. auf beiden Außenseiten .. in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen .. Schriftzeichen .."
Die Helden von Prijon sind genau so drauf. Genau da wo man einen Namen hinpappen kann, machen sie eine Einbuchtung is Boot und kleben da ihr Firmenschild rein, Und weil das nicht reicht, kommt gleich noch ein Loch mit ihrer HTP Werbung daneben. Da fragste dich echt ob die als deutscher Hersteller schon mal was von der Regelung gehört haben...
Das Problem ist eben auch die Durchsetzung dieser Regelung. Manchmal juckts niemanden, manchmal ist man keine Stunde auf dem Wasser und man ist in der ersten Kontrolle. Ist immer auch ortsabhängig.
Ich dachte eher an jänis, ankka, kiva, joku oder lumi
Hmm, die ersten drei kannste auch in deutsch nehmen. Ente ist irgendwie hübscher als Ankka. Besonders wenn einen dann einer fragt was es denn bedeute. "Ente. Is aber Finnisch!" "Achso." *Weggeh* ;)
Wenn schon, dann lumipallo. Auringonlahti wäre auch schön (hoffe, das ist richtig gebildet). Damit wären meine beschiedenen Finnischkenntnisse aber auch am Ende.
Das Problem ist eben auch die Durchsetzung dieser Regelung. Manchmal juckts niemanden, manchmal ist man keine Stunde auf dem Wasser und man ist in der ersten Kontrolle. Ist immer auch ortsabhängig.
Irgendwo im Faltbootforum berichtete einer davon, dass die hier auf der Kriebstein schon Luftmatratzen die ausserhalb des Badebereiches unterwegs waren mit der Begründung "Name/Halter" hochgenommen haben. Mich hat da noch nie überhaupt jemand angesprochen. Nichmal wegen der dort normalerweise nötigen Nutzungskarte.
Irgendwo im Faltbootforum berichtete einer davon, dass die hier auf der Kriebstein schon Luftmatratzen die ausserhalb des Badebereiches unterwegs waren mit der Begründung "Name/Halter" hochgenommen haben.
Welche rechtliche Grundlage hätte das denn? Ich kann auf die Schnelle nichts finden, dass es eine Kennzeichnungspflicht für nicht Bundeswasserstraßen in Sachsen geben würde.
Welche rechtliche Grundlage hätte das denn? Ich kann auf die Schnelle nichts finden, dass es eine Kennzeichnungspflicht für nicht Bundeswasserstraßen in Sachsen geben würde.
Mac
Diese Diskussion kannst du dann ja entsprechend mit den Beamten führen.
Ähnlich wie die Idee mit dem Namen "über Kopf" - Ich höre es schon: Nicht lesbar, 35 € bitte.
Diese Diskussion kannst du dann ja entsprechend mit den Beamten führen.
Ich würde halt gern vor einer Diskussion mit irgendwelchen Beamten immer schon gern wissen, wie ich mich verhalten soll. Für die Talsperre Kriebstein seht es ja zumindest in der FAQ, allerdings unter Elektroboote, für Paddler also praktisch unauffindbar. Für die restlichen sächsischen Gewässer ist es nicht klar. Ah, ich habs gefunden, die Sachsen übernehmen einfach für alle schiffbaren Gewässer die Bundesregelungen (siehe dieses PDF).
Welche rechtliche Grundlage hätte das denn? Ich kann auf die Schnelle nichts finden, dass es eine Kennzeichnungspflicht für nicht Bundeswasserstraßen in Sachsen geben würde.
Mac
Keine allgemeine, aber es kann natürlich immer lokale Regelungen geben. Wobei ich spontan keine für die Kriebsteintalsperre finden konnte, außer dass man nicht mit Verbrennungsmotorbooten fahren könne, aber das ist hier ja irrelevant.
Für sächsische Angelgewässer finden bis auf wenige Ausnahmen die Regelungen zur
sächsischen Schifffahrtsverordnung und Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Anwendung. [...]
(1) Ein muskelbetriebenes Sportboot = Kleinfahrzeug (§ 1.01 Nr. 14 und Nr. 21 BinSchStrO);
z.B.: Paddel-, Schlauch- und Ruderboote -> müssen gemäß § 2.02 BinSchStrO
gekennzeichnet sein (Name oder Devise an beiden Außenseiten und Eigner =
Eigentümerkennzeichnung im Fahrzeuginnenraum).
Jetzt ist für mich nicht ersichtlich, ob das für alle Boote auf Angelgewässern gilt oder nur für Anglerboote....
Ich würde halt gern vor einer Diskussion mit irgendwelchen Beamten immer schon gern wissen, wie ich mich verhalten soll. Für die Talsperre Kriebstein seht es ja zumindest in der FAQ, allerdings unter Elektroboote, für Paddler also praktisch unauffindbar. Für die restlichen sächsischen Gewässer ist es nicht klar. Ah, ich habs gefunden, die Sachsen übernehmen einfach für alle schiffbaren Gewässer die Bundesregelungen (siehe dieses PDF).
Mac
Ah, du hast noch eine bessere Quelle. Wobei ich es komishc finde, dass man nur einen Flyer findet und nicht direkt Gesetztestexte. Ich hab das Gefühl, oft muss man wissen, dass es ein Gesetz gibt und explizit danach suchen. Ich wäre bis gerade gar nicht auf die Idee gekommen, dass in Sachsen auf allen schiffbaren Gewässern die Binnenschifffahrtsverordnung gilt. Ein Glück lebe ich an der Elbe und halte die mit meinem Boot eh ein. Aber zumindest dachte ich, dass man auf Seen nachts auch mal ohne Licht paddeln könnte (von Sinn, Unsinn und Gefährlichkeit mal abgesehen).
OT:
Wenn schon, dann lumipallo. Auringonlahti wäre auch schön (hoffe, das ist richtig gebildet). Damit wären meine beschiedenen Finnischkenntnisse aber auch am Ende.
Mac
Da ich damals Einzelbuchstaben gekauft habe, habe ich mir die kürzeren Worte herausgesucht . Mein Bootsname hat drei Buchstaben....
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