Kennzeichnung von Booten

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  • Markus K.
    Lebt im Forum
    • 21.02.2005
    • 7452
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Kennzeichnung von Booten

    Was ist das für ein Material?

    Auf dem PVC des RZ-85 und auf dem Polyurethan des FC K1 klebt die Folie einwandfrei. Ebenso auf den Blättern meiner Paddel.
    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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    • Tomscout
      Fuchs
      • 04.01.2006
      • 1353

      • Meine Reisen

      AW: Kennzeichnung von Booten

      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
      Was ist das für ein Material?

      Auf dem PVC des RZ-85 und auf dem Polyurethan des FC K1 klebt die Folie einwandfrei. Ebenso auf den Blättern meiner Paddel.
      Gute Frage. PU?
      Die Oberfläche ist nicht glatt, sondern leicht strukturiert. Kann auch der Grund sein, dass die Buchstaben keine ordentliche Haftung bekommen haben.
      TOMSCOUT'S TOUREN ...letzter Bericht: Hohe Tatra 2016

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      • Gundhar
        Erfahren
        • 02.01.2007
        • 434
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Kennzeichnung von Booten

        Schon vor vierzig Jahren war die Namensgebung der Boote ein Hobby der Wasserschutzpolizei in Berlin. Als ich dann einmal mit meinem WW Kajak auf dem Tegeler See nach dem Namen des Bootes gefragt wurde war die Antwort einfach: "Lettmann" und wurde akzeptiert.

        Am Bootshaus habe ich es den Kollegen erzählt und denen hat das auch schon ein paarmal den Inhalt des Geldbeutels gerettet. Auch "Prijon" oder ähnliche sind beliebte Namen für Kajaks.

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        • Mio
          Gerne im Forum
          • 17.08.2016
          • 61
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Kennzeichnung von Booten

          Muss man jetzt den Namen an beiden Seiten des Bootes draufschreiben oder reicht eine Seite?

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          • AlfBerlin
            Lebt im Forum
            • 16.09.2013
            • 5073
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Kennzeichnung von Booten

            Auf beiden Seiten in lateinischen Großbuchstaben* mindestens 10cm groß, wenn ich mich noch recht erinnere:



            * Für alle Fälle habe ich immer den Nachweis meines Großen Latinums dabei, musste es aber noch nie vorzeigen. Die Wasserschutzpolizei ahnt vermutlich, dass mit mir nicht zu spaßen ist. Außerdem grüße ich immer freundlich wie es unter echten Seefahrern üblich ist.

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            • Ziz
              Administrator

              Vorstand
              Administrator
              Lebt im Forum
              • 02.07.2015
              • 7333
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Kennzeichnung von Booten

              Zitat von Mio Beitrag anzeigen
              Muss man jetzt den Namen an beiden Seiten des Bootes draufschreiben oder reicht eine Seite?
              Beide Seiten, mindestens 10 cm hoch, gut lesbar (Kontrast!).
              Dazu muss die Adresse ins Boot.

              Das sind zumindest die Regeln für Binnenschifffahrtsstraßen.
              Nein.

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              • MichaelH
                Dauerbesucher
                • 13.10.2014
                • 630
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Kennzeichnung von Booten

                Habe mein PE Boot mal mit einem 750er Edding beschriftet, ist jetzt 3 Monate drauf und hält ganz gut. Ansonsten wird es einfach nachgezogen.
                Die 10 cm Höhe habe ich nicht ganz eingehalten, mal schauen ob das jemanden stört.

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                • Martin206
                  Lebt im Forum
                  • 16.06.2016
                  • 7468
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Kennzeichnung von Booten

                  In den Kanuforen und selbst im DKV-Leidfaden wird von "möglichst ca. 10cm groß" gesprochen.
                  Wenn das gut lesbar ist (klare Schrift, guter Kontrast), dann wird das wohl kaum einer nachmessen...
                  "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                  • Mio
                    Gerne im Forum
                    • 17.08.2016
                    • 61
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Kennzeichnung von Booten

                    Na, dann werde ich mal bei dem eingängigen Betreiber Bootsaufkleber.de meine drei Buchstaben in 10 cm. Höhe und 30 cm. Länge bestellen. Mal sehen wie lange das auf meinem Scubi XL hält...

                    PS: Hat zwar nix hiermit zu tun, aber wie pflegt ihr die PVC/PU-Haut Eurer Faltis? Mit Yachticon Schlauchbootreiniger oder Schlauchbootpflege oder dem Poucher Hartwachs? (Neben klarem Wasser natürlich)

                    Lagerung im Winter leicht aufgeblasen ohne Gestänge im Wohnzimmer?

                    Danke!

                    Kommentar


                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3348
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Kennzeichnung von Booten

                      Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                      ... und selbst im DKV-Leidfaden wird von "möglichst ca. 10cm groß" gesprochen.
                      Zumindest die 10cm Höhe sind in den einschlägigen Gesetzen unstrittig...

                      Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                      ... DKV-Leidfaden ...
                      Schöner 'Schreibfehler' ...

                      Gruß,
                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • ronaldo
                        Freak
                        Moderator
                        Liebt das Forum
                        • 24.01.2011
                        • 11974
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Kennzeichnung von Booten


                        Post als Moderator
                        Hab ein paar Beiträge aus offensichtlichen Gründen in ein neues Thema verschoben, siehe "Pflege/Lagerung von Faltbooten".

                        Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der

                        Kommentar


                        • Martin206
                          Lebt im Forum
                          • 16.06.2016
                          • 7468
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Kennzeichnung von Booten

                          Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                          Zumindest die 10cm Höhe sind in den einschlägigen Gesetzen unstrittig...


                          Schöner 'Schreibfehler' ...

                          Gruß,
                          Markus
                          OT: Den Schreibfehler darfst Du Dir auf DIN A3 ausdrucken und an die Wand hängen, wenn Du "(C) 2017 Martin206" dazu schreibst .

                          Es gibt Boote, da würde eine 10cm Schrift schlechter lesbar sein als eine mit 8,5cm ...so wie bei meinem Seekajak.
                          Da ist einfach keine günstige Stelle wo man 10cm Schrift seitlich unterbringt, ohne daß die z.T. im Wasser verschwindet ...und das darf ja eigentlich auch nicht sein.
                          Reine Vermutung: 8,5cm gut lesbar schwarz auf weiß sind unproblematischer als 10cm die dann selbst bei eher ruhigem Wasser kaum mehr lesbar sind, da unten ca. 1/4 verschwindet.
                          Anders wär's beim Canadier ...wo ich 15-20cm locker habe, da werd ich auch 10cm sicher einhalten.

                          Hier mal noch das offiz. Statement vom DKV.
                          "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                          • Ziz
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                            • 02.07.2015
                            • 7333
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Kennzeichnung von Booten

                            Ich hab die Erfahrung gemacht, selbst bei der als sehr streng verschrienen Wasserschutzpolizei auf der Dresdner Elbe, langt der Versuch sich an die Regeln zu halten. Wir hatten schon zerknitterte Schriftzüge (waren nicht mehr lesbar) oder am Anfang nur an einer Seite. Die weisen einen drauf hin, alle sind nett zueinander und dann wünschen sie einem eine gute Weiterfahrt.

                            Also solange es gut lesbar ist und offensichtlich nicht größer geht, würde ich mir keinen Kopp machen.
                            Nein.

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                            • Gast20200802
                              GELÖSCHT
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                              • 25.04.2014
                              • 632
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                              AW: Kennzeichnung von Booten

                              Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                              Auf beiden Seiten in lateinischen Großbuchstaben* mindestens 10cm groß, wenn ich mich noch recht erinnere:



                              * Für alle Fälle habe ich immer den Nachweis meines Großen Latinums dabei, musste es aber noch nie vorzeigen. Die Wasserschutzpolizei ahnt vermutlich, dass mit mir nicht zu spaßen ist. Außerdem grüße ich immer freundlich wie es unter echten Seefahrern üblich ist.
                              Liegt wahrscheinlich eher daran, dass Luftmatratzen nicht unter Klein_fahrzeuge_ fallen

                              Viele Grüße
                              Steve

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                              • Paddolf
                                Erfahren
                                • 22.10.2014
                                • 342
                                • Privat

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                                AW: Kennzeichnung von Booten

                                Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                Zumindest die 10cm Höhe sind in den einschlägigen Gesetzen unstrittig...
                                Die Verwendung der Mehrzahl ( ... in den ... Gesetzen ...) ist hier möglicherweise ungenau, ich habe nur eines gefunden: Die Binnenschiffahrtsstraßenordnung u.A. mit folgendem Inhalt:
                                § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

                                1.Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

                                a) mit seinem Namen oder seiner Devise.
                                Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden.

                                b) mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
                                Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.

                                Ein Beiboot eines Fahrzeugs muss jedoch an der Innen- oder Außenseite nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet.


                                Ich sehe allerdings ein technisch bedingtes Problem, an dass der Gesetzgeber offenbar nicht gedacht hat:
                                ".. auf beiden Außenseiten .. in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen .. Schriftzeichen .."
                                Die Forderungen kollidieren gemeinhin bei Kajaks. 10cm hohe Buchstaben sind nicht gut lesbar, es besteht Verwechselungsgefahr, wenn der untere Teil der Schrift ins Wasser taucht - z.B bei B,P,R | E,F | I,L,U,J,1 | X,Y .
                                Aus meiner Sicht gibt es 3 mögliche Varianten:
                                1) Die Schriftzeichen werden auf beiden Seiten in voller Größe aufgebracht, auch wenn darunter die geforderte gute Lesbarkeit leidet
                                2) Die Schrifthöhe wird so reduziert, dass die auf beiden Seiten angebrachten Namen bei "normaler" Welle gut zu lesen sind.
                                3) Die 10cm hohen Schriftzeichen werden nicht an den Seiten sondern auf dem Deck angebracht.

                                Ich habe mich für 3) entschieden. Damit tritt aber ein neues Problem auf: Der Namen sollte von beiden Seiten gut lesbar sein (Palindrom), also z.B. ANNA.
                                Wenn die Oberseite der Schriftzeichen (wie bei meinem Boot) Richtung Bug zeigt, muss die von vorn kommende Wasserschutzpolizei den Namen über Kopf lesen. Um auch in diesem Fall für gute Lesbarkeit zu sorgen, heißt mein Boot "OHO".
                                Geil oder ... von links oder rechts, oben oder unten, es bleibt "OHO". (Übrigens, ich nehme noch Lizenzgebühren für die Idee und Palindrome mit den Buchstaben H, I, O, S und X.)
                                Variante 3) funktioniert sogar bei SUP-Boards, wo das Aufbringen von Schriftzeichen an den Seiten ja wirklich problematisch ist.


                                Soweit mein Beitrag ... man merkt, die Havel ist zugefroren. Da hat man Zeit für solches Zeug ...

                                Viele Grüße
                                Jürgen

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                                • Griffon
                                  Dauerbesucher
                                  • 13.02.2012
                                  • 579
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Kennzeichnung von Booten

                                  Zitat von Paddolf Beitrag anzeigen
                                  ...(Übrigens, ich nehme noch Lizenzgebühren für die Idee und Palindrome mit den Buchstaben H, I, O, S und X.)...
                                  Jürgen
                                  Ich schenke dir für diese Liste noch ein N und ein Z

                                  und das Paar WM


                                  ...und ganz kreativ: https://www.regioactive.de/static/image/i/532208
                                  Zuletzt geändert von Griffon; 08.01.2017, 18:03.
                                  Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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                                  • Paddolf
                                    Erfahren
                                    • 22.10.2014
                                    • 342
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                                    AW: Kennzeichnung von Booten

                                    ... ok, Du wirst an den Lizenzgebühren beteiligt ...

                                    Ach ... und User "ZIZ" kann sogar seinen Nick direkt auf's Boot malen.
                                    Zuletzt geändert von Paddolf; 08.01.2017, 18:30.

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                                    • Ziz
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                                      AW: Kennzeichnung von Booten

                                      Zitat von Paddolf Beitrag anzeigen
                                      ... ok, Du wirst an den Lizenzgebühren beteiligt ...

                                      Ach ... und User "ZIZ" kann sogar seinen Nick direkt auf's Boot malen.
                                      Es steht euch frei, eure Boote nach mir zu benennen, mein Luftfaltboot hat genug Platz für einen regulären Namen am Rand.
                                      Nein.

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                                      • AlfBerlin
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                                        AW: Kennzeichnung von Booten

                                        Wenn es um möglichst wenig Kosten und Aufwand geht, würde ich es "III" nennen und wenn die Wasserschutzpolizisten meckern, dass das ja eine Zahl ist, darauf hinweisen, dass Großbuchstaben vorgeschrieben sind und deshalb "iii" nicht möglich war.

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                                        • Spartaner
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                                          • 24.01.2011
                                          • 4802
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                                          Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                                          ... darauf hinweisen, dass Großbuchstaben vorgeschrieben sind und deshalb "iii" nicht möglich war.
                                          Noch mal genau nachlesen, da steht nichts von Großbuchstaben.

                                          Außerdem ist dieser Name bereits vergeben. Alle meine Boote heißen so. Und in Mecklenburg schwimmen noch etliche mehr (da hab ich mir das abgeguckt).

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