Vorfahrt und straßenbegleitende Radwege

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  • Torres
    Freak

    Liebt das Forum
    • 16.08.2008
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    • Meine Reisen

    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

    Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
    Der Murks ist schon im System Radweg begründet.
    Das ist gerade bei so wichtigen Sachen wie Vorfahrt oder Vorrang ein Unding.
    Im Zweifel bekommt der Radfahrer immer Unrecht.
    Da haben sich Behörden und Gerichte schön darauf eingeschossen und die Bürger unserer "Bananenrepublik" klatschen dazu noch Beifall.
    Ui, Verschwörungstheorien. Tatsächlich bekommen Radfahrer erstaunlich oft Recht und der Autofahrer Schuld oder Mitschuld, selbst bei Verkehrsverstößen, z.B. Geisterradeln. Selbst wenn sie absolut nicht einsehen, dass Schilder oder Regeln auch für sie gelten. Diese Renitenz, nur den eigenen Vorteil zu sehen und ständig die Opfermentalität raushängen zu lassen, geht mir bei vielen Radlern echt auf den Keks. Ja, Vorfahrtgewährenschilder auf Radwegen nerven. Aber wenn ein Kreisverkehr ein Gefahrenschwerpunkt ist oder der Autoverkehr Vorrang bekommen soll, damit es keine Rückstaus gibt, dann sollte man das auch mal akzeptieren können.
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • derMac
      Freak
      Liebt das Forum
      • 08.12.2004
      • 11888
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      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

      Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
      nein. zum Beispiel kann ein Radweg bei der einfahrt genug nahe der strasse sein, um strassenbegleitend zu sein. ob er es noch ist, wenn er sich vor dem Kreisverkehr etwas absetzt, ist eine unnötige Spitzfindigkeit.
      Ob ein Radweg straßenbegleitend ist hängt also nur davon ab wie weit er bei der Einfahrt von der Staße (oder doch Fahrbahn?)entfernt ist?

      zum Thema strassenbegleitend oder nicht hat ditschi wirklich genug geschrieben. wer verstehen will, der kann. ist aber natürlich fakultativ
      Außer dem Postulat, dass er straßenbegleitend ist, wenn er es halt ist, hat er dazu überhaupt nichts gesagt. Die StVO kennt das Wort übrigens gar nicht, das wird nur verwendet, damit man sich sinnvoll unterhalten kann.

      Mac

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      • Ditschi
        Freak

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        • 20.07.2009
        • 13192
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        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

        Leute, alle Radwege auf meinen Bildern sind straßenbegleitend. Sie verlaufen alle , wirklich alle, über viele Überlandkilometer direkt neben der Fahrbahn der Autos, bilden mit dieser Autofahrbahn und einem schmalen Grünstreifen die Straße.
        Das ist für jedermann, der sie benutzt, glasklar erkennbar. Dann kommen sie an einen Ort, wo ein großzügig dimensionierter Kreisverkehr die Radwege mit etwas mehr Grün dazwischen um den Kreisel herumführt. Anschließend geht es für die Radwege über viele Kilometer wieder als Teil der Straße direkt neben der Autofahrbahn weiter.
        Und dieser Kreisel soll jetzt die Straßenbegleitung in Frage stellen? Dazu führen, daß die Straßenbegleitung nicht mehr erkennbar ist? Dazu führen, daß der ansonsten benutzungspflichtige Radweg nicht mehr benutzungspflichtig ist, da nicht mehr erkennbar straßenbegleitend?
        Manchmal wirft man der Justiz vor, zu pingelig zu sein, aber ich glaube, die würde in diesem Fall zur Frage der Straßenbegleitung kein Wort verlieren. Dazu ist sie erkennbar zu selbstverständlich. Ihr seid viel pingeliger, jedenfalls in diesem Fall. Legt mal die Spitzfindigkeiten ab und setzt die Brille des nüchternen Pragmatismus auf. Das wird der Sache gerecht.
        Und Zeichen 205 für die Radwege ? Kann man beklagen oder nicht nicht, eines schaffen sie: Klarheit. Das ist wohl auch ihr Sinn.
        Daß der eine oder andere mal unbelehrbar ist, selbst wenn man ihm ein Gesetz oder Urteil in Leuchtschrift ans Bett nagelt, habe ich mittlerweile verstanden. Da investiere ich keine Mühe mehr in Wiederholungen.
        Ditschi
        Zuletzt geändert von Ditschi; 16.06.2016, 07:39. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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        • Benzodiazepin
          Fuchs
          • 12.03.2012
          • 1322
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          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

          Zitat von derMac Beitrag anzeigen
          Ob ein Radweg straßenbegleitend ist hängt also nur davon ab wie weit er bei der Einfahrt von der Staße (oder doch Fahrbahn?)entfernt ist?
          wenn ein Radweg beim beginn des radweges direkt neben der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos, Motorräder etc fahren, jedoch in diesem speziellen fall keine Fahrräder erlaubt sind, weil beim beginn des radweges ein blauer lolli steht) ist und dann zwischenzeitlich etwas weiter von der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos......) entfernt verläuft, kommt wohl kein vernünftig denkender mensch, egal ob Autofahrer, Fahrradfahrer, Pilot oder Fussgänger, auf die Idee, dass der Radweg ab sofort nicht mehr zwingend ist, da er jetzt zu weit weg ist von der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos....).

          deine obige frage kann man natürlich nicht mit ja beantworten. der Radweg muss logischerweise nach gesundem Menschenverstand auch in dieselbe Richtung führen wie der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos...) etc.
          er muss wohl auch noch anderes erfüllen. ändert aber alles nichts daran: wenn für 99.9% der beteiligten klar ersichtlich ist, dass er die hauptfahrbahn (die Fahrbahn....) begleitet, dann ist das wohl so. auf die 0.1% unbelehrbahren kann man keine Rücksicht nehmen. sorry dafür. aber wollte man das tun, müsste man zu jedem einzelnen Verkehrsschild einen so langen und übermässig detaillierten text wie diesen hier (mit vielen klammerbemerkungen a la (die Fahrbahn, auf der Autos ....) hinzuklammern, was unsinnig ist
          experience is simply the name we give to our mistakes

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          • Gast-Avatar

            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

            Das passt ja:

            Radfahren auf Elberadweg verboten. In Bad Schandau fordert ein Schild Radler zum Absteigen auf.

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            • sigggi
              Dauerbesucher
              • 22.04.2011
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              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

              Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
              ändert aber alles nichts daran: wenn für 99.9% der beteiligten klar ersichtlich ist, dass er die hauptfahrbahn (die Fahrbahn....) begleitet, dann ist das wohl so.
              ..und weil das so ist erntet dieser Radweg dann die Vorfahrtregelung dieser Fahrbahn.
              ..oder umgkehrt erntet die Fahrbahn die Vorfahrtregelung des Radweges.
              Denn beide verlaufen ja dann logischerweise in der gleichen Strasse.
              Dann muss der Rechtsabbieger natürlich geradeausfahrende Radfahrer vorlassen, das nennt man Vorrang.

              Oder lassen wir dann diese Regeln einfach mal ganz ausser acht?
              Wir erfinden mal eben dieses kleine Z.205, was angeblich nur für Radfahrer gilt.
              So ein Zeichen, nur für Radfahrer, gibt es zwar nicht in der StVO.
              Aber was soll`s, es geht ja nur um so unwichtige Dinge wie Vorfahrt oder Vorrang.

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              • lina
                Freak

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                • 12.07.2008
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                • Meine Reisen

                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                Hier steht, wenn der Radweg in mehr als 5 m Entfernung verläuft, sei er nicht mehr straßenbegleitend. Interessant ist auch die Unterteilung in "Kreisverkehr" und "kreisförmiger Knotenpunkt".

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                • derMac
                  Freak
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                  • 08.12.2004
                  • 11888
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                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                  Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                  wenn ein Radweg beim beginn des radweges direkt neben der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos, Motorräder etc fahren, jedoch in diesem speziellen fall keine Fahrräder erlaubt sind, weil beim beginn des radweges ein blauer lolli steht) ist und dann zwischenzeitlich etwas weiter von der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos......) entfernt verläuft, kommt wohl kein vernünftig denkender mensch, egal ob Autofahrer, Fahrradfahrer, Pilot oder Fussgänger, auf die Idee, dass der Radweg ab sofort nicht mehr zwingend ist, da er jetzt zu weit weg ist von der hauptfahrbahn (die Fahrbahn, auf der Autos....).
                  Das Problem um das es in diesem Thread geht ist, wie die Vorfahrtsregeln zu handhaben sind. Und da ist die Frage eben, ob der Radweg zur Straße gehört order nicht. Ein Radweg, der einerseits zur Straße gehören soll und andererseits andere Vorfahrtsregeln als die Straße hat führt zu einer ganzen Reihe von Problemen. Ein Radweg, der nicht mit der gleichen Kreuzung auf eine Querstraße trifft, kann laut StVO nicht zur der Straße dieser Kreuzung gehören. Da hat gar nichts mit unbelehrbar oder sonstwas zu tun sondern damit, dass die StVO so angelegt ist (ich hab die nicht gemacht). Ich plädiere deshalb dafür, Radwege mit eigener Vorfahrtsbeschilderung als seperate Sonderwege zu betrachten weil das die Situation für alle Verkehrsteilnehmer klar und eindeutig macht (aber die Radfahrer benachteiligt). Ich plädiere nicht dafür, dass man diese Radwege nicht benutzen soll (auch wenn ich sie teilweise nicht benutze).

                  Nochmal, straßenbegleitende Radwege im weiteren Sinn gibt es in der StVO nicht, es gibt nur Radwege die Bestandteil der Straße sind und (obwohl nicht direkt beschrieben) wohl dann eben auch welche die es nicht sind (das sind dann einzeln verlaufende Sonderwege).

                  Mac

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                  • derMac
                    Freak
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                    • 08.12.2004
                    • 11888
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                    • Meine Reisen

                    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                    Siehe mein Avatarbild. Da haben sie das Radwegschild und das Fahrverbotsschild gleich in einem Schild integriert, spart Zeit und Kosten. Solche Schilder sind aber nicht StVO relevant.

                    Mac

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                    • sigggi
                      Dauerbesucher
                      • 22.04.2011
                      • 585
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                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                      Ich mach immer was auf diesem Schild steht, dann steige ich wieder auf und fahre weiter.

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                      • Ditschi
                        Freak

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                        • 20.07.2009
                        • 13192
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                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                        Zitat derr Mac:
                        Solche Schilder sind aber nicht StVO relevant.
                        .

                        Was soll so eine Bermerkung? Es gibt Schilder, die nicht rechtswidrig, sondern nichtig sind. Zum Beispiel, wenn nicht die zuständige Berhörde sie aufstellt, sondern ein Bürger sie privat malt und aufstellt.

                        Stellt die zuständige Behörde ein Schild auf und verstößt dabei gegen ein Gesetz, ist so ein Schild nur rechtswidrig.
                        Ein Schild ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Jeder Bürger kann diesen Verwaltungsakt anfechten.
                        Er muß Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch muß er darlegen, daß er persönlich durch das Schild in seinen Rechten verletzt wird, denn eine Popularklage ist unzulässig. Und er muß die Anfechtungsfrist von einem Monat einhalten. Die beginnt bei einer Allgemeinverfügung an dem Tag, an dem der anfechtende Bürger erstmalig Kenntnis vom Gegenstand des Anstoßes erhalten konnte. Wird dem Widerspruch nicht angeholfen, kann nun Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
                        Gewinnt der Bürger, muß die Behörde das Schild entfernen. Mit der tatsächlichen Entfernung wird der Verwaltungsakt aufgehoben und das Schild ungültig. Aber erst genau dann.

                        Wird ein rechtswidriger Verwaltungakt nicht angefochten , bleibt er bestehen. Mit Versäumung der Frist von einem Monat wird er für jeden Bürger bestandskräftig, der ihn vorher hätte anfechten können. Bestandskraft heißt, daß ab dem Zeitpunkt die Rechtswidrigkeit keine Rolle mehr spielt.

                        Im Straßenverkehr sind auch rechtswidrige aufgestellt Schilder verbindlich und beachtlich, solange sie nicht entfernt sind. Und werden sie nicht erfolgreich angefochten, bleiben sie das auch. Anders geht es nicht, denn es würde zu völligem Chaos und schweren Unfällen führen, würde jeder nach Gutdünken ein Schild ignorieren mit der Begründung, seiner Meinung nach hätte es nicht aufgestellt werden dürfen. Stellt Euch das mal bei einem Stoppschild vor.

                        Wenn man jetzt diskutiert, muß man sehen, was man diskutiert. Diskutiert man die aktuelle, beachtliche Verkehrslage und damit auch die durch Schilder geregelte Vorfahrt, dann sind Bemerkungen, die Schilder gäbe es nach StVO nicht oder sie hätten nicht aufgestellt werden dürfen, einfach schnurzpiepegal.

                        Man kann natürlich auch die verwaltungsrechtliche Schiene diskutieren, die aber mit zu beachteten Verkehrslage erst mal nichts zu tun hat.

                        Diskutieren jedoch die einen die zu beachtende verkehrsrechtliche Lage, also etwa das Vorfahrsrecht, und die anderen funken dazwischen, die Schilder gäbe es nicht oder sie hätten nicht aufgestellt werden dürfen, dann wird es Kraut und Rüben. Man redet aneinander vorbei.
                        Merke: auch vermeintlich rechtswidrige Schilder sind verbindlich und bleiben es, bis sie, aus welchen Gründen auch immer, abgebaut werden. Und in einer Vorfahrtsdiskussion hat die Frage ihrer vermeintlichen Rechtswidrigkeit nichts zu suchen.

                        Wird die Verwaltungsrichtlinie nicht beachtet, die ja kein Gesetz ist, kann der Bürger daraus nichts für sich herleiten. Auch die Gerichte interessieren sich nicht dafür. Der Vorgang berührt nur die Verwaltungshierarchie.

                        Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 16.06.2016, 10:40.

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                        • derMac
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 08.12.2004
                          • 11888
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                          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Wenn man jetzt diskutiert, muß man sehen, was man diskutiert.
                          Das hast du gut erkannt. Ich bezog mich ziemlich offensichtlich auf das von chrischian verlinkte Schild sowie auf das Schild meines Avatars. Beide sind der StVO nicht bekannt. Sie können aber eine versicherungsrechtliche Relevanz haben weil ja offensichtlich irgendwer wollte, dass du da nicht fährst. Die Spannende Frage ist jetzt, warum derjenige dann den Radweg da langführt.

                          Den Bezug deiner Ausführungen zu meinen kann ich nicht erkennen.

                          Mac

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 13192
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                            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                            Schau, Mac., Deine Begründung mit der Versicherung zeigt, daß Du die Schilder aus sonstigen Gründen nicht für relevant hältst, weil es sie Deiner Meinung nach nicht geben dürfte. Dem wollte ich entgegen wirken. Du kannst sie anfechten. Und wenn Du das nicht tust, sind sie beachtlich, und die Bemerkung, es gäbe sie nach StVO nicht, wird überfüssig.
                            Derartige Bemerkungen, bestimmte Schilder gäbe es nach StVO nicht oder sie hätten nicht aufgestellt werden dürfen, durchziehen unsere gesamte Diskussion und kommen immer wieder. Deshalb habe ich mir etwas ausholend die Mühe gemacht, diesen Bemerkungen ihren Platz zuzuweisen. In eine Vorfahrtsdiskussion gehören sie nicht. In einer verwaltungsrechtlichen Diskussion kann man sie anbringen.
                            Ditschi

                            Kommentar


                            • derMac
                              Freak
                              Liebt das Forum
                              • 08.12.2004
                              • 11888
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                              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              Schau, Mac., Deine Begründung mit der Versicherung zeigt, daß Du die Schilder aus sonstigen Gründen nicht für relevant hältst, weil es sie Deiner Meinung nach nicht geben dürfte.
                              Menno Ditschi, ich hab nicht geschrieben, dass es sie nicht geben dürfte. Meinetwegen kann jeder Schilder aufstellen wie er mag. Ich finde sie aber albern und unklar. Welche Relevanz Schilder haben, deren Funktion nirgendwo beschrieben ist und die in ihrer Formulierung und Verwendung bödsinnig sind ist wohl zumindest was den versicherungsrechtlichen Rahmen angeht umstritten, darüber hinaus kann ich keine Relevanz erkennen. Ein einzelnes "Radfahrer absteigen" hat (bisher) keine irgendwie verkehrsrechtlich verbindliche Bedeutung.

                              Mac

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                              • Benzodiazepin
                                Fuchs
                                • 12.03.2012
                                • 1322
                                • Privat

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                                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                ..und weil das so ist erntet dieser Radweg dann die Vorfahrtregelung dieser Fahrbahn.
                                ..oder umgkehrt erntet die Fahrbahn die Vorfahrtregelung des Radweges.
                                Denn beide verlaufen ja dann logischerweise in der gleichen Strasse.
                                Dann muss der Rechtsabbieger natürlich geradeausfahrende Radfahrer vorlassen, das nennt man Vorrang.
                                nach dieser Argumentation müsste dann ja bei einer mehrspurigen Fahrbahn (Linksabbieger, geradeaus, Rechtsabbieger), die mit Ampeln geregelt werden, alle spuren gleichzeitig grün bekommen. denn sie bilden ja eine strasse, und verschiedene spuren auf einer strasse können gemäss deiner Logik nicht unterschiedliche vortritte/regelungen haben.


                                Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                ..
                                Oder lassen wir dann diese Regeln einfach mal ganz ausser acht?
                                Wir erfinden mal eben dieses kleine Z.205, was angeblich nur für Radfahrer gilt.
                                So ein Zeichen, nur für Radfahrer, gibt es zwar nicht in der StVO.
                                Aber was soll`s, es geht ja nur um so unwichtige Dinge wie Vorfahrt oder Vorrang.
                                wir erfinden gar nichts. eine signalisation kann nur für diejenigen gelten, die sie auch sehen können. auf dem letzten Foto, auf das sich meine ganze bisherige diskussionsbeiträge bezogen haben, ist dieses schild eindeutig in Richtung Radweg/Radfahrer ausgerichtet. folglich gilt es auch für diese und nicht für Autofahrer, die im 90° winkel zum schild daherkommen.
                                experience is simply the name we give to our mistakes

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                                • derMac
                                  Freak
                                  Liebt das Forum
                                  • 08.12.2004
                                  • 11888
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                                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                  Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                                  nach dieser Argumentation müsste dann ja bei einer mehrspurigen Fahrbahn (Linksabbieger, geradeaus, Rechtsabbieger), die mit Ampeln geregelt werden, alle spuren gleichzeitig grün bekommen. denn sie bilden ja eine strasse, und verschiedene spuren auf einer strasse können gemäss deiner Logik nicht unterschiedliche vortritte/regelungen haben.
                                  Da es scheinbar sehr schwer ist, siggis Argumentation zu verstehen und sich immer alle nur auf den speziell von Ditschi fotografierten Kreisverkehr stürzen (der ein Einzelfall ist), versuch ich mal die Situationn allgemein ohne Kreisverkehr (ja, es gibt diese Beschilderung auch ohne Kreisverkehr) zu beschreiben:

                                  Du fährst auf einem Radweg auf einer Vorfahrtsstraße geradeaus, links neben dir fährt ein Auto das rechts abbiegen will (meinetwegen ist zwischen Radweg und Fahrbahn noch ein Grasstreifen, das ist aber IMO vom Prinzip egal). Das abbiegende Auto muss jetzt warten bis du durch bist und kann dann abbiegen.

                                  Gleiche Situation, aber die Straße hat Vorfahrt beachten. Du muss alle Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße durchlassen und kannst dann fahren. Das Auto kann nach dir Abbiegen, wenn immer noch frei ist.

                                  Vorfahrtsstraße, aber dein Radweg hat ein Vorfahrtbeachtenschild (dass es sich nur auf deinen Radweg bezieht kann man daran erkennen, dass es sich offensichtlich auf deinen Radweg bezieht. Vll. gibt es links neben deinem Radweg noch ein Vorfahrtsstraßenzeichen, dass sich dann wohl auf die Fahrbahn bezienen muss. Wie genau ergibt sich daraus, wie man die Schilder grad interpretieren mag, geregelt ist das nirgends. Die Situation ist dann folgende: Du musst das Auto links neben dier Abbiegen lassen (eventuell auch noch entgegenkommende Rechtsabbieger, was mit entgegenkommenden rechtsabbiegenden Radfahrern ist bleibt unklar), dann muss du die Fahrzeuge der querenden Straße durchlassen und dann darfst du geradeaus fahren. Weder das Rechtsabbiegende Auto noch die Fahrzeuge der Querenden Straße können sicher wissen, dass du jetzt warten must. Siggi findet diese Situation etwas unklar und ich irgendwie auch.

                                  Mac

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                                  • sigggi
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                                    • 22.04.2011
                                    • 585
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                                    Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                                    nach dieser Argumentation müsste dann ja bei einer mehrspurigen Fahrbahn (Linksabbieger, geradeaus, Rechtsabbieger), die mit Ampeln geregelt werden, alle spuren gleichzeitig grün bekommen. denn sie bilden ja eine strasse, und verschiedene spuren auf einer strasse können gemäss deiner Logik nicht unterschiedliche vortritte/regelungen haben.
                                    § 37 StVO

                                    (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.

                                    1. An Kreuzungen bedeuten:

                                    Grün: ,,Der Verkehr ist freigegeben“. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen,
                                    u.s.w., u.s.w.
                                    Sind die Lichter aus, oder gar keine da, gelten wieder die Vorfahrt Regeln.
                                    Wie z.B. dass eine Vorfahrtregelung für die ganze Strasse gilt.

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
                                      • 13192
                                      • Privat

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                                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                      @ mac, vorsicht, nicht alles, was zum Zusatzzeichen 1012-32 geschrieben steht, ist richtig und vollständig. Ich möchte jetzt nicht das Thema wechseln und dieses Schild behandeln. Ich weise nur darauf hin, daß es als Verwaltungsakt nicht immer eine verkehrsrechtliche Bedeutung nach StVO haben muß. Es kann auch aus naturschutzrechtlichen Gründen oder qua Hausrecht aufgestellt werden.
                                      Beispiel: das Land führt einen Fahrradweg ein Teilstück über einen Landesschutzdeich. Damit die Deichkrone nicht zerfahren wird, werden Radfahrer aufgefordert, für dieses Teilstück abzusteigen. Darüber wirst Du in der STVO nichts finden. Und wenn Du mit StVO und damit verkehrsrechtlich argumentierst, wirst Du dem Verwaltungsakt nicht gerecht.
                                      Stellt eine Behörde ein Schild auf, daß Lagern im Naturschutzgebiet verboten ist, schaust Du ja auch nicht in die StVO, ob es da so eine Regelung für Fußgänger gibt.
                                      Und Hausrecht?
                                      Beidseitig des NOK verlaufen dicht am Wasser die Katastrophenwege der Wasser- und Schiffahrtsbehörde. Diese sind für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Das Amt hat sie für Radfahrer freigegeben, aber verfügt, daß den Fahrzeugen der Behörde Vorrang einzuräumen ist. Nun suche mal in der StVO, wo da steht, daß Radfahrer den Weg räumen müssen für Autos einer stimmten Behörde. Da wirst Du nicht fündig. Das ist für die Prüfung der Rechtslage dort am NOK einfach der falsche Ansatz.
                                      Ditschi

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                                      • qwertzui
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                                        • 17.07.2013
                                        • 3130
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                                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                        Leute, ihr argumentiert alle am Problem vorbei. Es wurde hier schon mehrfach geschrieben, jeder der ein Problem mit dem Zeichen 205 für Radfahrer neben einem Kreisverkehr hat, soll noch mal zur Fahrschule gehen und der Prüfer, der hier eine Vorfahrt des Fahrradfahrers sah, möge seine Lizenz abgeben.

                                        Ich habe das überprüft: Die Theorie der amtlichen Fahrprüfungsbögen besagt, dass der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Fahrer wartepflichtig gegenüber den geradeaus fahrenden Radfahrern ist. Die Nichtbeachtung ist eines der Prüfung beendet Katalogmerkmale der Prüfer. Diese Warte Pflicht ist bereits in dem Zeichen 215 bei der Einfahrt in den Kreisverkehr geregelt. Diese Wartepflicht kann nicht durch das Zeichen 205 am Radweg aufgehoben werden, da der Autofahrer dieses nur für den Radweg geltende Zeichen normalerweise ja nicht einmal sehen kann und wenn er es sieht nicht beachten darf, da es erkennbar für ihn nichts regeln soll.

                                        Durch das Aufstellen des Zeichens 205 auf dem Radweg neben dem Kreisverkehr entsteht also tatsächlich eine Situation, bei der beide Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind bis zum St. Nimmerleinstag zu warten (wie Ditschi schrieb) oder die Situation durch Blickkontakt und Handzeichen aufzulösen.

                                        Soviel zu den Kenntnissen der Führerschein Besitzer. Das Schild 215 gab es noch nicht als ich meinen Führerschein gemacht habe. Das

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                                        • derMac
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                                          Liebt das Forum
                                          • 08.12.2004
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                                          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                          Zitat von qwertzui Beitrag anzeigen
                                          Leute, ihr argumentiert alle am Problem vorbei.
                                          Ähm, nö, nicht alle.

                                          Mac

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