Zitat von mitreisender
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seit wann ist es Schrebergartenmentalität, wenn man sagt, dass man eine Outdoorsportart in Eigenverantwortung ausüben möchte? Der freie Zugang zur Natur ist kein Gewohnheitsrecht, in Bayern ist dieses Recht durch die Verfassung geschützt und Einschränkungen unterliegen insofern gerichtlicher Überprüfung, wobei ein Recht mit Verfassungsrang bei der Abwägung doch einiges an Gewicht in der Waagschale hat.
Schön, dass wir in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben, in dem ein Akt der Exekutive und Legislative durch die Judikative auf Willkür und Übermaß überprüft werden kann.
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